reinhard schrieb am 30.10.2018 um 14:45:35:Was heißt in dem Zusammenhang "will"? Das spielt keine Rolle.
Sie stellt den Antrag (schriftlich), sie bekommt die Entscheidung (schriftlich).
Dafür hatte sie am 22.10.18 einen Termin ( Anfang August angefragt ) Bei der Anfrage erwähnte sie,das sie Mitte November nach TH muß.
Auskunft :Kein Problem,wenn
eAT noch nicht fertig gibt es für 12 € ein klebe
AT.
Am 22.10.18 wurde das Thema mit den noch offenen 300 Std.angesprochen.
Ich musste auch bei der Beantragung mit anwesend sein,da noch keine 3 Jahre verheiratet.
Kein Problem sagte meine Frau ,wird gemacht.
Dann noch mal das mit dem Klebe
AT angesprochen,kein Thema,kommen sie einfach Morgens ohne Termin vorbei,mit Flugticket. 93 € bezahlt und gegangen.
2 Tage später Post von der
ABH,sie möchte doch Nachweise über die Teilnahme am Sprachkurs einreichen ? Hatte sie doch schon am 22.10.18 gemacht.
Ok, heute zur
ABH um klebe
AT zu besorgen.
Gibt es nicht da noch kein Antrag auf Verlängerung gestellt.
Da wir dann nicht verstanden haben was der SB von ihr wollte,beim Teamleiter vorstellig geworden.
Der teilte ihr mit das er den
eAT nicht verlängern kann,weil der I - Kurs noch nicht ganz abgeschlossen ist bzw
B1 noch nicht vorliegt.
Nach 3 Stunden Bedenkzeit hat er dann Ausnahmsweise dem Antrag zugestimmt,auf Grund des vorgelegtem Flugtickets.
Meiner Frau wurde durch eine Sachbearbeiterin der klebe
AT erteilt.
Aber nur unter der Bedingung einer Verhandlungsniederschrift.
Auf Nachfrage der Rechtsgrundlage wurde meine Frau auf § 44a hingewiesen.
Bei meiner Nachfrage das da aber nichts von
B1 drinsteht,sondern das die Verlängerung höchstens auf ein Jahr befristet kam dann ,ich diskutiere mit ihnen nicht,ihre Frau kann froh sein das mein Vorgesetzter so "gnädig" war und die
AE um ein Jahr verlängert hat.
Er wollte nur eine
FB erteilen.
Ich hänge mal die Verhandlungsniederschrift mit dran.
Ich bin jetzt echt verwirrt über den Ablauf heute,und frage mich ob das alles so seine Richtigkeit hat.
Ich hoffe mein Beitrag ist nicht zu wirr.