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Aufenthaltserlaubnis - Ausreisepflicht (Gelesen: 5.430 mal)
Themen Beschreibung: Ausreisepflicht umgehen, dauer der Beantragung
Aras
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Antwort #15 - 24.10.2018 um 12:10:32
 
@Django90

Welche Staatsangehörigkeit(en) hast du?
Welchen Bildungsstand und welchen Beruf hat deine Verlobte?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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DerRalf
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Antwort #16 - 24.10.2018 um 12:14:26
 
Du kannst es natürlich mit der Begründung versuchen eine Vorabzustimmung zu bekommen. Vielleicht kommst du ja an einen sehr rücksichtsvollen Beamten bei deiner ABH.

Bezüglich keine Bank in der Nähe: Ich würde eher auf Dienste wie z.B. Western Union zurückgreifen. Ich denke mal dass solche Dienste auch in Mexiko vertreten sind. Gibt aber noch viele andere Anbieter. In der Regel ist sowas auch billiger, als über eine Bank.
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Django90
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Antwort #17 - 24.10.2018 um 16:10:15
 
-Ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit,
und ihr Bildungsstand ist eine Abgebrochene Universität.
-Sie hilft in der Familien-Apotheke aus.

Ich habe der ABH geschrieben und versuche einfach mal mein Glück.

Sie fliegt am 14.11 zurück und hat ihr Termin für die Beantragung des Visums am 21.11, ich denke mal mit der Terminvergabe hatten/haben wir Glück gehabt.

Ich schaue einfach mal was passiert, vielleicht stoße ich ja auch Kulanz bei dem Migrationsamt (Ausländerbehörde).
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DerRalf
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Antwort #18 - 24.10.2018 um 16:26:12
 
Also mit der Terminvergabe hattet ihr wirklich Glück, bei anderen deutschen Botschaften ist dies nicht so.

Bezüglich ABH werden die selbst wenn sie kulant sind erst wohl eure vollzogene Eheschliessung abwarten.

Bezüglich Visaantrag: Achtet bitte wirklich darauf, dass alles so vorliegt, wie es die Botschaft verlangt. Ein Nachreichen von Unterlagen führt zur Verzögerung und ggf. auch zur Ablehnung. Bereitet das wirklich gut vor.
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Antwort #19 - 25.10.2018 um 01:46:37
 
Django90 schrieb am 24.10.2018 um 16:10:15:
Sie fliegt am 14.11 zurück und hat ihr Termin für die Beantragung des Visums am 21.11, ich denke mal mit der Terminvergabe hatten/haben wir Glück gehabt.


Dann schon mal das Merkblatt der Botschaft auswerten und die Unterlagen zusammensuchen und Kopieren.
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Bexx
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Antwort #20 - 01.11.2018 um 04:00:39
 
Sie fliegt am letzten Tag des erlaubten Aufenthaltes zurück? Habt ihr genau nachgezählt, dass sie auch nicht länger als die 90 Tage hier ist? Hab da schon von Fällen hier gelesen wo es dann doch ein zwei Tage zuviel war.
Mir persönlich wäre das zu knapp. Muss nur irgendwas dazwischen kommen und man verpasst den Flieger. Aber das ist nur meine eigene Paranoia. Bin auch immer 5-6 Stunden vorher am Flughafen Zwinkernd
Zählt vorsichtshalber nochmal nach. 3 Monate sind manchmal mehr als 90 Tage Zwinkernd
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Django90
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Antwort #21 - 02.12.2018 um 17:36:33
 
Ein kurzes Update:

Meine Frau hat am 21.November ihr Visum zur FZF beantragt, und Sie hatte alle Dokumente zusammen.

Eine Woche danach habe ich Post vom Migrationsamt bekommen, dass ich noch 2 Dokumente per E-Mail nachreichen soll.

- Formloses Einladungsschreiben
- Kopie meines Personalausweis

Ich brauche nicht persönlich vorsprechen.

Wie weit sind wir schon in der Bearbeitungszeit, oder ist dies erst der Anfang?
Ich habe das Gefühl, dass es bei uns relativ schnell geht, vielleicht liege ich ja falsch.
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blubb


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Antwort #22 - 02.12.2018 um 18:22:26
 
Django90 schrieb am 02.12.2018 um 17:36:33:
Wie weit sind wir schon in der Bearbeitungszeit, oder ist dies erst der Anfang?


Hallo,

das ist der Anfang.

Bisher ist der Antrag entgegengenommen worden.
Die zuständige ABH wurde beteiligt.

Es folgt die Überprüfung der Antragstellerin ("Sicherheitsüberprüfung").
Die Bewertung alleru nterlagen seitens ABH.
Der Versand der Bewertung ABH an AV ("Zustimmung / Nichtzustimmung").
Die Bewertung der AV.
Ausstellung des Visums.

Zeitliche Ansätze sind kaum einzuschätzen.
Nach deiner Schilderung geht es aber in der Tat bisher ohne unplausiblen zeitlichen Verzug voran.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #23 - 02.12.2018 um 18:26:56
 
T.P.2013 schrieb am 02.12.2018 um 18:22:26:
Es folgt die Überprüfung der Antragstellerin ("Sicherheitsüberprüfung").


Die Sicherheitsprüfung wird es bei der hier vorliegenden Staatsangehörigkeit nicht geben.
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Django90
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Antwort #24 - 02.12.2018 um 18:33:30
 
Das hört sich so an, als ob der Bearbeitungszeitraum sich doch noch auf mehreren Wochen verschieben kann.

Meine Hoffnung auf ein Wiedersehen am Weihnachten schwindet ein wenig.

Vielleicht klappt es ja Januar.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #25 - 02.12.2018 um 21:29:07
 
fab87 schrieb am 02.12.2018 um 18:26:56:
Die Sicherheitsprüfung wird es bei der hier vorliegenden Staatsangehörigkeit nicht geben. 


Tatsächlich? In keinem Bundesland eine Regelanfrage nach § 73 Abs. 2 AufenthG? Ok, nehme ich mal ungeprüft zur Kenntnis.
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fab87
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Antwort #26 - 02.12.2018 um 22:10:12
 
T.P.2013 schrieb am 02.12.2018 um 21:29:07:
Tatsächlich? In keinem Bundesland eine Regelanfrage nach § 73 Abs. 2 AufenthG? Ok, nehme ich mal ungeprüft zur Kenntnis.


Ich meine, dass der Gesetzgeber in § 73 Abs. 2 S. 2 eine Sicherheitsüberprüfung verpflich-tend für alle Fälle vorgeschrieben hat, in denen dies nach den Umständen des Falles geboten ist, so lässt sich der Umkehrschluss ziehen, dass durch § 73 Abs. 2 S. 1 keine generelle Überprüfung von Ausländern gestützt werden kann.

Und dann gibt es ja noch diese Liste von Staatsagenhörigkeiten bei denen es passieren soll; die genaue Zusammensetzung ist nicht bekannt (meines Wissens nach); Mexiko scheint aber nicht auf der Lsite geführt zu werden.
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