Zitat:Ich kenne mich damit nicht so aus,
Eigentlich braucht man nur bis hier lesen. Also du kennst dich nicht aus, gibst aber Ratschläge.
Zitat:aber wenn Leila im Recht ist, und die Botschaft auf Stur schaltet bleibt nur der lange Klageweg mit Anwalt kostet und kostet.
Der "lange" Klageweg Anwalt... wobei ein Anwalt in 1. Instanz nicht notwendig ist. Außerdem versucht das Auswärtige Amt in der Regel die Verfahren per gütlicher Einigung und nicht per Urteil abzuschließen. Zumal man ggf. sogar mit Ref 509 vorher schreiben könnte und den Visaeinzelfall vom Ministerium selbst untersuchen lassen kann.
Zitat:Wie soll das denn bezahlt werden, die Prozesskostenhilfe oder das Jobcenter wird das sicherlich nicht übernehmen.
Kann eigentlich nur kotzen, wenn ich solchen pauschalen Müll lesen muss. Warum sollte
PKH verweigert werden? Weil es dir nicht in den Kram passt?
Zitat:Und wenn der Ehemann dann doch irgendwann mit viel Glück da ist, geht der Ärger erst richtig los
Ist das für die Frage hier relevant?
Zitat:Vom Jobcenter werden erstmal die Leistungen eingestellt !!!
3 - 5 Tage vorm Monatsende liegt plötzlich ein Schreiben in der Post, das die Leistungen vorläufig eingestellt wurden.
WEIL? Warum sollte das so sein. Völliger Blödsinn.
Zitat:Kriegst dann bei Hartnäckigkeit einen Lebensmittelgutschein
Fragen, Mitwirkungspflichten, Hausbesuch vom Ermittlungsdienst, wie man das bezahlen kann, den Ehemann nachziehen zu lassen ???
Völliger Blödsinn.
Zitat:Die Jobcenter finden viele Gründe um dich zu ärgern und sanktionieren, dann stehst Du ein paar Monate ohne Geld da.
Da steht dann plötzlich als Begründung, das die Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes nicht gegeben war um die Leistungen komplett einzustellen.
Absoluter Blödsinn
Zitat:Geh mal zum Gericht mit Anwalt, alles selbst erlebt mit gemeinsamen deutschem Kind und Drittstaats Mutter,
bis Du wieder Geld siehst kann Monate dauern, wenn deine Nerven das aushalten, dann lass deinen Mann nachziehen.
Blödsinn.
Zitat:Kann alles passieren und niemand hilft Dir wenn Du ohne Geld
mit Mann dastehst
Blödsinn
Zitat:Unserer Anwältin hatte zu dem Zeitpunkt ähnliche Fälle, die Jobcenter lassen es auf Klagen vor Gericht ankommen und stellen die Leistungen erstmal ein.
Dafür beantragt man einstweilige Anordnung und schwups gibt es Leistungen.
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Zitat:und Vorsicht mit dem Jobcenter, muss nur der Sachbearbeiter wechseln oder Vorgesetzte mit neuen Zielvorgaben von ganz oben.
Genau... JC ist der Feind...
Zitat:Deinen Mann mit Leistungsbezug vom Jobcenter nachziehen zu lassen ist keine gute Idee,
Ich könnte Dir mehrere Aktenordner Schriftverkehr zeigen bis wieder Geld vom Jobcenter kam und 6 Monate später beim nächsten Sachbearbeiterwechsel wieder vorläufige Einstellung der Leistungen mit Brief 2 Tage vor Monatsende.
Zeig mal bitte her. Ich bin interessiert.
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Saxonicus schrieb am 23.09.2018 um 18:44:04:In den Anwendungshinweisen ist zu lesen
27.3 Absehen von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Fällen des Bezugs von Leistungen nach dem
SGB II oder XII
27.3.1 Selbst wenn die Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs auf Erteilung oder Verlängerung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis vorliegen, kann diese im Ermessenswege versagt werden, wenn die Person, zu der der Nachzug stattfindet, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit für den Unterhalt
27.3.1.1 - von mindestens einem ausländischen Familienangehörigen, selbst wenn diese nicht im selben Haushalt leben, oder
27.3.1.2 - von mindestens einem anderen Haushaltsangehörigen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit oder deren familienrechtlichen Stellung gegenüber der Person, zu der ein Nachzug stattfinden soll, auf Leistungen nach dem
SGB II oder XII angewiesen ist. Ob tatsächlich Leistungen nach dem
SGB II oder XII bezogen werden oder beantragt worden sind, ist unerheblich; es kommt nur darauf an, ob ein Anspruch besteht.
Das ist doch völlig aus dem Kontext gezogen. Bei § 27 Abs. 3
AufenthG geht es darum, dass der Familiennachzug versagt werden kann, wenn für die Unterhaltsberechtigte Person durch den Nachzug eine Unterhaltsgefährdung droht. Wo soll denn bitteschön eine Unterhaltsgefährdung für das Kind drohen, wenn es von der Mutter Betreuungsunterhalt erhält und der Nachzug des Ehemannes zu keiner Erhöhung des Bezuges von
SGB II Leistungen des Kind führen wird?
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Remonstration würde ich einen mit Visaverfahren erfahrenen Anwalt machen lassen. Dafür gibt es paar gute in Berlin, die auch den "kurzen Dienstweg" kennen und bei der zuständigen Person im Auswärtigen Amt anrufen und optimale Resultate einholen