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Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? (Gelesen: 5.179 mal)
Laila1987
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 23.09.2018 um 13:24:39
 
Hallo ich danke euch allen.
Ich werde mich an einem Rechtsanwalt wenden wegen Remonstration. Ich hoffe es wird was bringen.
Bin am ende meine Kräfte weinend
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R32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 23.09.2018 um 14:01:48
 
Du hast verstanden um was es geht ?

Ohne Erwerbstätigkeit keine Einreise von Familienangehörigen von Ausländern egal ob Du EU oder Drittstaat Ausländer bist. !

Der Lebensunterhalt muss gesichert sein,

Bezug von Leistungen durch Arbeitsagentur / Jobcenter und gleichzeitig Einreise von  Drittstaat  Familienangehörigen geht nur bei Deutschen in Deutschland .

Solange Du als EU Bürger oder Drittstaat Ausländer  Leistungen in Deutschland vom Jobcenter beziehst wird eine Einreise nicht möglich sein.

Schau nach den Gesetzen in deinem Heimatland, vielleicht hast Du ähnliche Rechte in deinem Heimatland für die Einreise deines Mannes wie ein Deutscher bei Drittstaat Familienangehörigen.

Alles Gute und viel Erfolg


PS: Gib nicht sinnlos Geld für einen Anwalt aus
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« Zuletzt geändert: 23.09.2018 um 14:14:55 von N/V »  
 
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #17 - 23.09.2018 um 14:16:30
 
Hallo R32,

In dieser Vereinfachung ist es schlicht falsch. Es kommt auf den Status und so weiter an.

@Leila

Wenn du mit dem Anwalt sprichst, dann gibt ihm auch einen Ausdruck dieses Threads mit. Vielleicht hilft ihm das beim Verfassen der Remonstration.

Brauchst du eine Empfehlung für einen Anwalt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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R32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 23.09.2018 um 14:46:17
 
Ich kenne mich damit nicht so aus,

aber wenn Leila im Recht ist, und die Botschaft auf Stur schaltet bleibt nur der lange Klageweg mit Anwalt kostet und kostet.

Wie soll das denn bezahlt werden, die Prozesskostenhilfe oder das Jobcenter  wird das sicherlich nicht übernehmen.

Und wenn der Ehemann dann doch irgendwann mit viel Glück da ist, geht der Ärger erst richtig  los

Vom Jobcenter werden erstmal  die Leistungen eingestellt !!!

3 - 5 Tage vorm Monatsende liegt plötzlich ein Schreiben in der Post, das die Leistungen vorläufig eingestellt wurden.

Kriegst dann bei Hartnäckigkeit  einen Lebensmittelgutschein

Fragen, Mitwirkungspflichten, Hausbesuch vom Ermittlungsdienst, wie man das bezahlen kann, den Ehemann nachziehen zu lassen ???

Die Jobcenter finden viele Gründe um dich zu ärgern und sanktionieren, dann stehst Du ein paar Monate ohne Geld da.

Da steht  dann plötzlich  als Begründung, das die Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes nicht gegeben war um die Leistungen komplett einzustellen.

Geh mal zum Gericht mit Anwalt, alles  selbst erlebt mit gemeinsamen deutschem Kind und Drittstaats Mutter,

bis Du wieder Geld siehst kann Monate dauern, wenn deine Nerven das aushalten, dann lass deinen Mann nachziehen.

Kann alles passieren und niemand hilft Dir wenn Du ohne Geld
mit Mann dastehst

Unserer Anwältin hatte zu dem Zeitpunkt  ähnliche Fälle, die Jobcenter lassen es auf Klagen vor Gericht ankommen und stellen die Leistungen erstmal ein.



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Melanny
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Antwort #19 - 23.09.2018 um 15:08:16
 
Was soll diese Art der Darstellung? Es geht hier darum, rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen, aber doch nicht solche Horrorszenarien.

Es geht erst einmal um das Einreichen einer Remonstration .
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Laila1987
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 23.09.2018 um 15:47:41
 
Das Jobcenter weiss von alles.
Die sind ganze nett und helfen mir in viels.
Hatte vorkurz termin dort. Sie sagten wann mein mann da ist soll ich kommen mit ihm. Das er aufgenommen wird unter Bedarfsgemeinschaft. Und natürlich wurde ich Arbeit gehen wann ich nicht krank wäre. In mein Heimatland denke ich klappt nicht da ich nicht dort wohne oder gemeldet bin.

Aras@

Vielen lieben dank für gerade bin schon mit einem in Kontakt.
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Antwort #21 - 23.09.2018 um 16:57:33
 
Melanny schrieb am 23.09.2018 um 15:08:16:
Es geht erst einmal um das Einreichen einer Remonstration

Eine Remonstration macht nur dann Sinn, wenn neue Sachverhalte vorliegen, die der AV bislang noch nicht bekannt waren. Da ändert auch ein Anwalt nichts daran.
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Antwort #22 - 23.09.2018 um 17:30:34
 
Nein. Das ist eine Phrase.

Unabhängig von der Bewertung dieses hier geschilderten Einzelfalls macht eine Remonstration grundsätzlich durchaus auch dann Sinn, wenn keine "neuen Sachverhalte" vorliegen.
Es macht auch dann Sinn, wenn man den Sachverhalt lediglich als falsch bewertet, Ermessen als falsch ausgeübt betrachtet o.ä. Dann sollte man natürlich auf die strittigen Punkte eingehen bzw. den eigenen Bewertungsstandpunkt darlegen.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 23.09.2018 um 18:03:41
 
Laila1987 schrieb am 23.09.2018 um 15:47:41:
Das Jobcenter weiss von alles.
Die sind ganze nett und helfen mir in viels.
Hatte vorkurz termin dort. Sie sagten wann mein mann da ist soll ich kommen mit ihm. Das er aufgenommen wird unter Bedarfsgemeinschaft. Und natürlich wurde ich Arbeit gehen wann ich nicht krank wäre. In mein Heimatland denke ich klappt nicht da ich nicht dort wohne oder gemeldet bin.

Aras@

Vielen lieben dank für gerade bin schon mit einem in Kontakt.




Probier es mir der Remonstration

und Vorsicht mit dem Jobcenter, muss nur der Sachbearbeiter wechseln oder Vorgesetzte mit neuen Zielvorgaben von ganz oben.

Deinen Mann mit Leistungsbezug vom Jobcenter nachziehen zu lassen ist keine gute Idee,

Ich könnte Dir mehrere Aktenordner Schriftverkehr  zeigen bis wieder Geld vom Jobcenter kam und 6 Monate später beim nächsten Sachbearbeiterwechsel wieder vorläufige Einstellung der Leistungen mit Brief 2 Tage vor Monatsende.


Viel Glück euch beiden



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Antwort #24 - 23.09.2018 um 18:28:21
 
@ Saxonicus du hast mich sicher missverstanden.

Mein Vorschreiber (#18) beschreibt Horrorszenarium. Anders kann ich es nicht benennen. Ich empfinde das als äußerst unangemessen. Darum ging es mir. Teil 2 gibt es ja auch schon dazu.
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« Zuletzt geändert: 23.09.2018 um 18:38:55 von Melanny »  
 
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Antwort #25 - 23.09.2018 um 18:44:04
 
Laila1987 schrieb am 21.09.2018 um 23:12:36:
Leider hat meine Ehemann Ablehnung bekommen SadIch bin eu-bürgerin und lebe von Jobcenter hatte aber Bescheinigung von Ärztlich Dienst Jobcenter das ich weitere 6 monate nicht Arbeit kann und dazu das ich eine kind mit Behinderung habe mit Pflege grad 2.Trotzdem alles wurde abgelehnt nach so viel wartenzeit.

In den Anwendungshinweisen ist zu lesen
27.3 Absehen von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Fällen des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II oder XII
27.3.1 Selbst wenn die Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs auf Erteilung oder Verlängerung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis vorliegen, kann diese im Ermessenswege versagt werden, wenn die Person, zu der der Nachzug stattfindet, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit für den Unterhalt
27.3.1.1 - von mindestens einem ausländischen Familienangehörigen, selbst wenn diese nicht im selben Haushalt leben, oder
27.3.1.2 - von mindestens einem anderen Haushaltsangehörigen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit oder deren familienrechtlichen Stellung gegenüber der Person, zu der ein Nachzug stattfinden soll, auf Leistungen nach dem SGB II oder XII angewiesen ist.
Ob tatsächlich Leistungen nach dem SGB II oder XII bezogen werden oder beantragt worden sind, ist unerheblich; es kommt nur darauf an, ob ein Anspruch besteht.
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Antwort #26 - 24.09.2018 um 00:36:52
 
Hey,

Also ich musste auch für meine Verlobte remonstrieren und es hat geklappt letztlich. Ein Versuch ist es aufjedenfall wert!

Wenn du kosten sparen willst, dann schreib die Remonstration selber. Habe ich auch so gemacht und wenn es sein muss, dann lass einen Anwalt drüber lesen. Dies kostet weniger, als wenn er alles für dich schreibt.

Viel Erfolg.
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Antwort #27 - 24.09.2018 um 07:15:40
 
Zitat:
Ich kenne mich damit nicht so aus,



Eigentlich braucht man nur bis hier lesen. Also du kennst dich nicht aus, gibst aber Ratschläge.

Zitat:
aber wenn Leila im Recht ist, und die Botschaft auf Stur schaltet bleibt nur der lange Klageweg mit Anwalt kostet und kostet.


Der "lange" Klageweg Anwalt... wobei ein Anwalt in 1. Instanz nicht notwendig ist. Außerdem versucht das Auswärtige Amt in der Regel die Verfahren per gütlicher Einigung und nicht per Urteil abzuschließen. Zumal man ggf. sogar mit Ref 509 vorher schreiben könnte und den Visaeinzelfall vom Ministerium selbst untersuchen lassen kann.

Zitat:
Wie soll das denn bezahlt werden, die Prozesskostenhilfe oder das Jobcenter  wird das sicherlich nicht übernehmen.


Kann eigentlich nur kotzen, wenn ich solchen pauschalen Müll lesen muss. Warum sollte PKH verweigert werden? Weil es dir nicht in den Kram passt?

Zitat:
Und wenn der Ehemann dann doch irgendwann mit viel Glück da ist, geht der Ärger erst richtig  los



Ist das für die Frage hier relevant?

Zitat:
Vom Jobcenter werden erstmal  die Leistungen eingestellt !!!

3 - 5 Tage vorm Monatsende liegt plötzlich ein Schreiben in der Post, das die Leistungen vorläufig eingestellt wurden.


WEIL? Warum sollte das so sein. Völliger Blödsinn.

Zitat:
Kriegst dann bei Hartnäckigkeit  einen Lebensmittelgutschein

Fragen, Mitwirkungspflichten, Hausbesuch vom Ermittlungsdienst, wie man das bezahlen kann, den Ehemann nachziehen zu lassen ???



Völliger Blödsinn.

Zitat:
Die Jobcenter finden viele Gründe um dich zu ärgern und sanktionieren, dann stehst Du ein paar Monate ohne Geld da.

Da steht  dann plötzlich  als Begründung, das die Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes nicht gegeben war um die Leistungen komplett einzustellen.


Absoluter Blödsinn

Zitat:
Geh mal zum Gericht mit Anwalt, alles  selbst erlebt mit gemeinsamen deutschem Kind und Drittstaats Mutter,

bis Du wieder Geld siehst kann Monate dauern, wenn deine Nerven das aushalten, dann lass deinen Mann nachziehen.


Blödsinn.
Zitat:
Kann alles passieren und niemand hilft Dir wenn Du ohne Geld
mit Mann dastehst



Blödsinn

Zitat:
Unserer Anwältin hatte zu dem Zeitpunkt  ähnliche Fälle, die Jobcenter lassen es auf Klagen vor Gericht ankommen und stellen die Leistungen erstmal ein.

Dafür beantragt man einstweilige Anordnung und schwups gibt es Leistungen.


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Zitat:
und Vorsicht mit dem Jobcenter, muss nur der Sachbearbeiter wechseln oder Vorgesetzte mit neuen Zielvorgaben von ganz oben.


Genau... JC ist der Feind...

Zitat:
Deinen Mann mit Leistungsbezug vom Jobcenter nachziehen zu lassen ist keine gute Idee,

Ich könnte Dir mehrere Aktenordner Schriftverkehr  zeigen bis wieder Geld vom Jobcenter kam und 6 Monate später beim nächsten Sachbearbeiterwechsel wieder vorläufige Einstellung der Leistungen mit Brief 2 Tage vor Monatsende.




Zeig mal bitte her. Ich bin interessiert.

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Saxonicus schrieb am 23.09.2018 um 18:44:04:
In den Anwendungshinweisen ist zu lesen
27.3 Absehen von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Fällen des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II oder XII
27.3.1 Selbst wenn die Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs auf Erteilung oder Verlängerung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis vorliegen, kann diese im Ermessenswege versagt werden, wenn die Person, zu der der Nachzug stattfindet, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit für den Unterhalt
27.3.1.1 - von mindestens einem ausländischen Familienangehörigen, selbst wenn diese nicht im selben Haushalt leben, oder
27.3.1.2 - von mindestens einem anderen Haushaltsangehörigen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit oder deren familienrechtlichen Stellung gegenüber der Person, zu der ein Nachzug stattfinden soll, auf Leistungen nach dem SGB II oder XII angewiesen ist. Ob tatsächlich Leistungen nach dem SGB II oder XII bezogen werden oder beantragt worden sind, ist unerheblich; es kommt nur darauf an, ob ein Anspruch besteht.


Das ist doch völlig aus dem Kontext gezogen. Bei § 27 Abs. 3 AufenthG geht es darum, dass der Familiennachzug versagt werden kann, wenn für die Unterhaltsberechtigte Person durch den Nachzug eine Unterhaltsgefährdung droht. Wo soll denn bitteschön eine Unterhaltsgefährdung für das Kind drohen, wenn es von der Mutter Betreuungsunterhalt erhält und der Nachzug des Ehemannes zu keiner Erhöhung des Bezuges von SGB II Leistungen des Kind führen wird?


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Remonstration würde ich einen mit Visaverfahren erfahrenen Anwalt machen lassen. Dafür gibt es paar gute in Berlin, die auch den "kurzen Dienstweg" kennen und bei der zuständigen Person im Auswärtigen Amt anrufen und optimale Resultate einholen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #28 - 24.09.2018 um 08:13:58
 
Guten Morgen
Ich danke euch für die hilfe.
Schwarz scharfe gibt's überall nicht ärgern lassen:)
Die Remonstration kann ich leider nicht alleine schreiben.
Und dazu das ich nicht alle gesetzt kenne dafür.

Aras@
Ich danke dir sehr.
Kannst du mir schreiben welsche gute Rechtsanwalt ?
Bin nicht aus Berlin nähe Frankfurt.

Lg.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #29 - 26.09.2018 um 03:20:50
 
Aras schrieb am 24.09.2018 um 07:15:40:
Eigentlich braucht man nur bis hier lesen. Also du kennst dich nicht aus, gibst aber Ratschläge.


Der "lange" Klageweg Anwalt... wobei ein Anwalt in 1. Instanz nicht notwendig ist. Außerdem versucht das Auswärtige Amt in der Regel die Verfahren per gütlicher Einigung und nicht per Urteil abzuschließen. Zumal man ggf. sogar mit Ref 509 vorher schreiben könnte und den Visaeinzelfall vom Ministerium selbst untersuchen lassen kann.


Kann eigentlich nur kotzen, wenn ich solchen pauschalen Müll lesen muss. Warum sollte PKH verweigert werden? Weil es dir nicht in den Kram passt?


Ist das für die Frage hier relevant?


WEIL? Warum sollte das so sein. Völliger Blödsinn.


Völliger Blödsinn.


Absoluter Blödsinn


Blödsinn.

Blödsinn

Dafür beantragt man einstweilige Anordnung und schwups gibt es Leistungen.


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Genau... JC ist der Feind...


Zeig mal bitte her. Ich bin interessiert.

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Das ist doch völlig aus dem Kontext gezogen. Bei § 27 Abs. 3 AufenthG geht es darum, dass der Familiennachzug versagt werden kann, wenn für die Unterhaltsberechtigte Person durch den Nachzug eine Unterhaltsgefährdung droht. Wo soll denn bitteschön eine Unterhaltsgefährdung für das Kind drohen, wenn es von der Mutter Betreuungsunterhalt erhält und der Nachzug des Ehemannes zu keiner Erhöhung des Bezuges von SGB II Leistungen des Kind führen wird?


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Remonstration würde ich einen mit Visaverfahren erfahrenen Anwalt machen lassen. Dafür gibt es paar gute in Berlin, die auch den "kurzen Dienstweg" kennen und bei der zuständigen Person im Auswärtigen Amt anrufen und optimale Resultate einholen


Alles schlich und fachlich richtig, nur in der Realität bei der Anwendung und Durchsetzung der Gesetze kommen dann die wirklichen Probleme.

1. Ich habe es selbst erlebt, daher gebe ich gerne die Erfahrungen weiter.

2.  einstweilige Anordnung und schwups gibt es Leistungen, wenn das Jobcenter nicht zahlt

In der Realität definitiv  NEIN ! 

Nach Wochen hatten wir immer noch kein Geld trotz Anwalt und PKH




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