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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1537564356 Beitrag begonnen von Laila1987 am 21.09.2018 um 23:12:36 |
Titel: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Laila1987 am 21.09.2018 um 23:12:36
salam alikum/hallo
Wer hat Erfahrung mit Remonstration? Leider hat meine Ehemann Ablehnung bekommen Sad Ich bin eu-bürgerin und lebe von Jobcenter hatte aber Bescheinigung von Ärztlich Dienst Jobcenter das ich weitere 6 monate nicht Arbeit kann und dazu das ich eine kind mit Behinderung habe mit Pflege grad 2. Trotzdem alles wurde abgelehnt nach so viel wartenzeit. Das was das deutsche Botschaft in Rabat schreibt: die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu mussen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der auslanderrechtlichen Prüfung nicht entsprochen werdren kann. Die für die ablehnung Ihres Antrages wesentlichen tragenden Gründe werden Ihnen nachfolgend mitgeteilt: Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach § 2 Abs. 1 FreizügigG/ EU, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschuts und ausreichende Existenzmittel verfügen. Die beteiligte Ausländerbehörde STV Rüsselsheim führte für Ihre Ehefrau die Prüfung des Lebensunterhalts durch. Ihre Ehefrau ist nicht in der Lage, ausreichende Existenzmittel zur Sicherung des Lebensunterhalts aufzubringen. Ihre Ehefrau erhält zur Sicherung ihrer Existenz Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Insgesamt erhält Ihre Ehefrau 1.519,76€ monatlich. Folglich ist Frau....nicht in der Lage, Ihre Existenz ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu bestreiten. ,,Nimmt die betreffende Person Sozialhilfeleistungen in Anspruch, indiziert dies das Fehlen ausreichender Existenzmittel'' (BeckOK AuslR/Tewocht friezügG/EU § 4 Rn. 9-11, beck-online). Folglich verfüget Ihre Ehefrau nicht über ausreichende Existenzmittel. Ein Anspruch auf den Nachzug zu einem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger nach § 4 freizügigG/ EU in Verbindung mit § 2 Abs. 1 FreizügigG/ EU besteht demnach nicht. Vieleicht hat jemand hier erfahrung ? Liebe Grüße |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von deerhunter am 22.09.2018 um 06:54:51
Scheint gesetzlich alles in Ordnung zu sein. Ohne Sicherung des LU keinen Nachzug!
Warum versuchst du es nicht über dein Heimatland? |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Aras am 22.09.2018 um 07:32:24
Und welches Aufenthaltsrecht hast du?
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Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Saxonicus am 22.09.2018 um 09:50:06 Aras schrieb am 22.09.2018 um 07:32:24:
Laila1987 schrieb am 21.09.2018 um 23:12:36:
Als EU-Bürgerin/Portugiesin nutzt sie die Freizügigkeit, dazu bedarf es doch keines Aufenthaltstitels. |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Laila1987 am 22.09.2018 um 09:52:51
Ich bin seit 1995 in Deutschland.
Bin eu-bürgerin freizügigkeit. Gibst nicht ausnahme wann man nicht arbeiten kann wegen Krankheit habe ja von Ärztlich Dienst Bescheinigung. Wollte das jetzt eine rechtanwalt abgeben wegen Remonstration wurde das etwas bringen? Vielen Dank Lg |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von deerhunter am 22.09.2018 um 10:12:44 Laila1987 schrieb am 22.09.2018 um 09:52:51:
Wenn du dich nicht selbst versorgen kannst, solltest du darauf achten das du nicht selbst deine Freizügigkeit einbußt! Laila1987 schrieb am 22.09.2018 um 09:52:51:
Nein! Warum soll der deutsche Staat, nicht nur für dich und dein Kind, nun auch noch für deinen Mann aufkommen? Wenn du krank bist, könntest du ja auch nach Portugal zurück und dort ganz normal leben und eine FZV beantragen. Das steht dir zu Zitat:
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Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Aras am 22.09.2018 um 11:20:45
@Saxonicus
Bitte poste nicht, wenn du keine Ahnung hast. Leider glänzt du wie immer mit Ahnungslosigkeit. @Laila1987 Also du lebst seit 1995 in Deutschland und bist auch Portugiesin. Du hast vermutlich ein Daueraufenthaltsrecht erworben, dass eben nicht aufgrund von Bezug von Sozial-Leistungen "aufgekündigt" werden kann. Daueraufenthaltsrecht ist in § 4a FreizügG/EU geregelt. In der VwV zum FreizügG/EU steht geschrieben: Zitat:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03022016_MI12100972.htm Das erste fettmarkierte: Es muss festgestellt werden, ob Laila noch den Arbeitnehmerstatus hat oder tatsächlich als Nichterwerbstätige gilt. Dafür könnte der Bezug von ALG-II sprechen, muss er aber nicht. Hierzu § 2 von FreizügG/EU: Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__2.html Die Frage ist zudem ob die Erwerbslosigkeit unfreiwillig ist oder nicht. Wenn man also von der Arbeitsagentur ein Schreiben bekommt, dass eine unfreiwillige Arbeitslosigkeit vorliegt, dann gilt man weiterhin als Erwerbstätiger Unionsbürger. Zum zweiten Fettmarkierten: Wenn alle Fäden reißen, dann soll der Ehemann A1 Sprachkenntnisse in Saudi-Arabien erwerben und unter den Voraussetzungen des § 28 I AufenthG analog ein Visum erteilt bekommen. |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von erne am 22.09.2018 um 11:41:18 Aras schrieb am 22.09.2018 um 11:20:45:
du bist sicher, dass mal als Arbeitsloser auls "Erwerbstätiger" gilt? Ist man dann nicht eine erwerbslose "Erwerbsperson", aber eben nicht erwerbstätig? |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Aras am 22.09.2018 um 12:00:22
Es kommt auf den erworbenen Status an. Sprache sollte deskriptiv sein. Wenn du deine Worte für genauer empfindest, dann eben so...
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Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von R32 am 22.09.2018 um 14:03:19
Mal eine Frage:
Warum wurde kein einfaches Einreisevisum nach (EC) No 539/2001 beantragt ? Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie kann von Drittstaatsangehörigen, die Familienangehörige von EU-Bürgern sind, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 lediglich ein Einreisevisum gefordert werden. Hatte kein Problem damit in Österreich für Ehefrau und Stieftochter |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Aras am 22.09.2018 um 14:26:34
Weil nur die ersten drei Monate bis auf Passpflicht bedingungslos sind.
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Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von R32 am 22.09.2018 um 16:34:11 Aras schrieb am 22.09.2018 um 14:26:34:
Bin überrascht, das Deutschland das anders handhabt Meine Frau und Stieftochter musste nur meinen Meldezettel von Österreich und Heiratsurkunde vorlegen. Es wurden 2 C-Visum mit 90 Tagen ausgestellt Ich wohnte zu dem Zeitpunkt bereits 2 Jahre in Österreich Dann ab 4 Monat nach Einreise Aufenthaltskarte beantragen. Einkommenshöhe uninteressant, nur Nachweis das man 5,5 Stunden Arbeit hat |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Aras am 22.09.2018 um 19:11:26
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Du hast in Österreich gearbeitet, das tut die Threaderstellerin jedoch nicht.
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Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von R32 am 22.09.2018 um 20:02:28 Aras schrieb am 22.09.2018 um 19:11:26:
zum verstehen, Freizügigkeit ich als Deutscher in Österreich zum Zeitpunkt der Visum Ausstellung seit 7 Monaten ohne Arbeit Sie in Deutschland als EU Bürgerin da hätte doch wenigstens das Einreise Visum ausgeteilt werden müssen ? Oder habe ich da was falsch verstanden ? |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Holzer am 22.09.2018 um 20:55:53 schrieb am 22.09.2018 um 20:02:28:
Ja...hast du |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Laila1987 am 23.09.2018 um 13:24:39
Hallo ich danke euch allen.
Ich werde mich an einem Rechtsanwalt wenden wegen Remonstration. Ich hoffe es wird was bringen. Bin am ende meine Kräfte :'( |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von R32 am 23.09.2018 um 14:01:48
Du hast verstanden um was es geht ?
Ohne Erwerbstätigkeit keine Einreise von Familienangehörigen von Ausländern egal ob Du EU oder Drittstaat Ausländer bist. ! Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, Bezug von Leistungen durch Arbeitsagentur / Jobcenter und gleichzeitig Einreise von Drittstaat Familienangehörigen geht nur bei Deutschen in Deutschland . Solange Du als EU Bürger oder Drittstaat Ausländer Leistungen in Deutschland vom Jobcenter beziehst wird eine Einreise nicht möglich sein. Schau nach den Gesetzen in deinem Heimatland, vielleicht hast Du ähnliche Rechte in deinem Heimatland für die Einreise deines Mannes wie ein Deutscher bei Drittstaat Familienangehörigen. Alles Gute und viel Erfolg PS: Gib nicht sinnlos Geld für einen Anwalt aus |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Aras am 23.09.2018 um 14:16:30
Hallo R32,
In dieser Vereinfachung ist es schlicht falsch. Es kommt auf den Status und so weiter an. @Leila Wenn du mit dem Anwalt sprichst, dann gibt ihm auch einen Ausdruck dieses Threads mit. Vielleicht hilft ihm das beim Verfassen der Remonstration. Brauchst du eine Empfehlung für einen Anwalt? |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von R32 am 23.09.2018 um 14:46:17
Ich kenne mich damit nicht so aus,
aber wenn Leila im Recht ist, und die Botschaft auf Stur schaltet bleibt nur der lange Klageweg mit Anwalt kostet und kostet. Wie soll das denn bezahlt werden, die Prozesskostenhilfe oder das Jobcenter wird das sicherlich nicht übernehmen. Und wenn der Ehemann dann doch irgendwann mit viel Glück da ist, geht der Ärger erst richtig los Vom Jobcenter werden erstmal die Leistungen eingestellt !!! 3 - 5 Tage vorm Monatsende liegt plötzlich ein Schreiben in der Post, das die Leistungen vorläufig eingestellt wurden. Kriegst dann bei Hartnäckigkeit einen Lebensmittelgutschein Fragen, Mitwirkungspflichten, Hausbesuch vom Ermittlungsdienst, wie man das bezahlen kann, den Ehemann nachziehen zu lassen ??? Die Jobcenter finden viele Gründe um dich zu ärgern und sanktionieren, dann stehst Du ein paar Monate ohne Geld da. Da steht dann plötzlich als Begründung, das die Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes nicht gegeben war um die Leistungen komplett einzustellen. Geh mal zum Gericht mit Anwalt, alles selbst erlebt mit gemeinsamen deutschem Kind und Drittstaats Mutter, bis Du wieder Geld siehst kann Monate dauern, wenn deine Nerven das aushalten, dann lass deinen Mann nachziehen. Kann alles passieren und niemand hilft Dir wenn Du ohne Geld mit Mann dastehst Unserer Anwältin hatte zu dem Zeitpunkt ähnliche Fälle, die Jobcenter lassen es auf Klagen vor Gericht ankommen und stellen die Leistungen erstmal ein. |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Melanny am 23.09.2018 um 15:08:16
Was soll diese Art der Darstellung? Es geht hier darum, rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen, aber doch nicht solche Horrorszenarien.
Es geht erst einmal um das Einreichen einer Remonstration . |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Laila1987 am 23.09.2018 um 15:47:41
Das Jobcenter weiss von alles.
Die sind ganze nett und helfen mir in viels. Hatte vorkurz termin dort. Sie sagten wann mein mann da ist soll ich kommen mit ihm. Das er aufgenommen wird unter Bedarfsgemeinschaft. Und natürlich wurde ich Arbeit gehen wann ich nicht krank wäre. In mein Heimatland denke ich klappt nicht da ich nicht dort wohne oder gemeldet bin. Aras@ Vielen lieben dank für gerade bin schon mit einem in Kontakt. |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Saxonicus am 23.09.2018 um 16:57:33 Melanny schrieb am 23.09.2018 um 15:08:16:
Eine Remonstration macht nur dann Sinn, wenn neue Sachverhalte vorliegen, die der AV bislang noch nicht bekannt waren. Da ändert auch ein Anwalt nichts daran. |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von T.P.2013 am 23.09.2018 um 17:30:34
Nein. Das ist eine Phrase.
Unabhängig von der Bewertung dieses hier geschilderten Einzelfalls macht eine Remonstration grundsätzlich durchaus auch dann Sinn, wenn keine "neuen Sachverhalte" vorliegen. Es macht auch dann Sinn, wenn man den Sachverhalt lediglich als falsch bewertet, Ermessen als falsch ausgeübt betrachtet o.ä. Dann sollte man natürlich auf die strittigen Punkte eingehen bzw. den eigenen Bewertungsstandpunkt darlegen. |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von R32 am 23.09.2018 um 18:03:41 Laila1987 schrieb am 23.09.2018 um 15:47:41:
Probier es mir der Remonstration und Vorsicht mit dem Jobcenter, muss nur der Sachbearbeiter wechseln oder Vorgesetzte mit neuen Zielvorgaben von ganz oben. Deinen Mann mit Leistungsbezug vom Jobcenter nachziehen zu lassen ist keine gute Idee, Ich könnte Dir mehrere Aktenordner Schriftverkehr zeigen bis wieder Geld vom Jobcenter kam und 6 Monate später beim nächsten Sachbearbeiterwechsel wieder vorläufige Einstellung der Leistungen mit Brief 2 Tage vor Monatsende. Viel Glück euch beiden |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Melanny am 23.09.2018 um 18:28:21
@ Saxonicus du hast mich sicher missverstanden.
Mein Vorschreiber (#18) beschreibt Horrorszenarium. Anders kann ich es nicht benennen. Ich empfinde das als äußerst unangemessen. Darum ging es mir. Teil 2 gibt es ja auch schon dazu. |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Saxonicus am 23.09.2018 um 18:44:04 Laila1987 schrieb am 21.09.2018 um 23:12:36:
In den Anwendungshinweisen ist zu lesen 27.3 Absehen von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Fällen des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II oder XII 27.3.1 Selbst wenn die Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs auf Erteilung oder Verlängerung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis vorliegen, kann diese im Ermessenswege versagt werden, wenn die Person, zu der der Nachzug stattfindet, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit für den Unterhalt 27.3.1.1 - von mindestens einem ausländischen Familienangehörigen, selbst wenn diese nicht im selben Haushalt leben, oder 27.3.1.2 - von mindestens einem anderen Haushaltsangehörigen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit oder deren familienrechtlichen Stellung gegenüber der Person, zu der ein Nachzug stattfinden soll, auf Leistungen nach dem SGB II oder XII angewiesen ist. Ob tatsächlich Leistungen nach dem SGB II oder XII bezogen werden oder beantragt worden sind, ist unerheblich; es kommt nur darauf an, ob ein Anspruch besteht. |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Ilyaz201821 am 24.09.2018 um 00:36:52
Hey,
Also ich musste auch für meine Verlobte remonstrieren und es hat geklappt letztlich. Ein Versuch ist es aufjedenfall wert! Wenn du kosten sparen willst, dann schreib die Remonstration selber. Habe ich auch so gemacht und wenn es sein muss, dann lass einen Anwalt drüber lesen. Dies kostet weniger, als wenn er alles für dich schreibt. Viel Erfolg. |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Aras am 24.09.2018 um 07:15:40 schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Eigentlich braucht man nur bis hier lesen. Also du kennst dich nicht aus, gibst aber Ratschläge. schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Der "lange" Klageweg Anwalt... wobei ein Anwalt in 1. Instanz nicht notwendig ist. Außerdem versucht das Auswärtige Amt in der Regel die Verfahren per gütlicher Einigung und nicht per Urteil abzuschließen. Zumal man ggf. sogar mit Ref 509 vorher schreiben könnte und den Visaeinzelfall vom Ministerium selbst untersuchen lassen kann. schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Kann eigentlich nur kotzen, wenn ich solchen pauschalen Müll lesen muss. Warum sollte PKH verweigert werden? Weil es dir nicht in den Kram passt? schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Ist das für die Frage hier relevant? schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
WEIL? Warum sollte das so sein. Völliger Blödsinn. schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Völliger Blödsinn. schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Absoluter Blödsinn schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Blödsinn. schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Blödsinn schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Dafür beantragt man einstweilige Anordnung und schwups gibt es Leistungen. ----------------------------------------------------------------------------------------- schrieb am 23.09.2018 um 18:03:41:
Genau... JC ist der Feind... schrieb am 23.09.2018 um 18:03:41:
Zeig mal bitte her. Ich bin interessiert. ----------------------------------------------------------------------------------------- Saxonicus schrieb am 23.09.2018 um 18:44:04:
Das ist doch völlig aus dem Kontext gezogen. Bei § 27 Abs. 3 AufenthG geht es darum, dass der Familiennachzug versagt werden kann, wenn für die Unterhaltsberechtigte Person durch den Nachzug eine Unterhaltsgefährdung droht. Wo soll denn bitteschön eine Unterhaltsgefährdung für das Kind drohen, wenn es von der Mutter Betreuungsunterhalt erhält und der Nachzug des Ehemannes zu keiner Erhöhung des Bezuges von SGB II Leistungen des Kind führen wird? --------------------------------- Remonstration würde ich einen mit Visaverfahren erfahrenen Anwalt machen lassen. Dafür gibt es paar gute in Berlin, die auch den "kurzen Dienstweg" kennen und bei der zuständigen Person im Auswärtigen Amt anrufen und optimale Resultate einholen |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Laila1987 am 24.09.2018 um 08:13:58
Guten Morgen
Ich danke euch für die hilfe. Schwarz scharfe gibt's überall nicht ärgern lassen:) Die Remonstration kann ich leider nicht alleine schreiben. Und dazu das ich nicht alle gesetzt kenne dafür. Aras@ Ich danke dir sehr. Kannst du mir schreiben welsche gute Rechtsanwalt ? Bin nicht aus Berlin nähe Frankfurt. Lg. |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von R32 am 26.09.2018 um 03:20:50 Aras schrieb am 24.09.2018 um 07:15:40:
Alles schlich und fachlich richtig, nur in der Realität bei der Anwendung und Durchsetzung der Gesetze kommen dann die wirklichen Probleme. 1. Ich habe es selbst erlebt, daher gebe ich gerne die Erfahrungen weiter. 2. einstweilige Anordnung und schwups gibt es Leistungen, wenn das Jobcenter nicht zahlt In der Realität definitiv NEIN ! Nach Wochen hatten wir immer noch kein Geld trotz Anwalt und PKH |
Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration? Beitrag von Petersburger am 26.09.2018 um 05:49:36 schrieb am 26.09.2018 um 03:20:50:
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