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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
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Beitrag begonnen von Laila1987 am 21.09.2018 um 23:12:36

Titel: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Laila1987 am 21.09.2018 um 23:12:36
salam alikum/hallo
Wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Leider hat meine Ehemann Ablehnung bekommen Sad
Ich bin eu-bürgerin und lebe von Jobcenter hatte aber Bescheinigung von Ärztlich Dienst Jobcenter das ich weitere 6 monate nicht Arbeit kann und dazu das ich eine kind mit Behinderung habe mit Pflege grad 2.
Trotzdem alles wurde abgelehnt nach so viel wartenzeit.
Das was das deutsche Botschaft in Rabat schreibt:

die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu mussen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der auslanderrechtlichen Prüfung nicht entsprochen werdren kann. Die für die ablehnung Ihres Antrages wesentlichen tragenden Gründe werden Ihnen nachfolgend mitgeteilt:
Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach § 2 Abs. 1 FreizügigG/ EU, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschuts und ausreichende Existenzmittel verfügen. Die beteiligte Ausländerbehörde STV Rüsselsheim führte für Ihre Ehefrau die Prüfung des Lebensunterhalts durch.
Ihre Ehefrau ist nicht in der Lage, ausreichende Existenzmittel zur Sicherung des Lebensunterhalts aufzubringen.
Ihre Ehefrau erhält zur Sicherung ihrer Existenz Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Insgesamt erhält Ihre Ehefrau 1.519,76€ monatlich. Folglich ist  Frau....nicht in der Lage, Ihre Existenz ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu bestreiten. ,,Nimmt die betreffende Person Sozialhilfeleistungen in Anspruch, indiziert dies das Fehlen ausreichender Existenzmittel'' (BeckOK AuslR/Tewocht friezügG/EU § 4 Rn. 9-11, beck-online). Folglich verfüget Ihre Ehefrau nicht über ausreichende Existenzmittel. Ein Anspruch auf den Nachzug zu einem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger nach § 4 freizügigG/ EU in Verbindung mit § 2 Abs. 1 FreizügigG/ EU besteht demnach nicht.

Vieleicht hat jemand hier erfahrung ?

Liebe Grüße

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von deerhunter am 22.09.2018 um 06:54:51
Scheint gesetzlich alles in Ordnung zu sein. Ohne Sicherung des LU keinen Nachzug!
Warum versuchst du es nicht über dein Heimatland?

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Aras am 22.09.2018 um 07:32:24
Und welches Aufenthaltsrecht hast du?

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Saxonicus am 22.09.2018 um 09:50:06

Aras schrieb am 22.09.2018 um 07:32:24:
Und welches Aufenthaltsrecht hast du?


Laila1987 schrieb am 21.09.2018 um 23:12:36:
Ich bin eu-bürgerin 

Als EU-Bürgerin/Portugiesin nutzt sie die Freizügigkeit, dazu bedarf es doch keines Aufenthaltstitels.

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Laila1987 am 22.09.2018 um 09:52:51
Ich bin seit 1995 in Deutschland.
Bin eu-bürgerin freizügigkeit.
Gibst nicht ausnahme wann man nicht arbeiten kann wegen Krankheit habe ja von Ärztlich Dienst Bescheinigung.
Wollte das jetzt eine rechtanwalt abgeben wegen Remonstration wurde das etwas bringen?

Vielen Dank

Lg

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von deerhunter am 22.09.2018 um 10:12:44

Laila1987 schrieb am 22.09.2018 um 09:52:51:
Bin eu-bürgerin freizügigkeit


Wenn du dich nicht selbst versorgen kannst, solltest du darauf achten das du nicht selbst deine Freizügigkeit einbußt!


Laila1987 schrieb am 22.09.2018 um 09:52:51:
Gibst nicht ausnahme wann man nicht arbeiten kann wegen Krankheit habe ja von Ärztlich Dienst Bescheinigung.


Nein! Warum soll der deutsche Staat, nicht nur für dich und dein Kind, nun auch noch für deinen Mann aufkommen? Wenn du krank bist, könntest du ja auch nach Portugal zurück und dort ganz normal leben und eine FZV beantragen. Das steht dir zu


Zitat:
§ 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt gewährt wird

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Aras am 22.09.2018 um 11:20:45
@Saxonicus

Bitte poste nicht, wenn du keine Ahnung hast. Leider glänzt du wie immer mit Ahnungslosigkeit.

@Laila1987

Also du lebst seit 1995 in Deutschland und bist auch Portugiesin. Du hast vermutlich ein Daueraufenthaltsrecht erworben, dass eben nicht aufgrund von Bezug von Sozial-Leistungen "aufgekündigt" werden kann.

Daueraufenthaltsrecht ist in § 4a FreizügG/EU geregelt.

In der VwV zum FreizügG/EU steht geschrieben:


Zitat:
4a.0.2
Der Familiennachzug zu Daueraufenthaltsberechtigten ist im Freizügigkeitsgesetz/EU nicht geregelt. §§ 3, 4, 4a Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Artikel 6, 7, 16 ff. Freizügigkeitsrichtlinie regeln den abgeleiteten Erwerb des Aufenthaltsrechts und den eigenständigen Erwerb des Daueraufenthaltsrechts von Familienangehörigen. Es fehlt jedoch eine Regelung über den Erwerb eines Aufenthaltsrechts, wenn der Unionsbürger, zu dem der Nachzug erfolgen soll, bereits ein Daueraufenthaltsrecht erlangt hat, der Familienangehörige die Voraussetzungen für den Daueraufenthalt selbst aber noch nicht erfüllt. Da Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten, aber noch nicht daueraufenthaltsberechtigten Unionsbürgern ein Aufenthaltsrecht haben, muss dies erst recht für Familienangehörige von daueraufenthaltsberechtigten Unionsbürgern gelten. Letztere haben eine stärkere aufenthaltsrechtliche Position als „gewöhnlich“ freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger. Anknüpfungspunkt für die Beurteilung entsprechender Fälle ist das Freizügigkeitsrecht, das der Daueraufenthaltsberechtigte derzeit innehat. Ist der daueraufenthaltsberechtigte Unionsbürger Erwerbstätiger, richtet sich der Familiennachzug nach den entsprechenden Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU für Familienangehörige von Erwerbstätigen, ansonsten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes für Familienangehörige von Nichterwerbstätigen. Damit sind die daueraufenthaltsberechtigten den „gewöhnlich“ freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern hinsichtlich des Familiennachzugs gleichgestellt (zum Familiennachzug zu daueraufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen vgl. Nummer 4a.1.3). Zu beachten ist dabei, dass auch in diesen Fällen für die Kernfamilie, also beim Ehegatten, beim minderjährigen ledigen Kind sowie beim Elternteil eines minderjährigen ledigen Unionsbürgers, der die Personensorge ausübt, eine entsprechende Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes für den Nachzug zu Deutschen in Betracht kommen kann, sofern dies den Betroffenen eine günstigere Rechtsstellung vermittelt als das Freizügigkeitsgesetz/EU (§ 11 Absatz 1 Satz 11 i. V. m. § 28 AufenthG; vgl. dazu auch Nummer 3.2.2.2).


http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03022016_MI12100972.htm

Das erste fettmarkierte:

Es muss festgestellt werden, ob Laila noch den Arbeitnehmerstatus hat oder tatsächlich als Nichterwerbstätige gilt. Dafür könnte der Bezug von ALG-II sprechen, muss er aber nicht.

Hierzu § 2 von FreizügG/EU:


Zitat:
(2) Unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:
1. Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,
1a. Unionsbürger, die sich zur Arbeitsuche aufhalten, für bis zu sechs Monate und darüber hinaus nur, solange sie nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden,
2. Unionsbürger, wenn sie zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind (niedergelassene selbständige Erwerbstätige),
3. Unionsbürger, die, ohne sich niederzulassen, als selbständige Erwerbstätige Dienstleistungen im Sinne des Artikels 57 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union erbringen wollen (Erbringer von Dienstleistungen), wenn sie zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt sind,
4. Unionsbürger als Empfänger von Dienstleistungen,
5. nicht erwerbstätige Unionsbürger unter den Voraussetzungen des § 4,
6. Familienangehörige unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 4,
7. Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.
(3) Das Recht nach Absatz 1 bleibt für Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätige unberührt bei
1. vorübergehender Erwerbsminderung infolge Krankheit oder Unfall,
2. unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit oder Einstellung einer selbständigen Tätigkeit infolge von Umständen, auf die der Selbständige keinen Einfluss hatte, nach mehr als einem Jahr Tätigkeit,
3. Aufnahme einer Berufsausbildung, wenn zwischen der Ausbildung und der früheren Erwerbstätigkeit ein Zusammenhang besteht; der Zusammenhang ist nicht erforderlich, wenn der Unionsbürger seinen Arbeitsplatz unfreiwillig verloren hat.

Bei unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit nach weniger als einem Jahr Beschäftigung bleibt das Recht aus Absatz 1 während der Dauer von sechs Monaten unberührt.


https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__2.html

Die Frage ist zudem ob die Erwerbslosigkeit unfreiwillig ist oder nicht. Wenn man also von der Arbeitsagentur ein Schreiben bekommt, dass eine unfreiwillige Arbeitslosigkeit vorliegt, dann gilt man weiterhin als Erwerbstätiger Unionsbürger.


Zum zweiten Fettmarkierten:

Wenn alle Fäden reißen, dann soll der Ehemann A1 Sprachkenntnisse in Saudi-Arabien erwerben und unter den Voraussetzungen des § 28 I AufenthG analog ein Visum erteilt bekommen.

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von erne am 22.09.2018 um 11:41:18

Aras schrieb am 22.09.2018 um 11:20:45:
Wenn man also von der Arbeitsagentur ein Schreiben bekommt, dass eine unfreiwillige Arbeitslosigkeit vorliegt, dann gilt man weiterhin als Erwerbstätiger Unionsbürger. 


du bist sicher, dass mal als Arbeitsloser auls "Erwerbstätiger" gilt?
Ist man dann nicht eine erwerbslose "Erwerbsperson", aber eben nicht erwerbstätig?

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Aras am 22.09.2018 um 12:00:22
Es kommt auf den erworbenen Status an. Sprache sollte deskriptiv sein. Wenn du deine Worte für genauer empfindest, dann eben so...

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von R32 am 22.09.2018 um 14:03:19
Mal eine Frage:

Warum wurde kein einfaches Einreisevisum nach (EC) No 539/2001
beantragt ?

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie kann von Drittstaatsangehörigen, die
Familienangehörige von EU-Bürgern sind, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001
lediglich ein Einreisevisum gefordert werden.

Hatte kein Problem damit in Österreich für Ehefrau und Stieftochter





Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Aras am 22.09.2018 um 14:26:34
Weil nur die ersten drei Monate bis auf Passpflicht bedingungslos sind.

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von R32 am 22.09.2018 um 16:34:11

Aras schrieb am 22.09.2018 um 14:26:34:
Weil  die ersten drei Monate bis auf Passpflicht bedingungslos sind.


Bin überrascht, das Deutschland das anders handhabt

Meine Frau und Stieftochter musste nur meinen Meldezettel von Österreich und Heiratsurkunde vorlegen.

Es wurden 2  C-Visum mit 90 Tagen ausgestellt

Ich wohnte zu dem Zeitpunkt bereits 2 Jahre in Österreich

Dann ab 4 Monat nach Einreise Aufenthaltskarte beantragen.

Einkommenshöhe uninteressant, nur Nachweis das man 5,5 Stunden Arbeit hat




Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Aras am 22.09.2018 um 19:11:26
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Du hast in Österreich gearbeitet, das tut die Threaderstellerin jedoch nicht.

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von R32 am 22.09.2018 um 20:02:28

Aras schrieb am 22.09.2018 um 19:11:26:
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Du hast in Österreich gearbeitet, das tut die Threaderstellerin jedoch nicht.



zum verstehen,  Freizügigkeit

ich als Deutscher in Österreich  zum Zeitpunkt der Visum   Ausstellung seit 7 Monaten ohne Arbeit

Sie in Deutschland als EU Bürgerin

da hätte doch wenigstens das Einreise Visum ausgeteilt werden müssen ?

Oder habe ich da was falsch verstanden ?


Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Holzer am 22.09.2018 um 20:55:53

schrieb am 22.09.2018 um 20:02:28:
Oder habe ich da was falsch verstanden ?


Ja...hast du

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Laila1987 am 23.09.2018 um 13:24:39
Hallo ich danke euch allen.
Ich werde mich an einem Rechtsanwalt wenden wegen Remonstration. Ich hoffe es wird was bringen.
Bin am ende meine Kräfte :'(

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von R32 am 23.09.2018 um 14:01:48
Du hast verstanden um was es geht ?

Ohne Erwerbstätigkeit keine Einreise von Familienangehörigen von Ausländern egal ob Du EU oder Drittstaat Ausländer bist. !

Der Lebensunterhalt muss gesichert sein,

Bezug von Leistungen durch Arbeitsagentur / Jobcenter und gleichzeitig Einreise von  Drittstaat  Familienangehörigen geht nur bei Deutschen in Deutschland .

Solange Du als EU Bürger oder Drittstaat Ausländer  Leistungen in Deutschland vom Jobcenter beziehst wird eine Einreise nicht möglich sein.

Schau nach den Gesetzen in deinem Heimatland, vielleicht hast Du ähnliche Rechte in deinem Heimatland für die Einreise deines Mannes wie ein Deutscher bei Drittstaat Familienangehörigen.

Alles Gute und viel Erfolg


PS: Gib nicht sinnlos Geld für einen Anwalt aus

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Aras am 23.09.2018 um 14:16:30
Hallo R32,

In dieser Vereinfachung ist es schlicht falsch. Es kommt auf den Status und so weiter an.

@Leila

Wenn du mit dem Anwalt sprichst, dann gibt ihm auch einen Ausdruck dieses Threads mit. Vielleicht hilft ihm das beim Verfassen der Remonstration.

Brauchst du eine Empfehlung für einen Anwalt?

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von R32 am 23.09.2018 um 14:46:17
Ich kenne mich damit nicht so aus,

aber wenn Leila im Recht ist, und die Botschaft auf Stur schaltet bleibt nur der lange Klageweg mit Anwalt kostet und kostet.

Wie soll das denn bezahlt werden, die Prozesskostenhilfe oder das Jobcenter  wird das sicherlich nicht übernehmen.

Und wenn der Ehemann dann doch irgendwann mit viel Glück da ist, geht der Ärger erst richtig  los

Vom Jobcenter werden erstmal  die Leistungen eingestellt !!!

3 - 5 Tage vorm Monatsende liegt plötzlich ein Schreiben in der Post, das die Leistungen vorläufig eingestellt wurden.

Kriegst dann bei Hartnäckigkeit  einen Lebensmittelgutschein

Fragen, Mitwirkungspflichten, Hausbesuch vom Ermittlungsdienst, wie man das bezahlen kann, den Ehemann nachziehen zu lassen ???

Die Jobcenter finden viele Gründe um dich zu ärgern und sanktionieren, dann stehst Du ein paar Monate ohne Geld da.

Da steht  dann plötzlich  als Begründung, das die Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes nicht gegeben war um die Leistungen komplett einzustellen.

Geh mal zum Gericht mit Anwalt, alles  selbst erlebt mit gemeinsamen deutschem Kind und Drittstaats Mutter,

bis Du wieder Geld siehst kann Monate dauern, wenn deine Nerven das aushalten, dann lass deinen Mann nachziehen.

Kann alles passieren und niemand hilft Dir wenn Du ohne Geld
mit Mann dastehst

Unserer Anwältin hatte zu dem Zeitpunkt  ähnliche Fälle, die Jobcenter lassen es auf Klagen vor Gericht ankommen und stellen die Leistungen erstmal ein.




Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Melanny am 23.09.2018 um 15:08:16
Was soll diese Art der Darstellung? Es geht hier darum, rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen, aber doch nicht solche Horrorszenarien.

Es geht erst einmal um das Einreichen einer Remonstration .

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Laila1987 am 23.09.2018 um 15:47:41
Das Jobcenter weiss von alles.
Die sind ganze nett und helfen mir in viels.
Hatte vorkurz termin dort. Sie sagten wann mein mann da ist soll ich kommen mit ihm. Das er aufgenommen wird unter Bedarfsgemeinschaft. Und natürlich wurde ich Arbeit gehen wann ich nicht krank wäre. In mein Heimatland denke ich klappt nicht da ich nicht dort wohne oder gemeldet bin.

Aras@

Vielen lieben dank für gerade bin schon mit einem in Kontakt.

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Saxonicus am 23.09.2018 um 16:57:33

Melanny schrieb am 23.09.2018 um 15:08:16:
Es geht erst einmal um das Einreichen einer Remonstration . 

Eine Remonstration macht nur dann Sinn, wenn neue Sachverhalte vorliegen, die der AV bislang noch nicht bekannt waren. Da ändert auch ein Anwalt nichts daran.

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von T.P.2013 am 23.09.2018 um 17:30:34
Nein. Das ist eine Phrase.

Unabhängig von der Bewertung dieses hier geschilderten Einzelfalls macht eine Remonstration grundsätzlich durchaus auch dann Sinn, wenn keine "neuen Sachverhalte" vorliegen.
Es macht auch dann Sinn, wenn man den Sachverhalt lediglich als falsch bewertet, Ermessen als falsch ausgeübt betrachtet o.ä. Dann sollte man natürlich auf die strittigen Punkte eingehen bzw. den eigenen Bewertungsstandpunkt darlegen.

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von R32 am 23.09.2018 um 18:03:41

Laila1987 schrieb am 23.09.2018 um 15:47:41:
Das Jobcenter weiss von alles.
Die sind ganze nett und helfen mir in viels.
Hatte vorkurz termin dort. Sie sagten wann mein mann da ist soll ich kommen mit ihm. Das er aufgenommen wird unter Bedarfsgemeinschaft. Und natürlich wurde ich Arbeit gehen wann ich nicht krank wäre. In mein Heimatland denke ich klappt nicht da ich nicht dort wohne oder gemeldet bin.

Aras@

Vielen lieben dank für gerade bin schon mit einem in Kontakt.




Probier es mir der Remonstration

und Vorsicht mit dem Jobcenter, muss nur der Sachbearbeiter wechseln oder Vorgesetzte mit neuen Zielvorgaben von ganz oben.

Deinen Mann mit Leistungsbezug vom Jobcenter nachziehen zu lassen ist keine gute Idee,

Ich könnte Dir mehrere Aktenordner Schriftverkehr  zeigen bis wieder Geld vom Jobcenter kam und 6 Monate später beim nächsten Sachbearbeiterwechsel wieder vorläufige Einstellung der Leistungen mit Brief 2 Tage vor Monatsende.


Viel Glück euch beiden




Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Melanny am 23.09.2018 um 18:28:21
@ Saxonicus du hast mich sicher missverstanden.

Mein Vorschreiber (#18) beschreibt Horrorszenarium. Anders kann ich es nicht benennen. Ich empfinde das als äußerst unangemessen. Darum ging es mir. Teil 2 gibt es ja auch schon dazu.

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Saxonicus am 23.09.2018 um 18:44:04

Laila1987 schrieb am 21.09.2018 um 23:12:36:
Leider hat meine Ehemann Ablehnung bekommen SadIch bin eu-bürgerin und lebe von Jobcenter hatte aber Bescheinigung von Ärztlich Dienst Jobcenter das ich weitere 6 monate nicht Arbeit kann und dazu das ich eine kind mit Behinderung habe mit Pflege grad 2.Trotzdem alles wurde abgelehnt nach so viel wartenzeit.

In den Anwendungshinweisen ist zu lesen
27.3 Absehen von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Fällen des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II oder XII
27.3.1 Selbst wenn die Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs auf Erteilung oder Verlängerung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis vorliegen, kann diese im Ermessenswege versagt werden, wenn die Person, zu der der Nachzug stattfindet, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit für den Unterhalt
27.3.1.1 - von mindestens einem ausländischen Familienangehörigen, selbst wenn diese nicht im selben Haushalt leben, oder
27.3.1.2 - von mindestens einem anderen Haushaltsangehörigen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit oder deren familienrechtlichen Stellung gegenüber der Person, zu der ein Nachzug stattfinden soll, auf Leistungen nach dem SGB II oder XII angewiesen ist.
Ob tatsächlich Leistungen nach dem SGB II oder XII bezogen werden oder beantragt worden sind, ist unerheblich; es kommt nur darauf an, ob ein Anspruch besteht.

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Ilyaz201821 am 24.09.2018 um 00:36:52
Hey,

Also ich musste auch für meine Verlobte remonstrieren und es hat geklappt letztlich. Ein Versuch ist es aufjedenfall wert!

Wenn du kosten sparen willst, dann schreib die Remonstration selber. Habe ich auch so gemacht und wenn es sein muss, dann lass einen Anwalt drüber lesen. Dies kostet weniger, als wenn er alles für dich schreibt.

Viel Erfolg.

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Aras am 24.09.2018 um 07:15:40

schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Ich kenne mich damit nicht so aus,



Eigentlich braucht man nur bis hier lesen. Also du kennst dich nicht aus, gibst aber Ratschläge.


schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
aber wenn Leila im Recht ist, und die Botschaft auf Stur schaltet bleibt nur der lange Klageweg mit Anwalt kostet und kostet.


Der "lange" Klageweg Anwalt... wobei ein Anwalt in 1. Instanz nicht notwendig ist. Außerdem versucht das Auswärtige Amt in der Regel die Verfahren per gütlicher Einigung und nicht per Urteil abzuschließen. Zumal man ggf. sogar mit Ref 509 vorher schreiben könnte und den Visaeinzelfall vom Ministerium selbst untersuchen lassen kann.


schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Wie soll das denn bezahlt werden, die Prozesskostenhilfe oder das Jobcenter  wird das sicherlich nicht übernehmen.


Kann eigentlich nur kotzen, wenn ich solchen pauschalen Müll lesen muss. Warum sollte PKH verweigert werden? Weil es dir nicht in den Kram passt?


schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Und wenn der Ehemann dann doch irgendwann mit viel Glück da ist, geht der Ärger erst richtig  los



Ist das für die Frage hier relevant?


schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Vom Jobcenter werden erstmal  die Leistungen eingestellt !!!

3 - 5 Tage vorm Monatsende liegt plötzlich ein Schreiben in der Post, das die Leistungen vorläufig eingestellt wurden.


WEIL? Warum sollte das so sein. Völliger Blödsinn.


schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Kriegst dann bei Hartnäckigkeit  einen Lebensmittelgutschein

Fragen, Mitwirkungspflichten, Hausbesuch vom Ermittlungsdienst, wie man das bezahlen kann, den Ehemann nachziehen zu lassen ???



Völliger Blödsinn.


schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Die Jobcenter finden viele Gründe um dich zu ärgern und sanktionieren, dann stehst Du ein paar Monate ohne Geld da.

Da steht  dann plötzlich  als Begründung, das die Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes nicht gegeben war um die Leistungen komplett einzustellen.


Absoluter Blödsinn


schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Geh mal zum Gericht mit Anwalt, alles  selbst erlebt mit gemeinsamen deutschem Kind und Drittstaats Mutter,

bis Du wieder Geld siehst kann Monate dauern, wenn deine Nerven das aushalten, dann lass deinen Mann nachziehen.


Blödsinn.

schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Kann alles passieren und niemand hilft Dir wenn Du ohne Geld
mit Mann dastehst



Blödsinn


schrieb am 23.09.2018 um 14:46:17:
Unserer Anwältin hatte zu dem Zeitpunkt  ähnliche Fälle, die Jobcenter lassen es auf Klagen vor Gericht ankommen und stellen die Leistungen erstmal ein.

Dafür beantragt man einstweilige Anordnung und schwups gibt es Leistungen.


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schrieb am 23.09.2018 um 18:03:41:
und Vorsicht mit dem Jobcenter, muss nur der Sachbearbeiter wechseln oder Vorgesetzte mit neuen Zielvorgaben von ganz oben.


Genau... JC ist der Feind...


schrieb am 23.09.2018 um 18:03:41:
Deinen Mann mit Leistungsbezug vom Jobcenter nachziehen zu lassen ist keine gute Idee,

Ich könnte Dir mehrere Aktenordner Schriftverkehr  zeigen bis wieder Geld vom Jobcenter kam und 6 Monate später beim nächsten Sachbearbeiterwechsel wieder vorläufige Einstellung der Leistungen mit Brief 2 Tage vor Monatsende.




Zeig mal bitte her. Ich bin interessiert.

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Saxonicus schrieb am 23.09.2018 um 18:44:04:
In den Anwendungshinweisen ist zu lesen
27.3 Absehen von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Fällen des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II oder XII
27.3.1 Selbst wenn die Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs auf Erteilung oder Verlängerung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis vorliegen, kann diese im Ermessenswege versagt werden, wenn die Person, zu der der Nachzug stattfindet, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit für den Unterhalt
27.3.1.1 - von mindestens einem ausländischen Familienangehörigen, selbst wenn diese nicht im selben Haushalt leben, oder
27.3.1.2 - von mindestens einem anderen Haushaltsangehörigen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit oder deren familienrechtlichen Stellung gegenüber der Person, zu der ein Nachzug stattfinden soll, auf Leistungen nach dem SGB II oder XII angewiesen ist. Ob tatsächlich Leistungen nach dem SGB II oder XII bezogen werden oder beantragt worden sind, ist unerheblich; es kommt nur darauf an, ob ein Anspruch besteht.


Das ist doch völlig aus dem Kontext gezogen. Bei § 27 Abs. 3 AufenthG geht es darum, dass der Familiennachzug versagt werden kann, wenn für die Unterhaltsberechtigte Person durch den Nachzug eine Unterhaltsgefährdung droht. Wo soll denn bitteschön eine Unterhaltsgefährdung für das Kind drohen, wenn es von der Mutter Betreuungsunterhalt erhält und der Nachzug des Ehemannes zu keiner Erhöhung des Bezuges von SGB II Leistungen des Kind führen wird?


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Remonstration würde ich einen mit Visaverfahren erfahrenen Anwalt machen lassen. Dafür gibt es paar gute in Berlin, die auch den "kurzen Dienstweg" kennen und bei der zuständigen Person im Auswärtigen Amt anrufen und optimale Resultate einholen

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Laila1987 am 24.09.2018 um 08:13:58
Guten Morgen
Ich danke euch für die hilfe.
Schwarz scharfe gibt's überall nicht ärgern lassen:)
Die Remonstration kann ich leider nicht alleine schreiben.
Und dazu das ich nicht alle gesetzt kenne dafür.

Aras@
Ich danke dir sehr.
Kannst du mir schreiben welsche gute Rechtsanwalt ?
Bin nicht aus Berlin nähe Frankfurt.

Lg.

Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von R32 am 26.09.2018 um 03:20:50

Aras schrieb am 24.09.2018 um 07:15:40:
Eigentlich braucht man nur bis hier lesen. Also du kennst dich nicht aus, gibst aber Ratschläge.


Der "lange" Klageweg Anwalt... wobei ein Anwalt in 1. Instanz nicht notwendig ist. Außerdem versucht das Auswärtige Amt in der Regel die Verfahren per gütlicher Einigung und nicht per Urteil abzuschließen. Zumal man ggf. sogar mit Ref 509 vorher schreiben könnte und den Visaeinzelfall vom Ministerium selbst untersuchen lassen kann.


Kann eigentlich nur kotzen, wenn ich solchen pauschalen Müll lesen muss. Warum sollte PKH verweigert werden? Weil es dir nicht in den Kram passt?


Ist das für die Frage hier relevant?


WEIL? Warum sollte das so sein. Völliger Blödsinn.


Völliger Blödsinn.


Absoluter Blödsinn


Blödsinn.

Blödsinn

Dafür beantragt man einstweilige Anordnung und schwups gibt es Leistungen.


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Genau... JC ist der Feind...


Zeig mal bitte her. Ich bin interessiert.

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Das ist doch völlig aus dem Kontext gezogen. Bei § 27 Abs. 3 AufenthG geht es darum, dass der Familiennachzug versagt werden kann, wenn für die Unterhaltsberechtigte Person durch den Nachzug eine Unterhaltsgefährdung droht. Wo soll denn bitteschön eine Unterhaltsgefährdung für das Kind drohen, wenn es von der Mutter Betreuungsunterhalt erhält und der Nachzug des Ehemannes zu keiner Erhöhung des Bezuges von SGB II Leistungen des Kind führen wird?


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Remonstration würde ich einen mit Visaverfahren erfahrenen Anwalt machen lassen. Dafür gibt es paar gute in Berlin, die auch den "kurzen Dienstweg" kennen und bei der zuständigen Person im Auswärtigen Amt anrufen und optimale Resultate einholen


Alles schlich und fachlich richtig, nur in der Realität bei der Anwendung und Durchsetzung der Gesetze kommen dann die wirklichen Probleme.

1. Ich habe es selbst erlebt, daher gebe ich gerne die Erfahrungen weiter.

2.  einstweilige Anordnung und schwups gibt es Leistungen, wenn das Jobcenter nicht zahlt

In der Realität definitiv  NEIN ! 

Nach Wochen hatten wir immer noch kein Geld trotz Anwalt und PKH





Titel: Re: Visum familienachzug abgelehnt wer hat Erfahrung mit Remonstration?
Beitrag von Petersburger am 26.09.2018 um 05:49:36

schrieb am 26.09.2018 um 03:20:50:
1. Ich habe es selbst erlebt, daher gebe ich gerne die Erfahrungen weiter.

Es geht in diesem Forum nicht um die Weitergabe schlechter Erfahrungen.
Die sind nicht der Regelfall.

Es geht um das Gegenteil:
Dem Fragenden rechtliche Argumente an die Hand zu geben, damit er keine schlechten Erfahrungen macht.

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