Guten Tag Leute,
ich würde meine Sache schildern und suche einen Rat von euch; Ich bin türkische Staatbürgerschaft.
Ich bin im 2006 zum Studienzweck nach Deutschland eingereist. (09.2006)
Also Sprachkurs + Bachelor + Master = Ich bin fertig mit meinen Studien im Jahr 2014 (10.2014) Bis hierhin hatte ich die Aufenthaltsgenehmigung nach §16.1
Dann die Jobsuche nach §16.4 ab 10.2014. Während bin ich bei der Jobsuche nicht effektiv gewesen und konnte keinen Job gefunden. Ende der
AE (§16.4) bin ich freiwillig aus Deutschland ausgereist.
Also ich habe mich insgesamt 10 Jahre in Deutschland aufgehalten (ca. 8 Jahre Studien + Jobsuche 1,5 Jahre + 5 Monate Fiktionsbescheinigung)
Nach dem Wehrdienst versuche ich wieder auf die Beine stellen und suche einen Job sowohl hier als auch Deutschland. Ich will auch promovieren.
Meine Frage ist, falls ich eine Zusage von einem(r) Betreuer(in) und der Universität bekommen hätte, dürfte ich ein Visum bzw.
AE nach §16.1 beantragen. Zwar habe ich 8 Jahre zum Studienzweck in Deutschland gebraucht (in Bezug auf 10 Jahre Gesamtaufenthaltsdauer §16.1).Die Frage ist, habe ich nur noch zwei Jahre meine Dissertation fertigzuschreiben? Oder handelt es sich um einen hochwertigen Abschluss, daher dürfte ich nochmal 10 Jahre bekommen?
Zweite Sache, es wäre auch mir denkbar, wenn man als wissenschaftlicher Mitarbeiter einen Vertrag von einem Forschungsinstitut bekommt, damit man die
AE nach §18.2 von der Türkei her beantragt, stimmt das?
Ein Fallbeispiel: das Institut an der Uni, bei dem ich mein Masterstudium abgeschlossen habe, bietet ein Stellenangebot: „wiss. Mitarbeiter/in
(bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen E 13 TV-L)
mit 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bis zum Projektende 31.03.2020 mit Option auf Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit und der Verlängerung (Beschäftigungsdauer gem. WissZeitVG) zu besetzen. Die Möglichkeit zur eigenen wiss. Weiterqualifikation (i.d.R. Promotion), ist gegeben.“
Unter solche Bedingungen dürfte ich die
AE nach §18.2 beantragen, falls ich die Stelle hätte, oder mindestens einen Vortrag bzw. eine Einladung vorlegen dürfte?
Ich freue mich auf eure Antworten.