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Integrationskurs für Ehefrau (Gelesen: 1.266 mal)
mbahgondrong
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i4a rocks!


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20.11.2017 um 16:28:15
 
Hallo zusammen,

ich war heute mit meine Frau in die Ausländerbehörde. Ich werde in Januar eine blaue Karte bekommen und meine Frau bekommt ein Aufenthaltstitel.

Der Mitarbeiter hat gesagt, dass meine Frau ein Integrationskurs besuchen muss. Ist das richtig?

Ich habe in eine andere Webseite gelesen, dass wenn man eine blaue Karte hat, dann muss der Ehegatte kein Integrations/Sprachkurs machen.

Sie will aber eine normale Deutschkurs (A1) besuchen.

Ich freue mich auf eure Feedbacks. Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße
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reinhard
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Antwort #1 - 20.11.2017 um 16:57:09
 
Nein, sie ist vom A1-Test vor dem Visumantrag befreit.

Ansonsten sollte sie versuchen, die B1-Prüfung so schnell wir möglich zu bestehen.
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mbahgondrong
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 20.11.2017 um 17:06:06
 
reinhard schrieb am 20.11.2017 um 16:57:09:
Nein, sie ist vom A1-Test vor dem Visumantrag befreit.


Sie hat eine A1 Zertifikat (seit 2016), weil sie es für die Familiennachzugvisum braucht. Jetzt wohnt sie mit mir schon in Deutschland seit März.

reinhard schrieb am 20.11.2017 um 16:57:09:
Ansonsten sollte sie versuchen, die B1-Prüfung so schnell wir möglich zu bestehen.


Sie bekommt die gleiche Gultigkeit für ihre Aufenthaltstitel (bis Des 2019) wie ich. Was wird dann passiert, wenn sie kein B1 Zertifikat bis Des 2019 bekommt?
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.11.2017 um 18:23:31
 
Man wird sie mündlich drauf hinweisen dass die Verpflichtung besteht und Ihre AE künftig nur noch von Jahr zu Jahr verlängern bis Sie B1 vorweisen kann.
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