KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:-Das ist verständliche Träumerei und nix Konkretes.
Absolut richtig, stimme ich zu. Aber das alles ist Planung, die auf eine Zukunft irgendwann in 4-5 Jahren mal passieren könnte. Wie soll man was soweit planen? Es scheint ja grade so, dass für ein Visum eine feste Planung für die nächsten 20 Jahre gefordert wird. Am besten noch mit schriftlichen Bestätigungen, dass in 15 Jahren dann ein Job in der Deutschen Botschaft angenommen werden kann.
KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:- So spontan kann die Entscheidung nicht von ihr gekommen sein. Du bist doch ihr Freund! Verständlich wäre es, wenn sie Aussichten auf Jobs mit deutscher *Berührung* hätte und DAFÜR ein Studium in D benötigt. Das ist hier nicht zu sehen.
Sie kommt tatsächlich spontan. Sie war ja letztes Jahr zu Weihnachten hier. Vorher war die Überlegung, dass ich nach Indonesien ziehe(was scheinbar noch komplizierter ist als ein National Visum nach DE). Sie wollte unter keinen Umständen nach Deutschland ziehen, ihr Traum wäre vielmehr Amerika oder ein Land in Skandinavien gewesen(warum auch immer). Nach dem Besuch hier, hat sie dann doch festgestellt, dass die Deutschen wohl doch nicht ganz so ,,kalt'' sind, wie Klischees gerne mal sagen. Naja lange Rede, kurzer Sinn...im Endeffekt ist es tatsächlich meine eigene Schuld, dass sie hier studieren möchte und nicht bereits wieder in Indonesien begonnen hat und dafür vieles bereits aufgegeben hat.
KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:- Du bezahlst dann ihr Studium, incl. aller dranhängenden Kosten? Hast du eine Ahnung, was das für ne Summe wird?
Durchaus. Zu Bedenken sei aber, dass es eine gemeinsame Wohnung wäre, also normale Mietkosten. Ihr Vater monatlich genug Geld sendet für Versicherung, Essen und z.b. ne Monatskarte für den Bus. Mit dem Visum zum Studium wäre sie zudem noch in der Lage minimal selber zu arbeiten. Wie dem auch sei...ich verdiene zufriedenstellend und kann mein Studium im Betrieb dual beginnen mit minimaler Kürzung des Gehalts.
KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:- Schwarzes Brett usw? Vergiß es, buch es unter Unwichtiges ab. Das interessiert nicht, wenn jemand ein Visum zum Studium in D haben will.
Das soll niemanden in Deutschland interessieren und wurde sicherlich auch nicht während des Antrags genannt. Ich habe es lediglich hier genannt. Im Verfahren wurde lediglich die Begründung zwecks Familie/Arbeit weiter ausgeführt.
KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:- Ein Visum zur Studienvorbereitung? Der Sprachkurs bis
B1 dauert 600 Std.
Absolut richtig. Stellt die Dauer bis September dabei ein Problem dar? Es werden anfangs doch sowieso nur 3 Monate gebilligt, die es hier zu verlängern gilt, richtig?
KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:- Ich kenne keinen einzigen Kursträger, der explizit bestätigt, daß ausgerechnet dieser Kurs zur Studienvorbereitung dient. Oder ist es einer an genau dieser Uni Lpzg, wo sie studieren will mit dir ? Sie muß ja nach dem B1-Kurs noch das Studienkolleg machen, nicht wahr?
Die Botschaft hatte nach einer entsprechenden Bescheinigung gefragt, die mir sofort ausgestellt wurde auf Nachfrage. Der Kursträger steht übrigens in der Liste vom Amt für Migration in der Liste, da sie hauptsächlich Integrationskurse anbieten.
Richtig, nach dem Kurs wäre das Kolleg an der Reihe für 1 Semester bis Abschluss.
Ich denke auch, dass diese große Zeitspanne bis Studienbeginn ein großen Grund für die Ablehnung darstellt, Beginn für das eigentliche Studium wäre dann schließlich erst Anfang 2019.
Ich fand es nur logischer, wenn sie Deutschkurs und Kolleg hier erledigt, da sie dadurch halt einfach viel schneller lernen würde und mit der deutschen Kultur nen besseren Einklang findet.
KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:- Sie spricht andere Sprachen, aber kein Deutsch. Aha. Alles für die Katz?
Stimmt so nicht. Zeigt schließlich auf, dass sie sehr schlau ist, was Sprachen lernen betrifft, richtig?
KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:- Sie könnte nach ihrer Rückkehr wieder dort arbeiten? Wenn sie nicht kommt, dann eben nicht.
Gut. Wäre denn eine Bescheinigung ala: Nach 3 Monaten, MUSS sie wieder hier arbeiten aufgrund ihres Vertrages als besser? Vermutlich.
Ich schätze es wird darauf hinauslaufen, dass sie mich wieder nur 1 Monat besuchen kommt und wir in der Zeit noch mal intensiv darüber reden, ob eine Hochzeit in Frage kommt. Falls ja, geht sie nach dem Monat zurück, besorgt alle Papiere (mir qualmt jetzt schon der Kopf hierbei) und dann wird ein Visum zur Eheschließung beantragt.
Dazu direkt mal: Muss sie nach der Eheschließung zurück, oder kann von hier ein Titel erwirkt werden, sodass sie direkt bleiben könnte?
Lg