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Studentenvisum Ablehnung, Remo? (Gelesen: 2.777 mal)
Duplo123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.11.2017 um 17:19:29
 
Guten Abend an alle

Folgener Sachverhalt:

Meine Freundin hatte Ende Oktober ein Visum zum Studium beantragt, wobei heute die Ablehnung ins Haus getrudelt ist, was ich ehrlich gesagt vermutet hatte, das erläutere ich später.
Sie kommt aus Indonesien, ist 23 Jahre jung, ich selbst bin ebenfalls noch 27 Jahre jung und bin grade dabei mein Abitur nachzuholen, geplant war daher, dass wir zusammen studieren.

Ich hatte für sie eine VE abgegeben, Mittel zum Aufenthalt sind also gegeben.
Sie selbst hatte von 2013-2015 bereits ein Studium im Feld der Internationalen Beziehungen angefangen, welches dann abgebrochen wurde, aufgrund von privaten Problemen, bei denen ganz einfach das Geld fehlte, wobei sie in der Zeit dann ebenfalls arbeiten gegangen ist, um für die Familie da zu sein. Nachdem sich das einigermaßen gebessert hat, dachte ich mir, dass für Internationale Beziehungen ein Abschluss an einer ausländischen Schule sicherlich vorteilhaft ist, was logisch sein sollte.
Aufgrund der eher spontanen Entscheidung(Ca Mitte des Jahres), blieb nicht viel Zeit zum Deutsch lernen, wobei sie jetzt seit 2 Wochen dennoch einen Kurs besucht, um sich auf den Kurs in Deutschland vorzubereiten.
Denn ich habe hier einen Kurs für sie gebucht, 5 Tage die Woche, bzw 25h/Woche. Dies wurde auch klar im Motivationsschreiben dargelegt. Der Kurs wird von mir bezahlt, ergo Kostenfaktor für sie weniger. Ebenso ist es logisch, dass man eine Sprache leichter lernt, wenn man täglich von ihr umgeben ist, und sie ist was Sprachen betrifft sehr schlau, sie spricht fließend Englisch und Koreanisch und hat ebenso Japanisch belegt, alles während ihrer Higschool und College Zeit.
Die Noten in Wirtschaft waren auf der Highschool allerdings nicht die besten, wobei sich das auf dem College damals grundlegend geändert hatte.

Die Ablehnung kam mit Begründung, dass sie wenig Erfolgschancen sehen, das Studium abzuschließen, ebenso fragen sie sich, warum das Studium abgebrochen wurde. Dass bereits noch keine Deutschkentnisse vorhanden sind, ist denen auch ein Dorn im Auge.

Mir kommt es so vor, dass das Motivationsschreiben überhaupt nicht gelesen wurde! Es wurde klar dargestellt, warum abgebrochen wurde. Es steht deutlich drauf, warum hier im Vorfeld ein Deutschkurs besucht werden soll und nicht in Jakarta. Abgesehen davon, dass wir nicht dargestellt haben, dass die Noten sich drastisch gebessert haben, wurde alles andere begründet belegt! Sie empfehlen übrigens den Bachelorabschluss in Jkt nachzuholen und hier dann Master zu machen. Ist ja schön, allerdings ist ein Studium in Jkt nunmal 10 mal teurer als hier, das ist Tatsache.

Lohnt sich eine Remission, oder sollten wir es sein lassen?

Und ebenso dazu...nachdem die Ablehnung heute kam, möchte sie zumindest für 3 Monate über Weihnachten herkommen. Letztes Jahr war sie ebenfalls über Weihnachten hier, jedoch nur für 35 Tage. Ich habe da so meine Bedenken, dass die Botschaft da irgendwie sehr skeptisch werden könnte.
Falls es doch gestattet wird...dürfte sie dann eigentlich am Sprachkurs, welcher ja schon bezahlt wurde, teilnehmen in der Zeit, oder spricht da was dagegen?

Liebe Grüße
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.11.2017 um 19:26:09
 
Eine Remonstrstion bringt eigentlich nur was wenn neue Erkenntnisse vorgetragen werden. Sonst wird es in der Regel zum selben Ergebnis führen.

Meiner Meinung nach wird es nichts bringen, aber es ist ja kostenlos, also kann man es ja versuchen.

In der Regel sollte man im Heimatland schon einen Deutschkurs besucht haben, wenn man zum Studieren her kommen möchte. Das verbessert die eigenen Chancen auf das Visum ungemein. So ganz ohne Sprachkenntnisse ist es eben etwas unglaubwürdig. Auch sind Ihre Schulzeiten ja schon etwas vorbei und halt das Abgebrochene Studium. Da ist der Zweifel auf Erfolg IMHO schon berechtigt.

Zum Besuchsvisum , da Könnte es auch etwas problematisch sein gerade auch wegen der geplanten 3 Monate. Sie muss ja auch Ihre Rückkehrbereitschaft belegen, aber wer 3 Monate ausser Landes sein kann hat dort in der Regel keine Arbeit mehr und wird nicht gebraucht.

Auch das abgelehnte Studenten Visum kann da negativ einfliessen. Die Botschaft geht dann häufig von aus dass eine Migration nach Deutschland angestrebt wird "egal wie" , mit dem einen oder wenn's nicht  klappt mit dem anderen Visum.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.11.2017 um 19:42:14
 
@okatomy

was sind denn Neue Erkenntnisse?

Nene... Anders wird ein Schuh draus. Remonstration ist eine Gegendarstellung. D.h. man bringt neue Beweise & Tatsachen und/oder stellt die bereits vorhandenen und ggf. neu vorgebrachten Beweise und Tatsachen neu dar sodass man eine Neubewertung der Sachlage zu Gunsten des Antragstellers erreicht. Die Remonstration soll ja gerade neue Erkenntnisse für den Entscheider bringen.

Also die Botschaft hat auch die Problempunkte genannt. Diesen muss man eben mit guten Argumenten entgegentreten. 

Hat sie denn zumindest Prüfungsleistungen anerkennen lassen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.11.2017 um 20:05:50
 
Duplo123 schrieb am 19.11.2017 um 17:19:29:
dass für Internationale Beziehungen ein Abschluss an einer ausländischen Schule sicherlich vorteilhaft ist, was logisch sein sollte.

Was ist daran logisch?

Duplo123 schrieb am 19.11.2017 um 17:19:29:
Aufgrund der eher spontanen Entscheidung(Ca Mitte des Jahres),

Welche spontane Entscheidung?

Ihr Freund bucht ihr einen Kurs, ihr Freund gibt eine VE für sie.
Ihr Studium hat sie im Heimatland begonnen und abgebrochen.
Aus welchem Grund sollte sie es im Ausland eher als im Heimatland abschließen können?
Wenn die familiäre Situation der Familie jetzt wieder gut ist, warum kann sie das begonnene Studium nicht im Heimatland ebensogut abschließen?
Wie will sie denn hier studieren, wenn sie kein Deutsch kann? Ist das Studium hier in einer Fremdsprache, die sie beherrscht?

Remonstration?
Was würde sie denn als Argumente gegen die Ablehnung vorbringen?
Hoffentlich nicht dich.

3 Monate über Weihnachten? Besuchsvisum?
Falls sie unerwarteterweise ein Besuchsvisum erhält, kann sie auch einen Sprachkurs machen.
Warum hast du den denn bereits bezahlt? Und wie lange dauert der Kurs? A1? 300 Std.?

Ja, ich denke, das alles macht denjenigen skeptisch, der hier um ein Visum angegangen wurde.

p.s.
du hast wohl die gleichen Bedenken wie die Botschaft...
verständlich.


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Duplo123
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 19.11.2017 um 20:24:53
 
@Aras Prüfungsergebnisse der Highschool wurden begläubigt. Die vom Studium bisher noch nicht, aufgrund der höheren Zeit/Kosten, wird jetzt aber nachgeholt, damit eine mögliche Remi überhaupt Aussichten erhält.

@KaGe

1. Logisch daran sollte sein, dass wenn z.b. später im Heimatland eine Stelle in einem Betrieb angestrebt wird, der mit Deutschland kooperiert, der Abschluss an einer deutschen Uni sie sicherlich hervorheben sollte aus der Masse. Wurde übrigens im Schreiben auch so dargestellt. Zwischen den Millionen an Bachelor-Studenten in Jkt, muss man irgendwie aus der Masse hervorstechen.

2. Die spontane Entscheidung, dass sie das Studium in Deutschland neu aufnimmt.
Warum sollte sie es hier abschließen, ist tatsächlich eine gute Frage in Hinblick auf ihre Vergangenheit. Ich kann nur persönlich urteilen und dazu folgenes sagen: Abgesehen von der familären Situation hatte sie wie schon gesagt finanzielle Probleme für das Studium dort, welche hier einfach nicht vorhanden wären. Ebenso gab es persönliche Probleme zwischen ihr und Mitschülern bzw. Lehrern. Da hing dann z.b. mal ihr Bild am Schwarzen Brett, als sie nen Oberstufenschüler gedatet hat. Klingt für mich nach Kindergarten, da wohl aber eher ein heikles Thema.
Wie sie das Studium ohne Sprache machen möchte? Das beantwortest du dir bereits selber mit dem Sprachkurs.
Der Kurs hätte bis September gedauert zur Stufe B1, womit sie sich direkt im Anschluss im September am Studienkolleg beworben hätte für den W-Kurs, um dann im Frühjahr das Semester zu beginnen. Zeitlich hätte dies alles gepasst.
Ich dachte eigentlich auch, dass eine Visum zum Studium/Studienvorbereitung genau dafür gemacht ist. Wird sogar angegeben mit dem Sprachkurs usw. Bescheid vom Studienkolleg lag vor, Briefverkehr mit der späteren Uni ebenso.
Der Kurs wurde für 3 Monate bezahlt, mehr ging (zum Glück scheinbar) nicht. Wurde allerdings auch so direkt gefordert. Nachweis über die Bezahlung des Kurses.

Ich persönlich denke auch, dass 3 Monate skeptisch anzusehen wären. Sie würde von der Arbeit dafür ein Schreiben bekommen, ebenso die Bestätigung, dass sie nach der Wiederkehr weiter arbeiten kann.

Danke bisher und Lg
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grisu1000
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Antwort #5 - 19.11.2017 um 21:27:59
 
Duplo123 schrieb am 19.11.2017 um 17:19:29:
Mir kommt es so vor, dass das Motivationsschreiben überhaupt nicht gelesen wurde! Es wurde klar dargestellt, warum abgebrochen wurde. Es steht deutlich drauf, warum hier im Vorfeld ein Deutschkurs besucht werden soll un


Ich nehme mal an es wurde sehr genau gelesen. Und warum will sie ausgerechnet in Deutschland studieren?

Und die Antwort, weil der Freund da wohnt ist genau die Falsche. Und wenn dann nicht noch die Studienvoraussetzungen erfüllt sind, gibt es solche Ablehnungen. 

Hat sie bereits die Voraussetzung für ein Studium in Deutschland?
Hat sie bereits die erforderlichen Sprachnachweise?
Muss sie ein Studienkolleg besuche? Hat sie eine Zulassung?
Hat sie bereits eine Hochschulzulassung?
Wurden die vorliegenden Fragen im Motivationsschreiben geklärt und mit Nachweisen belegt?

Irgendwie lese es war eine kurzfristige Entscheidung im Sommer. Welche Entscheidung? Zu studieren oder irgendwie nach Deutschland zu kommen?
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Duplo123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.11.2017 um 22:14:32
 
grisu1000 schrieb am 19.11.2017 um 21:27:59:
Hat sie bereits die erforderlichen Sprachnachweise?


Nein, deshalb wurde der Sprachkurs gebucht, bei dem im übrigen eine Besätigung vorliegt, dass dieser Kurs zur Studienvorbereitung dient.(Vom Kursgeber ausgestellt)

grisu1000 schrieb am 19.11.2017 um 21:27:59:
Muss sie ein Studienkolleg besuche? Hat sie eine Zulassung?


Ja muss sie. Eine Bestätigung, dass sie mit ihrem momentanen Abschluss dort angenommen wird, sofern sie die Eingangsprüfung besteht, liegt durch Email-Verkehr vor.

grisu1000 schrieb am 19.11.2017 um 21:27:59:
Hat sie bereits eine Hochschulzulassung?

Es bestand ebenso Email-Verkehr mit der Uni, in diesem Fall die Uni Leipzig, da sie eine von 2 Unis ist, die diese Studienrichtung als Bachelorgang anbietet, was sich trifft, da ich dort Wirtschaftsinformatik studieren möchte. Es wurden dazu alle Infos eingeholt was die Zulassung betrifft, Ausländerquote im Studiengang usw. usw. Eine Bewerbung hielt ich jedoch für nicht möglich, da ihr bis dato ja der Sprachkurs+W-Kurs fehlt. Wäre also eine Bewerbung ohne Hintergrund gewesen, also nicht sehr effektiv.

grisu1000 schrieb am 19.11.2017 um 21:27:59:
Wurden die vorliegenden Fragen im Motivationsschreiben geklärt und mit Nachweisen belegt?

Wurden so bzw. ausführlicher beantwortet. Inklusive Begründung warum eine deutsche Uni, weshalb abgebrochen wurde und einer Bestätigung von ihrem momentanen Arbeitgeber, bei der hervorgeht, dass sie tatsächlich kurz nach ihrem Abbruch anfing zu studieren. Sie arbeitet übrigens in einer Firma, bei der sie zwischen Indonesien und Korea vermittelt, also ebenfalls international.

grisu1000 schrieb am 19.11.2017 um 21:27:59:
Irgendwie lese es war eine kurzfristige Entscheidung im Sommer. Welche Entscheidung? Zu studieren oder irgendwie nach Deutschland zu kommen? 

Kurzfristige Entscheidung, dass sie in Deutschland studieren möchte. Dass sie ihr Studium neu beginnen wird, war vorher bereits klar, jedoch nicht, dass es in Deutschland ist. Um ehrlich zu sein, denke ich schon, dass die kostenfreie Studienzeit in Deutschland natürlich eine Rolle spielt, um ihren Vater vor Ort zu entlasten. Das Geld, welches er ihr schicken würde, wäre ausreichend aber nicht annähernd so viel, wie für ein Studium vor Ort benötigt werden würde.


Ps: Da ich es ja nun schon 2 mal gelesen habe...es wurde NIEMALS IRGENDWO gesagt, dass ich eine Begründung bin. Ich wurde niemals in irgendeiner Form(ausser natürlich als Sponsor) erwähnt.

Momentan habe ich echt gemischte Gefühle. Die Zeit des Studium sollte ebenfalls dazu dienen, um zu sehen, ob es mit uns beiden wirklich hält(mittlerweile fast 2 Jahre). Aber wenn es nicht anders klappt, wird wohl nur die Heirat übrig bleiben. Schon ironisch, dass man am Ende zur Heirat quasi ,,gezwungen'' wird, um dann eventuell in ein paar Jahren sich scheiden zu lassen(FALLS es nicht läuft), wenn sie nach  den paar Jahren die Bürgerschaft bekommt. So kann das doch echt nicht im Sinne Deutschlands liegen...
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KaGe
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Antwort #7 - 19.11.2017 um 22:56:13
 
Duplo123 schrieb am 19.11.2017 um 20:24:53:
dass wenn z.b. später im Heimatland eine Stelle in einem Betrieb angestrebt wird, der mit Deutschland kooperiert, 

-Das ist verständliche Träumerei und nix Konkretes.
- So spontan kann die Entscheidung nicht von ihr gekommen sein. Du bist doch ihr Freund! Verständlich wäre es, wenn sie Aussichten auf Jobs mit deutscher *Berührung* hätte und DAFÜR ein Studium in D benötigt. Das ist hier nicht zu sehen.
- Du bezahlst dann ihr Studium, incl. aller dranhängenden Kosten? Hast du eine Ahnung, was das für ne Summe wird?
- Schwarzes Brett usw? Vergiß es, buch es unter Unwichtiges ab. Das interessiert nicht, wenn jemand ein Visum zum Studium in D haben will.
- Ein Visum zur Studienvorbereitung? Der Sprachkurs bis B1 dauert 600 Std.
- Ich kenne keinen einzigen Kursträger, der explizit bestätigt, daß ausgerechnet dieser Kurs zur Studienvorbereitung dient. Oder ist es einer an genau dieser Uni Lpzg, wo sie studieren will mit dir ? Sie muß ja nach dem B1-Kurs noch das Studienkolleg machen, nicht wahr?
-Wenn sie die Eingangsprüfung besteht. Ja, gut. Aber das ist kein Argument FÜR eine Visumserteilung.
Hätte hätte---- ist gewesen und vorbei.

- Sie spricht andere Sprachen, aber kein Deutsch. Aha. Alles für die Katz?
- Sie könnte nach ihrer Rückkehr wieder dort arbeiten? Wenn sie nicht kommt, dann eben nicht.

Sorry, das liest sich alles wirklich nicht  überzeugend und Gegenargumente für eine Remonstration find ich leider nicht.
Aber soll sie doch eine machen.

Übrigens: Niemand wird zur Eheschließung gezwungen.
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Duplo123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 19.11.2017 um 23:38:11
 
KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:
-Das ist verständliche Träumerei und nix Konkretes.


Absolut richtig, stimme ich zu. Aber das alles ist Planung, die auf eine Zukunft irgendwann in 4-5 Jahren mal passieren könnte. Wie soll man was soweit planen? Es scheint ja grade so, dass für ein Visum eine feste Planung für die nächsten 20 Jahre gefordert wird. Am besten noch mit schriftlichen Bestätigungen, dass in 15 Jahren dann ein Job in der Deutschen Botschaft angenommen werden kann.

KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:
- So spontan kann die Entscheidung nicht von ihr gekommen sein. Du bist doch ihr Freund! Verständlich wäre es, wenn sie Aussichten auf Jobs mit deutscher *Berührung* hätte und DAFÜR ein Studium in D benötigt. Das ist hier nicht zu sehen.

Sie kommt tatsächlich spontan. Sie war ja letztes Jahr zu Weihnachten hier. Vorher war die Überlegung, dass ich nach Indonesien ziehe(was scheinbar noch komplizierter ist als ein National Visum nach DE). Sie wollte unter keinen Umständen nach Deutschland ziehen, ihr Traum wäre vielmehr Amerika oder ein Land in Skandinavien gewesen(warum auch immer). Nach dem Besuch hier, hat sie dann doch festgestellt, dass die Deutschen wohl doch nicht ganz so ,,kalt'' sind, wie Klischees gerne mal sagen. Naja lange Rede, kurzer Sinn...im Endeffekt ist es tatsächlich meine eigene Schuld, dass sie hier studieren möchte und nicht bereits wieder in Indonesien begonnen hat und dafür vieles bereits aufgegeben hat.

KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:
- Du bezahlst dann ihr Studium, incl. aller dranhängenden Kosten? Hast du eine Ahnung, was das für ne Summe wird?

Durchaus. Zu Bedenken sei aber, dass es eine gemeinsame Wohnung wäre, also normale Mietkosten. Ihr Vater monatlich genug Geld sendet für Versicherung, Essen und z.b. ne Monatskarte für den Bus. Mit dem Visum zum Studium wäre sie zudem noch in der Lage minimal selber zu arbeiten. Wie dem auch sei...ich verdiene zufriedenstellend und kann mein Studium im Betrieb dual beginnen mit minimaler Kürzung des Gehalts.

KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:
- Schwarzes Brett usw? Vergiß es, buch es unter Unwichtiges ab. Das interessiert nicht, wenn jemand ein Visum zum Studium in D haben will.

Das soll niemanden in Deutschland interessieren und wurde sicherlich auch nicht während des Antrags genannt. Ich habe es lediglich hier genannt. Im Verfahren wurde lediglich die Begründung zwecks Familie/Arbeit weiter ausgeführt.

KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:
- Ein Visum zur Studienvorbereitung? Der Sprachkurs bis B1 dauert 600 Std.

Absolut richtig. Stellt die Dauer bis September dabei ein Problem dar? Es werden anfangs doch sowieso nur 3 Monate gebilligt, die es hier zu verlängern gilt, richtig?

KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:
- Ich kenne keinen einzigen Kursträger, der explizit bestätigt, daß ausgerechnet dieser Kurs zur Studienvorbereitung dient. Oder ist es einer an genau dieser Uni Lpzg, wo sie studieren will mit dir ? Sie muß ja nach dem B1-Kurs noch das Studienkolleg machen, nicht wahr?

Die Botschaft hatte nach einer entsprechenden Bescheinigung gefragt, die mir sofort ausgestellt wurde auf Nachfrage. Der Kursträger steht übrigens in der Liste vom Amt für Migration in der Liste, da sie hauptsächlich Integrationskurse anbieten.
Richtig, nach dem Kurs wäre das Kolleg an der Reihe für 1 Semester bis Abschluss.
Ich denke auch, dass diese große Zeitspanne bis Studienbeginn ein großen Grund für die Ablehnung darstellt, Beginn für das eigentliche Studium wäre dann schließlich erst Anfang 2019.
Ich fand es nur logischer, wenn sie Deutschkurs und Kolleg hier erledigt, da sie dadurch halt einfach viel schneller lernen würde und mit der deutschen Kultur nen besseren Einklang findet.

KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:
- Sie spricht andere Sprachen, aber kein Deutsch. Aha. Alles für die Katz?

Stimmt so nicht. Zeigt schließlich auf, dass sie sehr schlau ist, was Sprachen lernen betrifft, richtig?

KaGe schrieb am 19.11.2017 um 22:56:13:
- Sie könnte nach ihrer Rückkehr wieder dort arbeiten? Wenn sie nicht kommt, dann eben nicht.

Gut. Wäre denn eine Bescheinigung ala: Nach 3 Monaten, MUSS sie wieder hier arbeiten aufgrund ihres Vertrages als besser? Vermutlich.

Ich schätze es wird darauf hinauslaufen, dass sie mich wieder nur 1 Monat besuchen kommt und wir in der Zeit noch mal intensiv darüber reden, ob eine Hochzeit in Frage kommt. Falls ja, geht sie nach dem Monat zurück, besorgt alle Papiere (mir qualmt jetzt schon der Kopf hierbei) und dann wird ein Visum zur Eheschließung beantragt.
Dazu direkt mal: Muss sie nach der Eheschließung zurück, oder kann von hier ein Titel erwirkt werden, sodass sie direkt bleiben könnte?

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Saxonicus
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Antwort #9 - 20.11.2017 um 02:09:35
 
Duplo123 schrieb am 19.11.2017 um 23:38:11:
Dazu direkt mal: Muss sie nach der Eheschließung zurück, oder kann von hier ein Titel erwirkt werden, sodass sie direkt bleiben könnte?

Wenn sie mit einem Visum zur Eheschließung einreist, kann sie gleich nach der Hochzeit die AE nach §28 beantragen. Allerdings muss sie bereits bei der Visumsbeantragung Deutschkenntnisse nachweisen. Ohne das A1-Zertifikat gibt es kein Visum.
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Antwort #10 - 20.11.2017 um 11:23:53
 
Duplo123 schrieb am 19.11.2017 um 23:38:11:
Aber das alles ist Planung, die auf eine Zukunft irgendwann in 4-5 Jahren mal passieren könnte. 

So lange dauert ja auch ein Studium hier mindestens. Von 20 Jahren kann bei dem Visum keine Rede sein. Du vermengst wohl wieder Träume und konkrete Argumente FÜR eine Studienvisum.
Was denkt sich ein Entscheider bei der Visastelle, wenn eine Indonesierin ein Studienvisum für D beantragt, schon ganz andere Sprachen spricht, schon mal in D war, bereits ein Studium im Heimatland abgebrochen hat, ein männlicher deutscher Freund für sie eine VE abgibt, für sie schon eine Uni sucht, einen Platz im Studienkolleg reserviert bzw. Vor-Kurse bucht.
Was wohl?
Kurz: Remonstration ist nicht verboten.
Deine eigenen Zweifel kannst nur du in Gegenargumente umwandeln. Und zwar in ihrem Sinne, denn sie selbst hat ganz unwichtige Argumente, d.h. für die Visastelle irrelevante.

Aus allem, was du schreibst, guckt raus: Es geht um eine Partnerschaft und  ein Studium in D. ist der vorgeschobene Grund.

Viel Glück!
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