gsgs schrieb am 24.10.2017 um 07:34:40:Wenn 18 Jahre lang niemand diese haben wollte, so ist die urplötzliche Aufforderung in die "alte Heimat" für ein Dokument zu reisen, mehr als absurd.
Ist sie nicht.
Jede Behörde entscheidet im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens selbst, ob sie eine vorgelegte ausländische Urkunde anerkennt ohne jede Überbeglaubigung oder ggf. auch Übersetzung.
Wäre ich Standesbeamter, dürfte ich z.B. russischsprachige Urkunden ohne Übersetzung akzeptieren.
Niemand hat einen Anspruch darauf, dass auf eine Überbeglaubigung (das ist die Apostille) oder Übersetzung ausländischer Urkunden verzichtet wird. Auch nicht nach vielen Jahren und wenn von mehreren Stellen ...
Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Urkunde erst nach vielen Jahren als ... zweifelhaft festgestellt wird.
gsgs schrieb am 24.10.2017 um 07:34:40:Was ist, wenn es keinen Vertreter, den man bevollmächtigen könnte, mehr gibt?
Du willst mich nicht veralbern?
Rechtsanwälte z.B. gibt es wohl überall ...
gsgs schrieb am 24.10.2017 um 07:34:40:Heißt es dann auch, dass man "nicht will"?
Damit meinte ich sehr wohl solche, die wirklich nicht wollen.
Da gibt es die abenteuerlichsten Geschichten, die aber alle nicht hierher gehören.
gsgs schrieb am 24.10.2017 um 07:34:40:Dies mag für viele Großstädte zutreffen, aber nicht für die Provinz...
Nimm' es mir nicht übel, aber das ist völlig unsinnig.
Kostet eine zuätzliche Fahrt in die Provinz weniger als keine solche? Usw. usf.