Offenbar verweigert die Empfangsdame schon mal die Vorsprache beim zuständigen SB.
Offenbar gibt es bisher keine schriftliche Ablehnung und auch sonst nix Schriftliches von der
EBH.
Ob der jetzige ALG1-Bezug vermeidbar war/ oder mit Sperrzeit belegt war, wissen wir nicht.
@Fullmoon
Ich frage einfach, warum man sich am Empfang unter Mithören aller Anwesenden über sowas streitet, anstatt es schriftlich zu machen. Wie oft wollt ihr das noch machen? Meinst du, dann geht es schneller?
Voriges Jahr im November hat deine Frau den E-Antrag gestellt.
Jetzt sollte dieser Antrag endlich bearbeitet werden. Aber inzwischen hast du nicht nur den Job vor Ende der Probezeit gewechselt, sondern bist auch arbeitslos.
Wenn du meinst, deine Frau hätte das Recht, nach § 10 eingebürgert zu werden, dann stellt doch einen solchen Antrag.
Das kann deine Frau unter Bezug auf die Rechtsgrundlage und sonstige Quellen mit einem formlosen Antrag verlangen. Dann wird die zuständige Stelle einen Bescheid schicken. Euer zuständiger SB wird die Sache bearbeiten (und nicht die Empfangsdame).
Dann sieht man weiter.
Das
muß die Behörde bearbeiten. Kann länger dauern als was?
Wenn der zuständige SB eine Entscheidung bekannt gibt, steht auch der Vorgesetzte dahinter. Davon kannst du ausgehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Fakten, die man hier lesen kann:
- du bis Mitte 2018 mit ALG1.
- deine Frau ohne Einkommen.
- Kindergeldeinkommen monatlich gesichert. Wie viele Kinder? Kinderbetreuung sichergestellt?