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Apostille auf Heiratsurkunde soll im Heimatland besorgt werden? (Gelesen: 2.556 mal)
gsgs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.10.2017 um 01:09:15
 
Hallo,

kürzlich konnte ich endlich meinen deutschen Pass abholen. Nun möchte meine Mutter sich ebenso einbürgern lassen.

Das Problem ist: der Sachbearbeiter bei der ABH teilte ihr mit, dass sie eine Apostille für ihre Heiratsurkunde in unserer Heimat besorgen soll. Eine Übersetzung würde nicht ausreichen, obwohl diese seit 18 Jahren Aufenthalt in D überall ausreichte.

Bei meiner Einbürgerung zB war lediglich die deutsche Übersetzung meiner Geburtsurkunde - ohne Apostille - vorzulegen.

1. Meine Mutter ist voll berufstätig.
2. Die Besorgung würde knapp eine Woche dauern - es wäre unbezahlter Urlaub zu nehmen.
3. Diese "Reise" ist schlichtweg zu teuer und wäre mit Kosten von knapp 1000€ verbunden. (Flug, Hotel in der Hauptstadt, Reise zur Heimatstadt, Hotel in der Heimatstadt usw.)
4. Es gibt keinerlei Bindungen mehr in die alte Heimat.

Wie sollen wir nun vorgehen? Und: weshalb werden einigen solch unzumutbaren Steine in den Weg gelegt?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.10.2017 um 01:15:04
 
Was ist der Sinn der Übung?

Liegen die Voraussetzungen für die Einbürgerung vor, wenn sie als nicht verheiratet gelten würde?
Liegen die Voraussetzungen für die Einbürgerung vor, wenn sie als verheiratet gelten würde?

Wenn beide Fragen zum gleichen Ergebnis führen, dann ist der Nachweis der Eheschließung ja völlig egal.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 24.10.2017 um 06:01:22
 
gsgs schrieb am 24.10.2017 um 01:09:15:
Und: weshalb werden einigen solch unzumutbaren Steine in den Weg gelegt?

Mich interessiert viel eher die Gegenrichtung, da eine fehlende Apostille kein "Stein im Weg" und schon gar nicht "unzumutbar" ist: Wieso kommt da nach knapp zwei Jahrzehnten der erste, der das haben möchte.

Eine Apostille ist Standard-Forderung und völlig üblich.

gsgs schrieb am 24.10.2017 um 01:09:15:
Wie sollen wir nun vorgehen

Hängt vom Heimatland ab.
Entgegen anderslautenden Behauptungen (vor allem von solchen, die nicht wollen) ist es z.B. in RUS möglich, eine neue Urkunde und eine Apostille darauf durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beschaffen zu lassen.

Ordnungsgemäß heißt: mit notariell beglaubigter Unterschrift und, bei deutschem Notar, zwingend einer Apostille!

Nutzt man einen Dienstleister, z.B. örtlichen Rechtsanwalt, kostet das ein wenig. Ist aber deutlich billiger als Flug+Hotel+Urlaubstage.

Aras schrieb am 24.10.2017 um 01:15:04:
Wenn beide Fragen zum gleichen Ergebnis führen, dann ist der Nachweis der Eheschließung ja völlig egal.

Und selbst, wenn es hier egal ist, sollte man die Beschaffung der Apostille trotzdem mal einplanen.
Je später man das tut, desto mehr Aufwand ist es meist.
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gsgs
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Antwort #3 - 24.10.2017 um 07:22:31
 
Aras schrieb am 24.10.2017 um 01:15:04:
Liegen die Voraussetzungen für die Einbürgerung vor, wenn sie als nicht verheiratet gelten würde?

Ja.

Zitat:
Liegen die Voraussetzungen für die Einbürgerung vor, wenn sie als verheiratet gelten würde?

Ja.

Zitat:
Wenn beide Fragen zum gleichen Ergebnis führen, dann ist der Nachweis der Eheschließung ja völlig egal.

Dies ist auch unsere Meinung... Mein Vater ist ebenso Ausländer. Eine "Vereinfachung der Einbürgerung" (deutscher Ehemann etc.) gibt es nicht.
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« Zuletzt geändert: 24.10.2017 um 07:36:10 von gsgs »  
 
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Antwort #4 - 24.10.2017 um 07:34:40
 
Petersburger schrieb am 24.10.2017 um 06:01:22:
Mich interessiert viel eher die Gegenrichtung, da eine fehlende Apostille kein "Stein im Weg" und schon gar nicht "unzumutbar" ist: Wieso kommt da nach knapp zwei Jahrzehnten der erste, der das haben möchte.

Eine Apostille ist Standard-Forderung und völlig üblich.

Warum niemand schon früher eine Apostille haben wollte, wissen wir auch nicht.
Ob diese eine "Standard-Forderung" ist - oder auch nicht - ist nebensächlich. Wenn 18 Jahre lang niemand diese haben wollte, so ist die urplötzliche Aufforderung in die "alte Heimat" für ein Dokument zu reisen, mehr als absurd.
Beruflich, als auch finanziell ist meine Mutter hierzu nicht in der Lage. Der Ausbürgerungsprozess würde zzgl. nochmals knapp 500€ kosten.
Mit den deutschen Einbürgerungsgebühren wäre man dann schnell bei knapp 2000€ angelangt...

Zitat:
Hängt vom Heimatland ab.
Entgegen anderslautenden Behauptungen (vor allem von solchen, die nicht wollen) ist es z.B. in RUS möglich, eine neue Urkunde und eine Apostille darauf durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beschaffen zu lassen.


Was ist, wenn es keinen Vertreter, den man bevollmächtigen könnte, mehr gibt? Heißt es dann auch, dass man "nicht will"?

Zitat:
Nutzt man einen Dienstleister, z.B. örtlichen Rechtsanwalt, kostet das ein wenig. Ist aber deutlich billiger als Flug+Hotel+Urlaubstage.

Dies mag für viele Großstädte zutreffen, aber nicht für die Provinz...
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Antwort #5 - 24.10.2017 um 09:08:55
 
gsgs schrieb am 24.10.2017 um 07:34:40:
Wenn 18 Jahre lang niemand diese haben wollte, so ist die urplötzliche Aufforderung in die "alte Heimat" für ein Dokument zu reisen, mehr als absurd.

Ist sie nicht.

Jede Behörde entscheidet im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens selbst, ob sie eine vorgelegte ausländische Urkunde anerkennt ohne jede Überbeglaubigung oder ggf. auch Übersetzung.
Wäre ich Standesbeamter, dürfte ich z.B. russischsprachige Urkunden ohne Übersetzung akzeptieren.

Niemand hat einen Anspruch darauf, dass auf eine Überbeglaubigung (das ist die Apostille) oder Übersetzung ausländischer Urkunden verzichtet wird. Auch nicht nach vielen Jahren und wenn von mehreren Stellen ...


Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Urkunde erst nach vielen Jahren als ... zweifelhaft festgestellt wird.

gsgs schrieb am 24.10.2017 um 07:34:40:
Was ist, wenn es keinen Vertreter, den man bevollmächtigen könnte, mehr gibt? 

Du willst mich nicht veralbern?
Rechtsanwälte z.B. gibt es wohl überall ...

gsgs schrieb am 24.10.2017 um 07:34:40:
Heißt es dann auch, dass man "nicht will"?

Damit meinte ich sehr wohl solche, die wirklich nicht wollen.
Da gibt es die abenteuerlichsten Geschichten, die aber alle nicht hierher gehören.

gsgs schrieb am 24.10.2017 um 07:34:40:
Dies mag für viele Großstädte zutreffen, aber nicht für die Provinz... 

Nimm' es mir nicht übel, aber das ist völlig unsinnig.
Kostet eine zuätzliche Fahrt in die Provinz weniger als keine solche? Usw. usf.
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Antwort #6 - 24.10.2017 um 09:49:12
 
Petersburger schrieb am 24.10.2017 um 09:08:55:
Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Urkunde erst nach vielen Jahren als ... zweifelhaft festgestellt wird.


Soll die Zweifelhaftigkeit auch dann gelten, wenn die Heiratsurkude mehrmals im Original in den letzten Jahren bei der Botschaft etc. vorgelegt werden musste?

Zitat:
Du willst mich nicht veralbern?
Rechtsanwälte z.B. gibt es wohl überall ...

Jedes Land hat seine eigenen "Sitten". Ein wildfremder Anwalt in der provinziellen Pampa wird nicht "mal schnell" eine Apostille besorgen. Ebenso gibt es keine Garantie, dass er mit dem Geld (welches er natürlich in Vorauskasse per Western-Union etc. erhalten hat) im Nirgendwo abtaucht.
E-Mail etc. ist dort bei den Behörden völlig unbekannt!
Wir haben dort keine Verwandten mehr, die man bevollmächtigen könnte. Darum ging es bei meiner Aussage. [/quote]

Zitat:
Nimm' es mir nicht übel, aber das ist völlig unsinnig.
Kostet eine zuätzliche Fahrt in die Provinz weniger als keine solche? Usw. usf.

Leider verstehe ich diese Aussage nicht, aber ja. Eine zusätzliche Fahrt in die Provinz kostet wesentlich sehr viel mehr Geld, als in der Hauptstadt mit bester Infrastruktur zu landen und nur dort unterwegs zu sein.

Achja: Hotels in dern kleinstädtischen Pampa gibt es nicht. Wo soll man denn dann dort unterkommen?
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Antwort #7 - 24.10.2017 um 10:04:19
 
Solange Du nicht sagst, um welches Land es geht ...

Und der Kern einer meiner Aussagen scheint bei Dir nicht angekommen zu sein:
Beim Vergleich
(i) Selbst-Beschaffen mit allen Kosten von Reise und Aufenthalt und
(ii) Beschaffen durch Vertreter
"gewinnt" rein preislich meist Variante (ii). Je weiter vom Flughafen weg, desto größer wird der Unterschied.
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Antwort #8 - 24.10.2017 um 10:28:40
 
Petersburger schrieb am 24.10.2017 um 10:04:19:
Solange Du nicht sagst, um welches Land es geht ...

Und der Kern einer meiner Aussagen scheint bei Dir nicht angekommen zu sein:
Beim Vergleich
(i) Selbst-Beschaffen mit allen Kosten von Reise und Aufenthalt und
(ii) Beschaffen durch Vertreter
"gewinnt" rein preislich meist Variante (ii). Je weiter vom Flughafen weg, desto größer wird der Unterschied.


Es ist egal, ob es RU, UA, BY etc. ist. Ein unabweisbarer Fakt ist, dass es in der Provinz anders zugeht, als in den Großstädten (besser: Hauptstädten) mit professionellen Agenturen, Firmen und Expats.

Klar ist die Variante (ii) besser. Aber wie soll man sich den reibungslosen Ablauf in der Provinz vorstellen?
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Antwort #9 - 24.10.2017 um 12:50:49
 
Hast du denn die deutsche Botschaft in dem Land bereits kontaktiert? Die haben sicher eine Liste welche Anwälte als vertrauenswürdig gelten und nicht sofort mit ihrem Geld durchbrennen bzw. andere Tipps wie man an Urkunden kommt.

PS: Es hilft deinem Fall überhaupt nicht wenn du hier jammerst. Wir können dir nur Hinweise geben, entscheiden tut die Behörde.
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Tenna
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Antwort #10 - 25.10.2017 um 01:20:31
 
Ich nehme an, dass es sich bei dem Heimatland des Threaderstellers um ein (ehemals) russischsprachiges Land handelt. Es gibt in diesen Ländern spezialisierte Agenturen, die sich mit der Beschaffung von Urkunden, Apostillen etc. für im Ausland lebende Bürger beschäftigen. Man kann (am besten auf Russisch) danach googlen, oder auf Anzeigen in den kostenlosen russischen Zeitungen achten, die oft in "osteuropäischen" Lebensmittelläden ausliegen. Zu den Kosten kann ich nichts sagen, da müsste man direkt anfragen.

Dass es frustrierend ist, solche Hürden nehmen zu müssen, kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich bin schon seit längerem auf der Suche nach einem kompetenten und zuverlässigen Anwalt in meinem Geburtsland, der dort die nötigen Schritte in die Wege leiten kann, damit ich endlich aus der dortigen Staatsbürgerschaft entlassen werde. Man braucht viel Geduld, und bisher war meine Erfahrung, dass die Leute entweder inkompetent sind oder sich nicht mehr melden. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf und möchte auch dem TE raten, sich aktiv mit den Möglichkeiten zu beschäftigen, statt an den Problemen zu verzweifeln.
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