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Elterngeldanspruch (Gelesen: 884 mal)
Themen Beschreibung: Anspruch auf Elterngeld mit Aufenthaltstitel nach Paragraph 28, 1?
Nitsrek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.09.2017 um 19:58:19
 
Guten Abend!

Mein Mann kommt aus Südafrika und ist im Mai 2016 nach unserer Heirat nach Deutschland gekommen. Er hat eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 28 Absatz 1 (Ehegattennachzug).
Nun haben wir Elterngeld beantragt. Ich 10 Monate und er 4. Jetzt kam der Bescheid fürs Elterngeld, auf dem mein Mann allerdings mit keiner Silbe erwähnt wird. Stattdessen ist mein Elterngeld für 12 Monate aufgelistet und er wird, wie gesagt, nicht erwähnt.
Hat er keinen Anspruch auf Elterngeld? Ich google mir schon die Finger wund aber ich finde immer wieder, dass er Anspruch hätte. Übersehe ich etwas? Freue mich über jede Antwort.
Schönen Abend noch!
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Nitsrek
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Beiträge: 10
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 17.09.2017 um 19:59:18
 
PS: In Deutschland arbeitstätig ist er seit dem Tag seiner Einreise!
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.782

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Düsseldorf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.09.2017 um 20:06:52
 
Das ist kein aufenthaltsrechtliches Problem sondern ein sozialrechtliches Problem. Du solltest mit der Elterngeldstelle sprechen und die Sache kläre. Laut § 1 Abs. 7 Nr. 2 Elterngeldgesetz hat er aufgrund seiner Aufenthaltserlaubnis kein Problem.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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