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Nachzug Kind zur Familienzusammenführung (Gelesen: 1.832 mal)
osiris04
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachzug Kind zur Familienzusammenführung
17.09.2017 um 21:31:35
 
Hallo Zusammen,

nachdem meine Frau und ich es vergangenes Jahr erfolgreich geschafft haben zusammen in Deutschland zu wohnen wollen wir nun ihren Sohn zu uns holen.

Leider gestaltet sich der Prozess der Visumsbeantrugung ihres Sohnes für uns ziemlich schwierig. Meine Frau ist chinesischer Abstammung, ihr Sohn (13 Jahre alt) jedoch taiwanesisch und wohnt aktuell auch in Taiwan bei den väterlichen Großeltern (die Großmutter ist jedoch an Krebs erkrankt). Da die Beziehungen zwischen Taiwan und China aktuell außerordentlich schlecht sind ist es unheimlich schwer für meine Frau überhaupt ein Visum zu bekommen, und wenn dann nur für 15 Tage. Sie hat das alleinige Sorgerecht, was in einem chinesichen Dokument zur Scheidung festgehalten wurde.

Unser Plan war es nun das Visum in Taiwan zu beantragen, wir sind jedoch unsicher wie genau die Unterlagen übersetzt bzw. beglaubigt werden müssen und ob auch sein Vater (Zustimmung von ihm liegt vor), welcher nicht in Taiwan lebt, auch bei Beantragung anwesend sein muss. Leider sind die Beschreibungen auf der Homepage nicht so klar. Und beim deutschen Institut in Taiwain gibt es keine Telefonnummer, wo man diesen Fall persönlich schildern und alle Fragen auf einmal klären könnte. Ständiger Mailverkehr ist sehr zermürbend und uns läuft die Zeit langsam davon. In einer Woche geht es nun nach Taiwan - wir haben nun die große Befürchtung, dass das mit Beantragung des Visums nicht funktioniert.

Da wir ein 3-Monate altes Baby haben kann meine Frau kann nicht ständig nach Taiwan fliegen, da sonst keiner da ist, der auf das Baby aufpassen könnte. Ich selbst bin leider Vollzeit-berufstätig und kann daher nicht auf unseren Sohn aupassen. Außerdem ist es wohl nicht möglich einen Visumsantrag für Taiwan von Deutschland aus zu stellen, wie uns mitgeteilt wurde. Aus den genannten Gründen können wir es nicht einfach mal drauf ankommen lassen, ob des funktioniert mit dem Visumsantrag für ihn.

Meine Frau hat nun die große Befürchtung, dass wir ihren Sohn so schnell nicht nach Deutschland holen können. Gibt es nicht doch die Möglichkeit mit ihrem Sohn erstmal nach Deutschland zu fliegen, um hier das Bleiberecht zu beantragen? Als taiwanesischer Staatsbürger bräuchte er nicht mal ein Visum, um in den Schengen-Raum einzureisen? Gibt es denn vielleicht eine Ausnahmeregelung? Schlimmstensfalls besteht die Gefahr, dass in der Zeit seine Großmutter an der Krebserkrankung stirbt und die Versorgung für unseren Sohn nicht mehr sichergestellt werden kann.

Vorab vielen Dank für Anregungen und Ideen. Werde hierzu sicher Morge nauch noch mal den schwierigen Fall bei der Ausländerbehörde schildern, bin nach dem letzten Gespräch jedoch nicht so zuversichtlich.

Beste Grüße
Markus
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osiris04
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.09.2017 um 10:14:54
 
Ich war heute Morgen hierzu in der Auslandsbehörde. Mir wurde gesagt, dass der Visumsantrag zur Familienzusammenführung für den Sohn meiner Frau nicht unbedingt in Taiwan gestellt werden muss. Ist das richtig? Könnte er ggf. in jedem Land außerhalb der EU (z.B. der Schweiz oder Großbritannien) bei der deutschen Botschaft einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?

Ich bin deshalb verwundert, da bei meiner Frau damals die deutsche Botschaft in Großbritannien betonte, dass sie dort nur den Antrag zur Familienzusammenführung stellen dürfe, wenn ihr ordentlicher Wohnsitz sich auch in Großbritannien befindet.

Falls ihr mir hierzu eure Erfahrungen sagen könnte wäre das super. Wichtig wäre, dass dies dann auch in der Praxi funktioniert.

Viele Grüße

Markus
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Eins
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Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.09.2017 um 10:22:01
 
In der Regel sind die Botschaften nur zuständig für Angelegenheiten von denjenigen, die in dem Land wohnhaft und gemeldet sind.
Ansonsten würde das ja im Prinzip jeder machen und viel Geld sparen können.
Ausnahmen kann es je nach Land/Botschaft/Sachbearbeiter/Arbeitsanweisungen natürlich geben, aber grundsätzlich ist immer die Auslandsvertretung des Landes zuständig, in dem man sich hauptsächlich aufhält bzw. lebt bzw. gemeldet ist.

Bevor Du sowas versuchst solltest Du Dir schriftlich (und telefonisch) das "okay" von der Botschaft im nahen Ausland holen; ansonsten bist Du möglicherweise umsonst dahin gefahren...
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.09.2017 um 11:57:58
 
Zuständig ist die Deutsche Botschaft in Taiwan da er dort wohnt. So ist der Regelfall. Eine Botschaft in Europa ist sicherlich nicht zuständig, warum auch?

Wenn er visumfrei einreist dann muss er Deutschland auch wieder verlassen, eine AE wird es da im Regelfall nicht geben, will er dauerhaft hier bleiben wegen FZF muss man ein Visum zum Daueraufenthalt beantragen.
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osiris04
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.09.2017 um 13:12:51
 
Vielen Dank erst mal. Dann war meine Verwunderung berechtigt. Begründet wurde dies, dass es wohl häufig vorkommt, dass Leute syrischer Abstammung in der Türkei einen Visumsantrag stellen. Ich denke aber, dass hier aufgrund des Bürgerkrieges in Syrien ein besonderer Fall bzw. Vereinbarung vorliegt.

Könnte die Situation in Taiwan nichts desto trotz ggf. etwas anders sein, da es dort keine deutsche Botschaft, sondern nur ein deutsches Institut gibt? Hintergrund dazu ist wohl folgender:

"Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan. Die deutschen Interessen werden durch das Deutsche Institut Taipei wahrgenommen." (Zitat vom Auswärtigen Amt)

Wäre in diesem Fall ihr Sohn denn ggf. berechtigt den Antrag in China anstatt Taiwan zu stellen? Dies könnte die Situation vielleicht schon mal etwas vereinfachen.

Danke noch mal.
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Eins
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Eins, Zimbabwe
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Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.09.2017 um 13:54:25
 
wenn da Taipei als zuständige Botschaft steht ist dies nicht China. Ist doch eindeutig, oder?
Du kannst natürlich nachfragen bei der deutschen Botschaft in China, aber die Aussage ist ja erst einmal nicht falsch zu verstehen.
Spielraum haben die natürlich, aber ob sie ihn nutzen ist etwas anderes.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 18.09.2017 um 14:08:05
 
osiris04 schrieb am 18.09.2017 um 13:12:51:
Wäre in diesem Fall ihr Sohn denn ggf. berechtigt den Antrag in China anstatt Taiwan zu stellen? Dies könnte die Situation vielleicht schon mal etwas vereinfachen.

Die deutschen Auslandsvertretungen haben klar abgegrenzte Konsularbezirke, dort sind sie  für alle konsularischen Belange der dort rechtmäßig Aufhältigen zuständig.

Inwieweit eine andere deutsche Vertretung gewählt werden kann, sollte man vorher beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes erfragen.

Telefon und Fax:
Telefonzentrale: (24-Stunden-Service): +49 30 1817 0
Bürgerservice: (Mo bis Fr 9.00 bis 15.00 Uhr): +49 30 1817 2000
Telefax: +49 30 1817 3402

Postanschrift:
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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osiris04
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 18.09.2017 um 16:07:48
 
Dank dir Saxonicus  für die Rückmeldung! Werden dort Morgen einfach mal anrufen.

Habe auch noch mal mit der Ausländerbehörde hier telefoniert, welche mir nun ähnliches sagten. Sie verwiesen aber auch darauf, dass hier ggf. eine Ausnahme möglich wäre, um den Antrag in China zu stellen.
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