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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Elterngeldanspruch
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Beitrag begonnen von Nitsrek am 17.09.2017 um 19:58:19

Titel: Elterngeldanspruch
Beitrag von Nitsrek am 17.09.2017 um 19:58:19
Guten Abend!

Mein Mann kommt aus Südafrika und ist im Mai 2016 nach unserer Heirat nach Deutschland gekommen. Er hat eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 28 Absatz 1 (Ehegattennachzug).
Nun haben wir Elterngeld beantragt. Ich 10 Monate und er 4. Jetzt kam der Bescheid fürs Elterngeld, auf dem mein Mann allerdings mit keiner Silbe erwähnt wird. Stattdessen ist mein Elterngeld für 12 Monate aufgelistet und er wird, wie gesagt, nicht erwähnt.
Hat er keinen Anspruch auf Elterngeld? Ich google mir schon die Finger wund aber ich finde immer wieder, dass er Anspruch hätte. Übersehe ich etwas? Freue mich über jede Antwort.
Schönen Abend noch!

Titel: Re: Elterngeldanspruch
Beitrag von Nitsrek am 17.09.2017 um 19:59:18
PS: In Deutschland arbeitstätig ist er seit dem Tag seiner Einreise!

Titel: Re: Elterngeldanspruch
Beitrag von Aras am 17.09.2017 um 20:06:52
Das ist kein aufenthaltsrechtliches Problem sondern ein sozialrechtliches Problem. Du solltest mit der Elterngeldstelle sprechen und die Sache kläre. Laut § 1 Abs. 7 Nr. 2 Elterngeldgesetz hat er aufgrund seiner Aufenthaltserlaubnis kein Problem.

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