Hallo alle zusammen!
Ich hoffe jemand kann uns helfen. Familienzusammenführung zum anekannten Flüchtling ist vor kurzem stattgefunden. Der volljährige Sohn hat auch Einreisevisum zum Zweck der
FZF bekommen, weil zum Zeitpunkt der Anerkennung seines vaters er noch minderjährig war. Am 07.07.2017 wurden die Anträge auf
AE gestellt. Am 11.08.2017 haben alle Familienangehörige bis auf den Volljährigen die
AE erhalten. Der Volljährige nur Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4
AufenthG. Heute hat die Familie einen "netten" Brief bekommen, dass sie bei den volljährigen "kind" keine Gründe sehen
AE zu erteilen. Und sein Antrag wird abgelehnt! Er hat 10 Tage Zeit seine Gründe vorzutragen.
Kann mir jemand sagen, warum die
ABH erstmal Einreisevisum zustimmt und dann nach Einreise mit Abschiebung droht?
Bei anderen Familie mir derselbe Konstellation, wurde immer
AE nach § 36 Abs. 2 erteilt. Im ABH-Brief stand, dass er Voraussetzungen zur Erteilung nach diesem § nicht erfüllt. Es steht ausdrücklich: außergewöhnliche härte ist nicht ersichtlich und § 5 nicht erfüllt.
Familienasyl haben wir schon gestellt. Vor paar Tagen ist schon Registrierung eingegangen. Verstehe ich das richtig, dass wir uns in diesem Fall gar nicht auf § 10 Abs. 1 AufentG berufen können. Er hat doch keinen erteilten Aufenthaltstitel bekommen hat. Oder kann man seine
FB, die bis 08.01.2018 gültig und Zweck der
FZF fortbesteht, als erteilte
AE betrachten?
Kann uns jemand evt. Tipps geben, wie wir in diesem Fall vorgehen sollen.
Wir bedanken uns im Voraus!!!!!