Aras schrieb am 05.09.2017 um 00:09:04:Darum wird in der Regel die Entscheidung zu Schengenvisa nur bei Beurteilungsfehlern aufgehoben und das Gericht verpflichtet die Behörde zur Neuentscheidung unter Rechtsansicht des Gerichts. Und dann können die mit anderen Argumenten wieder ablehnen.
Die Visastelle schreibt in der Begründung zur
Remonstration:
Zitat:Bei der Beurteilung der Visumanträge überwiegen die Zweifel an der finanziellen und wirtschaftlichen Verwurzelung im Heimatland.
Ausschlaggebend sind hier unklare Verwandschaftsverhältnisse der Kinder, die Änderung der familiären Umstände (Versterben des Vaters/Ehegatten) und die erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation im Heimatland im Zeitraum seit der letzten Reise nach Deutschland.
Dies wird insbesondere durch den Umstand verstärkt, dass die Lebensgrundlage - der Betrieb des Lebensmittelgeschäfts - seit Versterben des Ehegatten gemäß den eingenen Schilderungen nicht mehr fortgeführt werden konnte.
Tatsache ist, daß der Lebensmittelladen niemals die Lebensgrundlage gewesen ist, wir haben das in der
Remonstration deutlich mitgeteilt.
Zitat:3 Die finanzielle Ausstattung der Antragsteller
Die Antragsteller haben sich über die Jahre einen guten Ruf an Schulen in Niedersachsen und bei
Einrichtungen, die schulische Lehrtätigkeitkeiten im entwicklungspolitischen Bereich fördernd
unterstützen, erworben.
Aus diesem Grunde sind die aus den geleisteten Veranstaltungen erwachsenen Fördermittel für
das “Jungle Communication Center” in den vergangenen Jahren beständig angewachsen.
Die von den Stiftungen ausgezahlten Honorare orientieren sich i.d.R. an der Honorarstaffel der
“Bundesakademie für öffentliche Verwaltung” und betrugen für 2015:
6.408 € für Herrn Omoniyi
5.562 € für Frau Omoniyi
3.650 € für den Einladenden
Anlage: “Honorare.pdf”
Die Honorareinnahmen werden durch den gemeinnützigen Verein “Aiye Gba e.V.” erhoben und
in Form von Spenden an das “Jungle Communication Center” weitergeleitet, teilweise in bar
mitgegeben. Folgende Gelder wurden in den letzten Jahren an das “JCC” weitergereicht:
2.752 € für das laufende Jahr 2017 (Einzelnachweise liegen vor)
5.310 € für 2016
5.346 € für 2015
Anlage: “VereinsAbschluesse.pdf”
In der Vergangenheit wurden die Einzelnachweise dieser Zahlungen von der Botschaft
stets als adäquat zu Gehaltsnachweisen akzeptiert, und liegen darum für die Visaanträge
vom 7.02.2013 und 10.11.2014 bereits vor.
Man könnte jetzt aber argumentieren, das, wie die Botschaft schreibt,
"die Zweifel überwiegen", und zwar durchaus in Kenntnis der von uns geleisteten Zahlungen.
In diesem Fall wird das Verwaltungsgericht feststellen, daß die
Begründung der Entscheidung nicht korrekt ist. Was aber an der tatsächlichen Bewertung der Botschaft "daß die Zweifel überwiegen" unabhängig von der gegebenen Begründung nichts ändert.
grisu1000 schrieb am 04.09.2017 um 23:43:10:Die Personen haben eimen rechtskräftig abgelehnten Visaantrag in den Akten und damit ist der Weg in den Schengenraum erstmal verschlossen. Nichklagen heisst ja der Ablehnunggrund wird akzeptiert.
Saxonicus schrieb am 04.09.2017 um 23:29:17:Die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft ist die Grundlage für den Erhalt des Visums.
Der Klageweg stünde auch nach einer erneuten Ablehnung der Visa noch offen. Die von uns geleisteten Zahlungen an die Eingeladenen sind ja Fakt, ebenso alle vorgelegten Indizien für den hohen Lebensstandard. Die Botschaft bezichtigt uns ja nicht der Lüge, sondern hält an dem Lebensmittelladen als Haupteinnahmequelle fest.
Wenn wir also Klagen, und bekommen zwar recht, aber leztendlich keine Visa, ist uns damit nicht geholfen. Sie müssen dann zwar unsere Zahlungen als Grundlage der Versorgung akzeptieren, wollen aber einer jungen alleinstehenden Frau mit drei Kindern trotzdem keine Visa geben. Zumal noch die Zweifel an dem familiären Hintergrund eines Kindes hinzukommen. Vielleicht vermuten sie ja Heiratsabsichten...
grisu1000 schrieb am 30.08.2017 um 21:15:46:Ok ich hab mich verlesen Frau und Kinder, 5x und 3x. Auch dann ist mit mangelnde Rückkehr zu agumentieren grenzwertig.
Darum halte ich den von unserer Anwältin vorgeschlagenen Weg ersteinmal für gut. Damit können wir eventuell auch unseren Zeitplan noch einhalten (Tournee Januar-März). Wir müssen aber trotzdem das Problem aus der Welt schaffen, daß die Botschaft uns offenbar in Teilen einfach nicht glaubt, und auch die von uns geleisteten Zahlungen nicht anerkennen will.
Ich bin darum in Zweifel, ob ein neuer Visumsantrag für die Frau und ein Kind Erfog haben kann. Denn wirklich neues gibt es ja von unserer Seite nicht beizusteuern.
Hier wäre entweder eine Auskunft von der Botschaft selber, oder von einer
wirklich erfahrenen Person gut, die weiß, wie die Leute ticken.
Die Botschaft schreibt:
Zitat:..die erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation im Heimatland im Zeitraum seit der letzten Reise nach Deutschland.
Das unterstreicht nochmal den Gedanken der Abwägung und der Zweifel.
Also erstmal neue Visa und Überzeugungsarbeit.
Trotzdem bleibt die Frage:
Wie überzeugen, wenn wir im Grunde nur bei den bereits vorgelegten und bekannten Fakten bleiben können? Wir verdienen an einer Tournee abzüglich der Flüge, mind. 5000 €, davon leben nicht nur die Eingeladenen ganz gut, sondern wir sind tatsächlich Akteure im Bereich der Entwicklungspolitik, mit einem guten Beispiel deutsch-nigerianischer Zusammenarbeit, das tatsächlich fruchtet. Aber Visa müssen wir schon erhalten.