Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?) (Gelesen: 2.226 mal)
Giannis
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

London, Great Britain
London
Great Britain

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Britisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
11.08.2017 um 13:20:03
 
Hallo,

Vielen Dank erstens im Voraus für die Hilfe.

Ich habe mehrfach das Gesetz gelesen dass sich auf die doppelte  Staatsangehörigkeit innerhalb der EU bezieht. Aber mir ist nicht klar was geschehen wird wenn z.B. jemand die Deutsche und die Britische Staatsangehörigkeit hat und GB die EU verlässt.

Kein mir vielleicht jemand sagen ob ich etwas schriftliches darüber lesen kann?

Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Antwort #1 - 11.08.2017 um 14:00:32
 
Gegenfrage: Warum sollen sich die Staatsangehörigkeiten der Person ändern, wenn GB die EU verlässt. Das ist doch unsinnig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.804

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Antwort #2 - 11.08.2017 um 14:06:16
 
Was ist genau deine Frage?

Ob du dann die deutsche verlierst? Oder kein Aufenthaltsrecht mehr hättest?

Du musst spezifischer sein. Ansonsten kann man nur dir Antworten, dass es aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem daraus resultierenden Rückwirkungsverbot überprüft werden müsste. Aber die einmal unter Mehrstaatigkeit erteilte deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht widerrufen und auch keine Entlassung aus der britischen gefordert.  Und das Aufenthaltsrecht wird wahrscheinlich auch aufgrund  des Vertrauensschutzes weitergewährleistet werden.

Aber du kannst dir quasi sicher sein, dass die britische Regierung einem potentiellen Statusverlust seiner Bürger im Ausland gegenwirken wird. Sonst kommen paar Millionen unzufriedene Briten nach Hause und wählen die Konservativen ab und die Konservativen hätten die nächsten drei Jahrzehnte keine Chance mehr auf Regierungsbeteiligung.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Antwort #3 - 11.08.2017 um 14:17:45
 
Giannis schrieb am 11.08.2017 um 13:20:03:
Aber mir ist nicht klar was geschehen wird wenn z.B. jemand die Deutsche und die Britische Staatsangehörigkeit hat und GB die EU verlässt.

Was sollte sich daran ändern, wenn GB aus der EU austritt ?

Norwegen und die Schweiz sind doch auch keine EU Mitglieder.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.804

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Antwort #4 - 11.08.2017 um 14:34:22
 
Wollt ihr die Frage beantworten oder eure Kenntnisse im Völkerrecht kundtun?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Antwort #5 - 11.08.2017 um 14:51:24
 
Giannis schrieb am 11.08.2017 um 13:20:03:
Ich habe mehrfach das Gesetz gelesen dass sich auf die doppelte  Staatsangehörigkeit innerhalb der EU bezieht. Aber mir ist nicht klar was geschehen wird wenn z.B. jemand die Deutsche und die Britische Staatsangehörigkeit hat und GB die EU verlässt.


Für die Person passiert überhaupt nichts. Das vor allem deshalb, weil solch ein Austritt rückwirkend nichts ändert, die Person behält beide Staatsangehörigkeiten.

Fraglich ist, was passiert, wenn nach dem Austritt ein Deutscher sich in GB einbürgern lässt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Giannis
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

London, Great Britain
London
Great Britain

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Britisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Antwort #6 - 11.08.2017 um 15:48:19
 
Hallo,

Also Entschuldung ihr habt Recht, ich sollte besser die Frage stellen.

Würde ich mich dann entscheiden müssen ob ich entweder die Britische oder Deutsche Staatsangehörigkeit behalten sollte? Weil ich gelesen habe dass Deutschland nur einen Doppel Pass innerhalb der EU erlaubt. Oder bin ich falsch?

Danke.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Antwort #7 - 11.08.2017 um 15:51:45
 
Nein, das ist so falsch.

Deuschland erlaubt bei einer doppelten Staatsangehörigkeit innerhalb der EU, den zweiten Pass (zweite Staatsangehörigkeit) für immer zu behalten. Das gilt auch, wenn irgendwann das andere Land kein EU-Mitglied mehr ist.

Was dann einmal entschieden ist, bleibt auch so.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Giannis
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

London, Great Britain
London
Great Britain

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Britisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Antwort #8 - 14.08.2017 um 07:57:11
 
Guten Morgen,

Das war genau meine Frage zu meiner Antwort. Vielen Dank Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Antwort #9 - 14.08.2017 um 10:51:02
 
Es ist aber möglich, dass das andere Land irgendwann seine Gesetze ändert. Also GB könnte ein Gesetz machen, das die doppelte Staatsangehörigkeit verbietet und mit einer Übergangsfrist sagt: Alle die sie haben, müssen sich in den nächsten zehn Jahren für eine entscheiden.

In Deutschland diskutieren einige Parteien gerade, das Vererben von Staatsangehörigkeiten zu erschweren: Zum Beispiel könnte das bedeuten, dass Briten oder Türken, die jetzt in dritter Generation in Deutschland leben, die "nicht genutzte" Staatsangehörigkeit zwar behalten, aber nicht mehr an die Kinder weitergeben dürfen.

Aber solche Diskussionen bedeuten meistens, dass zu unseren Lebzeiten nicht mehr passiert.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Antwort #10 - 15.08.2017 um 20:14:42
 
reinhard schrieb am 14.08.2017 um 10:51:02:
Es ist aber möglich, dass das andere Land irgendwann seine Gesetze ändert. Also GB könnte ein Gesetz machen, das die doppelte Staatsangehörigkeit verbietet und mit einer Übergangsfrist sagt: Alle die sie haben, müssen sich in den nächsten zehn Jahren für eine entscheiden.


Vom deutschebn Gesetzgeber ist nichts zu erwarten was eine bestehende doppelte Staatsangehörigkeit gefährdet. Was GB in den nächsten Jahren macht, weiss niemand. Tatsache ist, das zur Zeit ein Run auf die doppelte Staatsangehörikeit im Zusammenhang mit dem BREXIT stattfindet. Brüssleler Beamte der EU mit britischen Pass versuchen die belgische Staatsangehörigkeit zu erhalten in EU Agenturen in den Ländern dasselbe. Und EU-Bürger in UK versuchen zusätzlich die britische Staatsangehörigkeit zu erhalten, weil noch nicht klar ist was mit den Personen unter EU-Freizügigkeit in Zukunft passiert.

Ob und wie da der britische Gesetgeber gegensteuert weiss niemand
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema