Hallo,
mein vorheriger Thread (
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1501933295) hat sich erledigt - ich habe nun doch die 255€ zusammengekratzt und nun meine Einbürgerungsurkunde abgeholt.
Stutzig macht mich nun eines:
Mein ganzes Leben in Deutschland wurde ich bei sämtlichen Behörden mit meinem Vor- und Nachnamen geführt. Dass ich einen Vatersnamen habe, spielte nirgends eine Rolle. Auch in meinem ehemaligen Pass war dieser, jedoch nur auf der Vorvorletzten (kyrillischen) Seite.
Die letzte ("internationale") Seite mit lateinischen Buchstaben - natürlich ohne Vatersnamen.
In meiner ausländischen Ausbürgerungsurkunde wurde "so wie es sich gehört" mein Vatersname erwähnt. In der Übersetzung ins Deutsche konnte dieser doch nicht "einfach so" weggelassen werden!
Der Sachbearbeiter bei der
ABH teilte mir mit, dass es korrekt sei, dass nun auf meiner Einbürgerungsurkunde mein Vatersname steht, da er auch auf der Ausbürgerungsurkunde ist, obwohl dieser nie in Deutschland genutzt wurde.
Meine Geburtsurkunde zB hatte jedoch nirgends einen Einfluss. Ebenso hatte ich trotz meines alten Passes auf meinen Aufenthaltstiteln nur meinen Vor- und Nachnamen stehen.
Auf meine Frage, ob ich nun wie gewohnt "normale" deutsche Dokumente mit Vor- und Nachnamen erhalten werde, sagte er, dass mein Vatersname mein Namensbestandteil sei.
Dementsprechend müsste mein deutscher Personalausweis und mein Reisepass jetzt mit Vatersnamen sein?!
Natürlich möchte ich das nicht. Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Laut dem Sachbearbeiter (wurde nebenbei erwähnt) könnte ich den Vatersnamen ablegen.
1. Wurde dieser nie in Deutschland geführt.
2. Wurde ich nicht gefragt, ob ich diesen "urplötzlich" führen möchte.
3. Wäre dies doch mit weiteren Kosten und weiterem Aufwand verbunden??
Nein, ich bin kein Spätaussiedler etc.
Für Euren Rat wäre ich wirklich sehr dankbar...