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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
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Beitrag begonnen von Giannis am 11.08.2017 um 13:20:03

Titel: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Beitrag von Giannis am 11.08.2017 um 13:20:03
Hallo,

Vielen Dank erstens im Voraus für die Hilfe.

Ich habe mehrfach das Gesetz gelesen dass sich auf die doppelte  Staatsangehörigkeit innerhalb der EU bezieht. Aber mir ist nicht klar was geschehen wird wenn z.B. jemand die Deutsche und die Britische Staatsangehörigkeit hat und GB die EU verlässt.

Kein mir vielleicht jemand sagen ob ich etwas schriftliches darüber lesen kann?

Danke!

Titel: Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Beitrag von okatomy am 11.08.2017 um 14:00:32
Gegenfrage: Warum sollen sich die Staatsangehörigkeiten der Person ändern, wenn GB die EU verlässt. Das ist doch unsinnig.

Titel: Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Beitrag von Aras am 11.08.2017 um 14:06:16
Was ist genau deine Frage?

Ob du dann die deutsche verlierst? Oder kein Aufenthaltsrecht mehr hättest?

Du musst spezifischer sein. Ansonsten kann man nur dir Antworten, dass es aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem daraus resultierenden Rückwirkungsverbot überprüft werden müsste. Aber die einmal unter Mehrstaatigkeit erteilte deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht widerrufen und auch keine Entlassung aus der britischen gefordert.  Und das Aufenthaltsrecht wird wahrscheinlich auch aufgrund  des Vertrauensschutzes weitergewährleistet werden.

Aber du kannst dir quasi sicher sein, dass die britische Regierung einem potentiellen Statusverlust seiner Bürger im Ausland gegenwirken wird. Sonst kommen paar Millionen unzufriedene Briten nach Hause und wählen die Konservativen ab und die Konservativen hätten die nächsten drei Jahrzehnte keine Chance mehr auf Regierungsbeteiligung.

Titel: Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Beitrag von Saxonicus am 11.08.2017 um 14:17:45

Giannis schrieb am 11.08.2017 um 13:20:03:
Aber mir ist nicht klar was geschehen wird wenn z.B. jemand die Deutsche und die Britische Staatsangehörigkeit hat und GB die EU verlässt.

Was sollte sich daran ändern, wenn GB aus der EU austritt ?

Norwegen und die Schweiz sind doch auch keine EU Mitglieder.

Titel: Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Beitrag von Aras am 11.08.2017 um 14:34:22
Wollt ihr die Frage beantworten oder eure Kenntnisse im Völkerrecht kundtun?

Titel: Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Beitrag von reinhard am 11.08.2017 um 14:51:24

Giannis schrieb am 11.08.2017 um 13:20:03:
Ich habe mehrfach das Gesetz gelesen dass sich auf die doppelte  Staatsangehörigkeit innerhalb der EU bezieht. Aber mir ist nicht klar was geschehen wird wenn z.B. jemand die Deutsche und die Britische Staatsangehörigkeit hat und GB die EU verlässt.


Für die Person passiert überhaupt nichts. Das vor allem deshalb, weil solch ein Austritt rückwirkend nichts ändert, die Person behält beide Staatsangehörigkeiten.

Fraglich ist, was passiert, wenn nach dem Austritt ein Deutscher sich in GB einbürgern lässt.

Titel: Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Beitrag von Giannis am 11.08.2017 um 15:48:19
Hallo,

Also Entschuldung ihr habt Recht, ich sollte besser die Frage stellen.

Würde ich mich dann entscheiden müssen ob ich entweder die Britische oder Deutsche Staatsangehörigkeit behalten sollte? Weil ich gelesen habe dass Deutschland nur einen Doppel Pass innerhalb der EU erlaubt. Oder bin ich falsch?

Danke.

Titel: Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Beitrag von reinhard am 11.08.2017 um 15:51:45
Nein, das ist so falsch.

Deuschland erlaubt bei einer doppelten Staatsangehörigkeit innerhalb der EU, den zweiten Pass (zweite Staatsangehörigkeit) für immer zu behalten. Das gilt auch, wenn irgendwann das andere Land kein EU-Mitglied mehr ist.

Was dann einmal entschieden ist, bleibt auch so.

Titel: Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Beitrag von Giannis am 14.08.2017 um 07:57:11
Guten Morgen,

Das war genau meine Frage zu meiner Antwort. Vielen Dank :)

Titel: Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Beitrag von reinhard am 14.08.2017 um 10:51:02
Es ist aber möglich, dass das andere Land irgendwann seine Gesetze ändert. Also GB könnte ein Gesetz machen, das die doppelte Staatsangehörigkeit verbietet und mit einer Übergangsfrist sagt: Alle die sie haben, müssen sich in den nächsten zehn Jahren für eine entscheiden.

In Deutschland diskutieren einige Parteien gerade, das Vererben von Staatsangehörigkeiten zu erschweren: Zum Beispiel könnte das bedeuten, dass Briten oder Türken, die jetzt in dritter Generation in Deutschland leben, die "nicht genutzte" Staatsangehörigkeit zwar behalten, aber nicht mehr an die Kinder weitergeben dürfen.

Aber solche Diskussionen bedeuten meistens, dass zu unseren Lebzeiten nicht mehr passiert.

Titel: Re: Mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb der EU (GB?)
Beitrag von grisu1000 am 15.08.2017 um 20:14:42

reinhard schrieb am 14.08.2017 um 10:51:02:
Es ist aber möglich, dass das andere Land irgendwann seine Gesetze ändert. Also GB könnte ein Gesetz machen, das die doppelte Staatsangehörigkeit verbietet und mit einer Übergangsfrist sagt: Alle die sie haben, müssen sich in den nächsten zehn Jahren für eine entscheiden.


Vom deutschebn Gesetzgeber ist nichts zu erwarten was eine bestehende doppelte Staatsangehörigkeit gefährdet. Was GB in den nächsten Jahren macht, weiss niemand. Tatsache ist, das zur Zeit ein Run auf die doppelte Staatsangehörikeit im Zusammenhang mit dem BREXIT stattfindet. Brüssleler Beamte der EU mit britischen Pass versuchen die belgische Staatsangehörigkeit zu erhalten in EU Agenturen in den Ländern dasselbe. Und EU-Bürger in UK versuchen zusätzlich die britische Staatsangehörigkeit zu erhalten, weil noch nicht klar ist was mit den Personen unter EU-Freizügigkeit in Zukunft passiert.

Ob und wie da der britische Gesetgeber gegensteuert weiss niemand

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