T.P.2013 schrieb am 12.06.2017 um 00:29:23:Mister Vahrerboy schrieb am Gestern um 21:01:49:
1.) Stellt die Visastelle dann auch den Visazeitraum ab dem 15.09 bis zum 01.12 aus? oder gibt es dann einen 3 Monatsvisum? Wenn es ein 3 Monatsvisum gibt, dann muss ich ja ab dem 14.09. bis zum 13.12. eine Krankenversicherung abschließen!
T.P.2013 schrieb:
Der Regelfall wird sein, dass tatsächlich nur die beantragten Daten auch genehmigt werden.
Aber selbst wenn, rein hypothetisch, doch ein Visum über 90 Tage ausgestellt werden würde, müsstest Du nur die tatsächlich vorgesehenen Aufenthaltstage in DEU auch versichern.
Tut mir leid aber bin leicht durcheinander. Um das ganze mal klarzustellen und abzuschließen:
1.) Wir wollen tatsächlich die Einreise am 15.09 und die Ausreise am 01.12 realisieren.
2.) Wir haben im Visaantrag auch geplante Einreise 15.09 und geplante Ausreise am 01.12 geschrieben.
3.) Wir wollen ein Flugticket zur Einreise/Hinflug nach Deutschland am 15.09 und zur Ausreise/Rücklug in die Türkei am 01.12 buchen.
4.) Wir werden eine Krankenversicherung buchen mit 14.09 Einreise/Versicherungsbeginn und Ausreise/Versicherungsende 02.12. buchen
Frage 1) Meine Schwiegermutter erhält ein Visum von 15.09.2017 bis zum 01.12.2017, ist das richtig?
Frage 2) Sie kann einreisen am 15.09 und muss wieder zwingend am 01.12 ausreisen?
Frage 3) Warum sollte die Visastelle den ein Visum ausstellen, was über den 01.12.2017 hinaus geht, obwohl danach garnicht verlangt wird? Es wird doch explizit ein Zeitraum vom 15.09 bis 01.12.2017 genannt.
Frage 4) Wenn die Visastelle hypothetisch ein Visum ausstellt, was über den 01.12 hinausgeht, bleibt es bei dem Versicherungszeitraum 14.01.2017 bis zum 02.12.2017? Und wir müssen nicht über den 02.12.2017 hinaus eine Versicherung abschließen? Weil die tatsächliche Einreise 15.09 und tatsächliche Ausreise 01.12 stattfindet?
MFG
Vahrerboy