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Besuchervisum für Schwiegermutter (Gelesen: 5.442 mal)
Mister Vahrerboy
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09.06.2017 um 21:43:58
 
Moin aus Bremen,

Ausgangssituation:
Ich werde die Mutter meiner Ehefrau aus der Türkei nach Deutschland mit einem Besuchervisum einladen. Die einladende Person werde ich als Schwiegersohn sein, da nur ich Einkommen habe und meine Frau ist Hausfrau. Ich bin deutscher Staatsbürger und meine Frau ist türkische Staatsbürgerin. Habe ausreichend Einkommen (2400 Brutto + Nebenjob ca. 250 Eur Netto, jeweils im Monat) und wir bekommen kein Geld vom Jobcenter, Arbeitsamt, Sozialamt, Wohnungsamt oder irgendwelche Sozialhilfe etc. Wir führen eine reguläre und standesamtliche Ehe. Meine Frau ist am 17.09.2014 in Deutschland eingereist. Ihr damaliger Aufenthaltstitel galt bis zum 01/2016, welches dann als Aufenthaltserlaubnis bis zum 16.09.2017 verländert wurde. Meine Schwiegermutter wird 07/2017 einen Visumantrag in Istanbul stellen. Sie soll am 15.09.2017 in Deutschland einreisen und 01.12.2017 wieder verlassen.

Problem:
Das Aufenthaltserlaubnis meiner Ehefrau endet wie schon geschrieben 16.09.2017. Die Ausländerbehörde Bremen (wohl die schlimmste Ausländerbehörde in Deutschland Schockiert/Erstaunt) wird sie rechtzeitig einladen für eine Verlängerung, dass ist soweit klar. Alle Vorraussetzungen sind wie oben beschrieben gegeben. Aber meine Schwiegermutter soll aber einreisen am 15.09.2017. Wie schon gemerkt findet eine Überschneidung statt.

Meine Frage lautet:
Wird das irgend ein negativen Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei der Visavergabe haben? Also dazu führen, das das Visumantrag abgelehnt wird? Was ist eure Meinung dazu?

MFG
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Saxonicus
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Antwort #1 - 09.06.2017 um 21:53:49
 
Mister Vahrerboy schrieb am 09.06.2017 um 21:43:58:
Wird das irgend ein negativen Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei der Visavergabe haben? Also dazu führen, das das Visumantrag abgelehnt wird? Was ist eure Meinung dazu?

Das Eine hat mit dem Anderen doch nichts zu tun, zumal Du der Einlader und Verpflichtungsgeber für Deine Schwiegermutter bist.
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Mister Vahrerboy
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Antwort #2 - 10.06.2017 um 20:14:39
 
OK, danke
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Mister Vahrerboy
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Antwort #3 - 10.06.2017 um 20:43:36
 
Moin aus Bremen,

folgende Situation:
wir haben im Visumantrag angegeben, dass die Einreise am 15.09.2017 und die Ausreise am 01.12.2017 stattfinden soll. Man soll auch eine Buchung/Reservierung des Flugtickets und in Papierform mit zum Visumantragstermin mitbringen.
Ich will erstmal nur eine Reservierung des Fluges vornehmen zu den oben gennanten Datum. Da ich nicht weis ob der Antrag auch wirklich stattgegeben wird. Und Türkish Airlines gibt bei einem Storno des Fluges das Geld nicht zurück. Falls das Visum ausgestellt wird, wird das Visum ja logischerweise beginnend mit dem 15.09 und endent 01.12 ausgestellt sein. Aber die Reservierung wird erlöschen sein.

Meine Frage lautet nun:
Kann ich nachträglich ein Flugticket buchen, welches zum Bespiel 17.09 Hinflug und Rücklug 29.11. sein? Also die Einreise verschieben und die Ausreise ebenfalls? Wird es bei der Ausreise/Einreis Probleme geben?

MFG
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stefo
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Antwort #4 - 10.06.2017 um 21:14:58
 
Nein, solange die tatsächlichen Reisedaten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes liegen und die bewilligte Anzahl von Aufenthaltstagen nicht übeschritten wird.
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deerhunter
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Antwort #5 - 10.06.2017 um 21:17:59
 
Mister Vahrerboy schrieb am 10.06.2017 um 20:43:36:
Kann ich nachträglich ein Flugticket buchen, welches zum Bespiel 17.09 Hinflug und Rücklug 29.11. sein? Also die Einreise verschieben und die Ausreise ebenfalls? Wird es bei der Ausreise/Einreis Probleme geben?


Solange das Datum im Gültigkeitszeitraum des Visas ist geht das selbstverständlich....
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Mister Vahrerboy
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Antwort #6 - 10.06.2017 um 20:59:08
 
Moin aus Bremen,

das Konsulat schreibt in Istanbul schreibt zum Thema Krankenversicherung:
- Die Mindestdeckung muss 30.000 Euro betragen
- Das Original der RKV muss mit Stempel und Unterschrift versehen sein (also kein Email Ausdruck)
- Ist auf der Versicherungspolice keine Uhrzeit für Anfang und Ende der RKV angegeben, ist dies regelmäßig 12 Uhr mittags. Diese nur halb von der Versicherung abgedeckten Tage können nicht gezählt werden. D.h. dass, wenn Sie vom 8. bis zum 13. März reisen möchten, Sie eine RKV vorlegen müssen, die mindestens vom 7. bis zum 14. März gültig ist.
Wenn Sie einen zeitlichen Puffer nach hinten haben möchten, sollte die Versicherung sogar noch einige Tage länger gültig sein, z.B. vom 7. bis zum 17. März. Wenn die Gültigkeit der RKV es zulässt, kann die Visastelle eine Zusatzfrist von 15 Tagen gewähren.
(Was bedeutet das?)
- Eine RKV, die lediglich die Erstattung der Kosten im Nachhinein (nach Rückkehr des Versicherungs- nehmers in sein Heimatland) abdeckt, ist nicht ausreichend.
(Was bedeutet das?)

Meine Frage lautet nun:
1.) Achtet die Visastelle pingelig genau auf die Punkte?
2.) Welche Versicherung bietet eine solche Versicherung zu den oben genannten Vorraussetzungen an?
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #7 - 10.06.2017 um 23:16:19
 
Hallo,

zu 1) Unterschiedlich. Jede Visastelle wird da seine eigenen Schwerpunkte haben. Im Zweifelsfalle sollte man also davon ausgehen, dass die das auch sehen wollen, was sie fordern...

zu 2) Guckst Du

Noch folgende Info: Die von deutschen Versicherungen angebotenen preiswerten Versicherungen erfüllen i.d.R. alle Anforderungen. Die Versicherungen werden online abgeschlossen, den Versicherungsschein bekommt man als PDF-Dokument und kann eine Kopie dieses PDF-Dokuments dann auch dem Antragsteller zuschicken zum Ausdrucken.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Mister Vahrerboy
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Antwort #8 - 09.06.2017 um 23:50:58
 
Moin aus Bremen,

habe mal eine Frage zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung eines Schengenvisums/Besuchervisum. Konnte leider nicht als Anhang senden,weil der Antrag zu gross ist. Ich hoffe, ihr wisst was gemeint ist. Falls nicht muss ich mir was einfallen lassen, wie ich es mithochlade. 

Ich will die Mutter meiner Frau einladen. Entsprechend wird Seite 2, Feld 31 mein Name stehen. Soweit ok.

Wessen Angaben müssen dann Seite 2, Feld 34 und 35 stehen? Meine Angaben oder die Angaben meiner Frau?

MFG
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Aras
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Antwort #9 - 10.06.2017 um 00:06:44
 
Die Felder sind für einfache Einreisevisa von Freizügigkeitsberechtigten gedacht und nicht für Besuchsvisa von gewöhnlichen Drittstaatsangehörigen. Die Felder insoweit freilassen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mister Vahrerboy
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Antwort #10 - 10.06.2017 um 20:14:08
 
ok, danke
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Antwort #11 - 11.06.2017 um 19:21:57
 
T.P.2013 schrieb am 10.06.2017 um 23:16:19:
zu 2) Guckst Du

Noch folgende Info: Die von deutschen Versicherungen angebotenen preiswerten Versicherungen erfüllen i.d.R. alle Anforderungen. Die Versicherungen werden online abgeschlossen, den Versicherungsschein bekommt man als PDF-Dokument und kann eine Kopie dieses PDF-Dokuments dann auch dem Antragsteller zuschicken zum Ausdrucken.


Hallo, danke für deine Anwort.

Ich habe mich schon bei der Merkur Versicherung dazu informiert.

Nur zum Thema Krankenversicherung und deren inhaltliche Fragen gibt es Probleme:
========================
Ist auf der Versicherungspolice keine Uhrzeit für Anfang und Ende der RKV angegeben, ist dies regelmäßig 12 Uhr mittags. Diese nur halb von der Versicherung abgedeckten Tage können nicht gezählt werden. D.h. dass, wenn Sie vom 8. bis zum 13. März reisen möchten, Sie eine RKV vorlegen müssen, die mindestens vom 7. bis zum 14. März gültig ist.
================

Ich bin bei der Merkur Versicherung und anderen Versicherungen, also schon auf der Internetseite gewesen und man kann nur folgende Eingabe machen:

Einreisetag = Versicherungsbeginn

Ich habe bei Merkur Versicherung angerufen und die meinten, auf der Versicherungspolice steht keine Uhrzeit, also wie die Visastelle fordert, dass 0:00 Uhr stehen muss. Somit geht die Visastelle von 12:00 Uhr aus und somit reicht dieser Tag nicht. Will Versicherungsbeginn eben dann einen Tag vorziehen, Einreisetag bleibt gleich, was aber nicht geht, weil Einreisetag = Versicherungsbeginn auf der Internetseite gleich sein muss. Somit erfüllt es doch nicht die Anforderungen der Visastelle.

P.S.
Ich finde deine Vorgehensweise, jemanden indirekt als dumm und faul zu bezeichnen total nicht in ordnung. Ich suche Rat und Hilfe von euch, die erfahren sind. Hier wurde ein Forum gegründet und Hilfestellungen zu geben für Menschen wie mich, die nicht weiter wissen.

MFG
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Antwort #12 - 11.06.2017 um 20:00:35
 
Hallo,

bei den Versicherungen wird immer vom geplantem Ein- und Ausreisedatum gesprochen, da die tatsächlichen i.d.R. noch nicht verbindlich feststehen können.
Der tatsächliche Versicherungszeitraum ist immer der zwischen tatsächlichem Ein- und Ausreisedatum.
Diese weist man dann, falls erforderlich im Versicherungsfall, mit den Stempeln im Pass nach.
Soll heißen: Bei Abschluss der Versicherung wählst Du als geplantes Einreisedatum und damit Datum des Versicherungsbeginns (also bei beiden Daten) den Tag vor ihrer geplanten Einreise aus. Als geplante Ausreise / Ende Versicherung entsprechend den Tag nach ihrer geplanten Ausreise. Damit bist Du auf der sicheren Seite.

Was das PS angeht, hast Du recht. Tatsächlich beschreibt leider die gewählte Website "Ich google das für Dich" pauschal die Adressaten so. Ich halte Dich weder für das eine, noch das andere, sorry wenn Du das explizit auf Dich bezogen hast. Aber ich möchte Dir damit verdeutlichen, dass die entsprechende Frage durchaus auch mit minimalem Aufwand zu ergoogeln gewesen wäre. Google ist ein mächtiges Werkzeug.

Gruß
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Antwort #13 - 11.06.2017 um 20:08:52
 
Mister Vahrerboy schrieb am 11.06.2017 um 19:21:57:
Ich habe bei Merkur Versicherung angerufen und die meinten, auf der Versicherungspolice steht keine Uhrzeit, also wie die Visastelle fordert, dass 0:00 Uhr stehen muss.

Du darfst davon ausgehen, dass die Visastelle in der übergroßen Mehrzahl einheimische (also nicht deutsche) Versicherungsscheine zu sehen bekommt und die Informationen der Website den lokalen Vorgaben angepasst sind.

Wird eine deutsche Versicherung - auch in Kopie/Scanausdruck/Fax - vorgelegt, wird diese Frage entfallen und das Ganze meist akzeptiert werden.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #14 - 11.06.2017 um 21:01:49
 
T.P.2013 schrieb am 11.06.2017 um 20:00:35:
bei den Versicherungen wird immer vom geplantem Ein- und Ausreisedatum gesprochen, da die tatsächlichen i.d.R. noch nicht verbindlich feststehen können.
Der tatsächliche Versicherungszeitraum ist immer der zwischen tatsächlichem Ein- und Ausreisedatum.
Diese weist man dann, falls erforderlich im Versicherungsfall, mit den Stempeln im Pass nach.
Soll heißen: Bei Abschluss der Versicherung wählst Du als geplantes Einreisedatum und damit Datum des Versicherungsbeginns (also bei beiden Daten) den Tag vor ihrer geplanten Einreise aus. Als geplante Ausreise / Ende Versicherung entsprechend den Tag nach ihrer geplanten Ausreise. Damit bist Du auf der sicheren Seite.


Danke für deine detailierten Ausführungen. Das sind eben Dinge, die man so in der Form vorab wissen muss, was ich aber eben nicht weis. Mir fehlen eben die Erfahrungswerte. Dafür danke ich dir.

Wir haben beim Visantrag Einreisetag 15.09.2017 und Ausreisetag 01.12.2017 angegeben, und entsprechend werden werden wir auch den Flugticket (15.09 Einreise und 01.12 Ausreise buchen). Weil ja die Visastelle auch ein Flugticket sehen möchte. Auf dem Visantrag steht im übrigen auch geplante Einreise und geplante Ausreise, habe eben noch mal nach geschaut. Wir möchten auch tatsächlich, dass auch die Einreise am 15.09 stattfindet und die Ausreise am 01.12.2017.

Frage:
1.) Stellt die Visastelle dann auch den Visazeitraum ab dem 15.09 bis zum 01.12 aus? oder gibt es dann einen 3 Monatsvisum? Wenn es ein 3 Monatsvisum gibt, dann muss ich ja ab dem 14.09. bis zum 13.12. eine Krankenversicherung abschließen!

2.) Also ist es so, das es kein Widerspruch ist, wenn nach Versicherungsdaten das Einreisedatum 14.09 ist, aber nach Visaantrag der 15.09 ist und die Visastelle wird nicht stutzig oder ähnlich?

3.) Ist es schlauer eine Reservierung des Flugtickets zu machen anstatt einer Buchung, falls die Visastelle einen anderes Datum auswählt, als die die ich habe angegeben. Falls ein anderes Datum gegeben wird, als wie der 15.09, dann erlischt ja der Flugticket.

Tut mir leid, wenn ich Was-Wäre-Wenn-Fragen stelle, aber ich frage deshalb, weil ich mich garnicht auskenne und gravierende Fehler vermeiden will. Darüber hinaus erleide ich durch mögliche Fehler, die ich mache, ich nicht selber die Konsequenzen, sondern meine Schwiegermutter erleidet das meiste dann. Sie muss nähmlich vom der Schwarzmeerregion nach Istanbul fahren und den Termin dort wahrnehmen. Ich will ein hin und her vermeiden. Wobei ich dann die finanziellen Konsequenzen tragen muss.  Laut lachend

Und das mit dem dumm und faul vergessen wir es einfach  Laut lachend War ein Missverständnis. Ich finde dieses Forum einfach mega super. Ich habe auch schon eine Spende gemacht, weil ich eure Arbeit so sehr anerkenne.

MFG
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« Zuletzt geändert: 11.06.2017 um 21:13:30 von Mister Vahrerboy »  
 
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