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Stillstand Sprachkursvisum (Gelesen: 8.998 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 06.06.2017 um 12:05:57
 
KaGe schrieb am 06.06.2017 um 08:54:35:
Behörden kassieren Geld für VE? Man wartet ewig?

Die bekommt man doch umgehend/sofort ausgestellt, da muss man nicht darauf warten. Vorausgesetzt man hat alle notwendigen Belege und Unterlagen dabei.
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Lupolady
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #16 - 07.06.2017 um 07:51:28
 
Guten Morgen,

@Saxonicus

wie kommst du darauf, dass eine VE ohne Gebühren und ohne Wartezeit erledigt wird? ich habe mal bei meinem Landratsamt nachgeschaut und folgendes gefunden:

- Gebühr 25,-- Euro je Einlader

7. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages beträgt ca. 1-2 Wochen.
8. Sobald die VE fertig ist und abgeholt werden kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung des Landratsamtes.

Viele Grüße
Lupolady
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 07.06.2017 um 08:25:20
 
Lupolady schrieb am 07.06.2017 um 07:51:28:
Gebühr 25,-- Euro je Einlader

Das ist mir bekannt. Aber was gibt es heute schon noch  kostenlos ?

Lupolady schrieb am 07.06.2017 um 07:51:28:
7. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages beträgt ca. 1-2 Wochen.8. Sobald die VE fertig ist und abgeholt werden kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung des Landratsamtes.

Bislang konnte ich die VE immer gleich mitnehmen, wenn ich eine solche beantragt habe. Mag sein, dass das in Eurer Stadt anders organisiert ist.
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 07.06.2017 um 08:29:53
 
Aras schrieb am 05.06.2017 um 20:10:56:
Ihr seid echt Helden. Ihr kämpft mit anderen Antragstellern um Priorisierung... Und dabei ist die personelle Aufstellung der Behörde ein politisches Versagen.


Ein Beispiel aus der Praxis: Mein Büro liegt auf demselben Flur wie das Einwohnermeldeamt: Es ist lesbar beschildert, Eintritt nur mit Termin und gehört sichtbar nicht zur Dienststelle nebendran. Schönheitsfehler: Es liegt direkt neben dem Warteraum des Einwohnermeldeamtes. Die Folge: Pro Tag mindestens ein Dutzend mal ein "Kann ich Sie mal kurz was fragen ?"
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Aras
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Antwort #19 - 07.06.2017 um 10:31:20
 
Zitat:
"Kann ich Sie mal kurz was fragen ?"


Ja, "kurze Fragen" sind schrecklich und schrecklich unproduktiv. Ich persönlich habe selber nie "kurze Fragen" sondern nur "lange Anträge"  Laut lachend.  Aber im Ernst: Mir ging es jetzt eher um die Aussage von bongo85

bongo85 schrieb am 05.06.2017 um 20:05:34:
Aber kann man solche Verfahren nicht den Asylverfahren Vorrang gewähren?


Und das finde ich nicht gut. Warum soll man den Fall X dem Fall Y Vorrang gewähren. Und der Sachbearbeiter sagt dann, dass er zuviele Fälle hat und er eben nicht eins bevorteilen kann. Und so sitzen im Grunde alle im selben Boot.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 07.06.2017 um 13:56:35
 
Willkommen im Club ! Gerade bei Einbürgerungen kommen die Fragen nach dem "Bearbeitungsstand" und der Restdauer hinzu: Meist fragen gerade die Menschen, denen ein Zusicherungsverfahren bevorsteht. Gleichzeitig verstehen sie nicht, daß sie im Zweifelsfall warten müssen - wenn nämlich andere ihre Entlassung in Händen halten.
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bongo85
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 09.06.2017 um 11:26:03
 
Am Dienstag war ich bei der ABH, die Mitarbeiterin der Info hat mit der Sachbearbeiterin (gleichzeitig die Leiterin) gesprochen. Mir wurde dann mitgeteilt, die Stellungnahme wurde abgegeben. Die heutige Auskunft bei der BVA ergab, dass das Verfahren noch bei der örtlichen ABH liegt und noch keine Stellungnahme dort registriert ist.

Kommt die Stellungnahme an die AV/BVA per Post und ist es somit normal, dass auch dies wieder ein paar Tage dauert? Oder ist das eigentlich ein elektronischer Prozess?

Was passiert eigentlich mit der Akte, wird die wieder zurück zur BVA verschickt oder verbleibt die bei der ABH?
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reinhard
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Antwort #22 - 09.06.2017 um 12:09:54
 
Das eigentliche Problem ist das Reden.

Sollte jemand schriftlich nachfragen, wird die Ausländerbehörde schriftlich mitteilen, dass sich niemand an Dich erinnert und Du etwas falsch verstanden haben musst.

Falls die Ausländerbehörde den Vorgang bearbeitet, was erst möglich ist, wenn der Publikumsverkehr mal eine Pause macht, wird die Entscheidung in das System eingetragen. Die Entscheidung ist dann sofort für das Bundesverwaltungsamt und für die Auslandsvertretung sichtbar. Es wird nichts "verschickt". Bei einer Zustimmung müsste die verschickte Akte ja in der Ausländerbehörde bleiben, weil die Kandidatin dann bald auftaucht. Im Falle einer Ablehnung kann sie weg.
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Jens49
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Antwort #23 - 09.06.2017 um 13:01:48
 
Reinhard: Du sagst:  Im Falle einer Ablehnung kann sie weg.  Was ist denn dann mit der möglichen Remonstration oder auch Klage? Woran soll sich dann bitte ein Mitarbeiter der ABH an etwas erinnern, wenn die Akte "weg" ist?
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reinhard
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Antwort #24 - 09.06.2017 um 13:04:11
 
Jens49 schrieb am 09.06.2017 um 13:01:48:
Reinhard: Du sagst:  Im Falle einer Ablehnung kann sie weg.  Was ist denn dann mit der möglichen Remonstration oder auch Klage? Woran soll sich dann bitte ein Mitarbeiter der ABH an etwas erinnern, wenn die Akte "weg" ist?


Da gibt es Vorschriften, den Vorgang erst mal fünf oder zehn Jahre oder irgendwas aufzuheben, keine Sorge.

Außerdem wird die Antragstellerin gespeichert: Wenn nach mehreren Anträgen auf Besuchsvisum, Sprachkurs, Au-Pair dann mal ein Antrag auf Studium kommt, wird viel schärfer geprüft als wenn das Studium-Visum der erste Antrag der Antragstellerin ist.
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Antwort #25 - 09.06.2017 um 17:04:29
 
bongo85 schrieb am 05.06.2017 um 12:41:15:
Wenn was zu klären ist, melden wir uns.
Das glaubst du wahrscheinlich noch immer nicht.
Du warst schon wieder da.
Heute hast du schon 2 Mitarbeiter mit sinnlosem Kram beschäftigt.

Sie melden sich!!

Und das hier leuchtet sicher auch dir ein:
reinhard schrieb am 09.06.2017 um 13:04:11:
Wenn nach mehreren Anträgen auf Besuchsvisum, Sprachkurs, Au-Pair dann mal ein Antrag auf Studium kommt, wird viel schärfer geprüft als wenn das Studium-Visum der erste Antrag der Antragstellerin ist.



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Antwort #26 - 09.06.2017 um 19:20:33
 
bongo85 schrieb am 09.05.2017 um 17:36:11:
Der Antrag auf das Visum wurde am 27.02.2017 in Nairobi gestellt.

Warum besucht Deine Freundin keinen Sprachkurs vor Ort ?

Zitat:
Heute war ich erneut bei der ABH. Gleiches Prozedere, der Empfang fragte bei der Leiterin nach und ich habe erfahren, dass sich an dem Bearbeitungsstand nichts geändert hat.Die normale Visumsakte müsste doch schon längst vor Ort sein. 

Sicher haben die Mitarbeiter noch einige Aktenbündel af dem Schreibtisch liegen, die vor dem Antrag Deiner Freundin eingegangen sind. Warum sollten sie alles stehen und liegen lassen, um den Antrag Deiner Freundin vorrangig zu bearbeiten ?
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Antwort #27 - 09.06.2017 um 19:26:50
 
bongo85 schrieb am 09.05.2017 um 17:36:11:
ich habe eine Frage zum Ablauf und Inhalt des Visumverfahrens für einen Sprachkurs. Die Antragstellerin ist meine Freundin. Zwei Anträge auf ein Besuchsvisum wurden abgelehnt, im zweiten Fall auch eine Remonstration ohne Erfolg durchgeführt.

Nach Betrachtung dieser Antragshistorie dürfte doch jeden klar werden, dass es nicht vorrangig um den Sprachkurs geht, sondern darum mit Dir zusammen zu sein. Möglichkeiten zum Spracherwerbgibt es auch in Kenia.
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Jens49
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #28 - 09.06.2017 um 23:45:20
 
Saxonius, eine Beauptung der wohl jeglicher Beweis abhanden gekommen ist! Kennst Du Kenya? Kennst du dort den lebensstandart? Ja, dann beschreib mal
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Mojo Jojo
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Antwort #29 - 10.06.2017 um 09:20:24
 
Für welche der Aussagen begehrst du einen Beweis? dafür, dass der Sprachkurs auch in der Heimat möglich ist? Oder dafür, dass bei der Behörde längst alle Glocken schrillen bei dem "engagierten jungen Mann" der der Antragsstellerin so penetrant bei dem so dringend erforderlichen sprachkursvisum unterstützt?

Wird aus deiner Bitte nach Beweisen nicht ganz deutlich, vielleicht kann ich ja helfen.

Versteh aber nicht, was der wirtschaftliche Standard kenias  mit dem Visum zutun hat  unentschlossen


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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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