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Beitrag begonnen von bongo85 am 09.05.2017 um 17:36:11

Titel: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von bongo85 am 09.05.2017 um 17:36:11
Hallo,

ich habe eine Frage zum Ablauf und Inhalt des Visumverfahrens für einen Sprachkurs. Die Antragstellerin ist meine Freundin. Zwei Anträge auf ein Besuchsvisum wurden abgelehnt, im zweiten Fall auch eine Remonstration ohne Erfolg durchgeführt.

Der Antrag auf das Visum wurde am 27.02.2017 in Nairobi gestellt. Mitte/Ende März habe ich mit der Leiterin der ABH sprechen können, habe mich und den "Fall" vorgestellt und habe angeboten, bei Bedarf gerne weitere Unterlagen einzureichen und Fragen zu beantworten. Denn es ist so, dass meine Freundin vor kurzem eine berufliche Weiterbildung besucht hatte, die im Zusammenhang mit dem Sprachkurs Visum steht und sich dies positiv auswirken könnte. Zum Zeitpunkt des Visumantrages und dieses Gespräches hatte sie jedoch noch kein Zeugnis. Dies liegt nun vor und würde ich gerne mit zur Akte beilegen.

Ich bin mit ihr so verblieben, dass sie die Akte prüft und mich zur Klärung von offenen Fragen anrufen wird. Sie hatte zu dem Zeitpunkt noch keine genaue Kenntnis von der Akte und wusste daher auch nicht, welchen Auftrag die AV an die ABH vergeben hat und was durch die ABH zu überprüfen ist.

Anfang April war ich bei der ABH. Am Empfang wurde Rücksprache mit der Leiterin gehalten und mir gesagt, man habe weitere Dokumente / Informationen von der Botschaft angefordert und wartet auf Antwort. Was genau nun angefordert wurde, konnte man mir am Empfang nicht sagen. Auch eine zwischenzeitlich verschickte eMail bliebt leider unbeantwortet.

Heute war ich erneut bei der ABH. Gleiches Prozedere, der Empfang fragte bei der Leiterin nach und ich habe erfahren, dass sich an dem Bearbeitungsstand nichts geändert hat.  :o

Die normale Visumsakte müsste doch schon längst vor Ort sein. Darum kann es sich also nicht handeln. Bleibt im Prinzip ja nur die Akte aus den beiden Visa-Anträgen für das Besuchsvisum. Oder eventuell einen genauen "Prüfauftrag"? Jetzt frage ich mich, warum dauert das so lange? Jetzt sind seit Anfang April 4 Wochen um. In der Zeit sollte es doch möglich sein, die Infos an die ABH zu senden. Erfolgt das eigentlich per Post/Kurier oder gibt es auch eine elektronische Möglichkeit? Bisher wurde seitens der Botschaft immer schnell reagiert, Visa wurden schnell entschieden, auch der Remonstrationsbescheid wurde binnen weniger Tage fertiggestellt.

Was kann ich machen? Erstmal eine eMail an die Botschaft in Nairobi mit der Frage, ob eine entsprechende Anfrage vorliegt und wann darauf reagiert wird/wurde? Lohnt es sich schon, den Bürgerservice des AA zu involvieren? Oder ruhig abwarten?

Ich habe den Eindruck, beide Behörden warten aufeinander, weil evtl. der Informationsfluss ins stocken geraten ist ... :-?

Gruß bongo

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Mojo Jojo am 09.05.2017 um 20:32:46
Egal wo du fragst, die entscheidenden Infos bekommt immernoch nur der Antragssteller. Es sei denn du bist förmlich Bevollmächtigter. Diese Info wäre aber noch gut zu haben für die Beantwortung der Frage was Du nun (als Verfahrensunbeteiligter) machen kannst.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Aras am 09.05.2017 um 20:51:14
förmlich Bevollmächtigter?

Es gibt doch keine vorgeschriebene Form zur Bevollmächtigung in solch einem einfachen Verwaltungsverfahren.

Es reicht ja aus, dass man mündlich bevollmächtigt wurde. Aber natürlich will jede Behörde aus Sorgfaltspflicht eine schriftliche Vollmacht (was ich auch befürworte).

Oder sehe ich das falsch?

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Mojo Jojo am 09.05.2017 um 21:30:27
Ne! Natürlich vollkommen richtig :D Danke Aras!

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von hge2001 am 10.05.2017 um 03:54:44

bongo85 schrieb am 09.05.2017 um 17:36:11:
Ich habe den Eindruck, beide Behörden warten aufeinander, weil evtl. der Informationsfluss ins stocken geraten ist ... 


... dazu könntest du dich ja mal beim Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) telefonisch erkundigen, ob diese Akte schon durchgelaufen ist. (BVA gibt die Akte an die ABH)


bongo85 schrieb am 09.05.2017 um 17:36:11:
Ich bin mit ihr so verblieben, dass sie die Akte prüft und mich zur Klärung von offenen Fragen anrufen wird. Sie hatte zu dem Zeitpunkt noch keine genaue Kenntnis von der Akte und wusste daher auch nicht, welchen Auftrag die AV an die ABH vergeben hat und was durch die ABH zu überprüfen ist. 


Es ist ja nicht sicher, ob die ABH überhaupt "ins Spiel" kommt. Wenn die AV in Kenia zu dem Schluss kommt, dass es keine hinreichenden Gründe für ein Sprachstudium in Deutschland gibt, kann die AV auch ablehnen, ohne dass die ABH in Deutschland überhaupt gefragt wurde.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von bongo85 am 10.05.2017 um 11:10:15
Mit Beantragung des Visums wurde gleich eine Kopie der Vollmacht für mich mit beigefügt. Auch die ABH hat sich diese mit meinem Personalausweis kopiert. Somit sollte das kein Hinderungsgrund für die Mitteilung von Informationen sein.

Das BVA werde ich mal anfragen. Also eine Ankündigung wurde wohl an die ABH schon geschickt, das wurde mir schon so halbwegs bestätigt. O-Ton "Ich glaube, ich habe da etwas gesehen...". Wenn die AV schon "nein" sagt, dann müsste das Ganze doch schon längst abgeschlossen sein und meine Freundin den Pass wieder zurück bekommen... Jetzt sind wir in Woche 10.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von bongo85 am 10.05.2017 um 11:32:04
So, Infos von der BVA lauten wie folgt:


Eingang des elektronischen Visa-Antrages am 28.02.2017.
Die originalen Antragsunterlagen aus von der AV in Kenia wurden am 08.03.2017 zur ABH weitergeleitet. Dort ist der Antrag aktuell in Bearbeitung.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Jens49 am 05.06.2017 um 09:48:33
moin, ich wollte mal fragen ob es etwas neues gibt

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von bongo85 am 05.06.2017 um 12:41:15
Hallo,

leider nicht viel.
Die Ausländerbehörde sagt immer, sie wartet auf Informationen von der AV. Wenn was zu klären ist, melden wir uns. Leider konnte ich auch nicht mehr mit der zuständigen Sachbearbeiterin sprechen (Keine Zeit...) sondern nur mit ABH-Info. Und generell wäre die Arbeitslast so hoch ... Morgen mache ich mich wieder auf den Weg und lasse mir einen Termin geben.

Zwei Mails an die AV mit der Anfrage, welche Informationen die ABH angefragt hat bzw. zum Sachstand blieben auch unbeantwortet. Nun sind 14 Wochen vorbei. Weiter habe ich noch nicht "eskaliert".

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Jens49 am 05.06.2017 um 13:03:11
genau dies vorgehen ist mir bekannt und ich bin mir fast sicher, die ABH mauert

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Saxonicus am 05.06.2017 um 16:48:50

bongo85 schrieb am 05.06.2017 um 12:41:15:
Zwei Mails an die AV mit der Anfrage, welche Informationen die ABH angefragt hat bzw. zum Sachstand blieben auch unbeantwortet. Nun sind 14 Wochen vorbei.



Jens49 schrieb am 05.06.2017 um 13:03:11:
genau dies vorgehen ist mir bekannt und ich bin mir fast sicher, die ABH mauert 

Auch wenn Du es Dir nicht vorstellen kannst, könnte es auch sein, dass die ABG personell unterbesetzt ist und man durch die Vielzahl der Fälle bislang nicht in der Lage war, die anstehenden Anträge in kürzerer Frist zu bearbeiten.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von KaGe am 05.06.2017 um 17:12:50

bongo85 schrieb am 05.06.2017 um 12:41:15:
Und generell wäre die Arbeitslast so hoch ... Morgen mache ich mich wieder auf den Weg und lasse mir einen Termin geben.

Genau das ständige Nachfragen ist auch hier bei uns  oft genug die Ursache für gefrustete, überbelastete ABH-Mitarbeiter.
Auch, wenn es für dich und deine Freundin (nur) um ein Sprachvisum geht--- Deutschland hat Hunderttausende ABH-Verfahren seit Herbst 2015 an der Backe.

Manche Leute gehen zu jeder Öffnungszeit hin, belagern förmlich die ABH und gehen allermeistens unverrichteter Dinge wieder.

Warum eine ABH *mauern* sollte, ist nicht ersichtlich.
Zu Besuch ging nicht, Remonstration ging nicht. Jetzt wird Sprachvisum probiert.
Why not--- dauert halt.
von 8.3. bis Pfingsten---so what  ::)

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von bongo85 am 05.06.2017 um 20:05:34
Okay, aber ist es in der ABH nicht möglich zu sagen, der Sachbearbeiter hat noch 100 Verfahren vor deinem zu bearbeiten. Das dauert mindestens 6 Monate. Dann hätte man ja zumindest einen Anhaltspunkt. Aber das man sagt, ja wir melden uns irgendwann, ist irgendwie schwierig... Ist ja auch klar das ich eigentlich niemanden von der Arbeit abhalten möchte. Aber kann man solche Verfahren nicht den Asylverfahren Vorrang gewähren? Dann gäbe es evtl. auch nicht so viele Nachfragen. Die Behörden kassieren Geld für die Verpflichtungserklärung und für das Visum, aber man wartet ewig auf die Bearbeitung von Anträgen. Mir ist auch klar, dass die ABHs für die momentane Situation am wenigsten können ...

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Aras am 05.06.2017 um 20:10:56
Ihr seid echt Helden. Ihr kämpft mit anderen Antragstellern um Priorisierung... Und dabei ist die personelle Aufstellung der Behörde ein politisches Versagen.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von KaGe am 06.06.2017 um 08:54:35

bongo85 schrieb am 05.06.2017 um 20:05:34:
aber ist es in der ABH nicht möglich zu sagen,

warum sollten die das sagen?
Das ist Verwaltung! Ein kleiner Mitarbeiter kann überhaupt nicht abschätzen, wie lange die Abarbeitung dauert und was *priorisiert* wird.
Was ist überhaupt so ungeheuer eilig an deinem Fall? Oder wichtiger als die Asylverfahren?
Ich kanns nicht so richtig rauslesen.

Die Nachfrager, die ich meine, sind sämtlich Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge, die auf x Dinge warten. Auf ganz verschiedene Dinge. Für die ist das alles persönlich ganz wichtig.

Wie bitte?
Behörden kassieren Geld für VE? Man wartet ewig?
Kannst du das mal belegen?

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Saxonicus am 06.06.2017 um 12:05:57

KaGe schrieb am 06.06.2017 um 08:54:35:
Behörden kassieren Geld für VE? Man wartet ewig?

Die bekommt man doch umgehend/sofort ausgestellt, da muss man nicht darauf warten. Vorausgesetzt man hat alle notwendigen Belege und Unterlagen dabei.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Lupolady am 07.06.2017 um 07:51:28
Guten Morgen,

@Saxonicus

wie kommst du darauf, dass eine VE ohne Gebühren und ohne Wartezeit erledigt wird? ich habe mal bei meinem Landratsamt nachgeschaut und folgendes gefunden:

- Gebühr 25,-- Euro je Einlader

7. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages beträgt ca. 1-2 Wochen.
8. Sobald die VE fertig ist und abgeholt werden kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung des Landratsamtes.

Viele Grüße
Lupolady

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Saxonicus am 07.06.2017 um 08:25:20

Lupolady schrieb am 07.06.2017 um 07:51:28:
Gebühr 25,-- Euro je Einlader

Das ist mir bekannt. Aber was gibt es heute schon noch  kostenlos ?


Lupolady schrieb am 07.06.2017 um 07:51:28:
7. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages beträgt ca. 1-2 Wochen.8. Sobald die VE fertig ist und abgeholt werden kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung des Landratsamtes.

Bislang konnte ich die VE immer gleich mitnehmen, wenn ich eine solche beantragt habe. Mag sein, dass das in Eurer Stadt anders organisiert ist.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von 2Chevaux am 07.06.2017 um 08:29:53

Aras schrieb am 05.06.2017 um 20:10:56:
Ihr seid echt Helden. Ihr kämpft mit anderen Antragstellern um Priorisierung... Und dabei ist die personelle Aufstellung der Behörde ein politisches Versagen.


Ein Beispiel aus der Praxis: Mein Büro liegt auf demselben Flur wie das Einwohnermeldeamt: Es ist lesbar beschildert, Eintritt nur mit Termin und gehört sichtbar nicht zur Dienststelle nebendran. Schönheitsfehler: Es liegt direkt neben dem Warteraum des Einwohnermeldeamtes. Die Folge: Pro Tag mindestens ein Dutzend mal ein "Kann ich Sie mal kurz was fragen ?"

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Aras am 07.06.2017 um 10:31:20

schrieb am 07.06.2017 um 08:29:53:
"Kann ich Sie mal kurz was fragen ?"


Ja, "kurze Fragen" sind schrecklich und schrecklich unproduktiv. Ich persönlich habe selber nie "kurze Fragen" sondern nur "lange Anträge"  ;D.  Aber im Ernst: Mir ging es jetzt eher um die Aussage von bongo85


bongo85 schrieb am 05.06.2017 um 20:05:34:
Aber kann man solche Verfahren nicht den Asylverfahren Vorrang gewähren?


Und das finde ich nicht gut. Warum soll man den Fall X dem Fall Y Vorrang gewähren. Und der Sachbearbeiter sagt dann, dass er zuviele Fälle hat und er eben nicht eins bevorteilen kann. Und so sitzen im Grunde alle im selben Boot.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von 2Chevaux am 07.06.2017 um 13:56:35
Willkommen im Club ! Gerade bei Einbürgerungen kommen die Fragen nach dem "Bearbeitungsstand" und der Restdauer hinzu: Meist fragen gerade die Menschen, denen ein Zusicherungsverfahren bevorsteht. Gleichzeitig verstehen sie nicht, daß sie im Zweifelsfall warten müssen - wenn nämlich andere ihre Entlassung in Händen halten.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von bongo85 am 09.06.2017 um 11:26:03
Am Dienstag war ich bei der ABH, die Mitarbeiterin der Info hat mit der Sachbearbeiterin (gleichzeitig die Leiterin) gesprochen. Mir wurde dann mitgeteilt, die Stellungnahme wurde abgegeben. Die heutige Auskunft bei der BVA ergab, dass das Verfahren noch bei der örtlichen ABH liegt und noch keine Stellungnahme dort registriert ist.

Kommt die Stellungnahme an die AV/BVA per Post und ist es somit normal, dass auch dies wieder ein paar Tage dauert? Oder ist das eigentlich ein elektronischer Prozess?

Was passiert eigentlich mit der Akte, wird die wieder zurück zur BVA verschickt oder verbleibt die bei der ABH?

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von reinhard am 09.06.2017 um 12:09:54
Das eigentliche Problem ist das Reden.

Sollte jemand schriftlich nachfragen, wird die Ausländerbehörde schriftlich mitteilen, dass sich niemand an Dich erinnert und Du etwas falsch verstanden haben musst.

Falls die Ausländerbehörde den Vorgang bearbeitet, was erst möglich ist, wenn der Publikumsverkehr mal eine Pause macht, wird die Entscheidung in das System eingetragen. Die Entscheidung ist dann sofort für das Bundesverwaltungsamt und für die Auslandsvertretung sichtbar. Es wird nichts "verschickt". Bei einer Zustimmung müsste die verschickte Akte ja in der Ausländerbehörde bleiben, weil die Kandidatin dann bald auftaucht. Im Falle einer Ablehnung kann sie weg.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Jens49 am 09.06.2017 um 13:01:48
Reinhard: Du sagst:  Im Falle einer Ablehnung kann sie weg.  Was ist denn dann mit der möglichen Remonstration oder auch Klage? Woran soll sich dann bitte ein Mitarbeiter der ABH an etwas erinnern, wenn die Akte "weg" ist?

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von reinhard am 09.06.2017 um 13:04:11

Jens49 schrieb am 09.06.2017 um 13:01:48:
Reinhard: Du sagst:  Im Falle einer Ablehnung kann sie weg.  Was ist denn dann mit der möglichen Remonstration oder auch Klage? Woran soll sich dann bitte ein Mitarbeiter der ABH an etwas erinnern, wenn die Akte "weg" ist?


Da gibt es Vorschriften, den Vorgang erst mal fünf oder zehn Jahre oder irgendwas aufzuheben, keine Sorge.

Außerdem wird die Antragstellerin gespeichert: Wenn nach mehreren Anträgen auf Besuchsvisum, Sprachkurs, Au-Pair dann mal ein Antrag auf Studium kommt, wird viel schärfer geprüft als wenn das Studium-Visum der erste Antrag der Antragstellerin ist.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von KaGe am 09.06.2017 um 17:04:29

bongo85 schrieb am 05.06.2017 um 12:41:15:
Wenn was zu klären ist, melden wir uns.
Das glaubst du wahrscheinlich noch immer nicht.
Du warst schon wieder da.
Heute hast du schon 2 Mitarbeiter mit sinnlosem Kram beschäftigt.

Sie melden sich!!

Und das hier leuchtet sicher auch dir ein:

reinhard schrieb am 09.06.2017 um 13:04:11:
Wenn nach mehreren Anträgen auf Besuchsvisum, Sprachkurs, Au-Pair dann mal ein Antrag auf Studium kommt, wird viel schärfer geprüft als wenn das Studium-Visum der erste Antrag der Antragstellerin ist.




Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Saxonicus am 09.06.2017 um 19:20:33

bongo85 schrieb am 09.05.2017 um 17:36:11:
Der Antrag auf das Visum wurde am 27.02.2017 in Nairobi gestellt.

Warum besucht Deine Freundin keinen Sprachkurs vor Ort ?


Zitat:
Heute war ich erneut bei der ABH. Gleiches Prozedere, der Empfang fragte bei der Leiterin nach und ich habe erfahren, dass sich an dem Bearbeitungsstand nichts geändert hat.Die normale Visumsakte müsste doch schon längst vor Ort sein. 

Sicher haben die Mitarbeiter noch einige Aktenbündel af dem Schreibtisch liegen, die vor dem Antrag Deiner Freundin eingegangen sind. Warum sollten sie alles stehen und liegen lassen, um den Antrag Deiner Freundin vorrangig zu bearbeiten ?

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Saxonicus am 09.06.2017 um 19:26:50

bongo85 schrieb am 09.05.2017 um 17:36:11:
ich habe eine Frage zum Ablauf und Inhalt des Visumverfahrens für einen Sprachkurs. Die Antragstellerin ist meine Freundin. Zwei Anträge auf ein Besuchsvisum wurden abgelehnt, im zweiten Fall auch eine Remonstration ohne Erfolg durchgeführt.

Nach Betrachtung dieser Antragshistorie dürfte doch jeden klar werden, dass es nicht vorrangig um den Sprachkurs geht, sondern darum mit Dir zusammen zu sein. Möglichkeiten zum Spracherwerbgibt es auch in Kenia.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Jens49 am 09.06.2017 um 23:45:20
Saxonius, eine Beauptung der wohl jeglicher Beweis abhanden gekommen ist! Kennst Du Kenya? Kennst du dort den lebensstandart? Ja, dann beschreib mal

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Mojo Jojo am 10.06.2017 um 09:20:24
Für welche der Aussagen begehrst du einen Beweis? dafür, dass der Sprachkurs auch in der Heimat möglich ist? Oder dafür, dass bei der Behörde längst alle Glocken schrillen bei dem "engagierten jungen Mann" der der Antragsstellerin so penetrant bei dem so dringend erforderlichen sprachkursvisum unterstützt?

Wird aus deiner Bitte nach Beweisen nicht ganz deutlich, vielleicht kann ich ja helfen.

Versteh aber nicht, was der wirtschaftliche Standard kenias  mit dem Visum zutun hat  :-/



Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Saxonicus am 10.06.2017 um 09:45:30

Jens49 schrieb am 09.06.2017 um 23:45:20:
Saxonius, eine Beauptung der wohl jeglicher Beweis abhanden gekommen ist! 



Mojo Jojo schrieb am 10.06.2017 um 09:20:24:
Für welche der Aussagen begehrst du einen Beweis? dafür, dass der Sprachkurs auch in der Heimat möglich ist? 

Das ist mir auch nicht so ganz klar geworden, aber bezüglich der Sprachkurse guck mal hier:

https://www.goethe.de/ins/ke/de/spr/kur/gia/all.html
Preiswerter als in Deutschland dürfte der Sprachkurs in Kenia allemal sein.

Ansonsten wäre eine Erklärung/Erläuterung nicht schlecht, damit ich verstehen kann, was gemeint ist ?

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von KaGe am 10.06.2017 um 11:55:04
@Jens49
Nach Betrachtung dieser Antragshistorie dürfte doch jeden klar werden, dass es nicht vorrangig um den Sprachkurs geht, sondern darum mit Dir zusammen zu sein.
Das scheint hier das Wichtige zu sein. Das sehe ich genau so.
Es spricht nichts dagegen, es immer und immer wieder, auch mit unterschiedlichen Gründen zu versuchen.
Daraus aber nun eine solche Ungeduld an den Tag zu legen, und *seinen* Antrag in der Wichtigkeit höher zu stellen als andere/Asylverfahren--- das ist einfach nicht zielführend.
Das geht auch manchmal richtig nach hinten los.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Saxonicus am 10.06.2017 um 12:29:02

bongo85 schrieb am 05.06.2017 um 20:05:34:
Okay, aber ist es in der ABH nicht möglich zu sagen, der Sachbearbeiter hat noch 100 Verfahren vor deinem zu bearbeiten.



KaGe schrieb am 06.06.2017 um 08:54:35:
warum sollten die das sagen?

Die ABH arbeitet doch nur behördenintern der AV zu, ist demzufolge auch kein Ansprechpartner für den Antragsteller bzw. seinen Bevollmächtigten. Herrin des Verfahrens ist und bleibt die AV.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Jens49 am 10.06.2017 um 22:02:00
KaGe natürlich liebe ich meine,  dies wird bei Bongo das gleiche sein....... Du stellst dir leider die Welt superschön vor, sie fährt 2 tage, manchmal auch länger nach Nairobi, spricht auf den Goethe Institut an der Mombasa Rd vor ( ist zweimal passiert) Ihr wird zugesagt, sie wird zu einen Einstufungstest telefonisch eingeladen (ja sie hat einen Bachelor of Tourism Managment) mit Sprachschwerpunkt Deutsch. Auf diesen Rückruf hat sie 3 Monate gewartet dann haben wir gesagt wir versuchen es hier......und Sie möchte gern ihren Master draufsetzen... Wo liegt hier denn der Schwerpunkt? Klar haben auch wir es einmal mit nem Schengen Visa versucht, die Chancen sind gleich null, eher werde ich wohl vom Blitz getroffen. Warum ein Schengen Visa? Weil ich mir einen neuen Job gesucht hatte, aus dem Grund das Geld zu verdienen was es mir erlaubt sie 2x im Jahr in Kenya zu sehen. Nur der Haken dabei war, 6 Monate Urlaubssperre. Alles doch menschlich nachzuvollziehen oder?

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Surfania am 10.06.2017 um 22:26:58
Wo ist das Problem? Mein Mann muß auch jedesmal 3 Tage in den Senegal, um die Deutschprüfung zu machen. Geht doch in Kenia auch.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von namaskaram am 10.06.2017 um 22:57:04
Das Goethe-Institut bietet auch einen Online-Kurs an.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von T.P.2013 am 10.06.2017 um 23:22:55
Komisch. Bei meiner Frau hat das mit dem Deutschkurs und der abschließenden Prüfung beim Goethe-Institut in Nairobi völlig ohne jedes Problem geflutscht. Vielleicht liegt ja das Problem auch nicht immer beim Sprachkursanbieter...

Gruß

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von KaGe am 11.06.2017 um 06:17:29
@Jens49
Nein, ich stelle mir die Welt nicht superschön vor. Ich habe gar nichts zum Deutschkurs in Nairobi oder sonst wo auf der Welt geschrieben.
Ich stelle nur fest, daß der TS sich vorstellt, daß es für ihn und seine kenianische Freundin (mal wieder) nicht schnell genug geht. Warum das so ist, haben ihm die User mit klarer Sachlichkeit längst erklärt.
Ob du deine Freundin liebst? Wie du dein Leben geändert hast? Das ist mir wirklich vollkommen...vorbei.
Wir sind in @bongo85's Thread. Warum erzählst du hier deins rein? Du tust auch grad so, als ob es einen Rechtsanspruch auf das gäbe, was deine Freundin nun will.
>:(

Ich weiß, daß andere Antragsteller, die ihre fernen Familien und Kinder auch lieben und sehnlichst darauf warten, daß Bewegung in die Sachen kommt.
Also müssen das alle schon den zuständigen Stellen überlassen, wie sie die Abarbeitung organisieren.
Nicht so oft gehts schneller mit Geld. Vor allem nicht in Deutschland.
Vor allem wohl nicht in diesem Falle hier, wo schon Ablehnungen vorliegen.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Mick am 11.06.2017 um 11:08:54
Erfahrungsausstausch und Lebensberatung bitte im User oder per PN.

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