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Schengen Visum für Freundin (Rückkehrbereitschaft) (Gelesen: 12.350 mal)
Arthur Spooner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #15 - 09.04.2017 um 09:44:41
 
T.P.2013 schrieb am 06.04.2017 um 20:59:13:
Weil der Steuerzahler und Wähler, und somit derjenige, der mittels Wahlentscheidung politisch Einfluss nimmt, in seiner Weisheit entschieden hat, dass die Anzahl der angeblich überbezahlten, überversorgten, unausgelasteten und auch sonst völlig unnötigen Staatsdiener in Form der Beamten oder Angestellten im ÖD auf dem Status Quo gehalten oder idealerweise heruntergefahren werden müsse.
Daher gibt es eklatant zu wenig Beamte für die anfallende Arbeit, nicht nur beim AA.
Und damit werden Verfahrensgänge outgesourct oder nach unten deligiert, hier dann eben an "erfahrene, vertrauenswürdige Ortskräfte".
Interessiert einen aber i.d.R. eben nur, wenn man selbst von diesem Umstand negativ betroffen ist...


Das fällt einem in der Tat nur auf wen man selbst betroffen ist  unentschlossen

Aber ich glaube das ist wie in anderen Firmen auch wen outgesourct wird, wen man es nicht richtig macht kommt nichts Gescheites dabei raus..

Danke T.P.2013 für deine Hilfe  Daumen hoch

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unicum
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 09.04.2017 um 17:41:25
 
Ich klinke mich mal gerade hier in diesen Strang ein - der passt merkwürdig genau zu meinem eigenen Problem.

@Arthur Spooner  ich hoffe das Du da nicht böse bist.



Meine Freundin ist auch Krankenschwerter, ich hab sie aber bisher 2x besucht und möchte sie auch einladen nach D.
Was Für Grunde kann man denn noch anführen für die Rückkehrbereitschaft?


Bisher sehe ich eigentlich nur einen irgendwie gearteten "Urlaubsschein" den sie noch besorgen müsste.
Sie war gerade im Ausland und sucht sich gerade wieder Arbeit - d.h. sie hat derzeit keine Arbeitsstelle. Ggf ist ja auch ein Berufsvertrag der Nach dem Visum erst Startet möglich, oder?

Da wir vor ~2,5 Jahren schon mal ein Besuchsvisum abgelehnt bekommen haben hat sie nun sich das Grundstück ihrer Eltern überschreiben lassen (was aber noch etwas dauert bis die endgültige Übertragung abgeschlossen ist) Aber Kaufvertrag und Schreiben vom Notar gibt es auch.

Was kann man sonst noch anführen?
Ihre Mutter ist etwas behindert (hat eine Fußprothese, merkt man aber nicht) – wenn sie das anführt das sie daheim eigentlich „Pflegen“ müsste würde ich das als unglaubwürdig halten (auch weil sie ja gerade 2 Jahre im Ausland arbeiten war- und nun in Manila ist wohingegen die Mutter in Negros lebt).


Ich bin auch gerade dabei das „Einladungsschreiben“ aufzusetzen, was sollte man da reinschreiben und was sollte man nicht reinschreiben?

Bisher würde ich so etwas schreiben:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Unicum Ausgewiesen durch Personalausweis Nummer Blabla.
Hiermit bitte ich sie um ein Visum damit meine Freundin #freundin, geboren in xyz, mich auch mal besuchen kann.

Ich kenne #freundin nun schon seit Februar 2013, einen Teil der Verbindungsnachweise aus meinem Emailverzeichnis liegt bei. Seit Oktober 2017 führen wir die Schriftliche Kommunikation nur noch über Facebook (weil für Sie günstiger) Ein verbindungsnachweis wäre hier für mich sehr viel schwere zu erstellen. Ich war sie nun schon zweimal in den Philippinen besuchen und würde ihr nun auch gerne meine Familie vorstellen. Auch hier liegen die Flug-verbindungsnachweise diesem Schreiben bei.
Wir planen ihren Flug nach Deutschland im Mai und ich werde meinen Jahresurlaub dahingehend nehmen. Sie wird während dieser Zeit bei mir zuhause wohnen.
Mir ist bewusst dass ich für die Dauer ihres Aufenthaltes für ihre Kost und Logis verantwortlich bin, wie die beiliegende Verpflichtungserklärung ausweist. Nach ihrem Besuch wird sie auch wieder nach Hause zu ihren Eltern Fliegen um die Überschreibung des Grundstückes (auf welchem ihre Eltern leben) an sie abzuschließen.
Über einen zustimmenden Bescheid würden wir beide uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,...


Könnte man aus "Meiner Freundin" schon darauf schliessen das wir heiraten wollen?
(Das ist durchaus eine Möglichkeit welche ich aber derzeit - zumindest bei diesem ersten Besuch nicht vorhabe)

habe ich sonst noch irgendwelche Fallstricke übersehen?
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Arthur Spooner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #17 - 10.04.2017 um 16:26:49
 
unicum schrieb am 09.04.2017 um 17:41:25:
@Arthur Spoonerich hoffe das Du da nicht böse bist.


Natürlich nicht je mehr Brainstorming und Informationen desto besser   Daumen hoch
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unicum
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 11.04.2017 um 00:36:10
 
Dankeschön.

Morgen gibt es den ersten Termin: Abholen einer Verpflichtungserklärung.

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PerikleZ
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 15.04.2017 um 01:25:01
 
Um mal einige Missverständnisse aufzuklären:

Visaanträge werden entweder von lokalbeschäftigten Mitarbeiter der Visastelle (nachfolgend Schalterkraft) oder, falls die Antragsannahme an einen externen Dienstleister outgesourct wurde, von Mitarbeitern des externen Dienstleisters angenommen. Diese Personen treffen keine Entscheidung über die angenommen Anträge.

Die Entscheider, in der Regel Beamte oder Tarifangestellte des Auswärtigen Amts, die an den Dienstort versetzt wurden, treffen die Entscheidung über Schengenvisaanträge aufgrund der Aktenlage. Sie führen die Interviews am Schalter schon deshalb nicht durch, weil zum einen die Sprachkenntnisse nicht ausreichend vorhanden sind und zum anderen die Zeit schlichtweg nicht ausreicht. Für die Bearbeitung eines Schengenantrags stehen lediglich 3-5 Minuten zur Verfügung.

Die Interviews am Schalter haben nur dann eine Auswirkung auf das Visumverfahren, wenn sich die mündlichen Aussagen und die eingereichten Unterlagen widersprechen, die Schalterkraft den Eindruck gewonnen hat, dass die mündlichen Aussagen einen Einfluss auf die Entscheidung haben könnten oder der Entscheider noch Rückfragen aufgrund der eingereichten Unterlagen hat an die Schalterkraft hat. In großen Visastellen erfahren die Schalterkräfte nicht einmal, wie die Entscheidung letztlich ausgefallen ist.

Kurzgesagt: Aus Gründen des "Zeitmanagement", um es mal euphemistisch zu formulieren, ist die Kommunikation zwischen der Schalterkraft und dem Entscheider auf das notwendigste reduziert. Der Entscheider entscheidet alleinverantwortlich über den Visumantrag.

Zu den beschriebenen Fällen:

Das sehe ich leider schwarz. Jung+ledig+arbeitslos+"erstreisend" ist der Stoff, aus dem die meisten Ablehnungen gemacht sind...


Zur Vorsprache am Schalter des Einladers:

Das ist meistens, alleine schon aus Platzgründen, nicht möglich. Die Fälle, in denen der deutsche Freund doch mit vorgesprochen hat, sind eher die Ausnahme. Zwar soll deutschen Staatsangehörigen der Zugang zur Botschaft nicht verwehrt werden. Jedoch gilt dies eigentlich nur in Konsularangelegenheiten, die gerade nicht Schengenvisa betreffen (Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Hilfshälle, manchmal Familienzusammenführungen).
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #20 - 15.04.2017 um 02:58:49
 
PerikleZ schrieb am 15.04.2017 um 01:25:01:
Um mal einige Missverständnisse aufzuklären:


Ja, dann kläre ich auch mal ein Missverständnis auf..
Natürlich trifft die Ortskraft, hier genannt "Schalterkraft", nicht die endgültige und verbindliche Entscheidung.
Die ist dem Entsandten vorbehalten.
Aber die Ortskraft macht, nach Sichtung der eingereichten Unterlagen und nach dem Interview, auf dem "File" ihre Bewertung deutlich. Der Entsandte wird dann, wenn nicht in irgendeiner Form ein "fraglich" kommuniziert wird, dem Vorvotum der Ortskraft folgen. Gerade auch, weil ja diese das Interview führt und die Essenz daraus in den Vorgang zu ganz wesentlichem Teil mit einfließt...
An manchen AVen ist dieser Verfahrengang weitgehender ausgeprägt, an anderen weniger weitgehend.

Aber völlig blauäugig ist es anzunehmen, dass der Entsandte jede 08/15-Akte inhaltlich prüft und bewertet, bevor die Entscheidung unterschrieben wird. Aus genau den angeführten Gründen der "Prozessökonomie".
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Petersburger
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Antwort #21 - 15.04.2017 um 09:37:18
 
T.P.2013 schrieb am 15.04.2017 um 02:58:49:
Aber die Ortskraft macht, nach Sichtung der eingereichten Unterlagen und nach dem Interview, auf dem "File" ihre Bewertung deutlich.

Das kann durchaus passieren, das ist - entsprechendes Wissen und gleichzeitig Engagement der Schalterkraft vorausgesetzt - ganz bestimmt sinnvoll.

Aber es ist bei Weitem nicht die Regel und es gibt sogar Entscheider, die das ausdrücklich nur in Fällen wünschen, wo die Schalterkraft Dinge im Vorgang sieht, die der Entscheider nicht sehen kann - sei es wegen der Sprachkenntnisse, sei es aus der Kenntnis irgendwelcher aus den Unterlagen nicht hervorgehender Zusammenhänge.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #22 - 15.04.2017 um 13:30:18
 
Petersburger schrieb am 15.04.2017 um 09:37:18:
Das kann durchaus passieren, das ist - entsprechendes Wissen und gleichzeitig Engagement der Schalterkraft vorausgesetzt - ganz bestimmt sinnvoll.


Ich bestreite nicht, dass dies sinnvoll und an AVen mit hohem Durchfluss an Antragstellern auch nicht anders handhabbar sein mag. Aber man sollte halt wissen, und darum geht es hier, dass es eben alles andere als selbstverständlich ist, dass sich der Entscheider mit dem Inhalt eines jeden Antrags vertraut macht. Gerade und insbesondere bei Schengenvisa, wie hier diskutiert. Wie soll das auch gehen bei dem normalen Verhältnis "Anträge pro Tag / Anzahl Entscheider".
Bei den Visastellen, an / mit denen ich gearbeitet habe, war es meiner Wahrnehmung nach ausnahmslos so, wie von mir beschrieben.
Und wenn ich hier und anderswo und aus eigener Erfahrung sehe, wie der Antrag abgelehnt wird wegen z.B. Zweifeln an der Rückkehrwilligkeit und dann plötzlich, im Rahmen der Remonstration (die von einem Entscheider bearbeitet wird) plötzlich Dinge er- und hinterfragt und völlig konträr bewertet werden, die auch schon beim Ursprungsantrag so drin standen, dann scheint mir, dass sich an der von mir erlebten Verfahrensweise eben nichts grundlegend geändert hat.

Aber Du bist der Entsandte beim AA und hast sicherlich einen besseren und aktuelleren Überblick. Dann freut es mich zumindest zu hören, dass die Personalknappheit beim AA offensichtlich nicht mehr vorhanden ist und sich die ausreichende Anzahl an Entscheidern offensichtlich doch wieder die angemessene Zeit für jeden Antrag nehmen kann. Erfreulich.
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Antwort #23 - 15.04.2017 um 16:11:17
 
hge2001 schrieb am 06.04.2017 um 13:09:02:
Die Heirat ist ja auch nicht das Problem.
Offenbar wurden aber dann bei Beantragung des SchengenVisums falsche Angaben gemacht. Denn ich bezweifle, dass dabei als Zweck "Heirat in DNK" angegeben wurde. Nun folgt mit Sicherheit das Argument ... spontaner Heiratsentschluss -


Das Problem ist doch nicht die Eheschließung, Das ist mit Schengenvisum erlaubt. Sondern das dann auch noch einige zur ABH rennen und eine AE beantragen. Und manche ABH, anstatt dem ausländischen Ehegatten eine GüB in die Hand zu drücken und ggf. eine Anzeige wegen illegalen Aufenthalt machen, auch noch diese AE erteilen.

Das ganze ist dann ein erfolgreiches Umgehen des nationalen Visums zur Eheschließung und darauf reagiert die AV in Manila allergisch, weil das schon mehrfach passiert ist. Drum sind Vorbereitungen zum Zusammenleben wie A1 Sprachnachweis eure Privatsache und würden ggf. gar nicht positiv gesehen werden.
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Arthur Spooner
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Antwort #24 - 16.04.2017 um 10:33:46
 
PerikleZ schrieb am 15.04.2017 um 01:25:01:
Kurzgesagt: Aus Gründen des "Zeitmanagement", um es mal euphemistisch zu formulieren, ist die Kommunikation zwischen der Schalterkraft und dem Entscheider auf das notwendigste reduziert. Der Entscheider entscheidet alleinverantwortlich über den Visumantrag.

Zu den beschriebenen Fällen:

Das sehe ich leider schwarz. Jung+ledig+arbeitslos+"erstreisend" ist der Stoff, aus dem die meisten Ablehnungen gemacht sind...



Du machst einem ja richtig Mut.. schmoll
Gerade aus solchen Ländern wie den Philippinen sind die Voraussetzungen doch oft nicht Optimal.

Erstreisend ja klar, wie soll ihr die zweiteinreise genehmigt werden wen die erste abgelehnt wird.
Hab schon öfter gelesen das zweite Visum soll leichter zu bekommen sein aber was wen das erste abgelehnt oder sogar mehrfach abgelehnt wird oder wurde.

Auf der einen Seite kann ich es verstehen dass die Hürden höher gelegt werden auf der Anderen Seite
für was bürge ich dann mit der Verpflichtungserklärung und schließe Versicherungen ab?
Jemand der etwas Land auf den Philippinen hat um seine Rückkehrwilligkeit zu beweisen oder einen schlecht bezahlten Job kann hier genauso untertauchen wen er hier ist.

Ich würde T.P.2013 zustimmen kann mir nicht vorstellen das dieser Entsandte jeden Fall genauestens unter die Lupe nimmt wen tatsächlich nur 3-5 Minuten zur Verfügung stehen

Grüße Arthur
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Antwort #25 - 16.04.2017 um 16:27:06
 
Hallo,

es geht hier eigentlich nicht darum, wessen Aussage mehr zutreffen könnte oder der eigenen Ansicht als Fragender eher entspricht, sondern um eine möglichst zutreffende Beschreibung des Ist-Zustands (die dann eben nicht einheitlich sein mag).

Wenn ich auch der etwas, ich sag mal möglicherweise von Loyalität geprägten, Aussage von PerikleZ und Petersburger bzgl. der Prüfungsintensität aus meiner Sicht widerspreche - die Aussage "Jung+ledig+arbeitslos+"erstreisend" ist der Stoff, aus dem die meisten Ablehnungen gemacht sind" trifft zu. Nicht nur für die Philippinen. Darauf sollte man vorbereitet sein.
Die echte Chance besteht darin, im Rahmen einer Remonstration dann die vom 08/15-Standard-Fall ggf. abweichenden Argumente vorzubringen mit der Gewissheit, dass diese dann tatsächlich vom Entscheider bewusst wahrgenommen und für den Einzelfall gewichtet werden.
Auch darauf kann man sich vorbereiten.

Gruß
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Antwort #26 - 18.04.2017 um 09:48:59
 
T.P.2013 schrieb am 16.04.2017 um 16:27:06:
Die echte Chance besteht darin, im Rahmen einer Remonstration dann die vom 08/15-Standard-Fall ggf. abweichenden Argumente vorzubringen mit der Gewissheit, dass diese dann tatsächlich vom Entscheider bewusst wahrgenommen und für den Einzelfall gewichtet werden.Auch darauf kann man sich vorbereiten.



... das ist nur deswegen schwierig, weil eine Remonstration nur dann Erfolg verspricht, wenn darin neue Gesichtspunkte bezüglich der Rückkehrbereitschaft dargelegt werden. Aber wer lässt denn gerne bei Antragstellung Punkte zur Rückkehrbereitschaft weg, um sie dann bei einer Remonstration präsentieren zu können?

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Antwort #27 - 18.04.2017 um 10:12:15
 
Hier entsteht der Eindruck, dass es nahezu unmöglich zu sein scheint, für philippinische Staatsangehörige ein Schengenvisum zu erhalten. Die Ablehnungsquote bei Visumsanträgen in Manila liegt derzeit zwischen 8 und 9 Prozent. Das bedeutet, dass immerhin der Großteil der Anträge erfolgreich ist.
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Antwort #28 - 18.04.2017 um 11:23:52
 
Saxonicus schrieb am 18.04.2017 um 10:12:15:
Hier entsteht der Eindruck, dass es nahezu unmöglich zu sein scheint, für philippinische Staatsangehörige ein Schengenvisum zu erhalten. Die Ablehnungsquote bei Visumsanträgen in Manila liegt derzeit zwischen 8 und 9 Prozent. Das bedeutet, dass immerhin der Großteil der Anträge erfolgreich ist. 



Aber bei "jungen, ledigen" Frauen eher bei 40 - 50 % ...hier müssen schon Begründung und Rückkehrwilligkeit sauber belegt und dokumentiert werden!
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Antwort #29 - 18.04.2017 um 12:00:54
 
Saxonicus schrieb am 18.04.2017 um 10:12:15:
Hier entsteht der Eindruck, dass es nahezu unmöglich zu sein scheint, für philippinische Staatsangehörige ein Schengenvisum zu erhalten. Die Ablehnungsquote bei Visumsanträgen in Manila liegt derzeit zwischen 8 und 9 Prozent. Das bedeutet, dass immerhin der Großteil der Anträge erfolgreich ist. 


Du weißt doch, mit Statistiken kann man alles und nichts beweisen. Diese Statistik (ich nehme an, sie ist der Kleinen Anfrage im Bundestag entnommen), berücksichtigt eben alle Schengen Visa.  Und es gibt eine ganze Reihe von Schengen Visa , die sehr sicher sind:  Seemänner, Verwandtenvisa, Expats die mit ihren Ehefrauen nach D fahren, gut situierte Touristen usw.  die werden alle in der gleichen Kategorie geführt.

Man kann zwar auf dem Antrag Zweck-Kategorien  ankreuzen, aber Verwandtenbesuch kann man nicht von Besuch beim Freund/Bekannten unterscheiden. Dazu kommt, dass dort auch noch mehrfach Zwecke angekreuzt werden können. Selbst wenn es Statistiken nach diesen Unterkriterien geben würde, wäre es nicht genau rauszurechnen, wie konkret die Ablehnungsquote bei dem hier diskutierten Fall (Freund lädt Freundin ein) ist.
Ich habe mal mündlich vom Visumsleiter ca. 25% Ablehnungsquote gehört.. scheint mir plausibel. Da ja immer mehr Leute nur noch solch ein Antrag stellen, wenn auch die Chancen gut stehen.
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