Petersburger schrieb am 21.03.2017 um 20:18:47:Wenn das Ende des derzeit gültigen
AT nicht unmittelbar (also übermorgen) bevorsteht UND das Ganze halbwegs unvorhersehbar war, würde ich eine solche Idee in der
AV zurückweisen.
Sofern der Auslandsaufenthalt nicht ohnehin zum Erlöschen einer
AE führen würde, würde ich anstelle des Ausländers einen Antrag auf Verlängerung der
AE im Original durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Freund/Bekannten/Verwandten oder auch Rechtsanwalt vor Ablauf des Titels bei der zuständigen
ABH stellen.
Petersburger, danke sehr fuer Ihre Antwort!
Darf man ein solches Antrag auf Verlaengerung eigentlich ueber Bevolmachtigten stellen? Ich wuerde mich wahnsinnig freuen wenn das es funktionieren wuerde.
Ich erinnere mich das ABH immer auf persoenliche Erscheinung besteht.
Ich habe auch ein Mal meine Frau bevollmachtigt Aufenthaltstitel aus
ABH abzuholen, als ich vorher im Ausland war, vor 3 Jahren, Ich nutzte dafuer ein Formular aus
ABH, have es vor dem
ABH Mitarbeiter unterzeichnet. Und es klappte leider nicht dank dem menschlichen Faktor und trotz der Vollmacht in den Akten.
Mein Zweck ist in moment dass ich wegen dieser verzoegerung mit den neuen Pass die Friste nicht verpasse und nicht ohne Augfnthaltstitel ende, sogar fuer kurze Zeit. Dann habe ich gelesen wird mir man die frueheren Aufenthaltszeiten mir nicht annerkennen wenn ich einen Antrag auf Einbuergerung stelle. Und das will ich natuerlich vermeiden.
ich dachte mir, dass es eine Loesiung geneb sollte. Auf anderen Seite, wenn ich mit meinem fuer kurz als 6 Monaten gueltigen Pass aus USA ausreise, man wird micht nicht zurueck in die USa lassen, und ich muss noch 3 Monaten da bleiben. Und das ist woher das Problem ueberhaupt kommt.
Mein Schuld, ich hatte frueher ein neuen Pass bestellen sollen, jetzt wird ea 2 WOchen nach dm Ablauf des alten erst fertig.
Danke noch Mal fuer die Idee. So werde ich wenigstens spaeter Beweise haben , dass ich das Antrag gestellt habe, sollte es Probleme gaeben.
Ich bitte Sie noch um das Komment wenn Sie mehr ueber Vollmacht fuers Antrag wissen, oder Beispiele haben usw.
Danke im Voraus.