Antistatic schrieb am 21.03.2017 um 19:28:09:Was passiertmit der Zeitannerkennung fuer die EInbuergerung, wenn ich mein Aufenthaltstitel nicht verlaengere
dann gelten m.E. die Aufenthaltszeiten in D als unterbrochen
Antistatic schrieb am 22.03.2017 um 03:43:34:Seit Januar in USA.
und wann läuft dein aktueller
AT ab?
An sich kannst du mit dem rechtzeitigen Antrag auf die Verlängerung das Problem beheben. Mit dem Antrag auf die Verlängerung fällt dein aktueller
AT unter die Fiktion, dass der
AT weiter gilt, bis über ihn entschieden ist.
Ich weiss nicht, ob eine dt.
AV einen Verlängerungsantrag annehmen muss, im Zweifelsfalle solltest du *rechtzeitig* einen Brief an deine
ABH mit dem Antrag auf die Verlängerung schicken. Ein Satz mit allen relevanten Daten genügt.
Am besten per Einschreiben zur Nachweisführung.