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Dreifache Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht möglich? (Gelesen: 1.109 mal)
MiroB91
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Skopje, Macedonia
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Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dreifache Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht möglich?
05.04.2017 um 17:48:22
 
Ich hab mal eine Frage. Ist eine dreifache Staatsangehörigkeit möglich?

Zu meinem Fall:
Ich bin als Kind jugoslawischstämmiger Gastarbeiter in Deutschland geboren und aufgewachsen, hatte bei Geburt die jugoslawische (danach serbische und mazedonische) Staatsangehörigkeit. Ich ließ mich in Deutschland einbürgern und musste beide Staatsangehörigkeiten abgeben (obwohl eigentlich Hinnahme von Mehrstaatigkeit theoretisch möglich gewesen wäre). Die Aufgabe beider Staatsangehörigkeiten hat mich fast 1000 Euro gekostet was mich und meine Eltern in wirklich finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat. Als Deutscher lebe ich nun in Mazedonien, studiere und bin berufsbedingt auf die Staatsangehörigkeit angewiesen. Ich habe eine BBG (Beibehaltungsgenehmigung) erteilt bekommen um in Mazedonien wieder einbürgert zu werden (gab auch Krach vom BVA weil sie meinten meine Einbürgerung würde im Weg stehen wobei ich damals noch gar nicht wusste dass ich auswandern würde). Ende gut alles gut. So jetzt aber das nächste. Im Land meines Vaters, dessen Staatsbürgerschaft ich nicht mehr habe, hat mein Vater eine Eigentumswohnung und ich würde mit meiner Halbschwester (aus erster Ehe) als rechtmäßige Erben eintreten. Als "Ausländer" habe ich aber nicht so gute Chancen das Erbe auch erstreiten zu können. Meine Halbschwester als Staatsangehörige aber schon.

Nun weiß ich nicht ob ich noch mal eine BBG wagen soll oder ob ich warten soll bis das Land der EU beitritt (Verhandlungen laufen schon). Ach ja und, falls eine BBG erteilt werden würde, dürfte ich dann alle drei behalten oder müsste ich eine abgeben, oder ginge eine von beiden verloren nach deutschem Recht?

Danke im Voraus für hilfreiche Infos!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dreifache Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht möglich?
Antwort #1 - 05.04.2017 um 18:07:53
 
MiroB91 schrieb am 05.04.2017 um 17:48:22:
Ist eine dreifache Staatsangehörigkeit möglich?


grundsätzlich ja

kommt auch automatisch vor, wenn die Eltern bereits diese Staatsangehörigkeiten haben und an die Kinder weitergeben.

MiroB91 schrieb am 05.04.2017 um 17:48:22:
Nun weiß ich nicht ob ich noch mal eine BBG wagen

du kannst es probieren.
zu den Chancen kann ich nichts sagen

MiroB91 schrieb am 05.04.2017 um 17:48:22:
Ach ja und, falls eine BBG erteilt werden würde, dürfte ich dann alle drei behalten

die deutsche ja,
was mit der mazedonischen passiert, hängt von mazedonischem Recht ab,

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