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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Luecke zwischen 2 Aufenthaltstiteln und Einbuergerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1490120889 Beitrag begonnen von Antistatic am 21.03.2017 um 19:28:09 |
Titel: Luecke zwischen 2 Aufenthaltstiteln und Einbuergerung Beitrag von Antistatic am 21.03.2017 um 19:28:09
Sehr geehrte Forummitglieder.
Ich habe ein Deutsches Aufenthaltstitel (zum Familiennachzug) und befinde mich voruebergehend im Ausland zum Studium.Ich bin auf diesem Titel seit 3 Jahren in Deutschland gewohnt und wollte bald eine Einbuergerung beantragen Ich habe leider nicht aufgepasst und mein Pass rechtzeitig nicht verlaengert. Und jezt werden mein Pass und Deutsches Titel werden bald ablaufen wobei ich mich im Ausland zum Studium befinde. Und das Problem ist, dass mein neues Pass erst 2 Wochen nach Ablauf meines Titels erstellt wird. Und ich muss in USA bleiben bis mein neues Pass vertig ist. Was passiert mit der Zeitannerkennung fuer die EInbuergerung, wenn ich mein Aufenthaltstitel nicht verlaengere und stattdessen eine neue AUfenthaltsgenehmigung(Visum) innerhalb 1 Monats nach Ablauf des alten Titels bekomme, zum selben Zweck und dann einreise. [b]Werden mir die Zeiten aus dem Fruheren aufenthalt mir annerkannt fuer die EInbuergerung? Ich koennte theoretisch jetzt nach Deutschland gehen und es verlaengern bzw Fiktionsbescheinigung kriegen bis mein neues Pass erstellt wird. Aber das Problem is t dass ich USa nicht verlassen kann bevor ich mein neuen Pass bekomme. (sonnst darf ich nicht zurueck einresen) Ich wuerde mich sehr freuen wenn mir jemand einen Hinweis geben kann, wie ich in der Situation mein Aufenthaltsrecht und damit verbundene Rechte auf Enbuergerung usw nicht verliere. Danke im Voraus |
Titel: Re: Luecke zwischen 2 Aufenthaltstiteln und Einbuergerung Beitrag von okatomy am 21.03.2017 um 20:14:57
Wie lange bist du schon in den USA? Hast du einen deutschen Ehepartner? Wenn ja wo ist der? Bei dir?
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Titel: Re: Luecke zwischen 2 Aufenthaltstiteln und Einbuergerung Beitrag von Antistatic am 22.03.2017 um 03:43:34 okatomy schrieb am 21.03.2017 um 20:14:57:
Danke fuer die Antwort. Seit Januar in USA. Nein, Ehepartner is in Deuschland. Sie is aber Deutsche Staasbuergerin. |
Titel: Re: Luecke zwischen 2 Aufenthaltstiteln und Einbuergerung Beitrag von erne am 27.03.2017 um 15:59:23 Antistatic schrieb am 21.03.2017 um 19:28:09:
dann gelten m.E. die Aufenthaltszeiten in D als unterbrochen Antistatic schrieb am 22.03.2017 um 03:43:34:
und wann läuft dein aktueller AT ab? An sich kannst du mit dem rechtzeitigen Antrag auf die Verlängerung das Problem beheben. Mit dem Antrag auf die Verlängerung fällt dein aktueller AT unter die Fiktion, dass der AT weiter gilt, bis über ihn entschieden ist. Ich weiss nicht, ob eine dt. AV einen Verlängerungsantrag annehmen muss, im Zweifelsfalle solltest du *rechtzeitig* einen Brief an deine ABH mit dem Antrag auf die Verlängerung schicken. Ein Satz mit allen relevanten Daten genügt. Am besten per Einschreiben zur Nachweisführung. |
Titel: Re: Luecke zwischen 2 Aufenthaltstiteln und Einbuergerung Beitrag von Mojo Jojo am 27.03.2017 um 17:05:59
Hallo @erne
Weißt du tatsächlich, dass alles ok ist, obwohl der TE ein vollständiges Studium im Ausland absolviert hat? So wie ich es verstanden habe, wurde der gesamte Master im Ausland gemacht. |
Titel: Re: Luecke zwischen 2 Aufenthaltstiteln und Einbuergerung Beitrag von erne am 27.03.2017 um 17:42:10 Mojo Jojo schrieb am 27.03.2017 um 17:05:59:
wirklich? wo steht das? hier steht: Antistatic schrieb am 21.03.2017 um 19:28:09:
und Antistatic schrieb am 22.03.2017 um 03:43:34:
und Antistatic schrieb am 22.03.2017 um 03:43:34:
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Titel: Re: Luecke zwischen 2 Aufenthaltstiteln und Einbuergerung Beitrag von Mojo Jojo am 27.03.2017 um 18:46:36
Ah! Entschuldige bitte erne! Ich hatte eine anderen thread im Kopf, als ich meinen Beitrag geschrieben habe. Aber: dabei handelte es sich auch um einen thread von antistatic und dort schreibt er, dass er für den Master in den USA ist.
Vielleicht kann der TS ja nochmal genau schreiben, ob er das gesamte Masterstudium in den USA absolviert hat, oder nur einen Teil dessen. |
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