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Einreisevisum für Familienangehörige EU-Bürger? (Gelesen: 10.288 mal)
ralfbl61
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Antwort #15 - 07.04.2017 um 16:42:14
 
Hallo zusammen,
erstmal danke für die ausführlichen Antworten,
es wird so langsam akut ,der Bekannte wird am 17 Mai mit(seiner kleinen) Familie losfliegen.
Nächste Woche am 12. April wollen sie zur Botschaft hin, dieses einfache Einreisevisum beantragen.

Papiere sind folgende vorhanden:

2 x ausgefüllte Schengenvisa Formulare (für Mutter und Kind) Einreise Familienangehöriger EU - Bürger
Reispässe von allen 3
Fotokopien der Reisepässe
Heiratsurkunde
Geburtsurkunde des Sohnes
Passfotos 2x4 Stück

....und nur eine Bescheinigung des zukünftigen Arbeitgeber, das mein Bekannter (holländischer Staatsbürger) direkt beginnen kann zu Arbeiten und der Arbeitsvertrag bei Ankunft in Deutschland ünverzüglich gemacht wird.

Wird diese Bescheinigung anerkannt, die Botschaft wollte laut email einen Arbeitsvertrag sehen.Der Arbeitgeber möchte den Arbeitsvertrag erst bei tatsächlicher Ankunft in Deutschland machen.

Könnte das Visum deswegen abgelehnt werden?
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Antwort #16 - 07.04.2017 um 16:56:03
 
Imho ist das nur eine Glaubhaftmachung der Ernsthaftigkeit der Absicht. Faktisch ist es aber imho egal, weil der Unionsbürger sich nicht erklären muss, warum er mit seinen Familienangehörigen in einen anderen Mitgliedsstaat reisen möchte. Schaden kann es nicht.

Vielleicht sehe ich das falsch. Andere Foristen werden sich bestimmt dazu äußern.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #17 - 07.04.2017 um 16:58:24
 
Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz 2.5.1

Absatz 5 führt ausdrücklich ein von materiellen Voraussetzungen unabhängiges Aufenthaltsrecht für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen mit gültigem Ausweisdokument für die Dauer von drei Monaten (Artikel 6 Freizügigkeitsrichtlinie) ein. Von diesem voraussetzungslosen Aufenthaltsrecht kann auch zur Vorbereitung eines längerfristigen Aufenthalts (Artikel 7 Freizügigkeitsrichtlinie) Gebrauch gemacht werden.
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Antwort #18 - 07.04.2017 um 17:06:39
 
Moment mal. Niederländer und Peruaner wollen nach Deutschland?

RL 2004/38/EG

Zitat:
Artikel 5
Recht auf Einreise
(1) Unbeschadet der für die Kontrollen von Reisedokumenten an den nationalen Grenzen
geltenden Vorschriften gestatten die Mitgliedstaaten Unionsbürgern, die einen gültigen Personalausweis
oder Reisepass mit sich führen, und ihren Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit
eines Mitgliedstaats besitzen und die einen gültigen Reisepass mit sich führen, die Einreise.
Für die Einreise von Unionsbürgern darf weder ein Visum noch eine gleichartige Formalität verlangt
werden.
(2) Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen,
ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern.
Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet
der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der
Visumspflicht.
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung
der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten
Verfahren unentgeltlich erteilt.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:158:0077:0123:de...

Und die derzeitige konsolidierte Version der EG VO 539/2001 besagt, dass Peruaner gemäß Anhang II i.V.m. Artikel 1 Abs. 2 der VO keines Einreisevisums benötigen.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02001R0539-2017032...

Der Niederländer und seine Familienangehörigen dürfen ohne Visa einreisen und in Deutschland Aufenthaltskarten beantragen!
Der ganze Hickhack bei der Botschaft ist unnötig. Wenn aber ein Einreisevisum benötigt wird, dann ist es ja völlig unlogisch für die Botschaft das nicht zu erteilen weil angeblich die Ernsthaftigkeit nicht nachgewiesen wäre. Die Hürde ist ja jetzt erheblich niedrieger
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Antwort #19 - 07.04.2017 um 17:27:27
 
Aras schrieb am 07.04.2017 um 17:06:39:
Der ganze Hickhack bei der Botschaft ist unnötig. Wenn aber ein Einreisevisum benötigt wird, dann ist es ja völlig unlogisch für die Botschaft das nicht zu erteilen weil angeblich die Ernsthaftigkeit nicht nachgewiesen wäre. Die Hürde ist ja jetzt erheblich niedrieger


finde ich auch, normal wäre ja kein Visum nötig da ein 3 monatiger Aufenthalt Visumfrei ist, das Problem ist der Flughafen Lima, dort scheinen die EU- Bestimmungen noch nicht vorgedrungen zu sein. Und da mein Bekannter nur ein One Way Ticket gekauft hat, könnte es massive Probleme geben beim Check-in am Flughafen.

Habe selber Erfahrung letztes Jahr damit machen dürfen, meine Frau wurde, obwohl ein Deutscher Aufenthaltstitel vorhanden ist, vom check-in bis zum Flugzeug viermal kontrolliert und musste ihren Pass samt AT vorzeigen, mein Sohn und ich als deutsche nur 1 mal beim check-in...... Laut lachend
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Antwort #20 - 08.04.2017 um 12:19:26
 
Ob die Fluggesellschaft mit einem Schengenvisum mit dem Aufdruck Familienangehöriger eines Unionsbürgers/EWR-Bürgers was anfangen kann, ist die nächste Frage.
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Antwort #21 - 08.04.2017 um 13:05:21
 
Petersburger hat ja schonmal angedeutet, dass in St. Petersburg sehr oft die Visa als normale Visa ohne diesen Hinweis erteilt werden.
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Antwort #22 - 08.04.2017 um 13:29:41
 
Habe ich das?
Und wäre das in einem Positiv-Staat nicht eine völlig sinnfreie Übung?

Interessant wäre im konkret gegebenen Fall eher die Frage, ob die Fluggesellschaft das Rätsel lösen kann, wieso einem Visumfreien (das werden sie sicher wissen) ein frisches Schengenvisum erteilt wird und dann auch noch ein Hinweis auf EU-Recht drinsteht - und wie sie dann eine Beförderungsverweigerung begründen wollen ...
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Antwort #23 - 08.04.2017 um 18:04:26
 
Petersburger schrieb am 08.04.2017 um 13:29:41:
Habe ich das?

Ich glaub schon.  hä? Oder hab ich das irgendwie falsch verstanden? Ich weiß noch, dass ich für das Visaverfahren bei den Österreichern das hier im Forum gelesen habe.

Petersburger schrieb am 08.04.2017 um 13:29:41:
Und wäre das in einem Positiv-Staat nicht eine völlig sinnfreie Übung?

Gehe ich von aus. Vielleicht sind die Peruaner nur nervös, weil die nicht sofort wieder ihre Visafreiheit verlieren wollen.

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Antwort #24 - 08.04.2017 um 21:21:16
 
In den seltenen Fällen (wo "sehr oft" schon mal albern ist), in denen freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige ein Einreisevisum für Kurzreisen in die Schengenstaaten bei uns beantragen, legen diese in der Regel ungefragt (!) einen kompletten Unterlagensatz vor, mit dem nicht freizügigkeitsberechtigte Landsleute bei uns auch z.B. Jahresvisa bekommen könnten.

Warum? Weil sie sich an die für sie nicht relevanten Informationen der Website halten.

Und bevor ich die der "Gefahr" aussetze, dass Grenzbeamte denen die Einreise verweigern, weil sie mal alleine reisen und der (z.B.) Ehepartner gar nicht in Deutschland ist, halte ich es für kundenfreundlich, denen keinen Hinweis auf die Freizügigkeitsrichtlinie ins Visum zu schreiben.

Das alles ist aber theoretisch und für den Fall des TS absolut irrelevant, da es bei ihm um Daueraufenthalt geht.
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Antwort #25 - 10.04.2017 um 19:25:29
 
Hallo wieder,
sie waren nun bei der Botschaft, dort hiess es, dass die Ehefrau in 10 Tagen ein Einreisevisum bekäme, das gemeinsame Kind aber nicht, da der leibliche Vater Niederländer ist und das Kind ja als Niederländer einreisen könne.
Nur wurde bei der holländischen Botschaft in Lima kein Einbürgerungsverfahren  angestrebt , da er das in Zukunft in Holland oder bei der holländischen Botschaft in Deutschland nachholen wollte.

Darf die deutsche Botschaft das Visum ablehnen obwohl ein peruanischer Reisepass für das kind 10monate alt vorhanden ist?
Muss die Botschaft ihn nicht erstmal als Peruaner ansehen?

Nach Telefonat mit der holländischen Botschaft dauert das verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft ca.90 Tage, der Flug geht aber schon am 18 Mai......


P.S. das Kind wurde unehelich geboren,der Vater ist aber in der peruanischen Geburtsurkunde eingetragen.
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Antwort #26 - 10.04.2017 um 19:33:29
 
Wieso Einbürgerungsverfahren? Es muss doch nur einen Reisepass beatragen?

Naja, offen gesagt, selber Schuld.  Das Kind ist ja nicht seit gestern auf der Welt. Die Eltern hätten schon damals nach der GEburt das organisieren können. Frag mal ob es für das Kind ein Expressreisepass gibt.

Sehe ehrlich gesagt auch keine echte Chance ein VIsum für einen Unionsbürger zu kriegen.
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Antwort #27 - 10.04.2017 um 20:26:22
 
Aras schrieb am 10.04.2017 um 19:33:29:
Wieso Einbürgerungsverfahren? Es muss doch nur einen Reisepass beatragen?

Naja, offen gesagt, selber Schuld.Das Kind ist ja nicht seit gestern auf der Welt. Die Eltern hätten schon damals nach der GEburt das organisieren können. Frag mal ob es für das Kind ein Expressreisepass gibt. 




Also der Ehemann ist Doppelstaatler, er besitzt die peruanische und die niederländische Staatsangehörigkeit,als er ca. vor 1 Monat seinen neuen Reisepass abholte,
wollte er das Kind registrieren lassen, dort sagte man ihm auf der niederländischen Botschaft, das das Einbürgerungsverfahren min 3 Monate dauern würde und das Kind eben nicht automatisch Niederländer sein würde( wie z.b. beim deutschen Staatsangehörigkeitsrecht), sondern dies gesondert beantragt werden muss.

Er könne dies auch in den Niederlanden selber beantragen kann (da er eh nicht weit an der holländischen Grenze arbeiten wird) und der Sohn auch als Familienangehöriger eines EU-Bürger einreisen könne.

Auch sieht z.b. das niederländische Staatsangehörigkeitsrecht bei Doppelstaatlern im Ausland automatisch den Verlust der Staatsangehörigkeit vor, wenn man nicht alle 10 Jahre zwingend seinen Ausweis bzw. Reisepass erneuert bzw. neu beantragt.

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Antwort #28 - 11.04.2017 um 15:32:57
 
Dann soll halt der Niederländer seine Familie auf Grund der visafreien Regelung mitfliegen lassen.
Wenn der Niederländer beim check-in mit einer Kreditkarte wedelt, sollte das reichen.
Die Vorgabe nach Schengener Grenzkodex ist ausreichende Mittel für die Rückreise in das Heimatland.
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Antwort #29 - 11.04.2017 um 16:52:12
 
Wenn die niederländische Staatsangehörigkeit des Kindes erst durch ein besonderes Verfahren erteilt wird, dann ist er ja zum jetzigen Zeitpunkt kein Unionsbürger. Somit könnte ein Einreisevisum erteilt werden. Ggf. müsste man das ggü. der deutschen AV nachweisen.
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