Aras schrieb am 10.04.2017 um 19:33:29:Wieso Einbürgerungsverfahren? Es muss doch nur einen Reisepass beatragen?
Naja, offen gesagt, selber Schuld.Das Kind ist ja nicht seit gestern auf der Welt. Die Eltern hätten schon damals nach der GEburt das organisieren können. Frag mal ob es für das Kind ein Expressreisepass gibt.
Also der Ehemann ist Doppelstaatler, er besitzt die peruanische und die niederländische Staatsangehörigkeit,als er ca. vor 1 Monat seinen neuen Reisepass abholte,
wollte er das Kind registrieren lassen, dort sagte man ihm auf der niederländischen Botschaft, das das Einbürgerungsverfahren min 3 Monate dauern würde und das Kind eben nicht automatisch Niederländer sein würde( wie z.b. beim deutschen Staatsangehörigkeitsrecht), sondern dies gesondert beantragt werden muss.
Er könne dies auch in den Niederlanden selber beantragen kann (da er eh nicht weit an der holländischen Grenze arbeiten wird) und der Sohn auch als Familienangehöriger eines EU-Bürger einreisen könne.
Auch sieht z.b. das niederländische Staatsangehörigkeitsrecht bei Doppelstaatlern im Ausland automatisch den Verlust der Staatsangehörigkeit vor, wenn man nicht alle 10 Jahre zwingend seinen Ausweis bzw. Reisepass erneuert bzw. neu beantragt.