Kanton
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Ein bisschen OT, aber das ging mir durch den Kopf.
Was mich wundert ist, was für einen Aufwand (in dem Fall Chinese) jemand treiben muss, wie viele Nachweise an Belegen und finanziellen Mitteln er beibringen muss, um ein Kurzzeitraum-Visum als Eingeladener (oder auch Tourist) zu bekommen. In dem Fall möchte die deutsche Botschaft (für einen Aufenthalt von 1 Monat) eine Einladung, klar. Dazu mindestens 10.000 E. auf einem Konto., Verdienstbescheinigungen, Arbeitsvertrag, Geburtsurkunde (in der Firma des Vaters beschäftigt), Flugtickets, Natürlich auch dargelegt, die Glaubwürdigkeit der Rückkehr, persönliches Gespräch in der dtsch. Botschaft.
Dagegen, was ich brauchte, um vor einiger Zeit für 6 Wochen nach China zu fahren. Eine Einladung, ID-Kopie des Einladenden, Reisepass und das wars schon. Beim hiesigen chin. Reisebüro abgegeben und nach ca. 4 Tagen hatte ich mein Visum. Für mehr Zeit sogar als ich wollte/brauchte (für 90 Tage).
Ich musste weder nachweisen, das ich überhaupt einen einzigen Euro habe, nur auf dem Antragsformular ankreuzen, dass ich für meine Kosten selbst aufkomme. Brauchte keine Flugtickets und keine Angabe, wo ich beabsichtige, mich sonst noch aufzuhalten. (Der Einladende musste für evtl. Kosten keine Verpflichtung übernehmen.) Krankenversicherung hatte ich zwar aus Eigeninteresse, musste aber auch das nicht nachweisen.
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