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Einreisevisum für Familienangehörige EU-Bürger? (Gelesen: 10.295 mal)
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Antwort #30 - 11.04.2017 um 18:30:12
 
Aras schrieb am 10.04.2017 um 19:33:29:
Wieso Einbürgerungsverfahren? Es muss doch nur einen Reisepass beatragen?

Richtig, das Kind hat bereits die NL-Staatsangehörigkeit,
WENN das Kind ehelich geboren ist (wie hier) oder bei unehelicher Geburt die Vaterschaft anerkannt ist:
NL StA http://www.minbuza.nl/de/service/konsularischer-service/niederlandische-staatsan...
Zitat:
Durch Geburt
Jedes Kind eines verheirateten niederländischen Elternteils erwirbt bei der Geburt – auch außerhalb der Niederlande – automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit. Auch das Kind einer unverheirateten niederländischen Mutter besitzt automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit.
...
Durch Anerkennung vor der Geburt (Anerkennung der Leibesfrucht)
Wird das Kind einer ausländischen Mutter vor der Geburt von einem unverheirateten niederländischen Mann anerkannt, erwirbt es bei der Geburt automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit.

Durch Anerkennung nach der Geburt und vor Vollendung des 7. Lebensjahrs
Seit dem 1. März 2009 besitzt ein Kind, das nach der Geburt von einem unverheirateten niederländischen Mann anerkannt wird und zum Zeitpunkt der Anerkennung das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ab dem Zeitpunkt der Anerkennung automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit...
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« Zuletzt geändert: 11.04.2017 um 18:44:50 von HeFi »  
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Antwort #31 - 11.04.2017 um 19:11:49
 
Ist die peruanische Vaterschaftsanerkennung für die Niederländer bindend?
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Antwort #32 - 11.04.2017 um 19:20:25
 
Aras schrieb am 11.04.2017 um 19:11:49:
Ist die peruanische Vaterschaftsanerkennung für die Niederländer bindend?

Einer Vaterschaftsanerkennung bedarf es hier nicht, denn
ralfbl61 schrieb am 21.02.2017 um 21:46:18:
er lebt (noch) in Peru, ist verheiratet mit einer Peruanerin und hat mit ihr ein gemeinsames Kind.

Natürlich muss die Geburt des Kindes den NL-Behörden angezeigt werden, auch um eine NL-Geburtsurkunde und einen NL-Pass für das Kind zu erhalten (= alles Selbstverständlichkeiten).
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Antwort #33 - 11.04.2017 um 20:02:17
 
Der Fragesteller schreibt in Post #25 das das Kind unehelich geboren wurde. Sprich vor der Ehe.
Ob der Eintrag in der Geburtsurkunde von den Niederländern anerkannt wird, wäre zu prüfen.
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Antwort #34 - 11.04.2017 um 21:22:01
 
mgb schrieb am 11.04.2017 um 20:02:17:
Der Fragesteller schreibt in Post #25 das das Kind unehelich geboren wurde. Sprich vor der Ehe.
Ob der Eintrag in der Geburtsurkunde von den Niederländern anerkannt wird, wäre zu prüfen.

Sorry, DAS ^^^ hatte ich übersehen, folglich ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich.

ralfbl61 schrieb am 07.04.2017 um 16:42:14:
Nächste Woche am 12. April wollen sie zur Botschaft hin, dieses einfache Einreisevisum beantragen.

Dann soll er bei dieser Gelegenheit -morgen 12. April- gleich die Vaterschaftsanerkennung nach NL-Recht bei/von der NL-Botschaft beurkunden lassen, damit
- hätte das Kind gleich die NL-Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes (siehe Beitrag #30) und
- ein vorläufiger NL-Reisepass für das Kind sollte ausgestellt werden können.
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Antwort #35 - 12.04.2017 um 10:40:30
 
hallo zusammen,
nochmal recht herzlichen Dank für eure Antworten,
konnte den Bekannten erst gestern Nacht sprechen, so wie es ausschaut wird er doch ein Rückflugticket, für seine Frau und Sohn buchen, da es ihm doch alles zu kompliziert erscheint.

Nach Anfrage bei der niederländischen Botschaft, sagte man ihm das es min 3- 4 Wochen dauern würde bis der Sohn als Niederländer eingeschrieben wäre, das nennt sich "Eerste verklaring van Nederlanderschap minderjarige aanvragen in Peru" auch sind mehrere Dokumente dafür nötig ( Übersetzungen), die eventuell bis zum erhaltenen Termin am 17.April bei der niederl. Botschaft, nicht fertig sein werden, sodass sich das noch mehr wieder verzögert.
In Peru ist zur Zeit die "semana santa" (heillige Woche), wobei Ostermontag kein Feiertag ist...
Auch wohnen sie ca. 550km nördlich von Lima und aufgrund der schweren Unwetter in den letzten Wochen ist die Panamericana teilweise unpassierbar, sodass eine Fahrt welche vorher 8std. nun 18-24std dauert.

Verunsichert ist mein Bekannter nur nach den Aussagen der deutschen Botschaft, dort meinte man, dass ein Visum generell (auch für Angehörige - EU-Bürger) zum Daueraufenthalt nötig sei und wenn sie Visumfrei einreisen würden, sie nach 3 Monaten trotzdem nach Peru zurückkehren  und das "einfache Einreisevisum" beantragen müssten.

Ich dachte dies wäre nur im Nationalen Visumverfahren vorgeschrieben.
Auch konnte ich im Freizügigkeitsgesetz diesbezüglich nichts finden.

Was wäre nach Arbeitsaufnahme des Bekannten, der erste Schritt, wenn Mutter und Kind in Deutschland ( Visumfrei) sind?

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Antwort #36 - 12.04.2017 um 11:11:50
 
ralfbl61 schrieb am 12.04.2017 um 10:40:30:
Verunsichert ist mein Bekannter nur nach den Aussagen der deutschen Botschaft, dort meinte man, dass ein Visum generell (auch für Angehörige - EU-Bürger) zum Daueraufenthalt nötig sei und wenn sie Visumfrei einreisen würden, sie nach 3 Monaten trotzdem nach Peru zurückkehrenund das "einfache Einreisevisum" beantragen müssten.

Diese Meinung ist leider nicht korrekt.

Negativstaater erfüllen auch mit einem ggf. "vor der Freizügigkeit" ausgestellten Schengenvisum die Forderung nach einem Visum zur Einreise.
Das kann sein, bevor der EU-Bürger in einen anderen (als seinen eigenen) EU-Staat umzog, bevor die Ehe geschlossen wurde usf.

In diesen Fällen ist ganz klar kein speziell als "EU-Einreisevisum" beschriftetes Visum erforderlich.

Zurück zu den Positivstaatern:
Es ist richtig, dass hier ein Visum gefordert werden darf (! - RL 2004/38 EG).
Es muss aber nicht.
Würde hier ein (nach AVwV zum AufenthG als Schengen-Visum erteiltes) Einreisevisum gefordert, wäre das eine nicht zu begründende Schlechterstellung von Positivstaatern gegenüber Negativstaatern.

In der Praxis gibt es daher nicht mehr Probleme mit den ABH im Bundesgebiet als in allen anderen Fällen auch.
Will sagen: Nicht nur in solchen Fällen kann man mit unbegründeten Aussagen/Forderungen/Meinungen durch wen auch immer - einschl. Behördenmitarbeiter - konfrontiert werden.
Wäre es anders, bräuchte niemand dieses Forum.
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Antwort #37 - 12.04.2017 um 12:04:35
 
Also heisst das, die ABH in Deutschland könnte, bei Antragsstellung der Aufenthaltskarte, auf ein Einreisevisum bestehen?

Vergaß zu erwähnen, ich hatte ja 2 Formulare (Schengenvisum mit Betreff "andere---- Familienangehöriger EU-Bürger") ausgefüllt, dies wurde abgelehnt und man gab meinem Bekannten ein neues Formular zum ausfüllen.
Laut Aussage meines Bekannten ist dies kein Schengenvisum Formular, sondern ein Formular extra für Familienangehörige EU-Bürger um damit ein Einreisevisum zu beantragen zu können. Ich werde dieses Formular mir schnellstmöglich zukommen lassen und hochladen.
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Antwort #38 - 12.04.2017 um 12:09:26
 
Man.... Die können auf kein beklopptes Visum bestehen. Zumal Peruaner kein Visum benötigen. Das wurde dir schon tausendmal geschrieben!!! Lies doch mal genau was wir dir hier ständig schreiben.


Alter geh mal Balls to wall. die sollen halt lügen bei den peruanern wenn sie gefragt werde für wie lange sie wegbleiben wollen. "Wir sind nur fur 3 wochen zu Besuch". Fertig aus Mickey Mouse.
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Antwort #39 - 12.04.2017 um 12:26:51
 
@ Arras du musst irgendetwas missverstehen,

ich weiß sehr wohl das Peruaner kein (Schengen)Visum brauchen,bei Aufenthalt bis zu 3 Monate.
Es soll ja jetzt doch ein Rückflugticket gebucht werden, welches z.b. 2 Wochen nach Einreise in Anspruch genommen werden "soll", sodass man am Fughafen sagen kann " wir bleiben nur 2 Wochen ende Mickey Mouse".
Es geht jetzt darum, wenn sie bei der Ausländerbehörde vorsprechen in Deutschland könnten diese auf ein Einreisevisum bestehen?

Ich habe dem Bekannten auch gesagt, hätte er direkt ein Rückflugticket gebucht, hätte er diese Diskussion nicht, nur ist er nun verunsichert, da die deutsche Botschaft ihm sagte, dass seine Ehefrau, um länger als die 3 zugestandenen Monate in Deutschland bleiben zu können, doch ein Einreisevisum benötigt.
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Antwort #40 - 12.04.2017 um 12:32:01
 

Ich hab nix falsch verstanden.

Falls das passiert, dann komm ich gerne mit zur ABH Düsseldorf und dann diskutiere ich persönlich mit den Sachbearbeitern. Ich habe nur 7 Minuten Fußweg zur ABH Düsseldorf.
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Antwort #41 - 12.04.2017 um 15:21:31
 
@ralfbl61
Wenn dein Bekannter Rückflüge buchen will, dann kann er sich den ganzen Heckmeck mit den Visas sparen.
Fachwissen bei der Fluggesllschaft gibt es sowieso nicht.
Die machen einfach eine Timatic Datenbankabfrage von IATA.
Bei der Konstellation mit peruanischen Staatsbürgern kommt dann folgendes raus:

Visa required.

The following are exempt from holding a visa:

Nationals of Peru for a maximum stay of 90 days.

The maximum stay is granted within 180 days.

Important:

Visitors not holding return/onward tickets could be refused entry

Bei den Voraussetzungen für die Beantragung der Aufenthaltskarte kann man einfach auf §5a Freizügigkeitsgesetz verweisen.
https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__5a.html

Eine Voraussetzung Visa gibt es einfach nicht.
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Antwort #42 - 12.04.2017 um 15:52:03
 
ralfbl61 schrieb am 12.04.2017 um 12:26:51:
Es geht jetzt darum, wenn sie bei der Ausländerbehörde vorsprechen in Deutschland könnten diese auf ein Einreisevisum bestehen?


Einfach Antwort, NEIN.
Mit betreten deutschen Bodens haben sowohl der niederländische Bürger als auch die peruanische Ehefrau ein Aufenthaltsrecht. Die ABH stellt auch nur noch eine Bescheinigung darüber in Form einer Aufenthaltskarte aus. Wurde aber auch so geschrieben.

Und solange die ABH dieses Aufenthaltsrecht nicht schriftlich (einschl. Rechsbehelf) entzieht, ist der Aufenthalt rechtmäßig.
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Antwort #43 - 12.04.2017 um 17:57:15
 
ralfbl61 schrieb am 12.04.2017 um 12:26:51:
da die deutsche Botschaft ihm sagte, dass seine Ehefrau, um länger als die 3 zugestandenen Monate in Deutschland bleiben zu können, doch ein Einreisevisum benötigt. 


zur Klarstellung, woher die Verwirrung kommen könnte:
das wäre richtig, wenn dein Freund Deutscher wäre und das "Einreisevisum" ein FZF Visum sein soll ... er ist aber Holländer und darum ist diese Aussage nicht richtig.
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Antwort #44 - 16.04.2017 um 01:18:20
 
... nein, dann erst recht nicht, dann Rückkehrfall, dafür gelten nicht mal mehr die Einschränkungen der Freizügigkeits - Rili oder des FrzG (inkl. seiner Visa-Vorschrift) sondern 21 AEUV gilt ungebremst mangels expliziter Einschränkungen für Weiterwanderungs- und Rückkehrfälle

   Aber generell:   wenn Visafreiheit, rein ins Flugzeug und her,   notfalls eine europäische airline nehmen die die freizügigkeit kennt und respektiert

   Die Freizügkeit phragmatisch benutzen, zur Behörde nur gehen wenn die einen rufen.       Bußgelder für fehlendes Visa oder fehlende Aufenth.karte wurden in Deutschland nicht umgesetzt
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