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Erltern nicht erlaubt zu besuchen!! (Gelesen: 4.916 mal)
mikkaelneu
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Antwort #15 - 11.02.2017 um 20:13:42
 
Hi Holzer,

erklär mir mal bitte was ein ,,wichtiger Beruf,, bzw. unwichtiger Beruf ist.

Ich vermute mal, das der TS mit dem Begriff auch nix anfangen kann.

LG

Mikkie
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Aras
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Antwort #16 - 11.02.2017 um 20:16:41
 
"Wichtig" ist wohl der falsche Begriff. Aber es gibt eben sozial geachtete und gutbezahlte Berufe. Und wenn man einen solchen hat kann man auch so einen Schnitzer leicht wegdiskutieren.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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blubb


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Antwort #17 - 11.02.2017 um 20:21:14
 
Es bringt nichts, für niemanden hier, irgendwelche Bewertungen vorzunehmen.

Der Punkt ist einzig und allein, die AV davon zu überzeugen, dass man gewillt ist, nach einem Besuch nach Algerien zurückzukehren.
Die Botschaft in Algier schreibt dazu: http://www.algier.diplo.de/Vertretung/algier/de/01/Visabestimmungen/Seite__FAQ.h...

Kann man das, gibt es ein Visum.
Kann man das nicht, gibt es keins.

So einfach und trivial ist es eigentlich.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Krimo99
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Antwort #18 - 11.02.2017 um 20:37:39
 
Herr Holzer und Herr Aras,Ich bin mit ihre meinung nach was Sie mitgeteilt haben,Aber wenn es über einer ernsthafte Krankheit geht wie ich bevor erwähnte als ich über meinem Vater erzählte,dann in so eine Situation geht es auch um Beruflich Argumente an?
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Aras
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Antwort #19 - 11.02.2017 um 20:53:31
 
Wir brauchen uns nicht zu siezen. Zumal Aras mein Vorname ist.

Also das Problem ist dass es ein stimmiges Gesamtbild braucht. Wie wird denn derzeit dein Lebensunterhalt gesichert?

Du kannst und solltest eine Remonstration einreichen. Aber dann solltest du dir im klaren sein dass man Rückkehrgründe hören will und nicht nur Reisegründe.

Zum Beispiel solltest du versuchen deren Argumente zu entkräften oder umzudeuten.

Also bspw. dass du trotz des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis mit Schengenvisum nach Algerien zurückgekehrt bist. Also du die Ordnungswidrigkeit erkannt hast und dir das nicht nochmal passieren wird.
Dein Vater ist krank und es wäre doch nur allzumenschlich wenn du ihn sehen könntest. Es ist sittlich geboten.

Du hast jedoch nicht gesagt ob er todkrank sei oder sich erholen wird. Je nachdem muss man argumentieren.

Und dann eben dass du eben nur x Wochen bleiben kannst. Du hast uns nicht geschrieben für wie lange du das Visum beantragt hast. 90 Tage wären ggf. irreal. 3-4 Wochen wären realistisch.

Und dann eben warum du zurück willst. Warum? Hast du eine Arbeitsplatzzusage als Lehrer? Oder woran scheitert es?

Und zuletzt würde ich noch schreiben, dass man eine Chance geben solle damit man eine Glaubwürdigkeit für die Visaerteilung aufbauen kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Holzer
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Antwort #20 - 11.02.2017 um 21:24:56
 
mikkaelneu schrieb am 11.02.2017 um 20:13:42:
Hi Holzer,

erklär mir mal bitte was ein ,,wichtiger Beruf,, bzw. unwichtiger Beruf ist.

Kannst du eigentlich auch etwas zum Thema beitragen, oder bist du nur auf Stänkereien aus? Obwohl relativ neu hier, fällt diese Stänkerei durch dich schon auf.
Wenn es das 2. sein sollte, suche dir einen anderen und lass mich bitte außen vor!
Ein "wichtiger" Beruf ist ein Beruf, der nicht so einfach zu ersetzen ist und wo eine Rückkehr relativ sicher nachzuweisen ist. So ist ein Manager einer großen Firma vermutlich "Wichtiger", als eine Einpackhilfe im Supermarkt, ohne diesen Beruf disqualifizieren zu wollen. Man kann es auch wie Aras als "gutbezahlten", "Sozial geachteten" oder "Unersetzbar" bezeichnen. Ich hoffe ich konnte dir helfen  Zunge

Krimo99 schrieb am 11.02.2017 um 20:37:39:
,Aber wenn es über einer ernsthafte Krankheit geht wie ich bevor erwähnte als ich über meinem Vater erzählte,dann in so eine Situation geht es auch um Beruflich Argumente an?

Die Krankheit zählt eher wenig, die ist zwar ein Grund herzukommen, aber eben gerade kein Zeugnis für die Rückkehrwilligkeit! Du musst versuchen zu erklären, warum du pünktlich zurück nach Algerien reisen wirst und dass du dort gebraucht wirst.


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« Zuletzt geändert: 11.02.2017 um 21:35:23 von Holzer »  
 
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Antwort #21 - 13.02.2017 um 03:11:20
 
Das A&O bei einem Besuchsvisum ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft durch Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland, die Kriterien dazu hatte ich vor längerer Zeit mal hier zusammen getragen
Kriterien zur Rückkehrbereitschaft      www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15
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