i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1486817440

Beitrag begonnen von Travis-August am 11.02.2017 um 13:50:40

Titel: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Travis-August am 11.02.2017 um 13:50:40
Hello Everybody,

My Name ist Karim,Ich bin 24 jahre alt und komme aus Algerien.
meine Eltern und meine drei Geschwistern leben in Deutschland,Mein Vater hat einer Deutsche Staatangehorichkeit und meinen geschwistern auch nur die Mutter ist Algerierin.
Ich habe mich 3 mal in der Deutsche Botschaft in Algerien fur eine Besuchs Visum Angewendet aber Sie haben mein Visum abgelehnt.
und jetzt habe ich keine Idee mehr wie es weiter gehn soll!!
An ihre Meinung was soll ich bloß tun??
Bemerkung:
In 2010 war ich in Deutschland Angemeldet und dann kamm ich zuruck nach Algerien mit eine GÜB weil ich ein Student dort war.

Ihre Antwort wird für mich hilfreich sein und bitte entschuldigt mich fur meine Deutsche Sprache.

mit freundlichen Grüssen.

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Aras am 11.02.2017 um 13:53:10
Was wurde denn auf dem Ablehnungsbescheid angekreuzt?
Wo warst du Student?
Hast fertig studiert?

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Holzer am 11.02.2017 um 14:03:58
Warum eine GÜB?
Visa überzogen, Sperre bekommen? Weshalb wurde das Visum abgelehnt (Gründe)?

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Travis-August am 11.02.2017 um 15:52:34
Ich war ein student in Algerien und jetzt habe ich mein Abschloss bekomen,in 2010 war ich in Deutschland ich besuchte meiner Eltern danach my vater hat mich in seinem wohnort angemeldt und die nächste Etape war mich einen Aufthalterlaubnis zu beschafen,aber die außländerbehorde haben abgelehnt sie haben mir informiert dass sie mir kein Aufthalterlaubnis geben weil ich einer Schengener Visum erhalte obwohl ich in Bremen angemeldet bin.Dannach haben Sie mir eine GÜB gegeben weil meine Visum war für 24 tagen und ich bleibte in Deutschland fast 21 tagen,Es war wie eine Visum verlängerung für mich,war meine Visum  wegen die Rückehrung nach Algerien mit eine GÜB oder etwas anderes abgelehnt?wenn ja,was soll jetzt tun,Und Enschuldigt mich nochmal für meine Deutsche Sprache.

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von T.P.2013 am 11.02.2017 um 16:18:50
Hallo,

so wie ich den geschilderten Sachverhalt verstehe, bist Du 2010 mit einem C-Visum (kurzfristige Aufenthalte mit zugesicherter Wiederausreise) zu Besuch eingereist.
Dann wurde versucht, mit diesem Besuchsvisum eine Aufenthaltserlaubnis zu erwirken und eben nicht mehr auszureisen.

Der Grund für die Ablehnung dürfte daher sein, dass die AV vermutet, dass Du erneut versuchen könntest, mittels eines "Besuchsvisums" einzureisen und erneut versuchen könntest, nicht wieder ausreisen zu müssen.
Nennt sich "Zweifel an der Rückkehrwilligkeit".

Ich befürchte für Dich, dass diese Zweifel nach der Sachlage begründbar sind und Du schlechte Chancen hast, erneut ein "Besuchsvisum" zu erhalten.

Gruß

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Aras am 11.02.2017 um 17:25:31
Was hast du studiert?
Arbeitest du?
Hast du Kinder?

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Travis-August am 11.02.2017 um 18:44:20
Ich habe Deutsche Literatur und Civilisation studiert,Ich bin nicht verheihatet und habe keine Kinder,Und wie soll es jetzt weitergehen,Meint es jetzt dass ich meine Famillie nie mir wieder sehen oder besuchen kann? obwohl meine Famillie Deutsch sind?Gibt es Aufklärungen oder Chancen die mir helfen um meiner Famillie wieder zu besuchen können?

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von KaGe am 11.02.2017 um 19:13:47
Kann deine deutsche Familie niemals nach Algerien ?


Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Aras am 11.02.2017 um 19:23:01
Warum hast du das studiert?

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Travis-August am 11.02.2017 um 19:29:05
Doch,Sie können mich in Algerien besuchen,Aber es gibt Außnahmen dafür wie z.b meinen Vater hat latstes Jahr ein Schlachumfall,Wer soll den anderen besuchen ich oder er?

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Aras am 11.02.2017 um 19:34:38
Was sind aber deine Argumente für eine Rückkehrbereitschaft?
Warum würdest du zurückkehren?

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von KaGe am 11.02.2017 um 19:37:26

Krimo99 schrieb am 11.02.2017 um 19:29:05:
Wer soll den anderen besuchen ich oder er? 

Und die Mutter und die 3 Geschwister?


Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Travis-August am 11.02.2017 um 19:49:34
Lieber Aras,ich Studierte Deutsch weil ich ein Deutsches Leherer in Algerien zu sein wollte,Aber Enschuldigen Sie bitte meine frage,Was hatte es mit meinem Thema zu tun?

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Holzer am 11.02.2017 um 19:53:32
Du musst klar darlegen, was deine Gründe für eine Rückkehr nach Algerien sind.
1. Wichtiger Beruf
2. Familie dort
3. Eigene Firma
4. Land / Haus
usw.


Krimo99 schrieb am 11.02.2017 um 18:44:20:
Ich habe Deutsche Literatur und Civilisation studiert,Ich bin nicht verheihatet und habe keine Kinder

Das ist eher wenig...auch der Studiengang ist eher keine Hilfe, wenn daraus kein wichtiger Job in Algerien entstanden ist.
Besuchen kann dich deine Familie auch in Algerien, dass gilt nicht wirklich als Grund

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Aras am 11.02.2017 um 20:11:37
Ich sehe das wie Holzer. Wenn du tatsächlich Lehrer wärst dann könntest du auch besser argumentieren. Aber so bist du nur ein Arbeitsloser. :/.

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von mikkaelneu am 11.02.2017 um 20:13:42
Hi Holzer,

erklär mir mal bitte was ein ,,wichtiger Beruf,, bzw. unwichtiger Beruf ist.

Ich vermute mal, das der TS mit dem Begriff auch nix anfangen kann.

LG

Mikkie

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Aras am 11.02.2017 um 20:16:41
"Wichtig" ist wohl der falsche Begriff. Aber es gibt eben sozial geachtete und gutbezahlte Berufe. Und wenn man einen solchen hat kann man auch so einen Schnitzer leicht wegdiskutieren.

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von T.P.2013 am 11.02.2017 um 20:21:14
Es bringt nichts, für niemanden hier, irgendwelche Bewertungen vorzunehmen.

Der Punkt ist einzig und allein, die AV davon zu überzeugen, dass man gewillt ist, nach einem Besuch nach Algerien zurückzukehren.
Die Botschaft in Algier schreibt dazu: http://www.algier.diplo.de/Vertretung/algier/de/01/Visabestimmungen/Seite__FAQ.html#topic29

Kann man das, gibt es ein Visum.
Kann man das nicht, gibt es keins.

So einfach und trivial ist es eigentlich.

Gruß

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Travis-August am 11.02.2017 um 20:37:39
Herr Holzer und Herr Aras,Ich bin mit ihre meinung nach was Sie mitgeteilt haben,Aber wenn es über einer ernsthafte Krankheit geht wie ich bevor erwähnte als ich über meinem Vater erzählte,dann in so eine Situation geht es auch um Beruflich Argumente an?

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Aras am 11.02.2017 um 20:53:31
Wir brauchen uns nicht zu siezen. Zumal Aras mein Vorname ist.

Also das Problem ist dass es ein stimmiges Gesamtbild braucht. Wie wird denn derzeit dein Lebensunterhalt gesichert?

Du kannst und solltest eine Remonstration einreichen. Aber dann solltest du dir im klaren sein dass man Rückkehrgründe hören will und nicht nur Reisegründe.

Zum Beispiel solltest du versuchen deren Argumente zu entkräften oder umzudeuten.

Also bspw. dass du trotz des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis mit Schengenvisum nach Algerien zurückgekehrt bist. Also du die Ordnungswidrigkeit erkannt hast und dir das nicht nochmal passieren wird.
Dein Vater ist krank und es wäre doch nur allzumenschlich wenn du ihn sehen könntest. Es ist sittlich geboten.

Du hast jedoch nicht gesagt ob er todkrank sei oder sich erholen wird. Je nachdem muss man argumentieren.

Und dann eben dass du eben nur x Wochen bleiben kannst. Du hast uns nicht geschrieben für wie lange du das Visum beantragt hast. 90 Tage wären ggf. irreal. 3-4 Wochen wären realistisch.

Und dann eben warum du zurück willst. Warum? Hast du eine Arbeitsplatzzusage als Lehrer? Oder woran scheitert es?

Und zuletzt würde ich noch schreiben, dass man eine Chance geben solle damit man eine Glaubwürdigkeit für die Visaerteilung aufbauen kann.

Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von Holzer am 11.02.2017 um 21:24:56

mikkaelneu schrieb am 11.02.2017 um 20:13:42:
Hi Holzer,

erklär mir mal bitte was ein ,,wichtiger Beruf,, bzw. unwichtiger Beruf ist.

Kannst du eigentlich auch etwas zum Thema beitragen, oder bist du nur auf Stänkereien aus? Obwohl relativ neu hier, fällt diese Stänkerei durch dich schon auf.
Wenn es das 2. sein sollte, suche dir einen anderen und lass mich bitte außen vor!
Ein "wichtiger" Beruf ist ein Beruf, der nicht so einfach zu ersetzen ist und wo eine Rückkehr relativ sicher nachzuweisen ist. So ist ein Manager einer großen Firma vermutlich "Wichtiger", als eine Einpackhilfe im Supermarkt, ohne diesen Beruf disqualifizieren zu wollen. Man kann es auch wie Aras als "gutbezahlten", "Sozial geachteten" oder "Unersetzbar" bezeichnen. Ich hoffe ich konnte dir helfen  :P


Krimo99 schrieb am 11.02.2017 um 20:37:39:
,Aber wenn es über einer ernsthafte Krankheit geht wie ich bevor erwähnte als ich über meinem Vater erzählte,dann in so eine Situation geht es auch um Beruflich Argumente an?

Die Krankheit zählt eher wenig, die ist zwar ein Grund herzukommen, aber eben gerade kein Zeugnis für die Rückkehrwilligkeit! Du musst versuchen zu erklären, warum du pünktlich zurück nach Algerien reisen wirst und dass du dort gebraucht wirst.



Titel: Re: Erltern nicht erlaubt zu besuchen!!
Beitrag von HeFi am 13.02.2017 um 03:11:20
Das A&O bei einem Besuchsvisum ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft durch Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland, die Kriterien dazu hatte ich vor längerer Zeit mal hier zusammen getragen
Kriterien zur Rückkehrbereitschaft      www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.