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AE für 1 Jahr oder 3 Monate (Gelesen: 1.954 mal)
Omar97
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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12.02.2017 um 15:14:02
 
Hey Leute,
ich hab da mal eine Frage und zwar meine Eltern und ich leben seit knapp 17 Jahren schon in DE meine 3 Geschwister sind hier Geboren aufgewachsen usw. und meine Eltern erhalten von der ABH immer nur 1 Jahr und vorher warens sogar nur 3 Monate eine Aufenthaltserlaubnis. Ich selber habe durch einschalten eines Rechtsanwalt eine NE erhalten aber das auch nur weil der druck gemacht hat. Mein Vater hat die B1 Prüfung bestanden, arbeitet auch, erhält kein Geld vom Staat (außer Kindergeld und Zuschlag und bis vor Dezember noch Wohngeld) doch trotz allem erhält er und meine Mutter immer nur 1 Jahr meine Geschwister bekommen nicht einmal einen eigenen Aufenthaltstitel sie werden zu meiner Mutter hinzugefügt. Da wollte ich fragen ist das normal das das bei uns so ist? Ich sehe so viele Flüchtlinge die laufen mit einer AE von 3 Jahren raus und manche sogar mit einer NE. Was machen meine Eltern falsch?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 12.02.2017 um 15:16:05
 
Welcher Paragraph steht denn auf den Aufenthaltstiteln?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Omar97
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.02.2017 um 15:56:37
 
Beide haben den Paragraphen 25 Abs. 5.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.02.2017 um 16:05:13
 
Ja mit deinem Paragraphen haben sie keinen dauerhaft gesicherten Aufenthalt sondern es bestehen nur Abschiebehindernisse. Deshalb nur die Jährliche Verlängerung. Die Abachiebehindernisse werden jährlich neu bewertet.

vermutlich ist der Werdegang erfolgloser Asylantrag , ständige 3 Monate Duldungen und nun Paragraph 25.
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Aras
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Antwort #4 - 12.02.2017 um 16:05:23
 
Haben sie ihre eigenen Pässe? Rentenbeiträge? Etc?

Der einzige Weg zur NE ist §26 Abs. 4 AufenthG.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Omar97
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Antwort #5 - 12.02.2017 um 16:14:53
 
Ja sie haben ihre eigenen Pässe bzw. Irakischen Nationalpass alle von uns tja außer meiner Sis (16 Jahre und hier geboren) aber wir wollen ihr einen beantragen. Ja es kann doch nicht sein das meine Eltern nach 17 Jahren immer noch Ausreisepflichtig sind.
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 12.02.2017 um 16:28:19
 
Doch das kann sein, wenn Sie außer dem Abschiebehindernis und dem Wunsch in Deutschland zu leben keinen weiteren Grund vorzuweisen haben.

GGf. sollte man wie bei dir mal mit anwaltlicher Unterstützung die Akte einsehen lassen ob es nicht noch andere Möglichkeiten gibt. z.b. Paragraph 25b.

Oder wenn Sie die AE schon 5 Jahre haben könnte man prüfen ob Sie eine NE beantragen können, siehe was Aras geschrieben hat.
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Antwort #7 - 12.02.2017 um 22:07:29
 
§ 25b Aufenthaltsgesetz ist eine "Altfall-Lösung" für abgelehnte AsylbewerberInnen, die nur eine Duldung oder eine einjährige Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben.

Dazu müssen sie arbeiten, deutsch können, den Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen haben (Prüfung bestanden), und sie dürfen keine Vorstrafen haben. Möglich ist der Antrag nach acht Jahren Aufenthalt, aber wenn man einzelne Bedingungen erst später erfüllt, sollte man den Antrag auch erst später stellen.
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Omar97
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Antwort #8 - 12.02.2017 um 23:14:42
 
Ich habe gerade nachgeschaut und mein Vater hat den §23 Abs.1, kann man da was machen? Bekannte von uns deren Kinder haben mit 16 Jahren - selbst die die erst mit 11 oder 12 Jahren nach Deutschland kamen- eine NE erhalten und die Eltern haben den gleichen §. Wir können mit unserem Sachbearbeiter gar nicht reden, selbst wenn wir einen Termin haben, Sie hört uns nicht zu und ignoriert sämtliche Fragen die wir stellen. Sie sagte sogar letztens als wir fragten Wie Viele Jahre mein Vater schon hat um dann eine NE zu beantragen und da wurde Sie wütend und meinte "seien Sie froh das ich sie nicht abschieben lasse, nehmen Sie das Jahr und gehen Sie. Wir haben echt keine Ahnung wie wir ansonsten mit ihr reden könnten.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 13.02.2017 um 11:06:31
 
Wichtig ist, dass Du Dich informierst. Wenn Du hier fragst, was man mit einer AE nach § 25, 5 machen kann, bekommst Du Antwort – und dann schreibst Du, alles falsch, er hat doch eine AE nach § 23, Absatz 1.

Deshalb solltest Du Dir erst von allen ansehen, was sie jetzt haben.

Dann siehst Du Dir den § 25b an und den § 26. Das sind zwei Möglichkeiten, einen längeren Aufenthaltstitel zu bekommen. Und dann geht Ihr zusammen zu einer Beratungsstelle, die Du bei einem Wohlfahrtsverband findest (oder Du fragst den Flüchtlingsrat Deines Bundeslandes), um das gemeinsam anzugehen.

Du schreibst, dass Ihr "echt keine Ahnung" habt. Das müsst Ihr als erstes ändern, also Euch durch Lesen und durch Besuch einer Beratungsstelle eine Art "Grundwissen" aneignen. Dann könnt Ihr erfolgreich mit der Behörde diskutieren und letztlich einen passenden Antrag stellen.
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