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Scheidung und Probleme vom Ehemann ! (Gelesen: 30.726 mal)
elissa77
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Antwort #30 - 04.01.2017 um 23:20:04
 
Mein Ehemann ist irgendwie komisch. Gerade eben über die Sachlage auf Whatsapp geschrieben.

Erst schreibt er der Behörde um die Einbürgerung zu entziehen, jetzt schreibt er mir auf Whatsapp, er bereut es und will mit mir eine Trennungsvereinbarung unterschreiben ( Datum soll mach der Einbürgerung drinstehen).

Was hält ihr denn davon?
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Aras
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Antwort #31 - 04.01.2017 um 23:31:03
 
Der soll erstmal der Behörde sagen, dass er nicht klar gedacht hat als er die Beschuldigung ausgesprochen hat und danach macht ihr die Trennungsvereinbarung.

Ansonsten machst du die Trennungsvereinbarung und dann musst du dich mit der Behörde rumschlagen und dein Nochmann hilft dann ggf. nicht und sagt dann nur dass du aufs Datum der Vereinbarung hinweisen sollst.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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elissa77
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Antwort #32 - 04.01.2017 um 23:38:29
 
Das heisst ich mache die Trennungsvereinbarung und schicke es ihm?

Wir wollten uns eigentlich bei mir treffen. Muster habe ich bereits.

Und unten sollen wir beide dann unterschreiben. Oder soll ich es anders machen? Ist diese Vereinbarung denn überhaupt dann vor Gericht usw Gültig? Nicht dass er im nachhinein wieder verrückt spielt und behauptet hätte ihn bestochen oderso. Mein Gott
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Antwort #33 - 05.01.2017 um 04:45:04
 
Vielleicht hat er der EBH auch niemals ein Brief geschrieben und versucht nur dich zu verunsichern und unter Druck zu setzten. Woher sollen wir das alles wissen.

Und jenachdem was in dieser Trennungsvereinbarung steht ist das ohne Notar eh ungültig.

Für die Scheidung wird eh ein Anwalt benötigt. Ggf. Wäre jetzt mal der Zeitpunkt für eine Vorsprache deines Falles.  Ihr solltet mal mit diesem Quatsch aufhören und euch offiziell trennen mit Ummeldung der Wohnung, Steuerklassen Wechsel usw. Von einer Trennung in der Vergangenheit kann bei regelmäßigem GV eigentlich eh keine Rede sein.

Ich glaube auch langsam das Thema hat sich im Ausländerrechtlichen Bereich erübrigt und geht in Lebensberatung über.
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lottchen
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Antwort #34 - 05.01.2017 um 09:17:37
 
Im Übrigen kannst Du nicht einfach hingehen, die Urkunde auf den Tisch legen und denken, damit ist das ganze Thema erledigt und Du bist keine deutsche Staatsbürgerin mehr. So einfach ist das nicht. Da muss auch erst wieder ein Verwaltungsakt angeschoben werden.
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elissa77
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Antwort #35 - 07.01.2017 um 10:45:58
 
So es ist soweit. Post ist da. Hätte ich so schnell nicht erwartet. Ging ja schneller als die Einbürgerung an sich !
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deerhunter
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Antwort #36 - 07.01.2017 um 13:30:03
 
elissa77 schrieb am 07.01.2017 um 10:45:58:
So es ist soweit. Post ist da. Hätte ich so schnell nicht erwartet. Ging ja schneller als die Einbürgerung an sich ! 


Und was steht drin???
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elissa77
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Antwort #37 - 07.01.2017 um 18:16:53
 
Die Behörde nimmt die Einbürgerumg zurück, weil die Voraussetzung des 10 Abs 3 des StAG zum Zeitpunkt der Aushändingung aufgrund der Trennung nicht gegeben war.

Mein Einkommen wäre also nicht genug um die Einbürgerung trotz der Trennung gelten zu lassen.

§ 35  war die Einbürgerung Rechtswidrig weil  die Trennung und der daraus resultierender mangel an Lebensunterhalt
wesentlich für die Einbürgerung gewesen ist.

Bin halt in der Ausbildung und verdiene hslt nur so viel es geht. Ich konnte doch nicht die Ausbildung  abbrechen, nur um mehr zu verdienen !

Naja. Hab 2 Wochen zeit die Urkunde,Pass und Ausweis abzugeben.

Traurig aber ist halt so gekommen.
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elissa77
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Antwort #38 - 07.01.2017 um 19:55:34
 
Ich bin im Internet auf folgendes gestoßen:


http://www.juraforum.de/forum/t/trennungsjahr-einbuergerung.446612/

Der Fall ähnelt meinem Fall zu 100%. Was sagt ihr zu den Antworten von den Juristen dort?
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Aras
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Antwort #39 - 07.01.2017 um 22:07:25
 
Ich stimme dem von dir verlinktem nicht pauschal zu.

Ist in deinem Fall der tatsächliche Grund für die Rücknahme nur die fehlende LU-Sicherung?!!!

Was für eine Ausbildung machst du denn?
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Antwort #40 - 07.01.2017 um 22:36:52
 
Ja in meinem Fall geht es eigentlich nur um fie LU. Weil diese gemeinsam mit meinem Ehemann gesichert ist. Die AE für Ehegatten deutsche war rechtsmäßig und wurde für 3 Jahre ausgestellt. Also keine falsche Angaben.

Ja nur der LU. Weil die der Bestand der Ehe mit einem deutschen ist gemäß 10 StAG keine voraussetzung. Also spielte die Trennung insofern keine Rolle. Also ist de facto nur die LU sicherung das Peoblem, welche durch die Ttennung nicht mehr gegeben war.

Mein Fall entspricht in Details zu dem Fall im Link.

Ich mache die Ausbildung zur Arztfachhelferin und habe im September angefangen. Das der LU durch die Trennung nicht ausgereicht hat, habe ich ja nicht zu vertreten. Oder wäre es besser für die Behörde, ich breche die Ausbildung ab?
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Antwort #41 - 07.01.2017 um 22:51:36
 
Du hast beim Einbürgerungsverfahren über einen entscheidungsrelevanten Punkt gelogen. Würde mich nicht wundern wenn du nach der rechtskräftigen Rücknahme ein Strafverfahren aufgebrummt bekommen würdest. Also ich würde da nicht so leichtfertig sein. Zumal dein Aufenthaltstitel erloschen ist.

Die Frage die sich mir stellt ob du Schüler-BAFöG oder Berufsausbildung Beihilfe erhalten kannst. Kannst du das kriegen ist ggf. der LU gesichert.

Wohnst du in einer Eigentumswohnung deines Mannes? Oder warum wohnst du kostenfrei.

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Antwort #42 - 07.01.2017 um 23:13:26
 
Ich habe im einbürgerungsantrag nicht gelogen.
Bei der Aushändigung kann man sagen, dass ich es verschwiegen habe, aber ob ich es bewusst gemacht habe oder gelogen hab, ist eine andere Frage.

Da mir bewusst war, dass die Ehe keine Voraussetzung im StAG 10 war, habe ich es nicht angegeben. Da ich dachte, wir haben es noch nicht offiziel gemacht weder beim Finanzamt noch sonstwo.

Und ich wusste echt nicht, dass mein Gehalt alleine nicht reichen würde.

Ich bekomme kein Schülerbafög oder sonstiges, aus dem Grund, dass keine ofizielle Trennung stattgefunden hat und sein Einkommen bei allem dazu gerechnet wird.

Wohne in der Wohnung, wo wir damals zusammen gelebt haben. Er ist hier immer noch gemeldet. Zahlt die Miete und Mietvertrag läuft auf seinem Namen. Frag mich bitte nicht wieso er die Miete noch zahlt.
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Antwort #43 - 07.01.2017 um 23:58:55
 
Und nu?
Rechtsmittel einlegen oder Urkunden abgeben.
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Antwort #44 - 08.01.2017 um 00:28:23
 
Abgeswhen davon. Wie beurteilst du dies. Ist die Rücknahme rechtens?

Wie hoch wäre die Chance vor Gericht? Oder soll ich einfach die Urkunden abgeben?
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