Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Muss man dieses Formular ausfüllen: Erklärung über Änderungen (Gelesen: 2.518 mal)
Kuskean
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Muss man dieses Formular ausfüllen: Erklärung über Änderungen
13.01.2017 um 10:55:08
 
Hallo habe mal paar Fragen für eine Freundin, Sie hat letztes Jahr 2016 Mai Einbürgerung Antrag erstellt, Sie hat dann alles gemacht Deutsch Test, Einbürgerung Test, Arbeitsvertrag und Lohn abgegeben. Die sehr wichtigen Dinge. Gegen Sommer 2016 hat sie dort angerufen, die Frau meinte. Dezember 2016 sollte die Zusicherung da sein.

Gestern war Sie dort und wollte nachfragen, wie weit es schon ist.
Sie hielt eine Antwort und eine andere Frau meinte, füllen Sie dieses Formular aus: Erklärung über Änderungen zu den für eine Einbürgerung maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

und
aktulle Lohn/Gehalt Abrechnung.
Aber die Frau, die es wirklich bearbeitet ist nicht hier, ist im Urlaub.
Die Frau die es ihr erklärt hat meinte, Sie hätten sehr wahrscheinlich diese Papiere auch erhalten gegen Februar oder März 2017.

Jetzt das Problem, muss Sie es ausfüllen? Auf Formular steht man soll alles ausfüllen. Aber, wie? Sie will nicht Ihre Eltern und Familienangehörigen drauf schreiben, und deren Gehalt nennen.
Es ist nicht Ihre Aufgabe meinte die. Die Eltern sind auch dagegen.

Ihr Brutto Gehalt hat Sie schon reingeschrieben.

Was jetzt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss man dieses Formular ausfüllen: Erklärung über Änderungen
Antwort #1 - 13.01.2017 um 11:03:38
 
Reicht Ihr eigenes Gehalt denn zur LU Sicherung aus?

Wenn ja muss sie natürlich nicht die Gehälter z.b. Ihres Mannes Nennen.

Das ist offenbar auch nur ein allgemeines Formular für viele Zwecke. Also nur das ausfüllen was für Ihre eigene Einbürgerung relevant ist.

Im Zweifel warten bis Ihre Sachbearbeiterin wieder da ist was nun genau noch gebraucht wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kuskean
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss man dieses Formular ausfüllen: Erklärung über Änderungen
Antwort #2 - 13.01.2017 um 11:10:26
 
okatomy schrieb am 13.01.2017 um 11:03:38:
Reicht Ihr eigenes Gehalt denn zur LU Sicherung aus?

Wenn ja muss sie natürlich nicht die Gehälter z.b. Ihres Mannes Nennen.

Das ist offenbar auch nur ein allgemeines Formular für viele Zwecke. Also nur das ausfüllen was für Ihre eigene Einbürgerung relevant ist.

Im Zweifel warten bis Ihre Sachbearbeiterin wieder da ist was nun genau noch gebraucht wird.

Sie war gestern dort, die Frau hat Ihren Ausweis geschaut. Sah im System Dezember 2016 wäre die Zusicherung. Also ist im System vermerkt. Aber noch in der Bearbeitung. Gegen Januar oder Februar sollte Ihre Sachbearbeiterin wieder da sein. Und wird per Post angeschrieben werden.

Dann meinte die Frau dieses Formular ausfüllen usw..
Aber Sie hat noch nicht gemacht und Lohn/Gehalt Abrechnung hat Sie gestern nicht dabei.

Ihr Geld reicht aus. Mit diesem Gehalt kriegt man kein Hartz 4, haben die Mitarbeiter im Jobcenter gesagt. Von der Familienkasse auch nicht, also Kindergeld für Ihre Mutter.
Es sind mehr als 1100€ Netto. Brutto knapp 1500€.

Was ist zu empfehlen? Willst du dieses Formular mal sehen? Lade gern Bild hoch? Um besser vorzustellen. Sie wollte heute noch hin, hat noch offen. Aber ich meinte warten wir erstmal ab, was die Experten hier so sagen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss man dieses Formular ausfüllen: Erklärung über Änderungen
Antwort #3 - 13.01.2017 um 11:27:53
 
Gab es denn überhaupt Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse? Z.b. Trennung, Heirat, Kinder bekommen, anderer Arbeitgeber, anderer Verdienst?

Denn nur dafür ist dieses Formular dar, falls es keine Änderungen gab erübrigt sich das Formular eigentlich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kuskean
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss man dieses Formular ausfüllen: Erklärung über Änderungen
Antwort #4 - 13.01.2017 um 11:36:00
 
okatomy schrieb am 13.01.2017 um 11:27:53:
Gab es denn überhaupt Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse? Z.b. Trennung, Heirat, Kinder bekommen, anderer Arbeitgeber, anderer Verdienst?

Denn nur dafür ist dieses Formular dar, falls es keine Änderungen gab erübrigt sich das Formular eigentlich.

Nein alles gleich geblieben. Keine Kinder oder sonst was. Außer hat neuen Aufenthaltstitel.
Selber Arbeitgeber. Sie weiß aber nicht mehr welcher Gehalt Zettel abgab. Ab April 2016 arbeitet Sie länger. Hat Mai 2016 den Antrag gestellt. Dann alles abgegeben. Ob Gehalt von März oder April 2016 war, keine Ahnung. Vergessen.

Seit April 2016 verdient Sie bisschen mehr als damals, macht 10 Stunden mehr in der Woche.

Sie will jetzt ungern nachfragen, weil Angst hat, dass die Bearbeitung verlängert wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss man dieses Formular ausfüllen: Erklärung über Änderungen
Antwort #5 - 13.01.2017 um 11:50:45
 
Wenn sie jetzt mehr verdiehnt dann einfach Ausfüllen das Formular und aktuelle Gehaltsnachweise beilegen, somit hat Sie Ihre Pflicht zur Änderungsmitteilung erfüllt. Mehr sehe ich nicht als nötig an.

Alles was nicht für Ihre Einbürgerung maßgeblich ist, also z.b. das Einkommen der Eltern braucht auch nicht angegeben zu werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss man dieses Formular ausfüllen: Erklärung über Änderungen
Antwort #6 - 14.01.2017 um 10:09:59
 
Kuskean schrieb am 13.01.2017 um 11:36:00:
Außer hat neuen Aufenthaltstitel.

Und welcher ist das jetzt neu?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kuskean
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss man dieses Formular ausfüllen: Erklärung über Änderungen
Antwort #7 - 17.01.2017 um 22:39:59
 
KaGe schrieb am 14.01.2017 um 10:09:59:
Und welcher ist das jetzt neu?

Unbefristeter Aufenthaltstitel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss man dieses Formular ausfüllen: Erklärung über Änderungen
Antwort #8 - 18.01.2017 um 12:57:03
 
Dann soll sie ihren aktuellen Einkommensnachweis doch einfach zur EBH schicken.
Ob die Einbürgerung dann 1 oder 2 Monate eher oder später erfolgt---
was ist daran so wichtig?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema