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Scheidung und Probleme vom Ehemann ! (Gelesen: 30.621 mal)
Obst88
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 04.01.2017 um 10:45:07
 
Aras schrieb am 04.01.2017 um 10:04:05:
Natürlich nicht.


Dann ist die Einbürgerung unabhängig von der Ehe erfolgt, somit geht es "nur" um den fehlenden Lebensunterhalt. Die Voraussetzungen könnte man ja jetzt schnell versuchen zu schaffen, Nebenjob etc.
Das Einkommen des Ehemannes kann aber ja auch nicht besonders gewesen sein, wenn sie die Steuerklasse 3 gewählt hat und er dann in 5 ist.
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Aras
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Antwort #16 - 04.01.2017 um 10:47:42
 
Es kommt doch gar nicht darauf an, dass die Voraussetzungen nachträglich geschaffen werden. Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung vorliegen.

Indemnität ist gar nicht vorgesehen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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elissa77
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Antwort #17 - 04.01.2017 um 16:06:50
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Ich werde morgen persönlich vorbei gehen und meine Einbürgerungsurkunde usw abgeben.

Hab keine Lust auf ein Gerichtsverfahren. Vielleicht gibt es kein Verfahren, wenn ich alles zugebe und die Dokumente zurück gebe.
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elissa77
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Antwort #18 - 04.01.2017 um 16:38:06
 
Obst88 schrieb am 04.01.2017 um 10:45:07:
Dann ist die Einbürgerung unabhängig von der Ehe erfolgt, somit geht es "nur" um den fehlenden Lebensunterhalt. Die Voraussetzungen könnte man ja jetzt schnell versuchen zu schaffen, Nebenjob etc.
Das Einkommen des Ehemannes kann aber ja auch nicht besonders gewesen sein, wenn sie die Steuerklasse 3 gewählt hat und er dann in 5 ist.


Sorry. Das war ein Fehler. Ich LSK 5 er LSK 3 !
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okatomy
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Antwort #19 - 04.01.2017 um 16:43:45
 
Lass das mal mit dem überstürzten Handeln, falls die EBH nochmal auf dich zukommt und die Einbürgerung rückgängig machen will kannst du immer noch zustimmen, deswegen gibt es doch kein Gerichtsverfahren.

Und wenn du sagst es hat keiner eine offizielle Trennung eingereicht und es gab weiterhin Intimitäten dann ist das ja offenbar die Wahrheit, da helfen auch Whatsapp Nachrichten ( sind fälschbar) und Aussagen der Neuen Frau deines Mannes nichts, denn mit der Treue deines Mannes ist es ja offenbar nicht weit her.

Nur so als gut gemeinter Rat, überstürze jetzt nichts.
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elissa77
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Antwort #20 - 04.01.2017 um 18:14:33
 
Ja es war halt so.

Wir hatten uns halt getrennt. Das war Monate vor der Aushändigung der Urkunde ( 5 -6 Monate so um den Dreh).

Zu dieser Zeit ist er umgezogen zu seiner neuen. Hat sich aber nicht umgemeldet, weil er dafür hier kündigen müsste.

Er ist dann auch ab und zu mal zu mir gekommen, ohne dass die andere es weiss. Wir hatten auch Geschlechtsverkehr um ehrlich zu sein ( bei mir nicht weil ich ihn noch liebe).

So, dann kam die Nachricht, ich soll vorbei kommen. Hab ihn angerufen und ihm gesagt, ob er mir bitte seine Gehaltsnachweise geben kann.
Er sagte ja natürlich und er bezahlt die Einbürgerung auch. Am nächsten Tag kam er, gab mir die Unterlagen und 255 €.

Hab die Urkunde abgeholt und ihm erzählt wie es abgelaufen ist.

Nach meiner Einbürgerung ( 2 Wochen ungefähr) hat er mich wieder besucht und hatten wieder Intimsphäre.

Da ich mit dem ganzen abgeschlossen hatte, bzw ich ihn nicht mehr als festen Partner haben möchte, habe ich ihm mehrmals gesagt, dass es keinen Sinn macht auch wenn ich Geschlechtsverkehr mit ihm habe. Als festen Partner will ivh dich nicht mehr haben , habe ich ihm gesagt. Weil er einfach nicht treu sein kann.

Naja dann hat er es halt ausgenutzt, weil ich ihm erzählt habe, dass ich da unterschreiben musste, dass wir nicht getrennt sind.

Da im Brief nicht stand, dass er mit muss und unterschreiben muss, bin ich davon ausgegangen, dass die Trennung nicht relevant ist. Da ich in der Ausbildung bin, würde die Einbürgerung ,trotz meines kleinem Gehalts, auch klappen. So habe ich es im Internet gelesen und davon bin ich auch ausgegangen.

Ich werde aufjedenfall morgen vorbei gehen und alles abgeben, ich will nicht warten bis die mich anschreiben oder Anzeige erstatten. Hatte in letzter Zeit stress genug.
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Aras
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Antwort #21 - 04.01.2017 um 19:38:01
 
Dann bestand die eheliche Lebensgeinschaft gemäß § 1353 BGB weiterhin. Wenn er Spielchen spielt... Naja.


Aber durch den GV ist die Trennung aufgehoben worden.
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Antwort #22 - 04.01.2017 um 20:01:17
 
Aras schrieb am 04.01.2017 um 19:38:01:
Aber durch den GV ist die Trennung aufgehoben worden.


Was zu beweisen wäre....hier steht dann Aussage gegen Aussage!
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elissa77
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Antwort #23 - 04.01.2017 um 20:17:35
 
Was bedeutet GV?
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Antwort #24 - 04.01.2017 um 20:19:43
 
Geschlechtsverkehr?

Das heisst, wenn es Geschlechtsverkehr gab, kann es keine Trennung sein?
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deerhunter
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Antwort #25 - 04.01.2017 um 20:20:04
 
elissa77 schrieb am 04.01.2017 um 20:17:35:
Was bedeutet GV? 


GV =
G
eschlechts
v
erkehr = Sex


Zitat:
Das heisst, wenn es Geschlechtsverkehr gab, kann es keine Trennung sein?

Scheidungsmäßig gibt es dann zumindest "Fragen"....allerdings neue Freundin, mit der er zusammen wohnt und nur kurze Ehezeit lassen da zumindest starke Zweifel aufkommen! Kann man so oder so sehen!
Oft kommt es vor, dass die Eheleute versuchen, sich während der Trennung wieder zu versöhnen, dafür sogar zeitweilig wieder zusammen leben. Scheitert dieser Versöhnungsversuch, so hat er keine Auswirkungen auf die Trennungszeit bzw. das Trennungsjahr. Nur dann, wenn er länger als drei Monate währt, nehmen die Gerichte an, dass die Trennung beendet war und das Trennungsjahr nun erneut beginnen muss.
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Antwort #26 - 04.01.2017 um 20:21:29
 
Gerichtsvollzieher  22
Aber in diesem Fall doch eher Geschlechtsverkehr  grin

Ich würde an Deiner Stelle erst einmal gar nichts machen. Wenn die Behörde Dir irgendwas vorwerfen sollte werden die sich schon melden.
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elissa77
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Antwort #27 - 04.01.2017 um 20:36:02
 
Nichts tun fällt mir schwer. Weil ich nicht so lange mit den Gedanken leben kann, dass irgendwann die Behörde versucht die Einbürgerung zu widerrufen.

Immerhin habe ich für meine Einbürgerung hier lange genug gelebt und ich hatte auch nie vor mein Ehemann zu verlassen.

Betrug und Trennung kam eher von seiner Seite.

Es ist glaube ich besser wenn ich direkt Aktiv werde,anstatt mit den Gedanken zu leben, heute oder morgen meldet sich jemand.
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elissa77
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Antwort #28 - 04.01.2017 um 22:12:10
 
Kann ich denn der Einbürgerungsbehörde Anonym meinen Fall schildern und fragen, ob dies zu einer Rücknahme führen könnte?
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Aras
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Antwort #29 - 04.01.2017 um 22:24:46
 
Naja. Wenn dann solltest du meines Erachtens daran anders herangehen.

Also eher weniger pro aktiv mit Informationen arbeiten. Also eher so, dass du denen ein Brief schreibst, dass dein Mann dir ggü. gesagt hat, dass er aufgrund der Trennung dich angeschwärzt hätte. Du machst dir jetzt sorgen, weil du keinen Ärger haben willst und du gerne zur Aufklärung beitragen willst, falls es Klärungsbedarf gibt.

Und dann wartest du auf deren Reaktion.

Aber vielleicht sehen die anderen Foristen das anders.
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