In RUS ist zur Ausreise eines Kindes ohne Begleitung wenigstens eines (!) Elternteils eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung wenigstens eines Elternteils erforderlich.
(§ 20 Satz 2 des Gesetzes über das Verfahren der Ausreise aus der russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation).
§ 21
Zitat:В случае, если один из родителей, усыновителей, опекунов или попечителей заявит о своем несогласии на выезд из Российской Федерации несовершеннолетнего гражданина Российской Федерации, вопрос о возможности его выезда из Российской Федерации разрешается в судебном порядке.
Порядок подачи заявления о несогласии на выезд из Российской Федерации несовершеннолетнего гражданина Российской Федерации устанавливается уполномоченным федеральным органом исполнительной власти.
Im Falle, wenn einer der Eltern ... sein Nichteinverständnis mit der Ausreise eines Minderjährigen ... aus der Russischen Föderation erklärt, wird die Frage der Möglichkeit der Ausreise im gerichtlichen Verfahren entschieden.
Das Verfahren zur Erklärung des Nichteinverständnisses ... wird von dem hierfür kompetenten föderalen Exekutiv-Organ bestimmt.
Will sagen:
Technisch (!) kann ein Minderjähriger in Begleitung eines Elternteils immer ausreisen, solange an der Grenze nicht bekannt ist, dass der andere Elternteil sein Nichteinverständnis im vorgeschriebenen Verfahren (!) bekundet hat.
Ebenso gibt es keinen Grund, das erteilte Visum zu widerrufen, solange der Vater nicht in geeigneter Form und rechtzeitig der
AV sein Nichteinverständnis mitteilt. Denn was die nicht weiß, kann sie nicht verwerten.
Mir braucht niemand zu sagen, dass eine Ausreise gegen den erklärten Willen eines Sorgeberechtigten einen Eingriff in dessen Recht darstellt.
Ebenso brauche ich keine Nachhilfe, wie oft und wie hinterhältig russische Mütter und russische Väter gegeneinander böse Spiele spielen.
okatomy schrieb am 25.11.2016 um 10:45:37:Erpressung ist auch in Russland ein Straftatbestand?
Ist es, bedarf aber eines Nachweises.
Wer den Gerichtsweg zur Klärung "der Möglichkeit der Ausreise" scheut (obwohl der bei guten Gründen zum Ziel führt), wird kaum die schwer beweisbare Erpressung anzeigen.