Quelle: Standesamt und Ausländer - Länderbericht Kosovo:
"Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Eheschließung in Kosovo ein von der zuständigen Behörde des Heimatstaats ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis.
Kosovarischen Staatsangehörigen werden zur Eheschließung im Ausland keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt. Bei Eheschließung in Deutschland ist daher die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erforderlich."
Also:
Du als Kosovare wirst natürlich im Kosovo kein Ehefähigkeitszeugnis brauchen, deine deutsche Verlobte sehr wohl.
Sie muss das
EFZ bei ihrem Wohnortstandesamt beantragen und dafür von Dir
genau die Dokumente bringen, die auch für eine Eheschließung in Deutschland vorzulegen sind.
Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt, muss über das Standesamt für
Dich die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragt werden. Dafür sind für Dich genau die Dokumente vorzulegen, die auch für das Ehefähigkeitszeugnis, dass Deine Verlobte zur Heirat im Kosovo vorlegen muss. Es bleibt also gehupft wie gesprungen.
Und wieso ihr auf das
EFZ 6 Monate warten sollt, erschließt sich mir gerade nicht.
Wenn Ihr später in D leben wollt, solltet ihr auch in D heiraten, spätestens, wenn es mal Nachwuchs gibt, geht die Fragerei nach den Urkunden schließlich wieder los.
@alacrity: Wo siehst Du denn die Erfordernis für eine "teure und zeitaufwändige Urkundenüberprüfung"? Dänemark gehört sicher nicht zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen