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Ehefähigkeitszeugniss (Gelesen: 1.767 mal)
Themen Beschreibung: Ehefähigkeitszeugniss
Lino96
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16.11.2016 um 00:19:32
 
Ich Kosovar und meine Zukünftige Deutsche haben vor zu Heiraten, wir warten schon seit 4 Monate auf das Ehefähigkeitszeugniss, aber wir müssen 6 Monate warten.
Kann man auch ohne Ehefähigkeitszeugniss in Kosovo Heiraten, und dann es nachträglich im Standesamt in Kosovo überreichen?

Oder ist das nicht möglich, da die Behörden es merken das wir bevor wir unseren Ehefähigkeitszeugniss bekommen haben geheiratet haben?

Noch ne frage, vielleicht wieß jemand darüber bescheid. Meine Freundin ist Deutsche, und sie erfüllt die Kriterien für die Wohnung und Lohn nicht, da sie eine Ausbildung macht. Kann das zum ablehnen meines Visums führen?

Vielen Danke.
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Antwort #1 - 16.11.2016 um 00:42:09
 
Lino96 schrieb am 16.11.2016 um 00:19:32:
Kann man auch ohne Ehefähigkeitszeugniss in Kosovo Heiraten, und dann es nachträglich im Standesamt in Kosovo überreichen?

Was soll das denn für einen Sinn haben? Wenn das kosovarische Standesamt kein Ehefähigkeitszeugnis braucht, dann braucht ihr das auch nicht nachreichen. Aber wenn ihr das Ehefähigkeitszeugnis braucht, dann wird das Standesamt euch auch nicht ohne verheiraten.

Lino96 schrieb am 16.11.2016 um 00:19:32:
Oder ist das nicht möglich, da die Behörden es merken das wir bevor wir unseren Ehefähigkeitszeugniss bekommen haben geheiratet haben?


Welche Behörde ist hier gemeint?

Lino96 schrieb am 16.11.2016 um 00:19:32:
Noch ne frage, vielleicht wieß jemand darüber bescheid. Meine Freundin ist Deutsche, und sie erfüllt die Kriterien für die Wohnung und Lohn nicht, da sie eine Ausbildung macht. Kann das zum ablehnen meines Visums führen?

Auf diese Fragen kann man auf deinen alten Thread verweisen.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1470841979/1#1
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Lino96
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Antwort #2 - 16.11.2016 um 00:54:57
 
1.Mein Standesamt verlangt das Ehefähigkeitszeugniss, aber da sie später kein Urlaub nehmen kann, wollen wir früher Heiraten.

2.In Kosovo kann ich mit Bekantschaften auch ohne Ehefähigkeitszeugniss Heiraten.

3.Wegen die Kriterien, wollte bescheid wissen das es stimmt, da vielleicht ein neuer Gesetzt gekommen ist.
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Antwort #3 - 16.11.2016 um 01:20:56
 
Lino96 schrieb am 16.11.2016 um 00:54:57:
1.Mein Standesamt verlangt das Ehefähigkeitszeugniss, aber da sie später kein Urlaub nehmen kann, wollen wir früher Heiraten.

Ok?

Lino96 schrieb am 16.11.2016 um 00:54:57:
2.In Kosovo kann ich mit Bekantschaften auch ohne Ehefähigkeitszeugniss Heiraten.

Solange alle Formvorschriften erfüllt werden, wird es keine Probleme geben. Aber wir kennen die kosovarischen Formvorschriften nicht. In Deutschland muss man entweder ein Ehefähigkeitszeugnis beibringen(§ 1309 I BGB)  oder sich von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses vom OLG Präsidenten befreien lassen (§ 1309 II BGB). Wenn das kosovarische Personenstandsrecht kein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, dann wird das auch von den deutschen anerkannt werden. Aber sei dir sicher, dass dann nochmal ggf. eine Urkundenüberprüfung anfällt. 

Lino96 schrieb am 16.11.2016 um 00:54:57:
3.Wegen die Kriterien, wollte bescheid wissen das es stimmt, da vielleicht ein neuer Gesetzt gekommen ist.

Nix neues soweit im Aufenthaltsrecht.
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Antwort #4 - 16.11.2016 um 13:01:43
 
Es wäre sinnvoller, wenn ihr in Dänemark heiratet. Die Urkunde, die ihr dort erhaltet, ist auch ohne teure und zeitaufwändige Urkundenprüfung in Deutschland gültig.
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Lino96
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Antwort #5 - 16.11.2016 um 19:14:48
 
Alacrity schrieb am 16.11.2016 um 13:01:43:
Es wäre sinnvoller, wenn ihr in Dänemark heiratet. Die Urkunde, die ihr dort erhaltet, ist auch ohne teure und zeitaufwändige Urkundenprüfung in Deutschland gültig.



Wie soll ich in Dänemark hingehen, ohne ein Visum.
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Antwort #6 - 17.11.2016 um 08:01:01
 
Quelle: Standesamt und Ausländer - Länderbericht Kosovo:

"Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Eheschließung in Kosovo ein von der zuständigen Behörde des Heimatstaats ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis.

Kosovarischen Staatsangehörigen werden zur Eheschließung im Ausland keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt. Bei Eheschließung in Deutschland ist daher die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erforderlich."

Also: Du als Kosovare wirst natürlich im Kosovo  kein Ehefähigkeitszeugnis brauchen, deine deutsche Verlobte sehr wohl.
Sie muss das EFZ bei ihrem Wohnortstandesamt beantragen und dafür von Dir genau die Dokumente bringen, die auch für eine Eheschließung in Deutschland vorzulegen sind.

Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt, muss über das Standesamt für Dich die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragt werden. Dafür sind für Dich genau die Dokumente vorzulegen, die auch für das Ehefähigkeitszeugnis, dass Deine Verlobte zur Heirat im Kosovo vorlegen muss.  Es bleibt also gehupft wie gesprungen.

Und wieso ihr auf das EFZ 6 Monate warten sollt, erschließt sich mir gerade nicht.

Wenn Ihr später in D leben wollt, solltet ihr auch in D heiraten, spätestens, wenn es mal Nachwuchs gibt, geht die Fragerei nach den Urkunden schließlich  wieder los.

@alacrity: Wo siehst Du denn die Erfordernis für eine "teure und zeitaufwändige Urkundenüberprüfung"? Dänemark gehört sicher nicht zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen  Zwinkernd
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