Bitte bedenke dabei, dass vor dem Hintergrund der allgemeinen Situation z.B. in Aleppo der Begriff "außergewöhnliche Härte" eine ganz andere Bedeutung hat als das gewöhnlich angenommen wird.
Für alle Flüchtlinge in Nachbarländern von Syrien trifft die von Dir beschriebene Situation zu.
Und so grausam es klingt: Eine Situation - ich meine die Reise in den Sudan - selbst bewusst herbeizuführen und anschliessend dafür besondere Härte geltend zu machen ... ... wer sich darauf auf Seiten der
AV einläßt, wird mit der Frage leben müssen, was diesen Fall von Tausenden anderen unterscheidet.
Ich täte es nicht.
Zudem sind an den
AV in anderen Ländern keine Spezialisten für syrische Urkunden. Wir müssen also die Kollegen "rings um Syrien" fragen, die auch ohne unsere Anfragen nicht an Langeweile leiden.
Cheasy schrieb am 16.11.2016 um 18:00:16:FRAGE: Besteht irgendeine Möglichkeit oder eine Idee, dass die Familie vor Ablauf dieser sechs Monate einen Termin bei der Botschaft bekommen könnte? Gäbe es hier die Argumentation einer "besonderen Härte", wegen der vielen Kinder und dem Baby?
Bei uns gäbe es keine Möglichkeit. Klar nein.
Cheasy schrieb am 16.11.2016 um 18:00:16:FRAGE: Hat irgendjemand eine Idee, wie es gelingen könnte, dass die 18jährige Tochter, wenn es soweit ist, doch noch mit ihrer Familie über
FZF ein Visum bekommt und nach Deutschland ausreisen kann?
Mangels der gesetzlichen Voraussetzungen sehe ich keine Möglichkeit.
reinhard schrieb am 16.11.2016 um 20:43:31:Theoretisch können sie in besonderen Situationen helfen,
Wo ist hier eine besondere Situation?
Und damit es nicht untergeht:
"Besonders", "Härte" und "außergewöhnlich" treffen vermutlich auf jedes einzelne solche Schicksal zu.
Aber nicht im Vergleich aller dieser "syrischen Schicksale" untereinander.
Und nur das ist der Maßstab für Ausnahmen - alles andere wäre ungerecht denen gegenüber, die keine "Nebenwege" suchen können.