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FZF - Syrische Familie im Sudan (Gelesen: 1.059 mal)
Cheasy
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Beiträge: 23

Tübingen, Germany
Tübingen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF - Syrische Familie im Sudan
16.11.2016 um 18:00:16
 
Liebe Boardmitglieder,

ein syrischer Vater ist mit seinem 10jährigen Sohn nach Deutschland gekommen. Die restliche Familie (seine Ehefrau + 10 weitere Kinder, davon ein Baby und ein volljähriges Kind) will er über FZF nach Deutschland holen. Soweit so gut, die fristwahrende Anzeige wurde für die Familie rechtzeitig gestellt.

Aus Verzweiflung und in der Hoffnung, dass sie möglicherweise über die Deutsche Botschaft im Sudan schneller die Visa bekommen, ist die Restfamilie (Ehefrau und die 10 Kinder) von Beirut nach Khartum (Sudan) gereist. Sie wohnen jetzt in Khartum.

Wir wissen, dass die Leute zunächst sechs Monate im Sudan ihren gewöhnlichen Aufenthalt nachweisen müssen. Erst dann haben sie die Möglichkeit bei der dortigen Deutschen Botschaft einen Termin für die Beantragung der Visa zu bekommen.

FRAGE: Besteht irgendeine Möglichkeit oder eine Idee, dass die Familie vor Ablauf dieser sechs Monate einen Termin bei der Botschaft bekommen könnte? Gäbe es hier die Argumentation einer "besonderen Härte", wegen der vielen Kinder und dem Baby?

Die volljährige Tochter war schon 18 Jahre alt, als die fristwahrende Anzeige für sie gestellt wurde. Wir wissen, dass bei ihr nur die engen Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 AufenthG möglich ist, um nach Deutschland zu kommen. Also der Tatbestand der "außergewöhnlichen Härte". Uns sind die sehr engen Grenzen des § 36 bekannt, z.B. Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Beides trifft hier nicht zu. Sie ist durch die Kriegserfahrung allerdings traumatisiert. Hierfür gibt es auch ein Attest.

FRAGE: Hat irgendjemand eine Idee, wie es gelingen könnte, dass die 18jährige Tochter, wenn es soweit ist, doch noch mit ihrer Familie über FZF ein Visum bekommt und nach Deutschland ausreisen kann?
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reinhard
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Beiträge: 15.204

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.11.2016 um 20:43:31
 
Wende Dich an
buergerservice@auswaertiges-amt.de

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Krisenreaktionszentrum/Buergerservice/Bue...

Theoretisch können sie in besonderen Situationen helfen, manchmal auch mit einem "Sondertermin". Ob sie es in Deinem Fall machen, weiß ich natürlich nicht.
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Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
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Petersburger
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Beiträge: 6.389

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.11.2016 um 21:34:37
 
Bitte bedenke dabei, dass vor dem Hintergrund der allgemeinen Situation z.B. in Aleppo der Begriff "außergewöhnliche Härte" eine ganz andere Bedeutung hat als das gewöhnlich angenommen wird.

Für alle Flüchtlinge in Nachbarländern von Syrien trifft die von Dir beschriebene Situation zu.
Und so grausam es klingt: Eine Situation - ich meine die Reise in den Sudan - selbst bewusst herbeizuführen und anschliessend dafür besondere Härte geltend zu machen ... ... wer sich darauf auf Seiten der AV einläßt, wird mit der Frage leben müssen, was diesen Fall von Tausenden anderen unterscheidet.

Ich täte es nicht.

Zudem sind an den AV in anderen Ländern keine Spezialisten für syrische Urkunden. Wir müssen also die Kollegen "rings um Syrien" fragen, die auch ohne unsere Anfragen nicht an Langeweile leiden.

Cheasy schrieb am 16.11.2016 um 18:00:16:
FRAGE: Besteht irgendeine Möglichkeit oder eine Idee, dass die Familie vor Ablauf dieser sechs Monate einen Termin bei der Botschaft bekommen könnte? Gäbe es hier die Argumentation einer "besonderen Härte", wegen der vielen Kinder und dem Baby?

Bei uns gäbe es keine Möglichkeit. Klar nein.

Cheasy schrieb am 16.11.2016 um 18:00:16:
FRAGE: Hat irgendjemand eine Idee, wie es gelingen könnte, dass die 18jährige Tochter, wenn es soweit ist, doch noch mit ihrer Familie über FZF ein Visum bekommt und nach Deutschland ausreisen kann?

Mangels der gesetzlichen Voraussetzungen sehe ich keine Möglichkeit.

reinhard schrieb am 16.11.2016 um 20:43:31:
Theoretisch können sie in besonderen Situationen helfen,

Wo ist hier eine besondere Situation?

Und damit es nicht untergeht:
"Besonders", "Härte" und "außergewöhnlich" treffen vermutlich auf jedes einzelne solche Schicksal zu.
Aber nicht im Vergleich aller dieser "syrischen Schicksale" untereinander.

Und nur das ist der Maßstab für Ausnahmen - alles andere wäre ungerecht denen gegenüber, die keine "Nebenwege" suchen können.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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