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Deusche Frau Heiratet Kosovaren. (Gelesen: 5.312 mal)
Themen Beschreibung: Deusche Frau Heiratet Kosovaren.
Lino96
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovarisch
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10.08.2016 um 17:12:59
 
Hallo info4alien Benutzer,

Ich bin der Lino aus dem Kosovo, und habe vor mit meine Deutsche Freundin die in Konstanz lebt in Kosovo zu heiraten, damit wir zusammen kommen und leben. Und mit einen Familienzusammenführung Visum nach Deutschland bei ihr komme.
Wir haben schon den Antrag auf ein Termin an die Deutsche Botschaft in Prishtina gestellt und müssen noch warten bis wir eins bekommen.
Wir warten auch noch auf das Ehefähigkeitszeugnis seit ein Monat, das Standesamt Konstanz hat uns gesagt das wir mit 5 Monaten rechnen müssen. Nachdem sie das Ehefähigkeitszeugnis bekommt, wird sie nach Kosovo fliegen, damit wir hier Heiraten. Dann muss ich nur noch auf den Termin bei die Botschaft warten.

Meine Frage wäre, welche Bedingungen muss meine Frau in Deutschland erfüllen. Muss sie ein Einkommen nachweisen, oder auch genügend Quadratmeter nachweisen, oder ist das alles nicht notwendig weil meine Frau Deutsch ist und einen Deutschen Pass hat?

Weil mir hat man gesagt das Gesetz, gilt nur für in Deutschland lebende Ausländer die auch ein Deutschen Pass haben.

Wir wollten uns informieren, damit wir Bescheid wissen.

Ich würde mich sehr auf eine Antwort von Ihnen freuen.
Und bedanke mich auch sehr info4alien Benutzer das sie zeit hatten das zu lesen.

Mit freundlichen grüßen,
Lino.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.08.2016 um 17:20:04
 
Da sie laut deiner Aussage deutsche Staatsbürgerin ist muss Sie keine Bedingungen erfüllen, eine LU-Sicherung wird im Regelfall nicht verlangt.

Sie muss einen Wohnsitz in Deutschland haben, auf qm kommt es nicht an, es muss nur die Obdachlosigkeit vermieden werden.
(Ich denke mal eine Überbelegung der Wohnung kommt bei 2 Bewohnern normalerweise ebenfalls nicht in Frage)
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Lino96
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.08.2016 um 17:37:51
 
Hallo okatomy, vielen danke für die schnelle Antwort.

Also gilt das nur für Ausländer die in Deutschland leben.
Weil meine Freundin die Deutsch ist hat erst jetzt eine Ausbildung angefangen, und verdient 750 Euro Brutto, das heisst Netto ungefähr 600. Und die Wohnung wo sie lebt ist circa 25 qm, dort haben auch die Eltern von meine Freundin früher gelebt.

Das heisst ich muss mir deswegen keine sorgen machen, weil sie Deutsche Staatsbürgerin ist.

Mit freundlichen grüssen,
Lino.
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.08.2016 um 17:42:22
 
Ja das ist ausreichend, gegebenenfalls werdet Ihr auf Sozialleistungen angewiesen sein bis du z.b. eine Arbeit findest, ist aber kein Hinderungsgrund.

8-10qm pro Person sind ausreichend, die Wohnung mit 25qm also ausreichend für 2 Personen.
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Alex71
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Antwort #4 - 11.08.2016 um 09:37:09
 
Hallo Lino96
Mire se vine ne gjermanija. Du hast ganz oben geschrieben das deine Freundin 5 Monate auf Ihr Ehefähigkeitszeugnis warten muss. Gibt es da eine Begründung warum das solange dauert? Im Standesamt wird doch nur ihre ehefähigkeit geprüft und nicht deine.
Musste sie auch Unterlagen von dir aus Kosovo abgeben , und wenn ja welche?
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trixie
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Antwort #5 - 11.08.2016 um 14:18:07
 
Alex71 schrieb am 11.08.2016 um 09:37:09:
Im Standesamt wird doch nur ihre ehefähigkeit geprüft und nicht deine. 

Das ist so nicht ganz richtig, denn für das EFZ wird auch der deutsche Verlobte geprüft, so dass man dann die Bestätigung hat, dass es zwischen Herrn x und Frau y keine Ehehindernisse gibt.
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Alex71
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Antwort #6 - 12.08.2016 um 09:57:12
 
trixie schrieb am 11.08.2016 um 14:18:07:
Das ist so nicht ganz richtig, denn für das EFZ wird auch der deutsche Verlobte geprüft, so dass man dann die Bestätigung hat, dass es zwischen Herrn x und Frau y keine Ehehindernisse gibt.

Hallo trixie
Du hast nicht ganz richtig gelesen. In dem Fall wartet die deutsche Verlobte in Deutschland 5 Monate auf ihr ehefähigkeitszeugnis . Das ist der Punkt den ich nicht versteh. Die ehefähigkeit des kosovaren muss doch das Standesamt im Kosovo prüfen .
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« Zuletzt geändert: 12.08.2016 um 10:12:39 von Alex71 »  
 
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Aras
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Antwort #7 - 12.08.2016 um 10:12:02
 
Wahrscheinlich werden die Urkunden vom Kosovaren überprüft und darum dauert es so lange. Denn solange seine Geburtsurkunde  aus deutscher Sicht nicht glaubhaft ist, kann auch nicht die Ehefähigkeit der Deutschen in Bezug auf den Kosovaren überprüft werden.
In Kosovo wird die Ehefähigkeit des Kosovaren in Bezug auf die Deutsche überprüft.

Extrembeispiel:
Zwei ledige verschiedengeschlechtliche Cousinen 1. Grades wollen heiraten haben aber unterschiedliche Staatsangehörigkeiten.
In Land A ist Heirat von Cousinen erlaubt. In Land B nicht. Also würde der Cousin aus Land A ein Ehefähigkeitzeugnis bekommen aber der Cousin aus Land B nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Alex71
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Antwort #8 - 12.08.2016 um 10:18:29
 
Aras schrieb am 12.08.2016 um 10:12:02:
Wahrscheinlich werden die Urkunden vom Kosovaren überprüft und darum dauert es so lange. Denn solange seine Geburtsurkunde  aus deutscher Sicht nicht glaubhaft ist, kann auch nicht die Ehefähigkeit der Deutschen in Bezug auf den Kosovaren überprüft werden.
In Kosovo wird die Ehefähigkeit des Kosovaren in Bezug auf die Deutsche überprüft

Ist das die Regel ? Oder ein kann und nicht muss ? Und ein Danke für die schnelle Antwort
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namaskaram
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Antwort #9 - 12.08.2016 um 10:26:50
 
Das Ehefähigkeitszeugnis der deutschen Frau beinhaltet die Überprüfung der Ehefähigkeit ihres Verlobten im Ausland. Es wird also geprüft, ob diese beiden Personen einander heiraten dürfen.

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Aras
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Antwort #10 - 12.08.2016 um 10:30:09
 
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1812112/Daten/6631858/Merkblatt_Kos...

Ist die Regel. Ausnahme könnte ich mir vorstellen, wenn bspw. der Kosovare in Deutschland geboren wurde, grade 18 Jahre alt geworden ist und darum die Wahrscheinlichkeit einer Identitätsfälschung gering ist.

@namaskaram
Jain.Das Ehefähigkeitzeugnis bezeugt nur, dass die Person nach dem recht des Heimatstaates keine Hindernisse hat. Ob die andere Person auch Ehefähigkeit nach dem Recht des ausländischen Staates hat wird mit dem Ehefähigkeitzeugnis des anderen Staates nachgewiesen.
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Antwort #11 - 15.08.2016 um 15:13:48
 
Hallo miteinander,

tut mir leid für die Verspätung, ich bin leider nicht so aktiv auf diese Seite.

Ja das Standesamt Konstanz hat uns gesagt, ihr müsst mit circa 5 Monaten rechnen. es ist ein Monat vergangen, und circa im Dezember oder Januar bekomme ich den Termin an die Deutsche Botschaft. Wenn alles gut läuft dann passt das alles richtig bis bis wir heiraten.

Aber meine Frage wäre, wie läuft das vorab, meine Freundin verdient wenig Geld bei ihre Ausbildung, und hat circa 25 qm wohnung von ihr Papa ausgestellt mit 200 Euro miete. Und wie ich von bekanten höre, sagen dir mir das denen ein Einkommen über 1200 Euro verlangt wurde bzw. der 3 Monatlicher nachweiß, und Mietvertrag, wo 55 qm oder mehr als beweiß liegt.

Aber bei meinen bekanten waren sie zu zweit Albaner.
Ich mein Fall bin ich hier der Kosovare, und meine Freundin Deutsche.
Wird das zum versagen meines Visums gehen oder irgendwas in der Art ?
Oder wir ich auch bei einen Fall gehört hab, nachdem ich mein 3 Monatlichen Visum bekommen habe, dann eine grössere Wohnung suchen.

Mfg Lino.
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Aras
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Antwort #12 - 15.08.2016 um 15:29:35
 
Wenn ihr in Kosovo heiratet, dann wird bei einem FZF zu einer Deutschen nach Deutschland kein gesicherter Lebensunterhalt und kein ausreichender Wohnraum verlangt.

Was deine Bekannten für Angaben machen ist für dich unerheblich.
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Lino96
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Antwort #13 - 15.08.2016 um 15:54:56
 
Was denn wirklich, danke dir sehr. Hoffentlich wird alles gut klappen, bist sehr hilfreich. Ich werde mich noch melden wie alles läuft.Aras schrieb am 15.08.2016 um 15:29:35:
Wenn ihr in Kosovo heiratet, dann wird bei einem FZF zu einer Deutschen nach Deutschland kein gesicherter Lebensunterhalt und kein ausreichender Wohnraum verlangt.

Was deine Bekannten für Angaben machen ist für dich unerheblich.

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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #14 - 15.08.2016 um 16:47:56
 
Ich meine, dass gesetzlich dann ausreichender Wohnraum vorhanden ist, wenn für jede Person mindestens 12 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Also wirklich kleiner sollte eure zukünftige gemeinsame Wohnung nicht sein.

Ich würde empfehlen, dass sich Deine Freundin die Wohnungsgeberbestätigung im Internet ausdruckt und diese von ihrem Vermieter unterschreiben lässt. Somit wärt ihr dann auf der sicheren Seite - zumal dies so oder so erledigt werden muss, wenn Du Dich bei der Stadt anmeldest.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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