Nevoda schrieb am 08.11.2016 um 13:47:25:Bringt mir die Tatsache, dass die Einbürgerungsstelle meine Geburtsurkunde damals akzeptiert hat irgendwas?
Siehe das "Gebot der Folgerichtigkeit".
Das Standesamt sitzt aber in gewisser Weise am längeren Hebel und kann sagen, dass es an die vorherigen Entscheidungen der Behörde nicht gebunden sei weil der Sachverhalt ein anderer wäre. Rechtlich ist es ja korrekt, da die Einbürgerung ein Verwaltungsakt und die Eheschließung ein personenstandsrechtlicher Vorgang/Rechtsgeschäft eigener Art ist.
Wenn das Standesamt aber mit der Begründung des mangelnden Identitätsnachweises begründen würde, dann würde ich wie oben argumentieren. Aber würde das Standesamt die Urkundenüberprüfung damit begründen, dass die Abstammung überprüft werden muss um die Ehehindernisse zu prüfen, dann wäre das mE bereits ausreichend.
Und auf der anderen Seite muss man auch sagen, dass die Forderung ja nicht ungerechtfertigt sein könnte. Unterstellung: Was hast du zu befürchten falls du die Urkunden überprüfen lassen müsstest?
Nevoda schrieb am 08.11.2016 um 13:47:25:Gibt es eine Gesetzesgrundlage wonach die Urkundenüberprüfung für eine Ehe zwingend erforderlich ist?
Siehe § 438 ZPO. Es gibt keine Echtheitsvermutung für ausländische Urkunden (vgl. § 437 Abs. 1 ZPO für deutsche Urkunden). Darum wäre es bei streitiger Echtheit durch das Gericht zu entscheiden.
Und dann kommen wir zu dem Punkt: Warum willst du die Überprüfung der Urkunde vermeiden? Das wird dich der Richter ggf. fragen. Die Überprüfung von Urkunden wurde ja extra wegen der in der Regel nicht gegebenen inhaltlichen und/oder formellen Echtheit der Urkunden eingeführt.
Und nur weil die Überprüfung bis zu einem Jahr im Extremstfall(!) dauert, bedeutet es ja nicht, dass dieser Eingriff in die Eheschließungsfreiheit rechtswidrig wäre. Zumal sich dieser Extremfall nicht aus dem Merkblatt ergibt.
Warum wollt ihr zeitnah heiraten? Gibt es denn irgendwelche höheren Rechtsgüter, die eine zeitnahe Eheschließung gebieten würden? Sollen bereits gezeugte Kinder ehelich geboren werden?
Nevoda schrieb am 22.11.2016 um 19:04:30:Außerdem würde ich gerne rausfinden, was jetzt an meiner Identität stört. Kriege ich das irgendwie hin?
Da müsstest du einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern (mit Kosten verbunden - glaub so 60 oder 80 €).
Aber ich bin kein Anwalt. Und darum kein Gewähr und keine Haftung.