Victoria80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo,
mein Mann (indisch) und ich (deutsch) haben in 2014 in DK geheiratet. Seit Ende 2014 lebt mein Mann mit mir in DE. Eine Urkundenüberprüfung hat nie stattgefunden, wir haben auch die Ehe in DE nie nachregistrieren lassen, da die dänische Eheurkunde überall problemlos anerkannt wurde. Ich habe immer wieder gehört, dass eine Nachregistrieung in DE sinnvoll ist, wenn man mal Kinder möchte. Nun erwarten wir unser erstes Kind! Am Anfang der Schwangerschaft war ich bei unserem zuständigen Standesamt und habe nachgefragt, ob es Probleme geben kann, wenn wir keine deutsche Eheurkunde haben. Die Dame meinte die Eheurkunde aus DK reiche aus, nur die Geburtsurkunde meines Mannes müsse von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden (haben wir bereits erledigt). Ich habe explizit nochmal nachgefragt, ob auch keine Urkundenüberprüfung angestoßen wird, um die Geburtsurkunde meines Mannes zu überprüfen und sie meinte nein. Wenn ich auf Nummer sicher gehen will, dann könne ich auch eine Nachregistrierung beantragen aber das wäre absolut nicht nötig, sagte sie. Auf die Frage hin, ob dann eine Urkundenüberprüfung angestoßen wird hat sie das ebenfalls verneint. Ich möchte diese Überprüfung nur aus dem Grunde nicht durchlaufen, da die Eltern meines Mannes bis heute nichts von unserer Ehe wissen und damit auch ein riesen Problem hätten. Dazu kommt nun noch, dass unser Kind in einem anderen Bezirk geboren wird und somit ein anderes Standesamt zuständig ist.
Was genau ist nun der Vorteil der Nachbeurkundung, wenn doch das Standesamt auch bei der Geburt unseres Kindes die Eheurkunde aus DK und die (nicht überprüfte) Geburtsurkunde meines Mannes anerkennt? Kann es sein, dass jedes Standesamt das unterschiedlich handhabt? Wir würden nun lieber in unserem zuständigen Standesamt die Nachbeurkundung machen und verlassen uns auf die Aussage der Dame dort, dass eben keine Urkundenüberprüfung gemacht wird. Können wir uns dann darauf verlassen, dass die Nachregistrierung und die nun ausgestellte Deutsche Eheurkunde + (nicht überprüfte) Geburtsurkunde meines Mannes ausreicht für die Geburt unseres Kindes? Oder kann das andere Standesamt trotzdem eine Überprüfung veranlassen, trotz deutscher Eheurkunde?
Ich danke euch für eure fachlichen Informationen.
Gruß Victoria80
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