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Schengen Visum - Informationen (Gelesen: 6.224 mal)
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Antwort #15 - 09.11.2016 um 17:31:13
 
Alacrity schrieb am 09.11.2016 um 16:50:21:
Wenn sie ein Schengenvisum bekommt, könntet ihr in Dänemark heiraten.

und sie dann zurückreisen (es gibt dann keine Alternative)

Rob87 schrieb am 09.11.2016 um 15:15:23:
Ist es missbräuchlich ihr einen kurzaufenthalt für 2-3 Wochen in Deutschland zu ermöglichen, damit Sie ein wenig Frieden und Ruhe hat bevor Sie 2017 tatsächlich ihr Studium beendet um sich nach absolvieren der prüfungen um einen Master zu kümmern?


Nein,

aber darum geht es doch in deinem Eingangsthread doch gar nicht.

Die Einreise mit einem Schengenvisum für einen Daueraufenthalt hingegen ist missbräuchlich und ggf. strafbewährt. Auch für denjenigen, der dabei unterstützt.

Rob87 schrieb am 05.11.2016 um 13:18:52:
Ich bin nun an einem Punkt angelangt an dem ich beschlossen habe sie da mit allen Mitteln rauszuholen. Nur : Wie?

Ich möchte nicht tiefer drauf eingehen aber Frauen haben es in diesen Ländern extrem schwer und sind stetiger Gefahren durch anderer Männer ausgesetzt, der Fall ist nun eingetreten und ich muss etwas tun.


das passt nicht zu einem Kurzaufenthalt

Rob87 schrieb am 05.11.2016 um 13:18:52:
Ich sitze hier hilflos 8000 km entfernt und weiss nicht was ich tun kann um sie nach Deutschland zu holen. Ich kann sie noch nicht heiraten. Sie ist Muslima und ich christ. Ihre Eltern erlauben die Ehe nicht und es geheim zu tun möchten wir nicht.

Gibt es eine Möglichkeit Sie nach Deutschland zu holen abgesehen von dem Schengen visa und auf möglichst schnellstem Wege? Sobald Sie in Bangladesh ankommt wird Ihre Situation wohl nur schlimmer als besser.

Sie möchte arbeiten, Deutsch kann sie ein wenig aber es ist schwierig für sie, verständlich. Sie ist Studentin und möchte auch versuchen sich an einer Uni einzuschreiben, hat aber nicht die nötigen Mittel um sich das zu finanzieren.

Wie stehen die Chancen im Zuge eines längerfristigen Sprachkurses Sie nach Deutschland zu holen? 


das alles klingt nach einem Lanzeitaufenthalt und das auf Dauer.


Also: was willst du wirklich?

und: was will SIE wirklich?
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Rob87
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Antwort #16 - 09.11.2016 um 20:43:17
 
Zitat:
Wenn sie ein Schengenvisum bekommt, könntet ihr in Dänemark heiraten.


Wir Heiraten nicht. Auch nicht in Dänemark und Ihre Religion möchte sie auch nicht wechseln.

Zitat:
das alles klingt nach einem Lanzeitaufenthalt und das auf Dauer.


Also: was willst du wirklich?

und: was will SIE wirklich?


Ich will natürlich auf lange Sicht das sie bei mir in Deutschland lebt, weiss aber das das nicht funktioniert solange sie noch ihr Studium absolviert. Danach kann man auf lange Sicht planen und auch das nötige Visum beantragen. Step by Step. Vorher schließe ich komplett aus das Sie hierher kommt - Sie hätte nichts, keinen Abschluss, keine Zukunft - was soll sie hier machen? Mit dem abgeschlossenem Studium könnte sie hier anknüpfen den Master machen und evtl. beim TV oder sonstwo arbeiten. Dann hätte Sie was! Wie könnte ich verantworten sie hierher zu holen ohne das Sie hier eine Zukunft hätte ??

Wir möchten aktuell abwarten was die Situation ergibt und nicht sinnlos in ein Studentenvisum Zeit investieren ohne das sie einen Abschluss hat. Daher will ich sie für 2-3 Wochen hier her holen, sie auf andere Gedanken bringen, ihr Luft geben und eine Pause von dem Alltag dort drüben der sie verrückt macht, ich war mehrfach dort - Ich war nach 1 Woche froh wieder zuhause zu sein.

Sie hat mir mehrfach gesagt das Sie sich für eine Uni in Deutschland einschreiben will. Sie will sich für Jobs bewerben und die Sprache lernen um bei mir zu sein und aus Indien rauszukommen. 

Ich würde nur gerne erfahren welche Begründung ich angeben soll damit das Visum genehmigt wird.

Ist der Kultururlaub für 2 Wochen eine gute Idee?
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reinhard
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Antwort #17 - 09.11.2016 um 21:10:17
 
Rob87 schrieb am 09.11.2016 um 20:43:17:
Ich würde nur gerne erfahren welche Begründung ich angeben soll damit das Visum genehmigt wird.


Überhaupt keine.

Das Visum muss sie ja dort beantragen, wo sie sich als Staatsbürgerin oder als Studentin mit Aufenthaltstitel aufhält.

Du bist überhaupt nicht dabei, wirst auch nicht gefragt.

Die VE gilt für sechs Monate. Die ist von Deinem Einkommen abhängig. Ob Du sie für eine Freundin, eine Studentin, eine Touristin oder wen auch immer ausstellst, ist ja egal. Du unterschreibst nur eine "Garantie" für 1 Person, und die ABH bestätigt, dass das nachgewiesene Einkommen oder Vermögen das deckt, was eine Person kosten könnte.

Ist der Kultururlaub für 2 Wochen eine gute Idee? [/quote]
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Rob87
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Antwort #18 - 09.11.2016 um 23:21:49
 
Zitat:
Die VE gilt für sechs Monate. Die ist von Deinem Einkommen abhängig. Ob Du sie für eine Freundin, eine Studentin, eine Touristin oder wen auch immer ausstellst, ist ja egal. Du unterschreibst nur eine "Garantie" für 1 Person, und die ABH bestätigt, dass das nachgewiesene Einkommen oder Vermögen das deckt, was eine Person kosten könnte.


Heißt das es reicht die VE vorzulegen ? Brauche ich also gar kein Einladungsschreiben aufzusetzen?
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Antwort #19 - 10.11.2016 um 05:17:46
 
Rob87 schrieb am 09.11.2016 um 23:21:49:
Heißt das es reicht die VE vorzulegen ?  Brauche ich also gar kein Einladungsschreiben aufzusetzen?

Kann sein.

Eine VE sagt nichts über den Reisezweck, Pläne und Zusammenhänge aus.

Wenn z.B. eine Tochter (oder deren Mann) für ihre Mutter eine VE abgibt, braucht der Mitarbeiter einer AV i.d.R. keine langen Erklärungen, warum und wieso.

Aber sobald der Reisezweck nicht mehr im Bereich des Selbstverständlichen ist, sind zusätzliche schriftliche Informationen oft hilfreich und manchmal auch zwingend erforderlich.

Ob da nun "Einladung" draufsteht oder das Ganze ein formloser Dreizeiler ist, das ist wiederum egal.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Rob87
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Antwort #20 - 11.11.2016 um 09:53:22
 
Zitat:
Aber sobald der Reisezweck nicht mehr im Bereich des Selbstverständlichen ist, sind zusätzliche schriftliche Informationen oft hilfreich und manchmal auch zwingend erforderlich.


Ok - ich erstelle ein schreiben.

Wir möchten die 2 Wochen nutzen um die Region in Hessen zu erkunden. Wir erstellen einen detaillierten Reiseplan mit den gewünschten Zielen die wir uns ausgesucht haben zusammen, damit Sie diesen Plan dann vorlegen bzw. auch vortragen kann.

Pros:
- Einladungsschreiben
- VE
- Flug reservation
- 2 wochen Reiseplan
- Travel & Health Insurance
- Studienbescheinigung ( Soziale Verwurzelung )
- Bank statements von Ihr

Cons - Laut http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15
- VE und Einladungsschreiben von mir ( Männlich)
- jung, ledig, kinderlos
- kein vermögen/besitz ( studentin )
- Kein Job ( Studentin )
- keine familiäre verwurzelung ( Familie lebt im Ausland )

Ich sehe zwar viele Pro's aber irgendwie scheinen mir die cons zu gravierend zu sein.

Ich sehe da keine Möglichkeit für eine Erteilung, was denkt ihr?

Es ist zum verzweifeln.

Danke

vg Rob
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Aras
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Antwort #21 - 11.11.2016 um 11:14:11
 
Und wie überlebt sie in Indien?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Rob87
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Antwort #22 - 11.11.2016 um 13:35:22
 
Zitat:
Und wie überlebt sie in Indien?


Hält sich überwasser mit kleineren Aufträgen in Werbung und Film

Trotzdem reicht es nicht für "Besitz" sie hat kein Auto, kein Land, keine Eigentumswohnung. Lebt in einer Mietwohnung und ist nicht vermögend.

Wie hilft das jetzt weiter?
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Aras
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Antwort #23 - 11.11.2016 um 13:45:57
 
Rob87 schrieb am 11.11.2016 um 13:35:22:
Wie hilft das jetzt weiter?

Gar nicht.

Für mich stellst du das so dar, dass sie grade so überlebt. Es wird kein Auto oder Wohneigentum gefordert, aber sie sollte doch regelmäßige und ggf. feste Einkünfte haben. Laut deinen Ausführungen ist die wirtschaftliche Verwurzelung jedoch mehr als fragwürdig.

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Antwort #24 - 11.11.2016 um 14:16:51
 
Rob87 schrieb am 11.11.2016 um 09:53:22:
Ich sehe zwar viele Pro's aber irgendwie scheinen mir die cons zu gravierend zu sein.

Ich sehe da keine Möglichkeit für eine Erteilung, was denkt ihr?


Ich sehe da auch keine Möglichkeit und auch kaum "Pro´s"
....aber Versuch macht klug! Aber rechnet nicht wirklich mit einem Visum!

Rob87 schrieb am 11.11.2016 um 09:53:22:
Es ist zum verzweifeln.

Nein, so ist das Leben! Weder familiäre noch wirtschaftliche Verwurzelung...dazu kein "in unserer Welt wichtiges" Studium....da sind die Chance ein Visum zu bekommen nahezu bei 0


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Rob87
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Antwort #25 - 11.11.2016 um 14:27:54
 
Zitat:
Ich sehe da auch keine Möglichkeit und auch kaum "Pro´s"
....aber Versuch macht klug! Aber rechnet nicht wirklich mit einem Visum!


Darauf wird es wohl hinaus laufen... ich denke der Versuch schadet nicht... Ich kann so viel in diesem Forum hier schreiben und am ende kommt es ganz anders... mal sehen.

Danke für eure Hilfe.
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Mick
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Antwort #26 - 11.11.2016 um 16:19:51
 
Rob87 schrieb am 11.11.2016 um 14:27:54:
Ich kann so viel in diesem Forum hier schreiben und am ende kommt es ganz anders... mal sehen.

Als Schlusswort gut geeignet. Spekulationen helfen eh nicht weiter,
Rechtsfragen sind keine da...

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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