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Schengen Visum - Informationen (Gelesen: 6.148 mal)
Rob87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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05.11.2016 um 13:18:52
 
Hi Leute,

ich bin neu hier und benötige eure Hilfe.

Ich weiss das viele Informationen hier schon sind die ich auch gelesen habe aber es gibt Individuelle Fälle wie diesen hier der geklärt werden müsste, ich hoffe auf eure Mithilfe.

Ich bin in einer längeren Beziehung mit einer Frau, sie ist aus Bangladesh, lebt in Indien und ihr Indisches Visum ist abgelaufen und sie muss wohl demnächst das Land verlassen.

Wir wollten Ihr ein Schengenvisum beantragen und zögern nun weil wir angst haben das genau aus diesem Grund das Visum abgelehnt wird. Ist diese Möglichkeit gegeben? Ich denke der Wille zur Rückkehr wird hiermit nicht gegeben sein, liege ich damit richtig?

Ich war ziemlich oft dort unten und kann euch sagen das die Zustände dort unten ziemlich grausam sind, ihr könnt euch das sicherlich vorstellen.

Ich bin nun an einem Punkt angelangt an dem ich beschlossen habe sie da mit allen Mitteln rauszuholen. Nur : Wie?

Ich möchte nicht tiefer drauf eingehen aber Frauen haben es in diesen Ländern extrem schwer und sind stetiger Gefahren durch anderer Männer ausgesetzt, der Fall ist nun eingetreten und ich muss etwas tun.

Ich sitze hier hilflos 8000 km entfernt und weiss nicht was ich tun kann um sie nach Deutschland zu holen. Ich kann sie noch nicht heiraten. Sie ist Muslima und ich christ. Ihre Eltern erlauben die Ehe nicht und es geheim zu tun möchten wir nicht.

Gibt es eine Möglichkeit Sie nach Deutschland zu holen abgesehen von dem Schengen visa und auf möglichst schnellstem Wege? Sobald Sie in Bangladesh ankommt wird Ihre Situation wohl nur schlimmer als besser.

Sie möchte arbeiten, Deutsch kann sie ein wenig aber es ist schwierig für sie, verständlich. Sie ist Studentin und möchte auch versuchen sich an einer Uni einzuschreiben, hat aber nicht die nötigen Mittel um sich das zu finanzieren.

Wie stehen die Chancen im Zuge eines längerfristigen Sprachkurses Sie nach Deutschland zu holen?

Ich bin verzweifelt Leute ich muss Sie in Sicherheit bringen.

Könnt ihr mir einen Rat geben?

Vielen Dank

Rob
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.11.2016 um 13:27:19
 
ohne zu heiraten hört es sich mehr oder weniger unrealistisch an ...

- Schengen-Visum für Besuch wird nur für ein paar Wochen genehmigt werden, wenn überhaupt.
Rückkehrbereitschaft muss bewiesen werden. Mittelfristig hilft es also nicht...

Um ansonsten hier hin zu kommen benötigt sie einen Grund:
- Studium; hierfür braucht sie gute deutsche Sprachkenntnisse oder ein Studium in einer Sprache die sie beherrscht - englisch?

- Au-Pair

- Arbeit, hierfür sollte sie aber etwas "besonderes" können und keinen 0815-Job den jeder Deutsche, EU-Bürger oder ähnliches ausüben könnte. Auch sollte das Gehalt entsprechend sein.

- Sprachvorbereitungskurs für Studium; hier werden auch die Bewegpunkte versucht heraus zu finden; warum Deutsch, welche Beziehung mit Deutschland und wie realistisch ist der Plan. Auch Finanzen müssen dann vorgelegt werden, wie soll das ganze bezahlt und versichert werden?

Unterm Strich bleibt vermutlich nur die Heirat, wenn Du sie wirklich hier hin holen möchtest. Aber auch das dauert seine Zeit mit Beschaffen der Unterlagen, evtl. Urkundenüberprüfung, Übersetzungen, Apostillen und Postverkehr - nicht zu vergessen das Visumverfahren selber. Falls ihr euch hierfür entscheidet erfährst Du bei Deinem Standesamt, was genau ihr an Unterlagen alles benötigt.

Falls ihr euch trotzdem für das Schengen-Visum entscheidet solltest Du gleich ein Anschreiben mitliefern, warum sie herkommen soll, wie lange und woher ihr euch kennt, Deine Einreisestempel aus dem Pass als Kopie mitschicken und euch Gedanken über die Rückkehrbereitschaft machen; zB Immobilien, Kind, gut bezahlter Job, Verantwortung (Pflege der Eltern oder sowas).
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.11.2016 um 13:32:24
 
Rob87 schrieb am 05.11.2016 um 13:18:52:
Sie ist Studentin und möchte auch versuchen sich an einer Uni einzuschreiben, hat aber nicht die nötigen Mittel um sich das zu finanzieren. 

Sie ist Studentin? Macht sie bald ihren Abschluss? Oder wird sie ihr Studium abbrechen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 05.11.2016 um 14:35:56
 
Rob87 schrieb am 05.11.2016 um 13:18:52:
Sie ist Muslima und ich christ.

Ein Muslima kann/darf keinen Andersgläubigen heiraten und den Islam verlassen, kann sie auch nicht.
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Antwort #4 - 05.11.2016 um 14:48:16
 
Rob87 schrieb am 05.11.2016 um 13:18:52:
Sie ist Studentin und möchte auch versuchen sich an einer Uni einzuschreiben, hat aber nicht die nötigen Mittel um sich das zu finanzieren. 

Das ließe sich möglicherweise mit einer Verpflichtungserklärung Deinerseits regeln.
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Rob87
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Antwort #5 - 05.11.2016 um 18:17:23
 
Danke für die fixen antworten Leute,

Zitat:
Das ließe sich möglicherweise mit einer Verpflichtungserklärung Deinerseits regeln.


wir haben bereits eine VE in Erwägung gezogen, ich habe auch am 25.11 einen Termin bei der Ausländerbehörde um mir dort noch Informationen einzuholen. Ich bin gespannt was bei rauskommt. Ich habe nur angst das die Leute, sobald sie hören "Freundin" und herholen auf den Gedanken kommen das ich sie Heiraten will usw und deswegen das Besuchsvisum abgelehnt wird.

Zitat:
Um ansonsten hier hin zu kommen benötigt sie einen Grund:
- Studium; hierfür braucht sie gute deutsche Sprachkenntnisse oder ein Studium in einer Sprache die sie beherrscht - englisch?

Sie spricht fließend englisch, bengali und hindu ... mit letzten beiden wird sie wohl nicht weit kommen aber englisch ist sowohl Grammatikalisch als auch Sprachlich fließend.

Zitat:
Sie ist Studentin? Macht sie bald ihren Abschluss? Oder wird sie ihr Studium abbrechen?


Sie hat im März Ihre Abschlussprüfungen. Könnte das ein Grund sein für die Rückkehr Bereitschaft?

Arbeit fällt wohl weg, sie hat keine Ausbildung, macht ein Schauspiel Studium in Mumbai und hat keine für Deutschland nennenswerte Berufserfahrung.

Sprachstudium würde evtl. eine alternative sein, finanziell könnte das mit der VE abgedeckt werden? Ich verdiene zum Glück nicht schlecht, könnte das evtl. sogar tragen. Müsste ich mich mal schlau machen.

Es ist entsetzend wie hilflos man sich fühlen kann und einem die Hände gebunden sind nur weil man eine Beziehung zu einer Ausländerin führt und sie nicht ohne weiteres zu sich holen kann.

Danke nochmals
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erne
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Antwort #6 - 05.11.2016 um 23:05:44
 
Rob87 schrieb am 05.11.2016 um 18:17:23:
Sie hat im März Ihre Abschlussprüfungen. 


In Mumbai? wie will sie das machen, wenn das Visum/AT ausgelaufen ist und sie das Land verlassen soll?

An sich sehe ich nur die Mgölcihkeit Sprachstudium, wobei da die Finanzierung gesichert sein muss

Rob87 schrieb am 05.11.2016 um 18:17:23:
Ich verdiene zum Glück nicht schlecht, könnte das evtl. sogar tragen. Müsste ich mich mal schlau machen.

wenn du dann auch das Stuidum finanzieren könntest, wäre das auch eine Alternative (je nach Hochschulstudiumzugangsberechtigung)
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Antwort #7 - 06.11.2016 um 06:22:23
 
Frag doch wegen ihres abgelaufenen Visums in folgendem Forum, da gibt es einige Leute, die sich sehr gut mit indischem Recht auskennen: www.indiamike.com/india/for-citizens-of-other-countries-visa-and-pio-oci-questio...

Zu den Möglichkeiten einer Ehe zwischen Menschen mit zwei Glaubensrichtungen kannst du hier nachfragen. Dort bekommen Paare, die Schwierigkeiten mit ihren Familien haben, Hilfe: http://lovecommandos.org

Eine Beziehung vor der Ehe gibt es in Indien nicht (offiziell zumindest). Interreligiöse Ehen sind extrem selten und oft sind Ehen mit Ausländern auch nicht gern gesehen. Was möchte sie denn eigentlich? Momentan bist, aus meiner Einschätzung, du es, der ihr Leben bedroht. Ich glaube, du solltest dich noch viel mehr mit ihrer Kultur auseinandersetzen.
Selbst wenn du Muslim werden und sie heiraten würdest, wäre es vermutlich eine große Herausforderung die Unterstützung ihrer Familie zu bekommen. Dazu gerne mehr per PM oder im Userforum.
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Rob87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #8 - 09.11.2016 um 14:16:48
 
Zitat:
An sich sehe ich nur die Mgölcihkeit Sprachstudium, wobei da die Finanzierung gesichert sein muss


Ist machbar.

Wir wollen sie jetzt erstmal kurzfristig herausholen.

Könnt ihr einschätzen wie sich das verhält.

Wir haben :
- Einladungsschreiben
- Travel & Health Insurance
- Kopie meines Reisepasses mit nachweis des Aufenthalts in Indien
- Verpflichtungserklärung
- Passbilder
- Application Form

Nun stehen weitere Punkte auf der Checkliste wie:

Proof of financial situation - wird dieser benötigt wenn ich die VE abgebe?
Proof of employment - Hier ein schreiben der Schule beifügen?
Proof of family bonds z.B. Birth o. Marriage certificate - Nicht vorhanden, müssten wir in Bangladesh über den Onlineweg beantragen, ist es empfehlenswert diese vorzulegen? Marriage Certificate gibt es ja keins und will auch vermeiden irgendetwas in dieser Weise vorzulegen, aber Birth Certificate?

Irgend eine Idee was man angeben könnte für den Will of Return?

Einzige Idee wäre Studium abschließen - wäre das Wasserdicht?

Ich wäre um jede Hilfe tausendfach dankbar!

Vg

Rob

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Antwort #9 - 09.11.2016 um 14:30:08
 
HeFi schrieb am 05.11.2016 um 14:35:56:
Ein Muslima kann/darf keinen Andersgläubigen heiraten und den Islam verlassen, kann sie auch nicht.

Das mag in islamischen Ländern so sein, in "normalen" Staaten ist die Religionszugehörigkeit der Ehepartner bei einer Eheschließung völlig irrelevant und auch für einen eventuellen Religionswechsel interessiert sich keiner.
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« Zuletzt geändert: 09.11.2016 um 15:16:15 von Saxonicus »  

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Antwort #10 - 09.11.2016 um 14:33:26
 
Rob87 schrieb am 09.11.2016 um 14:16:48:
- Kopie meines Reisepasses mit nachweis des Aufenthalts in Indien

Was willst du bei Vorlage dieser Unterlagen beim Visaentscheider auslösen? "Ach die sind ein Paar"?

Ganz ehrlich:
Das ist sowas von "ungeplant" was du machst. Und auch deine Motivation ist ziemlich undurchsichtig.

Wenn du ihr ein Aufenthaltsrecht verschaffen willst, dann mach es doch so, dass es auch realistisch und nicht missbräuchlich ist.

Die Frau studiert Schauspielerei und macht bald ihren Abschluss. Ggf. will sie noch besser werden, also z.B. einen Master in Schauspielerei machen. Dann suchst du für sie eine Hochschule für Schauspielerei z.B. hier; https://www.studycheck.de/studium/schauspiel/studiengaenge

Dann schaust du wieviel dieses Studium pro Semester oder Monat kostet. Und dann nimmst du Kontakt mit der Hochschule auf und erklärst denen dass du für deine Bekanntin, welche ein Schauspielsstudium in Indien bald beendet, anfragst. Insbesondere interessierst du dich für die Anerkennung von Prüfungsleistungen und dem Zulassungsverfahren. Also ob sie bspw. durch ein Skype-Gespräch sich entsprechend vorstellen kann oder was weiß ich. Ihr organisiert so für sie eine bedingte Zulassung mit der Maßgabe dass sie eingeschrieben wird, wenn sie deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1/B2/C1/C2 vorweisen kann.

Damit geht sie dann zur deutschen Botschaft und bewirbt sich für ein nationales Visum zum Studium/Studienvorbereitung. Du gibst ihr eine VE oder packst 8700 € auf ein Sperrkonto. Sie kommt nach Deutschland und lernt deutsch. Danach geht sie zur Hochschule und studiert weiter.

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Antwort #11 - 09.11.2016 um 14:56:12
 
Zitat:
Was willst du bei Vorlage dieser Unterlagen beim Visaentscheider auslösen? "Ach die sind ein Paar"?

Ganz ehrlich:
Das ist sowas von "ungeplant" was du machst. Und auch deine Motivation ist ziemlich undurchsichtig.


Ich habe irgendwo gelesen das es gut sei die Kopien der Stempel beizufügen, damit ersichtlich ist das ich sie persönlich kenne.

Argumentation wäre ein 2 Wöchiger Kultururlaub in meiner Region, evtl. sogar zur Weihnachtszeit.

Mir fällt nichts besseres ein, ich kann ja schlecht argumentieren das sie hierher kommt in 2 wochen um sich bei Uni's persönlich vorzustellen.

Zitat:
Wenn du ihr ein Aufenthaltsrecht verschaffen willst, dann mach es doch so, dass es auch realistisch und nicht missbräuchlich ist.


Inwieweit wäre ein Schengenvisum für 2 Wochen aus o.g. Gründen missbräuchlich?

Zitat:
Sie kommt nach Deutschland und lernt deutsch. Danach geht sie zur Hochschule und studiert weiter.


Wie lange würde die Erteilung für ein Sprachvisum erfahrungsgemäß dauern?

Danke
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Antwort #12 - 09.11.2016 um 15:03:12
 
Rob87 schrieb am 09.11.2016 um 14:56:12:
Inwieweit wäre ein Schengenvisum für 2 Wochen aus o.g. Gründen missbräuchlich?


Nach deinen Schilderungen ist kein Kurzaufenthalt geplant sondern du willst sie irgendwie nach Deutschland bringen. Oder habe ich was falsch verstanden?
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Antwort #13 - 09.11.2016 um 15:15:23
 
Zitat:
Nach deinen Schilderungen ist kein Kurzaufenthalt geplant sondern du willst sie irgendwie nach Deutschland bringen. Oder habe ich was falsch verstanden?


Ist es missbräuchlich ihr einen kurzaufenthalt für 2-3 Wochen in Deutschland zu ermöglichen, damit Sie ein wenig Frieden und Ruhe hat bevor Sie 2017 tatsächlich ihr Studium beendet um sich nach absolvieren der prüfungen um einen Master zu kümmern? Aktuell ist sie ja noch nicht fertig, für alles was danach kommt kann man sich um ein Visum kümmern.

Sprachvisum wäre auch erst nach dem Abschluss machbar.

Es geht darum ihr zu helfen nach den vorfällen auf andere Gedanken zu kommen. Ich weiss das das keine ausreichende Argumentation ist deswegen der Kultururlaub.

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Alacrity
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Antwort #14 - 09.11.2016 um 16:50:21
 
Überhaupt nicht missbräulich, es ist sehr gut nachvollziehbar, wenn sie sich im Rahmen eines Kurzaufenthalts zunächst an ihrem geplanten Studienort umsehen will, nach Sprachkursen sucht, sich die Uni anguckt, die Studentenwohnheime abklappert...

Wenn sie ein Schengenvisum bekommt, könntet ihr in Dänemark heiraten.

Auch in Bangladesh könntet ihr heiraten, sie würde einfach vorher ihre Religion wechseln:
http://www.asianews.it/news-en/Conversion-to-Christ-in-Bangladesh:-marriages,-so...
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