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Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? (Gelesen: 10.865 mal)
Aras
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Antwort #15 - 29.10.2016 um 21:09:32
 
LOL. Geburtsnachweis? Dein Verlobter wurde doch offensichtlich geboren.  Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Genauso wie du und ich offensichtlich geboren wurden. Dafür brauchen wir keinen Nachweis. Wir müssen geboren worden sein.

Nein. Der einzige Grund für die Geburtsurkunde kann nur der Nachweis der Abstammung sein um Ehehindernisse gemäß § 1307 BGB zu überprüfen und auszuschließen.

Ist auf der Geburtsurkunde von 1994 ein Stempel der deutschen Botschaft in Nigeria angebracht?

Ansonsten müsste die Abschrift aus dem Familienbuch als Nachweis der Abstammung ausreichen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 29.10.2016 um 21:16:24
 
Aras schrieb am 28.10.2016 um 22:10:37:
Hat er ggf. eine legalisierte nigerianische Geburtsurkunde von 1993? Urkundenüberprüfungen wurden im Jahr 2000 eingeführt.


Bedeutet das der Auszug aus dem Geburtenregister von 1994 (von den nigerianischen Behörden ausgestellt, gestempelt und unterschrieben) und vielleicht auch die Eidestattliche Versicherung des Vaters zu seinem Geburtsdatum und seiner Abstammung von Dez. 1997 (von den nigerianischen Behörden ausgestellt, gestempelt und unterschrieben) automatisch durch die Erstellung des Familienbuches Jan. 1998, in dem seine Eltern auch eingetragen sind, legalisiert wurden? In dem Familienbuch ist nämlich auch die Eid.-Versicherung als Grundlage der Eintragung bei ihm vermerkt. Bei Ihr natürlich ihr Familienbuch.

Alle erwähnten Dokumente sind damals dem Standesamt vorgelegt worden und liegen bis heute in Kopie in der Akte. Das bedeutet doch, dass diese auch geprüft sind-oder?

Nun verlangt der Standesbeamte einen Prüfbericht vom alten Standesamt!

Euch allen wirklich noch mal ein GROSSES DANKESCHÖN!!!!!
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Antwort #17 - 29.10.2016 um 21:21:06
 
Aras schrieb am 29.10.2016 um 21:09:32:
Ist auf der Geburtsurkunde von 1994 ein Stempel der deutschen Botschaft in Nigeria angebracht?


Genau das fehlt und wird bemängelt! Der Standesbeamte meinte, dass das zu der zeit sowieso alles "durch-gewunken" wurde und somit nicht ernst genommen werden kann, also auch nicht das Familienbuch, da es ja auf dieser zu bemängelnden Grundlage erstellt wurde.  Er erkennt also die Gültigkeit des Familienbuches nicht ohne weiteres an. Das wäre heute alles nicht haltbar!

Sorry für meine Patzer in den Bezeichnungen Laut lachend
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Antwort #18 - 29.10.2016 um 21:25:35
 
Eine ausländische Urkunde wird legalisiert, indem der Stempel der deutschen Botschaft auf die Urkunde angebracht wird. Dann ist die Urkunde fast gleichwertig wie eine deutsche Urkunde.

Wenn die Urkunden nur nigerianische Stempel hat, dann ist die Urkunde nicht legalisiert worden.

Lady59 schrieb am 29.10.2016 um 21:21:06:
Er erkennt also die Gültigkeit des Familienbuches nicht ohne weiteres an. 

Nur dumm, dass wir den § 437 ZPO haben! Der Auszug aus dem Familienbuch ist eine inländische Urkunde die weiterhin volle Beweiskraft hat!

Lady59 schrieb am 29.10.2016 um 21:16:24:
Nun verlangt der Standesbeamte einen Prüfbericht vom alten Standesamt!

Von welcher Prüfung denn? 1994 gab es kein Überprüfungsverfahren.  Laut lachend

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Antwort #19 - 29.10.2016 um 21:42:45
 
Aras schrieb am 29.10.2016 um 03:23:54:
die Eltern des damaligen Ehemannes/des jetzigen Verlobten in Punkt 4 enthalten sein sollten


Genau ein solcher Eintrag liegt im Familienbuch vor!
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Antwort #20 - 29.10.2016 um 21:50:38
 
Aras schrieb am 29.10.2016 um 21:25:35:
Von welcher Prüfung denn?


Ich schätze mal von der deutschen Botschaft, da die beiden ja in Nigeria die Ehe geschlossen haben (das soll vielleicht dem Standesamt vorliegen?), oder von dem Standesamt bei der Erstellung des Familienbuches bzw. Anerkennung der Eheschließung und Eintragung ins Eheregister?
Die Abschrift aus dem Familienbuch ist von Jan 1998.
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Antwort #21 - 29.10.2016 um 21:56:17
 
Aras schrieb am 29.10.2016 um 21:25:35:
Wenn die Urkunden nur nigerianische Stempel hat, dann ist die Urkunde nicht legalisiert worden. 


Musste, dass denn 1994 Auszug aus dem Geburtenregister, bzw. 1997 Eidesstattliche Versicherung des Vaters zur Abstammung und Alter gemacht werden?

Sind diese Unterlagen nicht durch die Anerkennung des deutschen Standesamtes als Grundlage zur Eheschließung Nr.1 somit legalisiert worden?
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Antwort #22 - 29.10.2016 um 22:24:52
 
Ich glaube du verstehst den Begriff der Legalisation falsch. Du verstehst den Begriff der Legalisation bzw. legalisieren wohl so im Sinne von "erlauben". Das ist aber nicht gemeint.

Eine ausländische Urkunde wird legalisiert indem der Stempel der deutschen Auslandsvertretung, d.h. Konsulat bzw. Botschaft, auf die ausländische Urkunde angebracht wird. Die Urkunde wird also für den deutschen Rechtsverkehr verkehrsfähig. D.h. die ausländische Urkunde ist dann quasi einer deutschen Urkunde gleichgestellt.

Lady59 schrieb am 29.10.2016 um 21:56:17:
Sind diese Unterlagen nicht durch die Anerkennung des deutschen Standesamtes als Grundlage zur Eheschließung Nr.1 somit legalisiert worden?

Nein, denn die Urkunden wurden nicht von der deutschen Botschaft oder dem Konsulat gestempelt. Die Urkunde und die eidesstattliche Erklärung sind aber Beurkundungsgrundlage für das Familienbuch geworden. Das Familienbuch bzw. der beglaubigte Auszug aus dem Familienbuch ist aber ein vollwertige deutsche Urkunde.

Du solltest also mit der Standesamtsaufsicht sprechen und fragen ob die geforderte Urkundenüberprüfung wirklich verhältnismäßig ist, wenn der beglaubigte Auszug aus dem Familienbuch Angaben zur Abstammung gibt.

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Antwort #23 - 29.10.2016 um 22:36:06
 
Aras ich danke dir/Ihnen sehr! Ich habe mir nun eine Liste / Argumentationsgrundlage für das nächste Gespräch erstellt und werde die besprochenen Punkte mit § anbringen. Ohne dein Fachwissen wäre das nicht möglich gewesen, zumin. nicht ohne zweites Studium Laut lachend!

Ich verstehe nun, dass die Unterlagen tatsächlich anzuzweifeln sein könnten und auch mit welcher Begründung. Nun hoffe ich auf Einsicht von dem Standesbeamten....
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Antwort #24 - 29.10.2016 um 22:39:06
 
Noch eine Frage ich habe versucht die Standesamtsaufsicht zu recherchieren und finde aber nur die unserer Nachbarstadt. Erfrage ich das am besten vor Ort?
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Antwort #25 - 29.10.2016 um 22:45:35
 
Die Standesamtsaufsicht ist bei der Stadt bzw. Landkreis verortet.

Als Beispiel: Die Standesamtsaufsicht in Leipzig liegt beim Rechtsamt der Stadt Leipzig.

Also frag im Rechtsamt deiner Stadt/deines Landkreises wer für die Standesamtsaufsicht zuständig ist.
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