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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1477655333 Beitrag begonnen von Lady59 am 28.10.2016 um 13:48:52 |
Titel: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Lady59 am 28.10.2016 um 13:48:52
Hallo ich und mein Verlobter bekommen bald unser Kind und wollten vorher noch standesamtlich heiraten. Wir beide sind deutsche Staatsbürger. Er wurde in Nigeria geboren und war bereits einmal verheiratet mit einer Deutschen über zehn Jahre...nun sind die beiden seit einigen Jahren geschieden. Deutsches Familienbuch, Scheidungsurkunde, Einbürgerungsbescheid (20Jahre alt) und eine original Urkunde aus dem Geburtenregister in Lagos Nigeria....alles liegt vor, auch die alten Eidesstattlichen Versicherungen zur ersten Eheschließung (Bachelorship und Alter).
Nun meint unser Standesamt, dass die Urkunde des Geburtenregisters erst durch die deutsche Botschaft in Nigeria auf Echtheit überprüft werden muss. Damit stellen sie die Identität meines Verlobten in Frage, der durch unsere Ehe keinerlei Vorteile bekommt. Ist das wirklich rechtlich notwendig oder liegt das im ermessen des Amtes? Danke für eure Hilfe! :) |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Aras am 28.10.2016 um 14:18:32
Es liegt im "Ermessen" des Standesbeamten.
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Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von garfield2008 am 28.10.2016 um 14:51:09
Nach der Einbürgerung kann man seine Geburt nachregistrieren lassen. Dann hat man eine jederzeit wiederbeschaffbare deutsche Urkunde ohne Probleme.
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Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Alacrity am 28.10.2016 um 15:59:31
Wenn das mit dem Geburtstermin zu knapp wird, umgeht das deutsche Standesamt einfach und heiratet eben in Dänemark.
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Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von garfield2008 am 28.10.2016 um 17:06:40 Alacrity schrieb am 28.10.2016 um 15:59:31:
Und bei der Geburt des Kindes will dann das Standesamt wieder die Geburtsurkunde des Vaters. Man ist zwar verheiratet, hat aber das Problem nicht gelöst sondern nur verschoben. |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Alacrity am 28.10.2016 um 18:43:22
Aber dadurch kann das Kind ehelich geboren werden. Vielen Menschen ist das noch immer wichtig.
Außerdem entfällt die Vaterschaftsanerkennung und da sich das Jahr dem Ende neigt, können die beiden bei rechtzeitiger Trauung noch für 2016 gemeinsam veranlagt werden, eventuell können auch noch monatlich die KV-Beiträge gespart werden, wenn nach der Heirat Anspruch auf Familienversicherung besteht, was alles nicht ginge, wenn das Standesamt erst noch monatelang prüfen will. |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Lady59 am 28.10.2016 um 21:27:17 garfield2008 schrieb am 28.10.2016 um 14:51:09:
Hab dazu jetzt ein wenig in einem anderen Thread gelesen und dafür braucht man ja auch eine Geburtsurkunde aus den Geburtsland. Nun habe ich die Befürchtung, dass der Standesbeamte diese mit der gleichen Begründung nicht anerkennt und erst von der deutschen Botschaft in Nigeria legalisiert haben will. |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von reinhard am 28.10.2016 um 21:31:56
Genau. Aber dann ist es eine Prüfung, die sich auf das Ausstellen der deutschen Geburtsurkunde bezieht. Wenn man die hat, können andere Behörden keine weiteren Urkundenüberprüfungen verlangen oder veranlassen.
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Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Lady59 am 28.10.2016 um 21:38:21 garfield2008 schrieb am 28.10.2016 um 17:06:40:
Das wusst ich gar nicht. Wieso brauchen die dann die Urkunde? Reicht es nicht, dass wir verheiratet sind? Ich bin wirklich frustriert und versuch die Wut nicht in den Bauch zu lassen :-[ Noch eine Frage; der Standesbeamte meinte, dass es mittlerweile verboten sei Eidesstattliche Versicherungen aus Nigeria anzuerkennen. Stimmt das? Mein zukünftiger und ich sind rechtschaffende Leute, keinerlei Vorstrafen, er arbeitet im öffentlichen Dienst und ich bin Beamtin. Ich weiss, dass tut nichts zur Sache, aber wir heiraten nicht wegen der KV oder Steuer. Danke euch allen für die qualifizierten Antworten! ::) |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Aras am 28.10.2016 um 21:44:27 Lady59 schrieb am 28.10.2016 um 21:38:21:
Was bedeutet "aus Nigeria"? Von einem ehemaligen Nigerianer jetzt Deutschen? Natürlich sind Eidesstattliche Versicherungen zur Glaubhaftmachung weiterhin möglich. Sprich mal bei der Standesamtsaufsicht vor und frag was das soll. Es ist doch ersichtlich, dass die Identität und der Personenstand deines Verlobten nachgewiesen wurde. Wurde die erste Ehe auch in Deutschland geschlossen? |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Lady59 am 28.10.2016 um 21:55:46
Für die erste Eheschließung, die in Nigeria mit einer Deutschen 1993 durchgeführt würde und in Deutschland anerkannt wurde, musst mein Verlobter damals Unterlagen beibringen die sein Junggesellenstatus nachweisen. Dies war vor allem eine Eidesstattliche Versicherung seines Vaters, der auch dann noch eine Erklärung dazu abgab, dass es sich um seinen Sohn handelt, wann dieser geboren wurde und dass es keine Geburtsurkunde als solches gibt, da sie das als Eltern versäumt haben. Diese Versicherung wurde in Nigeria abgegeben und ist abgestempelt und mit Fingerabdrücken versehen. Diese Unterlagen waren damals Grundlage auch zur Anerkennung der Ehe in Deutschland. Der Standesbeamte meint aber, dass dies Unterlagen heutzutage nicht mehr ausreichen würden bzw. die E.-Versichreungen nicht anerkannt werden würden.
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Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Aras am 28.10.2016 um 22:10:37
Hmm. Fakt ist aber, dass sein Familienstand sich jetzt nach deutschem Recht richtet. Kann also sein, dass seine nigerianischen Personenstandsakten bereits geschlossen sind. Wieso sollte der nigerianische Staat dann auch noch irgendwelche Urkunden bezüglich seines Familienstandes erteilen???
Hat er ggf. eine legalisierte nigerianische Geburtsurkunde von 1993? Urkundenüberprüfungen wurden im Jahr 2000 eingeführt. Davor wurden die Geburtsurkunden normal legalisiert und entfalten weiterhin die Beweiskraft gemäß § 438 Abs. 2 ZPO! Wurde die 1. Eheschließung damals ins deutsche Eheregister eingetragen? |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von grisu1000 am 29.10.2016 um 02:36:40 Lady59 schrieb am 28.10.2016 um 13:48:52:
Damit hat er wohl eine Enbürgerungsurkunde, die seine Personenstandsdaten enthält. Ich würde einfach mal das Standesamt oder die Standesamtaufsicht fragen warum deutsche Urkunden plötzlich nicht mehr anerkannt werden. Wenn die EBH keine Urkundenüberprüfung gemacht hat ist das nicht das Problem des deutschen Staatsbürgers. |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Aras am 29.10.2016 um 03:23:54
Aber grisu, Einbürgerungsurkunden sind keine Personenstandsurkunden in Deutschland. Genauso wenig wie ein Perso oder Reisepass.
Gehen wir davon aus, dass der Nigerianer sich vor der Scheidung einbürgern ließ, dann ist sein Familienstand nicht mehr vom nigerianischen Personalstatut abhängig. Seine Identität beweist er mit dem Personalausweis. Seine Abstammung muss er mit der Geburtsurkunde nachweisen. Dadurch sollen mögliche Ehehindernisse aufgrund von Verwandschaft(Inzestverbot) ausgeschlossen werden. Und das ist der einzige Ansatz den das Standesamt hat um die Urkunden zur Überprüfung geben zu wollen. So... Und jetzt ist beim lesen mir folgendes aufgefallen: Lady59 schrieb am 28.10.2016 um 13:48:52:
Aus der PStG-VwV Zitat:
Auch wenn der Punkt 54.2 schwer verdaulich ist, bedeutet dies jedoch nach meinem Verständnis, dass die beglaubigte Abschrift/der beglaubigte Auszug aus dem Familienbuch von vor dem 31.12.2008 weiterhin eine öffentliche Personenstandsurkunde mit voller Beweiskraft ist! Denn gemäß § 61a PStG (1957) war der Auszug aus dem Familienbuch eine Personenstandsurkunde Zitat:
Mir liegt kein Familienbuch vor. Aber wenn ich bspw. mir folgendes Familienbuch anschaue: So erkennt man, dass die Eltern des damaligen Ehemannes/des jetzigen Verlobten in Punkt 4 enthalten sein sollten. Sollte dies so sein, dann wird die Abstammung des Mannes durch das Familienbuch ausreichend nachgewiesen. Den Familienstand muss der Standesbeamte aus den vorgelegten Urkunden und dem Scheidungsurteil ermitteln. Er darf somit theoretisch nicht die eidesstattliche Versicherung über den Familienstand und die Abstammung des Verlobten durch den Vater des Verlobten verlangen. Somit wäre die Forderung nach einer Urkundenprüfung der Geburtsurkunde, sofern diese inhaltlich mit dem Familienbuch übereinstimmen würde, meines Erachtens eine pflichtwidrige Ermessensentscheidung. |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Lady59 am 29.10.2016 um 21:00:52 Aras schrieb am 28.10.2016 um 22:10:37:
Es geht nicht um seinen Familienstand sondern um den Geburtsnachweis. Diesen können wir zur Zeit nur durch ein Original aus dem Geburtenregister aus Lagos/Nigeria erbringen (1994 erstellt). Und dieses Dokument soll nun erst von der deutschen Botschaft in Nigeria auf Echtheit überprüft werden überprüft werden (mit einem ganz langen Rattenschwanz....). Wobei diese Unterlagen ja auch bereits Grundlagen für die erste Ehe waren und die Anerkennung der Ehe bereits hinreichend überprüft wurden. Die ehe wurde 1993 geschlossen. |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Aras am 29.10.2016 um 21:09:32
LOL. Geburtsnachweis? Dein Verlobter wurde doch offensichtlich geboren. ;D ;D ;D ;D ;D
Genauso wie du und ich offensichtlich geboren wurden. Dafür brauchen wir keinen Nachweis. Wir müssen geboren worden sein. Nein. Der einzige Grund für die Geburtsurkunde kann nur der Nachweis der Abstammung sein um Ehehindernisse gemäß § 1307 BGB zu überprüfen und auszuschließen. Ist auf der Geburtsurkunde von 1994 ein Stempel der deutschen Botschaft in Nigeria angebracht? Ansonsten müsste die Abschrift aus dem Familienbuch als Nachweis der Abstammung ausreichen. |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Lady59 am 29.10.2016 um 21:16:24 Aras schrieb am 28.10.2016 um 22:10:37:
Bedeutet das der Auszug aus dem Geburtenregister von 1994 (von den nigerianischen Behörden ausgestellt, gestempelt und unterschrieben) und vielleicht auch die Eidestattliche Versicherung des Vaters zu seinem Geburtsdatum und seiner Abstammung von Dez. 1997 (von den nigerianischen Behörden ausgestellt, gestempelt und unterschrieben) automatisch durch die Erstellung des Familienbuches Jan. 1998, in dem seine Eltern auch eingetragen sind, legalisiert wurden? In dem Familienbuch ist nämlich auch die Eid.-Versicherung als Grundlage der Eintragung bei ihm vermerkt. Bei Ihr natürlich ihr Familienbuch. Alle erwähnten Dokumente sind damals dem Standesamt vorgelegt worden und liegen bis heute in Kopie in der Akte. Das bedeutet doch, dass diese auch geprüft sind-oder? Nun verlangt der Standesbeamte einen Prüfbericht vom alten Standesamt! Euch allen wirklich noch mal ein GROSSES DANKESCHÖN!!!!! |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Lady59 am 29.10.2016 um 21:21:06 Aras schrieb am 29.10.2016 um 21:09:32:
Genau das fehlt und wird bemängelt! Der Standesbeamte meinte, dass das zu der zeit sowieso alles "durch-gewunken" wurde und somit nicht ernst genommen werden kann, also auch nicht das Familienbuch, da es ja auf dieser zu bemängelnden Grundlage erstellt wurde. Er erkennt also die Gültigkeit des Familienbuches nicht ohne weiteres an. Das wäre heute alles nicht haltbar! Sorry für meine Patzer in den Bezeichnungen ;D |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Aras am 29.10.2016 um 21:25:35
Eine ausländische Urkunde wird legalisiert, indem der Stempel der deutschen Botschaft auf die Urkunde angebracht wird. Dann ist die Urkunde fast gleichwertig wie eine deutsche Urkunde.
Wenn die Urkunden nur nigerianische Stempel hat, dann ist die Urkunde nicht legalisiert worden. Lady59 schrieb am 29.10.2016 um 21:21:06:
Nur dumm, dass wir den § 437 ZPO haben! Der Auszug aus dem Familienbuch ist eine inländische Urkunde die weiterhin volle Beweiskraft hat! Lady59 schrieb am 29.10.2016 um 21:16:24:
Von welcher Prüfung denn? 1994 gab es kein Überprüfungsverfahren. ;D |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Lady59 am 29.10.2016 um 21:42:45 Aras schrieb am 29.10.2016 um 03:23:54:
Genau ein solcher Eintrag liegt im Familienbuch vor! |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Lady59 am 29.10.2016 um 21:50:38 Aras schrieb am 29.10.2016 um 21:25:35:
Ich schätze mal von der deutschen Botschaft, da die beiden ja in Nigeria die Ehe geschlossen haben (das soll vielleicht dem Standesamt vorliegen?), oder von dem Standesamt bei der Erstellung des Familienbuches bzw. Anerkennung der Eheschließung und Eintragung ins Eheregister? Die Abschrift aus dem Familienbuch ist von Jan 1998. |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Lady59 am 29.10.2016 um 21:56:17 Aras schrieb am 29.10.2016 um 21:25:35:
Musste, dass denn 1994 Auszug aus dem Geburtenregister, bzw. 1997 Eidesstattliche Versicherung des Vaters zur Abstammung und Alter gemacht werden? Sind diese Unterlagen nicht durch die Anerkennung des deutschen Standesamtes als Grundlage zur Eheschließung Nr.1 somit legalisiert worden? |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Aras am 29.10.2016 um 22:24:52
Ich glaube du verstehst den Begriff der Legalisation falsch. Du verstehst den Begriff der Legalisation bzw. legalisieren wohl so im Sinne von "erlauben". Das ist aber nicht gemeint.
Eine ausländische Urkunde wird legalisiert indem der Stempel der deutschen Auslandsvertretung, d.h. Konsulat bzw. Botschaft, auf die ausländische Urkunde angebracht wird. Die Urkunde wird also für den deutschen Rechtsverkehr verkehrsfähig. D.h. die ausländische Urkunde ist dann quasi einer deutschen Urkunde gleichgestellt. Lady59 schrieb am 29.10.2016 um 21:56:17:
Nein, denn die Urkunden wurden nicht von der deutschen Botschaft oder dem Konsulat gestempelt. Die Urkunde und die eidesstattliche Erklärung sind aber Beurkundungsgrundlage für das Familienbuch geworden. Das Familienbuch bzw. der beglaubigte Auszug aus dem Familienbuch ist aber ein vollwertige deutsche Urkunde. Du solltest also mit der Standesamtsaufsicht sprechen und fragen ob die geforderte Urkundenüberprüfung wirklich verhältnismäßig ist, wenn der beglaubigte Auszug aus dem Familienbuch Angaben zur Abstammung gibt. |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Lady59 am 29.10.2016 um 22:36:06
Aras ich danke dir/Ihnen sehr! Ich habe mir nun eine Liste / Argumentationsgrundlage für das nächste Gespräch erstellt und werde die besprochenen Punkte mit § anbringen. Ohne dein Fachwissen wäre das nicht möglich gewesen, zumin. nicht ohne zweites Studium ;D!
Ich verstehe nun, dass die Unterlagen tatsächlich anzuzweifeln sein könnten und auch mit welcher Begründung. Nun hoffe ich auf Einsicht von dem Standesbeamten.... |
Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Lady59 am 29.10.2016 um 22:39:06
Noch eine Frage ich habe versucht die Standesamtsaufsicht zu recherchieren und finde aber nur die unserer Nachbarstadt. Erfrage ich das am besten vor Ort?
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Titel: Re: Anerkennung der nigerianischen Geburtsurkunde druch D.Botschaft notwendig? Beitrag von Aras am 29.10.2016 um 22:45:35
Die Standesamtsaufsicht ist bei der Stadt bzw. Landkreis verortet.
Als Beispiel: Die Standesamtsaufsicht in Leipzig liegt beim Rechtsamt der Stadt Leipzig. Also frag im Rechtsamt deiner Stadt/deines Landkreises wer für die Standesamtsaufsicht zuständig ist. |
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