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FZF zum ungeborenen dt. Kind (Gelesen: 10.012 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #15 - 25.10.2016 um 15:16:05
 
Leute, ihr seid wirklich spitze! Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe auch direkt ein neues Problem. Bei den geforderten Unterlagen schreibt die deutsche Botschaft: "[...]beim Nachzug zum noch ungeborenen deutschen Kind: Schwangerschaftsattest, Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit, ggfs. Vaterschaftsanerkenntnis und Sorgerechtserklärung"

Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit: ergibt sich ja automatisch, da ich deutsch bin?

Sorgerechtserklärung: braucht man die WIRKLICH? Das ggf. irritiert mich. Problem ist: das Geburtenamt (waren heute dort) kann dies nicht machen und das Jugendamt hat Wartezeiten von zwei Monaten (!!). Reicht für die Einreise die Vaterschaftsanerkennung nicht aus? (angenommen mein Freund wäre nicht in Deutschland, sondern zuhause, dann könnten wir ja auch keine Sorgerechtteilung vornehmen).
Zur Not könnten wir beides (Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechteilung) auch beim Notar machen, aber wäre halt schon ein bisschen teuer, zumal wir zusätzlich eh noch einen Dolmetscher brauchen (laut Aussage des Geburtenamtes).

Oh man....
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reinhard
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Antwort #16 - 25.10.2016 um 15:43:35
 
Für die deutsche Staatsangehörigkeit machst Du eine Kopie von Deinem Pass, und er legt das zu den Unterlagen.

Wenn er kein Sorgerecht hat, kann es sein, dass das Visum abgelehnt wird. Ich würde es nicht riskieren.
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Antwort #17 - 25.10.2016 um 15:44:22
 
drunterdrueber schrieb am 25.10.2016 um 15:16:05:
Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit: ergibt sich ja automatisch, da ich deutsch bin?

Richtig.

drunterdrueber schrieb am 25.10.2016 um 15:16:05:
Sorgerechtserklärung: braucht man die WIRKLICH?

Ohne Sorgerecht des Vaters kein Anspruch auf den Aufenthaltstitel.

Wenn Dein Freund nicht in Deutschland wäre, ginge das trotzdem. Ebenso wie eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung.
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Antwort #18 - 25.10.2016 um 16:17:04
 
Wie könnte mein Freund das mit dem Sorgerecht von Sri Lanka aus regeln?
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Antwort #19 - 25.10.2016 um 16:37:16
 
drunterdrueber schrieb am 25.10.2016 um 16:17:04:
Wie könnte mein Freund das mit dem Sorgerecht von Sri Lanka aus regeln?


Das kann sehr schwierig bis unmöglich werden - und vor allem teuer (Fahrten, Termin etc.). Deshalb: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsteilung unbedingt zusammen hier in Deutschland machen. Entweder zeitigen Termin beim Jugendamt durchsetzen oder Notar. Ist nicht teuer, für Anerkennung und Sorgerechtsteilung zwischen 50 und 100 Euro - ohne weitere Probleme. In Sri Lanka wird das viel teurer werden, und die Botschaft kann die Beurkundung auch verweigern. Dann habt ihr ein echtes Problem. Wahlweise macht ihr die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt und nur die Sorgerechtssache beim Notar. Da spart man dann ein paar Euro an Auslagen.
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reinhard
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Antwort #20 - 25.10.2016 um 16:38:05
 
Das Sorgerecht bekommt er, indem er es erklärt (auf der Botschaft) und Du zustimmst (beim Jugendamt), Deine Unterlagen müssen dann im Original dorthin.

Beim Notar ist es sicherlich schneller, einfacher und viel billiger.
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Antwort #21 - 25.10.2016 um 16:38:30
 
drunterdrueber schrieb am 25.10.2016 um 16:17:04:
Wie könnte mein Freund das mit dem Sorgerecht von Sri Lanka aus regeln?

Genau so, wie auch eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung.

Zunächst lässt Du Deinen Teil beurkunden, danach geht er damit zur deutschen AV in Colombo und lässt seinen Teil beurkunden.

Es mag auch anders gehen, ist aber aus Gründen der "Prozessökonomie" besser, wenn die AV den "deutschen Teil" bereits fix und fertig vor sich sieht.
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Antwort #22 - 25.10.2016 um 16:51:44
 
Ok. Alles klar. Also ab zum Notar und den ganzen Kram mit meinem Freund nach Sri Lanka ausfliegen. Smiley

Ich möchte mich nochmals bei euch bedanken und hoffen, dass es jetzt von meiner Seite aus Ruhe herrscht. Soweit müsste jetzt nämlich alles klar sein. Von dem Visumsantrag her ist es ja eigentlich auch nicht soooo kompliziert. Ich will halt nur wirklich keinen Fehler machen, weil jeder Fehler so viel Zeit kostet.
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cabrio
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Antwort #23 - 25.10.2016 um 17:03:32
 
In einem solchen Fall (wo er mit Duldung bis zur Geburt hierbleiben kann) würde ich mir übrigens immer überlegen, ob ich das Risiko von Rückflug und Visumsverfahren eingehe. Ganz besonders, wenn es eine Risikoschwangerschaft ist. Das Visumsverfahren ist mit etlichen Unwägbarkeiten verbunden. Und grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Einreise nur "rechtzeitig zur Geburt". Bei Risikoschwangerschaften sieht das zwar anders aus, muss aber, wenn es dumm läuft, gerichtlich durchgesetzt werden. Wenn er also nichts Dringendes in Sri Lanka zu erledigen hat, dann würde ich empfehlen, hier zu bleiben, bis nach der Geburt die AE erteilt wird.
Aber vielleicht kann hier ein AV-Mitarbeiter aus dem Board auch versichern, dass bei der Botschaft in Sri Lanka alles sehr schnell gehen wird.
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Antwort #24 - 25.10.2016 um 20:10:00
 
cabrio schrieb am 25.10.2016 um 17:03:32:
In einem solchen Fall (wo er mit Duldung bis zur Geburt hierbleiben kann) würde ich mir übrigens immer überlegen, ob ich das Risiko von Rückflug und Visumsverfahren eingehe. 

Wenn denn auch die rechtliche Vaterschaft zweifelsfrei sein wird, dann hast Du recht.

Wenn nicht - siehe meine Antwort #7 hier.

cabrio schrieb am 25.10.2016 um 17:03:32:
Aber vielleicht kann hier ein AV-Mitarbeiter aus dem Board auch versichern, dass bei der Botschaft in Sri Lanka alles sehr schnell gehen wird. 

Dann müßte einem solchen AV-Mitarbeiter aber gewaltig die Mütze brennen.

Ohne Kenntnis der tatsächlich im Termin vorgelegten Unterlagen kann noch nicht mal der Leiter der Visastelle in Colombo halbwegs verläßliche Voraussagen machen.

Ich selbst hatte schon einen Fall, wo mir vorab zur Informationsstunde ein wesentliches Dokument vorgelegt worden war, im wenige Tage später gestellten Antrag fehlte es dann aber.
Die Ablehnung war schon fertig und ausgehändigt, die Tränen flossen - und ich schaute nochmal auf den Antrag und fragte, wo denn das Dokument XY sei?
"Ich dachte, das ist nicht wichtig ..."

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Antwort #25 - 28.10.2016 um 09:14:19
 
Ich schonwieder... ich habe einen Termin beim Notar vereinbart wegen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtteilung. Nun meint dieser, dass die Sorgerechtteilung erst gemacht werden kann, wenn das Kind geboren ist.
Stimmt das?

Wenn ich im Internet suche, finde ich die Aussage, dass es durchaus möglich ist, dies vor der Geburt zu tun (das sind jetzt allerdings so Ratgeberplattformen und keine behördlichen Seiten gewesen).
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Antwort #26 - 28.10.2016 um 09:32:03
 
drunterdrueber schrieb am 28.10.2016 um 09:14:19:
ich habe einen Termin beim Notar vereinbart wegen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtteilung. Nun meint dieser, dass die Sorgerechtteilung erst gemacht werden kann, wenn das Kind geboren ist.
Stimmt das?

Auf dem Jugendamt geht sowas. Und die wollen im Gegensatz zum Notar nicht mal Geld dafür Zwinkernd
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Antwort #27 - 28.10.2016 um 09:33:20
 
Ich kann den Beitrag leider nicht editieren, also noch nachgeschoben: habe jetzt sogar auf der Seite vom Bundesministerium die Info gefunden, dass die Sorgeerklärung VOR der Geburt abgegeben werden kann.
Bei einem falsch informierten Notar habe ich irgendwie kein gutes Gefühl... alle anderen hatten aber Wartezeiten von mind. drei Wochen..
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Antwort #28 - 31.01.2017 um 12:14:23
 
Hallo Leute,
es gibt Neuigkeiten. Mein Freund hat heute einen Anruf von der Deutschen Botschaft erhalten, dass das Visum genehmigt sei und er zur Botschaft kommen, um Flugticket und die Bescheinigung der Krankenversicherung abgeben soll.
Ich freue mich natürlich, bin aber auch etwas verwirrt, da ich bisher gar nichts von der ABH hier gehört habe und dachte, dass die sich bei mir melden würden, da sie ja in dem Visumsprozess mit eingebunden sind. Kann es sein, dass die ABH keinerlei Angaben/Unterlagen etc. von mir benötigt? Zur Erinnerung (falls erlevant), es handelt sich um eine Risikoschwangerschaft (ärztlichs Attest liegt der Botschaft vor).
Wir hatten beim Notar Vaterschaftsanerkennung und sorgerechtteilung noch machen lassen, als er auf Besuchsvisum hier war. Diese Unterlagen habe ich bereits beim Geburtenamt abgegeben, aber noch nicht beim Jugendamt. Denke, dass der Notar das auch noch nicht verschickt hat. (diese Unterlagen liegen der Botschaft ebenfalls vor)
Bei der ABH erreiche ich telefonisch natürlich niemanden...

Kann ich jetzt bedenkenlos einen Flug buchen oder hat mein Freund da etwas falsch verstanden? Welche Krankenversicherung muss abgeschlossen werden? Reicht da eine Incoming-Versicherung? Und für welchen Zeitraum? Ich nehme mal an, dass er sich dann zeitnah andersweitig versichern muss, wenn er in D ist?

Wenn ich jetz einen Flug für Mitte Februar buche, klappt das dann sicher?? Sorry, falls das doofe Fragen sind, war mir abr total sicher, dass ich erst was von der ABH hören würde, bevor sich die Botschaft bei ihm meldet.
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Antwort #29 - 31.01.2017 um 12:50:50
 
Wenn die Ausländerbehörde von Dir nichts mehr braucht, meldet sie sich auch nicht bei Dir. Das Ergebnis wird immer dem Antragsteller mitgeteilt.

Insofern läuft bei Euch alles ganz normal.

Ob jemand was am Telefon richtig oder falsch verstanden hat, kann hier niemand sagen. Das musst Du immer mit dem Betroffenen klären. Die Auslandsvertretung teilt normalerweise nur eine positive Entscheidung telefonisch mit. Eine Ablehnung wird per Post verschickt.
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