i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF zum ungeborenen dt. Kind
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1477145147

Beitrag begonnen von drunterdrueber am 22.10.2016 um 16:05:47

Titel: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 22.10.2016 um 16:05:47
Hallo in die Runde,

da ich hier schon sehr kompetent beraten wurde, wende ich mich in aktueller Situation an das Forum.

Ich bin deutsche Staatsangehörige und im 3. Monat schwanger von einem Mann mit sri lankanischer Staatsangehörigkeit. Momentan ist er mit Besuchsvisum in Deutschland, muss aber Mitte November ausreisen.

Nun wollen wir natürlich, dass er so schnell wie möglich und vor der Geburt des Kindes (April) wieder einreisen kann. Meine Schwangerschaft ist eine Risikoschwangerschaft.

Ist festgelegt zu welchem Schwangerschaftsmonat der Vater bei einer Risikoschwangerschaft einreisen kann? Ich habe dazu leider nur vage Angaben gefunden.

Er wollte hier seine Vaterschaft anerkennen, hat aber die Geburtsurkunde in Sri Lanka. Gibt es auch ohne Geburtsurkunde die Möglichkeit die Vaterschaft hier anzuerkennen? Wie kann er sonst vom Ausland aus die Vaterschaft anerkennen?

Ist es möglich in Deutschland zu heiraten, wenn er mit dem FZF-Visum zum ungeborenen Kind einreist und nicht mit Heiratsvisum? Problem mit dem Heiratsvisum ist, dass es zu lange dauert. Da muss er vorher einen Termin für die Deutschprüfung kriegen und dann werden die Unterlagen alle noch vom Anwalt überpüft, was wohl rund 4 Monate dauert.

Wie gehen wir am besten vor, damit er in wenigen Monaten wieder einreisen und dann auch bleiben kann? Theoretisch kommen FZF zum ungeborenen deutschen Kind und Heiratsvisum in Frage.

Vielen Dank für eure Hilfe und sorry falls ich etwas wirr geschrieben habe, aber ich fühle mich gerade noch etwas überfordert und blicke nicht richtig durch.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von reinhard am 22.10.2016 um 16:12:59
Wenn er das Visum zum Zuzug zum Kind bekommt, kann er natürlich auch Heiraten. Das sollte er so bald wie möglich beantragen.

Am besten geht Ihr zur Ausländerbehörde und fragt nach einer Vorabzustimmung. Er sollte aber in jedem Fall schnell nach Sri Lanka, damit er die Vaterschaftsanerkennung erledigt (Du musst ja auch zustimmen) und den Visumantrag stellt. Je länger er zögert, desto schwieriger wird es, rechtzeitig wieder einzureisen.

Er sollte gleich ein Attest mitnehmen, dass es eine Risikoschwangerschaft ist, und zusammen mit dem Visumantrag abgeben. Falls er eine Vorabzustimmung bekommt, muss er die auch mitnehmen und mit dem Visumantrag zusammen abgeben.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von cabrio am 22.10.2016 um 16:26:05

reinhard schrieb am 22.10.2016 um 16:12:59:
Er sollte aber in jedem Fall schnell nach Sri Lanka, damit er die Vaterschaftsanerkennung erledigt (Du musst ja auch zustimmen) und den Visumantrag stellt.


Vaterschaftsanerkennung gleich gemeinsam hier in Deutschland erledigen. Er ist ja hier. Beim Jugendamt oder beim Notar. Geburtsurkunde braucht er nicht. Pass reicht.

Und diese Tatsachen


drunterdrueber schrieb am 22.10.2016 um 16:05:47:
Ich bin deutsche Staatsangehörige und im 3. Monat schwanger 


drunterdrueber schrieb am 22.10.2016 um 16:05:47:
Nun wollen wir natürlich, dass er so schnell wie möglich und vor der Geburt des Kindes (April) wieder einreisen kann. Meine Schwangerschaft ist eine Risikoschwangerschaft.


legen nahe, dass er gar nicht wieder zurückmuss nach Sri Lanka noch ein FZF Visum braucht: Wegen der Risikoschwangerschaft sofort nach Vaterschaftsanerkennung und vor Ablauf des Visums Antrag auf AE stellen.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von Petersburger am 22.10.2016 um 23:08:11

cabrio schrieb am 22.10.2016 um 16:26:05:
Antrag auf AE stellen

Einem solchen Antrag kann und darf nicht entsprochen werden. Noch nicht mal eine FB darf ausgestellt werden, weil es schlicht an den gesetzlichen Voraussetzungen fehlt.

Hier sollten Ratschläge gegeben werden, die dem Fragenden weiterhelfen.


Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von grisu1000 am 22.10.2016 um 23:34:17

drunterdrueber schrieb am 22.10.2016 um 16:05:47:
Problem mit dem Heiratsvisum ist, dass es zu lange dauert. Da muss er vorher einen Termin für die Deutschprüfung kriegen und dann werden die Unterlagen alle noch vom Anwalt überpüft, was wohl rund 4 Monate dauert.


Er beantragt sofort nach Rückkehr das FZF-Visum zum ungeborenen Kind. Da es eine Riskoschwangerschaft ist, sollte die Erteilung schnellstmöglich erfolgenn. A1 Sprachnachweis und Eheschlißung ist nicht erfoderlich. Deshalb das Attest und ggf eine Vorabzustimmung. Wird eine Urkundenüberprüfung gemacht, kann das natürlich die Sache verzögern. Also schnellstmöglich Termin beim zuständigen deutschen Konsulat machen.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von cabrio am 22.10.2016 um 23:40:30

Petersburger schrieb am 22.10.2016 um 23:08:11:
Einem solchen Antrag kann und darf nicht entsprochen werden. Noch nicht mal eine FB darf ausgestellt werden, weil es schlicht an den gesetzlichen Voraussetzungen fehlt.


Doch. Klarer Fall von § 39 Nr. 3, 2. Alt. AufenthV, bei Risikoschwangerschaft selbstverständlich auch schon im Frühstadium der Schwangerschaft. Verweis auf Visumsverfahren nicht möglich. Wie die Zeit bis zur Geburt überbrückt wird, muss sich die ABH überlegen. Jedenfalls muss der Vater des ungeborenen deutschen Kindes auf keinen Fall vor der Geburt das Land verlassen, nur um das Visumsverfahren durchzuführen - Stichwort "bloße Förmelei".

Das Thema ist hier im Board übrigens schon vor mehr als drei Jahren geklärt worden: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1339403410/7#7
Und Rechtsprechung gibt's dazu auch.

Die TS sollte umgehend hier die Vaterschaftsanerkennung machen lassen und dann bei der ABH den Antrag stellen.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von Petersburger am 23.10.2016 um 01:31:54
Klarer Fall von wenig Ahnung.

Ich habe nicht behauptet, dass der werdende Vater das Land verlassen muss.

Aber weder ist das im Moment ein Fall von § 39 AufenthV, noch kann eine AE erteilt werden.


cabrio schrieb am 22.10.2016 um 23:40:30:
Wie die Zeit bis zur Geburt überbrückt wird, muss sich die ABH überlegen.

Nein, muss sie nicht. Sie muss nur lesen.

Er wird geduldet bis die Voraussetzungen für eine AE-Erteilung vorliegen.

Das steht eindeutig in der AVwV und verletzt niemanden in seinen Rechten.

Dagegen darf von einem hier im Forum als Senior-Top-Member "ausgezeichneten" erwartet werden, dass er selbst auch liest und eben diese Hinweise in korrekter Form gibt.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von Petersburger am 23.10.2016 um 09:40:07
Kleiner Hinweis noch am Rande:
Auch wenn das Kind geboren ist, besteht ein zweifelsfreier Anspruch nur dann, wenn der Vater auch in der Geburtsurkunde eingetragen ist.

Daher würde ich ganz persönlich als erstes zum Standesamt traben und klären (wenn möglich mit schriftlicher Info), ob der Vater nur aufgrund der Vaterschaftsanerkennung und seines Passes in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wird.
Sollte das Standesamt das nämlich nicht tun und die Geburtsurkunde des Vaters nur persönlich durch diesen geholt werden können, wäre eine Reise erforderlich.

Und für eine Rückreise ist eine Duldung *nicht* ausreichend.

Da wäre dann eine Vorabzustimmung zur Visumerteilung (auch eine bedingte: "... sofern der Antragsteller der AV ... nachweist ...") der bessere Weg.

Und man könnte sich überlegen, ob eine Ausreise während der Schwangerschaft nicht vielleicht doch besser ist für (werdende) Mutter und Kind als dann in den ersten Wochen nach der Geburt ...

Aber das alles nur unter der eingangs genannten Voraussetzung.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 23.10.2016 um 19:37:46
Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Er wird auf jeden Fall wie geplant ausreisen, da es auch für ihn noch Dinge zu erledigen gibt bevor er dauerhaft nach D kommt. Ziel ist es eben, dass er dann zeitnah wieder einreisen kann.

Braucht man die Vaterschaftsanerkennung schon für den Vorabzustimmung der Ausländerbehörde? Wahrscheinlich ja, oder?

Achso, was mir noch einfällt: Sein Pass läuft im November 2017 ab. Sollte er den neuen Pass noch vorher beantragen oder kann er das auch ohne Probleme machen, wenn er dann in D ist?

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von reinhard am 23.10.2016 um 20:18:15

drunterdrueber schrieb am 23.10.2016 um 19:37:46:
Braucht man die Vaterschaftsanerkennung schon für den Vorabzustimmung der Ausländerbehörde? Wahrscheinlich ja, oder?


Fragen könnt Ihr auch vorher. Es gibt keinen Anspruch drauf, Ihr müsst sagen, dass es wegen der Risikoschwangerschaft wichtig ist, dass es dort schnell geht.

Und wenn sie ablehnen, frag gleich, ob sie dann im Nov. oder Dez den Antrag schnell bearbeiten können.


Zitat:
Achso, was mir noch einfällt: Sein Pass läuft im November 2017 ab. Sollte er den neuen Pass noch vorher beantragen oder kann er das auch ohne Probleme machen, wenn er dann in D ist?


Wie zügig die Botschaft arbeitet, weiß ich nicht. Für das Visum reicht der "alte" Pass. Er beantragt dann nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis, die er bekommt, sobald das Kind da ist. Die gilt aber nur bis November 2017, er muss dann also zügig rangehen.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von Aras am 23.10.2016 um 20:28:19

drunterdrueber schrieb am 23.10.2016 um 19:37:46:
Braucht man die Vaterschaftsanerkennung schon für den Vorabzustimmung der Ausländerbehörde? Wahrscheinlich ja, oder?

Wenn die Vorabzustimmung erteilt wird, dann sollte die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsteilung vorliegen.


drunterdrueber schrieb am 23.10.2016 um 19:37:46:
Achso, was mir noch einfällt: Sein Pass läuft im November 2017 ab. Sollte er den neuen Pass noch vorher beantragen oder kann er das auch ohne Probleme machen, wenn er dann in D ist?

Der bestehende Pass sollte ausreichen.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 24.10.2016 um 12:49:16
Entschuldigung, ich habe noch eine Frage. Auf der Botschaftsseite muss das Antragsformular runtergeladen werden. Ist das in diesem Fall "Antrag Nationales Visum"? Als Alternative gäbe es nur "Antrag Schengen Visum".

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses dauert in Sri Lanka nur zehn Tage. Dann wäre es wahrscheinlich doch besser mit neuem Pass einzureisen, oder? Dann gibt es auch keinen Stress falls sich die Einreise doch noch verzögert.

Also, zum Ablauf: ich gebe ihm alle Dokumente mit, die er von mir benötigt, er beantragt sofort seinen neuen Pass und kümmert sich in der Zwischenzeit um seine Dokumente und vereinbart den Botschaftstermin. Sobald er den Pass hat, stellt er den Visumsantrag.
Wie ist es mit der KV? Auf der Botschaftsseite steht, dass die spätestens zum Zeitpunkt der Abholung des Visums vorliegen muss. Welche Art von KV muss ich für ihn abschließen? Und wie soll ich das machen, wenn ich nicht weiß, zu welchem Datum er einreisen wird?
Sorry, falls das doofe Fragen sind, aber ich für mich ist das alles Neuland.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von JenHi1978 am 24.10.2016 um 14:42:18
Das Nationale Visum ist das richtige. Das Schengen-Visum ist nur für Besuche.

Zur KV kann ich leider nichts sagen.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von T.P.2013 am 24.10.2016 um 16:06:13

drunterdrueber schrieb am 24.10.2016 um 12:49:16:
Dann wäre es wahrscheinlich doch besser mit neuem Pass einzureisen, oder?


Hallo,

ja,

1) weil es nach Zuzug Kosten sparen kann.
Er bekommt nämlich seine AE maximal nur für den Zeitraum seiner Passgültigkeit.
Durch einen lange gültigen Pass kann man ggf. das erneute Beantragen und Bezahlen einer AE nach Ablauf des alten Passes und Neuausstellung eines Passes vermeiden.

2) Man erspart sich ggf. Bürokratie bei Beantragung eines Passes bei der jeweiligen ausländischen AV in DEU.


Zitat:
Wie ist es mit der KV? Auf der Botschaftsseite steht, dass die spätestens zum Zeitpunkt der Abholung des Visums vorliegen muss. Welche Art von KV muss ich für ihn abschließen? Und wie soll ich das machen, wenn ich nicht weiß, zu welchem Datum er einreisen wird?


Bei Nachzug zum deutschen Kind ist grundsätzlich die Sicherung des Lebensunterhalts, dazu zählt auch eine ausreichende Krankenversicherung, nicht erforderlich. Dies bedeutet, dass eine Zustimmung nicht von einer Sicherung des LU abhängig gemacht werden darf ("ist zu erteilen", s. §28 Abs.1 Satz 2 AufenthG).

Man kann (muss aber nicht) pro forma, um ggf. Diskussionen mit möglicherweise kenntnisfreien Mitarbeitern von Auslandsvertretungen zu vermeiden, eine sogenannte "Incoming-Versicherung" abschließen.
Es gibt welche, die man "ab (noch unbekanntem) Tag der Einreise" abschließen bzw. nach Visumerteilung wieder kündigen kann...
Wissen sollte man dazu, dass die normale Incoming-Versicherung oft nicht leistungspflichtig im Versicherungsfall und daher eben rein "pro forma" ohne Nutzwert wäre.

Gruß

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von Saxonicus am 24.10.2016 um 16:33:47

drunterdrueber schrieb am 24.10.2016 um 12:49:16:
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses dauert in Sri Lanka nur zehn Tage.

Kostet aber auch nur 3.000 SL-Rupien (etwa 20 €uro).

Einen Express-Pass bekommst Du mit Aufpreis für 10.000 SL-Rupien (etwa 66 €uro) innerhalb eines Tages.

Der ist auch noch billiger als ein Pass über die Botschaft oder das Generalkonsulat. Dort kostet er 110 €uro.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 25.10.2016 um 15:16:05
Leute, ihr seid wirklich spitze! Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe auch direkt ein neues Problem. Bei den geforderten Unterlagen schreibt die deutsche Botschaft: "[...]beim Nachzug zum noch ungeborenen deutschen Kind: Schwangerschaftsattest, Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit, ggfs. Vaterschaftsanerkenntnis und Sorgerechtserklärung"

Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit: ergibt sich ja automatisch, da ich deutsch bin?

Sorgerechtserklärung: braucht man die WIRKLICH? Das ggf. irritiert mich. Problem ist: das Geburtenamt (waren heute dort) kann dies nicht machen und das Jugendamt hat Wartezeiten von zwei Monaten (!!). Reicht für die Einreise die Vaterschaftsanerkennung nicht aus? (angenommen mein Freund wäre nicht in Deutschland, sondern zuhause, dann könnten wir ja auch keine Sorgerechtteilung vornehmen).
Zur Not könnten wir beides (Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechteilung) auch beim Notar machen, aber wäre halt schon ein bisschen teuer, zumal wir zusätzlich eh noch einen Dolmetscher brauchen (laut Aussage des Geburtenamtes).

Oh man....

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von reinhard am 25.10.2016 um 15:43:35
Für die deutsche Staatsangehörigkeit machst Du eine Kopie von Deinem Pass, und er legt das zu den Unterlagen.

Wenn er kein Sorgerecht hat, kann es sein, dass das Visum abgelehnt wird. Ich würde es nicht riskieren.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von Petersburger am 25.10.2016 um 15:44:22

drunterdrueber schrieb am 25.10.2016 um 15:16:05:
Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit: ergibt sich ja automatisch, da ich deutsch bin?

Richtig.


drunterdrueber schrieb am 25.10.2016 um 15:16:05:
Sorgerechtserklärung: braucht man die WIRKLICH?

Ohne Sorgerecht des Vaters kein Anspruch auf den Aufenthaltstitel.

Wenn Dein Freund nicht in Deutschland wäre, ginge das trotzdem. Ebenso wie eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 25.10.2016 um 16:17:04
Wie könnte mein Freund das mit dem Sorgerecht von Sri Lanka aus regeln?

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von cabrio am 25.10.2016 um 16:37:16

drunterdrueber schrieb am 25.10.2016 um 16:17:04:
Wie könnte mein Freund das mit dem Sorgerecht von Sri Lanka aus regeln?


Das kann sehr schwierig bis unmöglich werden - und vor allem teuer (Fahrten, Termin etc.). Deshalb: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsteilung unbedingt zusammen hier in Deutschland machen. Entweder zeitigen Termin beim Jugendamt durchsetzen oder Notar. Ist nicht teuer, für Anerkennung und Sorgerechtsteilung zwischen 50 und 100 Euro - ohne weitere Probleme. In Sri Lanka wird das viel teurer werden, und die Botschaft kann die Beurkundung auch verweigern. Dann habt ihr ein echtes Problem. Wahlweise macht ihr die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt und nur die Sorgerechtssache beim Notar. Da spart man dann ein paar Euro an Auslagen.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von reinhard am 25.10.2016 um 16:38:05
Das Sorgerecht bekommt er, indem er es erklärt (auf der Botschaft) und Du zustimmst (beim Jugendamt), Deine Unterlagen müssen dann im Original dorthin.

Beim Notar ist es sicherlich schneller, einfacher und viel billiger.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von Petersburger am 25.10.2016 um 16:38:30

drunterdrueber schrieb am 25.10.2016 um 16:17:04:
Wie könnte mein Freund das mit dem Sorgerecht von Sri Lanka aus regeln?

Genau so, wie auch eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung.

Zunächst lässt Du Deinen Teil beurkunden, danach geht er damit zur deutschen AV in Colombo und lässt seinen Teil beurkunden.

Es mag auch anders gehen, ist aber aus Gründen der "Prozessökonomie" besser, wenn die AV den "deutschen Teil" bereits fix und fertig vor sich sieht.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 25.10.2016 um 16:51:44
Ok. Alles klar. Also ab zum Notar und den ganzen Kram mit meinem Freund nach Sri Lanka ausfliegen. :-)

Ich möchte mich nochmals bei euch bedanken und hoffen, dass es jetzt von meiner Seite aus Ruhe herrscht. Soweit müsste jetzt nämlich alles klar sein. Von dem Visumsantrag her ist es ja eigentlich auch nicht soooo kompliziert. Ich will halt nur wirklich keinen Fehler machen, weil jeder Fehler so viel Zeit kostet.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von cabrio am 25.10.2016 um 17:03:32
In einem solchen Fall (wo er mit Duldung bis zur Geburt hierbleiben kann) würde ich mir übrigens immer überlegen, ob ich das Risiko von Rückflug und Visumsverfahren eingehe. Ganz besonders, wenn es eine Risikoschwangerschaft ist. Das Visumsverfahren ist mit etlichen Unwägbarkeiten verbunden. Und grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Einreise nur "rechtzeitig zur Geburt". Bei Risikoschwangerschaften sieht das zwar anders aus, muss aber, wenn es dumm läuft, gerichtlich durchgesetzt werden. Wenn er also nichts Dringendes in Sri Lanka zu erledigen hat, dann würde ich empfehlen, hier zu bleiben, bis nach der Geburt die AE erteilt wird.
Aber vielleicht kann hier ein AV-Mitarbeiter aus dem Board auch versichern, dass bei der Botschaft in Sri Lanka alles sehr schnell gehen wird.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von Petersburger am 25.10.2016 um 20:10:00

cabrio schrieb am 25.10.2016 um 17:03:32:
In einem solchen Fall (wo er mit Duldung bis zur Geburt hierbleiben kann) würde ich mir übrigens immer überlegen, ob ich das Risiko von Rückflug und Visumsverfahren eingehe. 

Wenn denn auch die rechtliche Vaterschaft zweifelsfrei sein wird, dann hast Du recht.

Wenn nicht - siehe meine Antwort #7 hier.


cabrio schrieb am 25.10.2016 um 17:03:32:
Aber vielleicht kann hier ein AV-Mitarbeiter aus dem Board auch versichern, dass bei der Botschaft in Sri Lanka alles sehr schnell gehen wird. 

Dann müßte einem solchen AV-Mitarbeiter aber gewaltig die Mütze brennen.

Ohne Kenntnis der tatsächlich im Termin vorgelegten Unterlagen kann noch nicht mal der Leiter der Visastelle in Colombo halbwegs verläßliche Voraussagen machen.

Ich selbst hatte schon einen Fall, wo mir vorab zur Informationsstunde ein wesentliches Dokument vorgelegt worden war, im wenige Tage später gestellten Antrag fehlte es dann aber.
Die Ablehnung war schon fertig und ausgehändigt, die Tränen flossen - und ich schaute nochmal auf den Antrag und fragte, wo denn das Dokument XY sei?
"Ich dachte, das ist nicht wichtig ..."


Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 28.10.2016 um 09:14:19
Ich schonwieder... ich habe einen Termin beim Notar vereinbart wegen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtteilung. Nun meint dieser, dass die Sorgerechtteilung erst gemacht werden kann, wenn das Kind geboren ist.
Stimmt das?

Wenn ich im Internet suche, finde ich die Aussage, dass es durchaus möglich ist, dies vor der Geburt zu tun (das sind jetzt allerdings so Ratgeberplattformen und keine behördlichen Seiten gewesen).

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von garfield2008 am 28.10.2016 um 09:32:03

drunterdrueber schrieb am 28.10.2016 um 09:14:19:
ich habe einen Termin beim Notar vereinbart wegen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtteilung. Nun meint dieser, dass die Sorgerechtteilung erst gemacht werden kann, wenn das Kind geboren ist.
Stimmt das?

Auf dem Jugendamt geht sowas. Und die wollen im Gegensatz zum Notar nicht mal Geld dafür ;-)

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 28.10.2016 um 09:33:20
Ich kann den Beitrag leider nicht editieren, also noch nachgeschoben: habe jetzt sogar auf der Seite vom Bundesministerium die Info gefunden, dass die Sorgeerklärung VOR der Geburt abgegeben werden kann.
Bei einem falsch informierten Notar habe ich irgendwie kein gutes Gefühl... alle anderen hatten aber Wartezeiten von mind. drei Wochen..

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 31.01.2017 um 12:14:23
Hallo Leute,
es gibt Neuigkeiten. Mein Freund hat heute einen Anruf von der Deutschen Botschaft erhalten, dass das Visum genehmigt sei und er zur Botschaft kommen, um Flugticket und die Bescheinigung der Krankenversicherung abgeben soll.
Ich freue mich natürlich, bin aber auch etwas verwirrt, da ich bisher gar nichts von der ABH hier gehört habe und dachte, dass die sich bei mir melden würden, da sie ja in dem Visumsprozess mit eingebunden sind. Kann es sein, dass die ABH keinerlei Angaben/Unterlagen etc. von mir benötigt? Zur Erinnerung (falls erlevant), es handelt sich um eine Risikoschwangerschaft (ärztlichs Attest liegt der Botschaft vor).
Wir hatten beim Notar Vaterschaftsanerkennung und sorgerechtteilung noch machen lassen, als er auf Besuchsvisum hier war. Diese Unterlagen habe ich bereits beim Geburtenamt abgegeben, aber noch nicht beim Jugendamt. Denke, dass der Notar das auch noch nicht verschickt hat. (diese Unterlagen liegen der Botschaft ebenfalls vor)
Bei der ABH erreiche ich telefonisch natürlich niemanden...

Kann ich jetzt bedenkenlos einen Flug buchen oder hat mein Freund da etwas falsch verstanden? Welche Krankenversicherung muss abgeschlossen werden? Reicht da eine Incoming-Versicherung? Und für welchen Zeitraum? Ich nehme mal an, dass er sich dann zeitnah andersweitig versichern muss, wenn er in D ist?

Wenn ich jetz einen Flug für Mitte Februar buche, klappt das dann sicher?? Sorry, falls das doofe Fragen sind, war mir abr total sicher, dass ich erst was von der ABH hören würde, bevor sich die Botschaft bei ihm meldet.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von reinhard am 31.01.2017 um 12:50:50
Wenn die Ausländerbehörde von Dir nichts mehr braucht, meldet sie sich auch nicht bei Dir. Das Ergebnis wird immer dem Antragsteller mitgeteilt.

Insofern läuft bei Euch alles ganz normal.

Ob jemand was am Telefon richtig oder falsch verstanden hat, kann hier niemand sagen. Das musst Du immer mit dem Betroffenen klären. Die Auslandsvertretung teilt normalerweise nur eine positive Entscheidung telefonisch mit. Eine Ablehnung wird per Post verschickt.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von T.P.2013 am 01.02.2017 um 00:07:58

drunterdrueber schrieb am 31.01.2017 um 12:14:23:
Kann ich jetzt bedenkenlos einen Flug buchen oder hat mein Freund da etwas falsch verstanden?


Hallo,

Flug buchen, also im worst case das Risiko eines ggf. teuren Flugstornos einzugehen, ist grundsätzlich nicht empfehlenswert, solange Ihr das Visum nicht in der Hand haltet. Reserviert einen Flug, wenn überhaupt.


Zitat:
Welche Krankenversicherung muss abgeschlossen werden? Reicht da eine Incoming-Versicherung?


Eine KV darf nicht gefordert werden (bzw. spielt hier keine entscheidungsrelevante Rolle). Wie ich aber schon früher schrieb: Um möglichen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, schließt eine Incoming-Versicherung pro forma ab. Schau doch noch einmal in meinen Beitrag #13 hier...


Zitat:
Und für welchen Zeitraum?


Kürzestmöglich.


Zitat:
Ich nehme mal an, dass er sich dann zeitnah andersweitig versichern muss, wenn er in D ist?


Korrekt.

Gruß

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 01.02.2017 um 08:27:28
Danke für die Antworten!

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 03.02.2017 um 12:59:36
So, jetz bin ich es schonwieder mit einer - hoffentlich - letzten Frage.
Mein Freund konnte nun sein Visum abholen. Der Botschaft hat die für eine Woche abgeschlossene KV übrigens nicht gereicht. Sie haben auf eine Versicherung über 90 Tage bestanden. Die habe ich dann noch schnell für ihn abgeschlossen, er hat sie vor Ort ausgedruckt und dann mit der Flugreservierung abgegeben. Vier Stunden später konnte er das Visum abholen:

Familiennachzug zum ungeb. dt. Kind
Aufenthaltsanzige nach Einreise
Erwerbstätigkeit nicht gestattet

Nun zu meiner Frage: "Dank" der Risikoschwangerschaft kann er nun so früh einreisen, dass die Gültigkeit des Visums ein paar Tage vor errechnetem Entbindungstermin abläuft. Eine verfrühte Geburt ist nicht ganz unwahrscheinlich, aber weiß man eben nicht...
Wie gehen wir jetzt am besten vor? Ich habe schon eine Terminanfrage an die ABH geschickt, damit wir uns nach seiner Einreise beraten lassen können, würde aber gerne schon vorher wissen, was wir für Möglichkeiten haben.
Muss man das Visum ablaufen lassen und dann mit Duldung überbrücken oder kann man auch schon vor der Geburt (wenn diese dann wirklich absehbar ist, also z.B. vier Wochen vorher) den "richtigen" Aufenthaltstitel bekommen?

Ich habe bereits gegoogelt, bin da aber leider nicht wirklich fündig geworden.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von okatomy am 03.02.2017 um 13:11:26
Man muss mit Duldung überbrücken.

Eine AE gibt es erst wenn das Kind auch geboren ist und lebt, also Fakten geschaffen wurden. Ganz logisch oder?

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von deerhunter am 03.02.2017 um 13:11:33

drunterdrueber schrieb am 03.02.2017 um 12:59:36:
Muss man das Visum ablaufen lassen und dann mit Duldung überbrücken oder kann man auch schon vor der Geburt (wenn diese dann wirklich absehbar ist, also z.B. vier Wochen vorher) den "richtigen" Aufenthaltstitel bekommen?


Einen richtigen Aufenthaltstitel bekommt er erst, wenn das Kind geboren ist...bzw, ihr heiratet!
Vorher müsst ihr die Zeit mit Fiktions überbrücken!
Achte auch auf eine KV für den Einreisenden...die meisten Incoming KV zahlen nicht mehr, wenn er seinen Wohnsitz in D nimmt!


Zitat:
Man muss mit Duldung überbrücken.

Duldung???

Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt (AufenthG)

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von lottchen am 03.02.2017 um 13:14:06
Sobald er seinen Wohnsitz in D genommen hat (also sich hier angemeldet hat, dafür hat er allerdings Zeit, solange sein Visum gültig ist) erlischt die Incoming-Versicherung. Also spätestens bis dahin muss er geklärt haben, wie er sich hier krankenversichert.

Meines Wissens kann er eine AE erst beantragen, wenn das Kind auf der Welt ist. Dann wird er auch arbeiten dürfen. Bzw. beantragen kann er sie sicher schon etwas eher, aber bekommen eben erst wenn das Kind da ist. Da soltet ihr rechtzeitig mit der ABH reden.

Er muss auf alle Fälle bevor das Visum ausläuft eine AE beantragen. Damit fällt er dann in die Fiktion bis über diesen Antrag entschieden ist.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 04.02.2017 um 18:49:25
Alles klar! Danke!

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 10.02.2017 um 21:42:36
Wahrscheinlich ist es den meisen eh klar, aber vielleicht lesen ja noch Leute mit, die sich genauso schlecht im Behördendschungel auskennen wie ich.
Ein Termin lässt sich bei der ABH leider noch nicht vereinbaren. Termine werden erst vergeben, wenn betroffene Personen ihren Wohnsitz in D angemeldet haben.
Dann müssen wir wohl in den "sauren Apfel" beißen und meinen Freund relativ kurz nach Einreise freiwillig gesetzlich versichern, er muss sich anmelden und DANN können wir einen Termin anfragen. Die (schon bezahlte) Incoming-Versicherung erlischt dann natürlich und kann auch nicht mehr gekündigt werden, da dies nur VOR Versicherungsbeginn möglich ist... eine Versicherung, die er laut Aussagen hier im Forum gar nicht hätte abschließen müssen wohlgemerkt.
Ich sehe es schon kommen: jetzt kann er sich bestimmt erst versichern, wenn er gemeldet ist und melden, wenn er versichert ist... haha...  :P

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von okatomy am 11.02.2017 um 07:05:00
Er kam sich erst freiwillig gesetzlich versichern wenn er eine AE von mehr als 1 Jahr hat. Kostet 170 Euro im Monat ohne Einkommen.

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von Silke123 am 11.02.2017 um 10:03:53
Wir hatten das gleiche Problem,  denn eine Versicherung in einer GKV ist erst möglich wenn eine Aufenthaltserlaubnis länger als 1 Jahr vorhanden ist.  Die Aufenthaltserlaubnis wird erst nach Geburt des Kindes ausgestellt.
Ich hatte deswegen mit mehreren Income Versicherungen Kotakt und eine hatte mir schriftlich bestätigt,  dass die Versicherung auch nach Anmeldung in Deutschland greift,  so lange noch das Visum gilt und keine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt ist.  So haben wir damals ca. 6 Wochen überbrückt.
Es kommt aber wohl auf die Income Versicherung an.
Aber wie oben schon geschrieben,  in GKV Versicherung geht erst wenn das Kind da ist und die Aufenthaltserlaubnis vorhanden ist (gültig länger als 1 Jahr )

Titel: Re: FZF zum ungeborenen dt. Kind
Beitrag von drunterdrueber am 11.02.2017 um 11:37:05
Oh, OK, gut zu wissen. Dann werde ich mal bei der Incoming-Versicherung anrufen und gucken, ob die weiterlaufen kann. Das wäre natürlich das beste.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.