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Nicht erlöschen einer NE, nach längerer Ausreise, mehr als 6 Monate. (Gelesen: 14.090 mal)
dim4ik
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Antwort #45 - 29.11.2016 um 19:53:24
 
Petersburger schrieb am 27.11.2016 um 20:23:28:
Denn sie belegen zumindest die Grundvoraussetzung für das Nichterlöschen - die Voraufenthaltsdauer.

Diese Daten kann man relativ einfach aus der Urquelle - der Ausländerakte - ermitteln, sollte der Ausländer nach einer dauernden Abwesenheit nach DE zurückgekehrt sein und die ABH prüfen wollte, ob sein AT weiterhin noch gültig ist. Dafür muss man aber erst durch die Passkontrolle an der Grenze und da - ich möchte das noch einmal betonen - würde so eine mit wenn's versehene Bescheinigung höchstwahrcheinlich nicht hilfreich sein. Daher ist die Frage immer noch offen: wozu und für wen ist die Bescheinigung gedacht?

Eko schrieb am 27.11.2016 um 20:48:14:
Eine andere Bescheinigung gibt es nicht hier bei mir, hat mir die Dame erklärt. Es gibt nur diese, egal ob ich es vor der ausreise beantrage oder danach.

...was die Petersburgers Aussage im Post #31 (letzter Satz) widerlegt und uns auf die oben gestellte Frage zurückweist.
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Antwort #46 - 29.11.2016 um 21:29:51
 
Ausschließlich aus einem Grund - viele deuten Schweigen als Zustimmung - antworte ich nochmal:
dim4ik schrieb am 29.11.2016 um 19:53:24:
Daher ist die Frage immer noch offen: wozu und für wen ist die Bescheinigung gedacht?

Lies bitte die Antworten mit der Bereitschaft, sie wahrzunehmen.

dim4ik schrieb am 29.11.2016 um 19:53:24:
was die Petersburgers Aussage im Post #31 (letzter Satz) widerlegt

Das tut sie nicht.

Wir können eine Wette abschließen - gern auch 1:100 - dass nach der Ausreise und beim Vorliegen entsprechender Nachweise auch diese Kollegin eine gesetzeskonforme Bescheinigung ohne Wenn und Aber ausstellt.
Vielleicht nicht ohne kundige Hilfestellung, vielleicht auch nicht völlig ohne - sachlich und in der Form korrekte - Auseinandersetzung, aber am Ende doch.
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Antwort #47 - 29.11.2016 um 21:55:11
 
Petersburger schrieb am 29.11.2016 um 21:29:51:
Lies bitte die Antworten mit der Bereitschaft, sie wahrzunehmen.

Tue ich in einer Diskussion immer, auch wenn Du es anders sehen magst.

Petersburger schrieb am 29.11.2016 um 21:29:51:
Vielleicht nicht ohne kundige Hilfestellung, vielleicht auch nicht völlig ohne - sachlich und in der Form korrekte - Auseinandersetzung, aber am Ende doch.

Eben - nicht ohne Stress und Druck von außen. Warum denn nicht einfach eine sinnvolle Bescheinigung (egal vor oder nach der Ausreise) ausstellen und vorsorglich deren Ausstellung nach der Ausreise verneinen? Das kann ich mir nicht erklären.
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Antwort #48 - 30.11.2016 um 04:32:55
 
dim4ik schrieb am 29.11.2016 um 19:53:24:
ich möchte das noch einmal betonen - würde ... höchstwahrcheinlich nicht hilfreich ... Frage immer noch offen: 

Eine Frage durch Wiederholung von Vermutungen als offen zu bezeichnen, nachdem klar gesagt wurde, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts anderes bescheinigt werden kann und welchen - nicht maximalen - Nutzen diese Bescheinigung haben kann, scheint mir keine adäquate Wahrnehmung von Antworten.

Besonders nachts ist an Flughäfen immer die Möglichkeit gegeben, auf Ausländerakten zurückzugreifen  22 - wenn überhaupt (Archivierung/Vernichtung).
Dagegen muss eine Entscheidung über Einreise oder nicht zeitnah getroffen werden.
Auch die vorliegende Bescheinigung, so unvollkommen sie ist, leistet da wertvolle Entscheidungshilfe.

dim4ik schrieb am 29.11.2016 um 21:55:11:
Eben - nicht ohne Stress und Druck von außen.

Gäbe es eine ausländerrechtlich ideale Welt, in der jeder Behördenmitarbeiter immer 100% so handelt, wie das Recht es zugunsten des Ausländers zulässt, dann wäre dieses Forum nicht nötig.

Wie jedoch die Wirklichkeit dieses konkreten Falles
dim4ik schrieb am 29.11.2016 um 19:53:24:
Eine andere Bescheinigung gibt es nicht hier bei mir,

meine allgemeine
dim4ik schrieb am 29.11.2016 um 19:53:24:
Aussage im Post #31 (letzter Satz)

wiederlegen kann, wirst Du mir nicht erklären können - Du nicht und niemand anders.

Dagegen erweckt eine solche unwidersprochene falsche Aussage den Eindruck, meine Aussage sei widerlegt.
Was mich leider nötigt, auf diese einzugehen, um meine vorigen Beiträge nicht
nachträglich Zeitverschwendung werden zu lassen.
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